Verjährung - was Sie wissen und beachten müssen!
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Fast täglich schließen wir Verträge untereinander ab: Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge etc. Dadurch entstehen Ansprüche, z. B. eine Kaufpreisforderung, Gewährleistungsansprüche etc. Allerdings hat der Gesetzgeber der Geltendmachung solcher Ansprüche und Forderungen eine zeitliche Grenze gesetzt, nach der der Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
Verjährung verhindern – welche Möglichkeiten gibt es?
- Prüfen Sie in der Liste, ob Ihre Frist dort enthalten und abgelaufen ist.
- Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, um sich juristisch beraten zu lassen.
- Beantragen Sie einen Online-Mahnvertrag. Der Online-Mahnantrag ermittelt automatisch das zuständige Gericht, welches dann den Mahnbescheid an den Schuldner schickt.
- Reichen Sie Klage ein – am besten mit Unterstützung eines Anwaltes.
- Kontaktieren Sie bei einer Verbraucherschlichtungsstelle einen Ombudsmann.
- Schließen Sie sich, falls es Ihren Fall betrifft, einer Musterfeststellungsklage an.
Verjährungsfristen
Verjährungsfristen können gehemmt werden oder neu beginnen. Eine Hemmung erfolgt beispielsweise durch die rechtzeitige (vor Ablauf des 31. Dezembers) Beantragung und Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids oder durch die Aufnahme von Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner. Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt, wenn ein Anerkenntnis des Schuldners vorliegt oder eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt wird (§ 212 BGB).
Definition: Frist
Als Frist bezeichnet man einen Zeitraum, in dem ein Bürger seine subjektiven Rechte geltend machen kann oder geltend macht. Dies kann sich durch eine Handlung oder den Eintritt eines Ereignisses realisieren. Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Gemäß § 193 BGB verlängern sie sich deshalb automatisch auf den nächsten Werktag. Fällt eine Frist auf einen bundesweit nicht einheitlichen Feiertag, kann sie bundeslandabhängig sein.
Unterscheidung zwischen Terminfrist und Ereignisfrist
Man unterscheidet zwei Arten von Fristen: Als Terminfrist bzw. Beginnfrist bezeichnet man eine Frist, die an einem festen Datum, um null Uhr an diesem Termin beginnt. Dagegen hängt eine Ereignisfrist vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht von vornherein feststeht. Gemäß § 187 BGB beginnt Letztere erst an dem auf das Ereignis folgenden Tag, wiederum um null Uhr.
Regelmäßige Verjährung nach drei Jahren
Ob aufgrund eines Kaufvertrags, eines Werkvertrags oder eines Dienstvertrags und unabhängig davon, ob es sich um einen Vertrag zwischen Kaufleuten oder einem Kaufmann und einem Verbraucher handelt – zivilrechtliche Forderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren. Diese sog. Regelverjährung berechnet sich gemäß § 199 BGB. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Beispiel: Ist die Forderung am 25.02.2021 entstanden, begann die Verjährung am 31.12.2021. Bis zum 31.12.2024 ist sie nicht verjährt. Ab dem 01.01.2025 tritt Verjährung ein.
Es gibt jedoch auch Tatbestände und Rechtshandlungen, die die Verjährung neu beginnen lassen oder sie hemmen.
Neubeginn der Verjährung
Die zivilrechtliche Regelung zum Neubeginn der Verjährung enthält § 212 BGB: Danach beginnt sie neu zu laufen zum Beispiel, wenn der Schuldner die Schuld anerkennt. In diesem Fall beginnt die Verjährung dann mit dem auf das Anerkenntnis folgenden Tag gemäß § 187 I BGB. Im Kaufrecht tritt ein Neubeginn der Verjährung im Rahmen einer Nacherfüllung mit Lieferung der neuen Sache ein.
Wird eine gerichtliche Vollstreckungshandlung beantragt oder vorgenommen, beginnt die Verjährung ebenfalls neu. Beispiele hierfür sind etwa der Antrag des Gläubigers auf Zwangsvollstreckung oder die Bestimmung des Zwangsversteigerungstermins. Die Verjährung beginnt neu mit dem auf die Vollstreckungshandlung folgenden Tag.
Hemmung der Verjährung
Von einer Verjährungshemmung spricht man, wenn eine Zeitspanne nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird. Nach Ablauf der Hemmung läuft die Verjährung weiter, der bereits zuvor abgelaufene Zeitraum wird hierbei also mitberücksichtigt. Mit anderen Worten: Die Frist verlängert sich um den Zeitraum der Hemmung, § 209 BGB. Das gilt beispielsweise, wenn um den Anspruch verhandelt wird (§ 203 BGB), wenn ein Klage erhoben wird bzw. die Klageschrift eingereicht und in Kürze zugestellt wird oder ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Anspruch im Insolvenzverfahren angemeldet wird (§ 204 BGB).
Mahnbescheid im Mahnverfahren
Zudem wird die Verjährung gemäß § 204 BGB mit Zustellung des Mahnbescheids gehemmt. Hier ist die gerichtliche Geltendmachung per Mahnbescheid gemeint. Außergerichtliche Mahnungen spielen dagegen für die Verjährung keine Rolle. Eine Mahnung ändert an der Verjährung nichts. Eine Hemmung greift also nur bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung, entweder in Form einer Klage oder in Form eines Mahnbescheids. Wird der Mahnbescheid eingereicht, verlängert sich die Verjährungsfrist um sechs Monate. Für beide Rechtsmittel gilt: Sie müssen vor Ablauf der Verjährungsfrist beim Gericht eingehen, also bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch noch nicht verjährt ist.
Notieren der Verjährung
Wer nicht auf sein Geld verzichten will, sollte Wert auf gutes Forderungsmanagement legen. Damit man keine Frist verpasst, sollte man die Verjährung von Ansprüchen notieren. So geht man sicher, dass man die Forderung nicht zu spät gerichtlich geltend macht und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann. Einrede bedeutet, dass die Verjährung vom Gericht nicht selbstständig berücksichtigt wird, sondern sich der Schuldner auf diese Einrede berufen muss.
Hinweis: Beim kleinen Schadenersatz behält der Gläubiger die mangelhafte Sache und macht den Wertunterschied zu einer mangelfreien Sache geltend. Gibt er die mangelhafte Sache zurück und fordert er Schadensersatz für die Nichterfüllung des ganzen Vertrages, spricht man vom großen Schadensersatz.
Fazit
Der 31. Dezember ist ein wichtiges Datum für Geschäftsleute. Unterliegt ein Zahlungsanspruch der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß §§ 195, 199 BGB, verjährt er mit Ablauf dieses Tages. Vorausgesetzt, der Gläubiger kennt sowohl seinen Anspruch als auch den Schuldner. In der Praxis dürfte das oft der Fall sein. Deshalb heißt es zum Jahresende: handeln. Denn nach Ablauf dieser Frist kann sich der Schuldner dann auf Verjährung berufen. Der Gläubiger hat dann das Nachsehen und kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen – obwohl der Anspruch an sich weiter besteht.
(WEL)
FAQ zu Verjährung und Verjährungsfristen
Wann beginnt die Verjährungsfrist?
Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger vom Bestehen des Anspruchs und den diesbezüglich näheren Umständen erfahren hat. Auch wenn dem Gläubiger infolge grober Fahrlässigkeit diese Kenntnis fehlt, er also von der ihm zustehenden Forderung hätte wissen müssen, beginnt die Frist zu laufen.
Darf der Schuldner nach Ablauf der Verjährungsfrist die Zahlung verweigern?
Bei einem verjährten Anspruch hat der Schuldner das Recht, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Wird der Schuldner wegen einer verjährten Forderung in Anspruch genommen, so darf er sich aber keinesfalls passiv verhalten. Die eingetretene Verjährung berechtigt ihn zwar zur Zahlungsverweigerung. Dazu muss er sich aber auf dieses Recht berufen. Das Gericht prüft nicht von Amts wegen – wie oft vom Laien fälschlich angenommen – ob die Verjährung eingetreten ist.
Gibt es besondere Verjährungsregeln?
Neben der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist gibt es auch noch spezielle Verjährungsfristen – kürzere und längere. So verjähren Mängelansprüche bei beweglichen Sachen grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Für ab 2022 geschlossene Kaufverträge kann dieser Zeitraum in folgenden Fällen länger als zwei Jahre dauern. Zeigt sich ein Mangel innerhalb der zwei Jahre, tritt die Verjährung erst vier Monate später ein. Die Gewährleistungsfrist beträgt danach bei einem Mangel, der sich einen Tag vor Ablauf der zweijährigen Gewährleistung zeigt, bis zu zwei Jahre und vier Monate. Hat der Verkäufer dagegen nacherfüllt durch Reparatur oder Ersatz der Sache tritt die Verjährung erst zwei Monate nach deren Übergabe an Verbraucher ein. Bei Mängeln an Bauwerken oder an üblicherweise dazu verwendeten Sachen können Ansprüche dagegen bis zu fünf Jahre nach der Abnahme geltend gemacht werden. Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gegenüber dem Reiseveranstalter (z. B. Reisepreisminderung) in zwei Jahren nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise.
Kann man die Verjährungsfrist für die Gewährleistung verkürzen?
Ein Unternehmer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Verkauf von gebrauchten Sachen an eine Privatperson die Verjährungsfrist nur auf ein Jahr verkürzen. Seit 2022 muss ein unternehmerisch auftretender Verkäufer den Verbraucher vor Vertragserklärung selbst darüber informieren und die verkürzte Verjährungsfrist im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Umgekehrt kann beim Verkauf einer Sache durch eine Privatperson, also eines Verbrauchers, an einen Unternehmer die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn es sich bei Käufer und Verkäufer nur um Privatpersonen oder um Unternehmer handelt. Der Ausschluss ist unwirksam, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie gegeben hat.
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Rechtstipps zu "Verjährung" | Seite 150
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07.04.2015 Rechtsanwalt Tobias Pielsticker„… einlösen. Drittens sollten sie sich anwaltlich beraten und die Verjährung ihrer Ansprüche prüfen lassen. Witt Rechtsanwälte veröffentlichen weitere Informationen für betroffene Bausparer auch unter www.witt-rechtsanwaelte.de. Witt Rechtsanwälte Heidelberg Berlin München“ Weiterlesen
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02.04.2015 Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili LL.M.„Ein Anspruch auf Rückforderung von Bearbeitungsgebühren aus Verbraucherdarlehensverträgen ist oft auch jetzt noch möglich. 1. Verjährung zum 31.12.2014 Mit Urteil vom 28.10.2014 (XI ZR 348/13 und XI …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Rechtsanwalt Markus Brehm„… verjährt ist. Die Ansprüche auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Aussprache einer Abmahnung verjähren nach § 195 BGB nach 3 Jahren. Bei einer Rechtsverletzung im Jahr 2009 tritt Verjährung …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… die überholte Mieter bis zur Grenze der Verjährung (drei Jahre) zurückfordern und künftig seine Zahlungen auf die zulässige Miete beschränken. Fazit: Onlineportal besser als Leerstand, im Übrigen nur bedingt …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Rechtsanwalt Helge Petersen„… droht Verjährung Dabei sollten sie insbesondere beachten, dass einige dieser Anlageprodukte bereits im Jahre 2005 vertrieben wurden. Dann steht die sogenannte absolute Verjährung vor der Tür …“ Weiterlesen
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30.03.2015 Rechtsanwalt Tobias Pielsticker„… schwer und könnte auch an einer Verjährung scheitern. Zweitens werden die Bausparkassen negative Urteile verhindern, indem sie sich mit den klagenden Kunden noch vor einer Urteilsverkündung einigen …“ Weiterlesen
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26.03.2015 Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner„… , ob diese verjährt ist. Gemäß § 195 BGB verjähren Ansprüche regelmäßig innerhalb von 3 Jahren. Somit wären die Ansprüche, folgt man dieser Rechtsansicht bereits mit Ablauf des Jahres 2013 verjährt …“ Weiterlesen
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26.03.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , Ausschlussfristen nach wie vor für zulässig zu erachten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass Mindestlohnansprüche auch verjähren können. Mit Eintritt der Verjährung ist die Geltendmachung des Anspruches …“ Weiterlesen
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26.03.2015 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… nach wie vor zurückgefordert werden. Für diese Verträge gilt jetzt die dreijährige Verjährungsfrist. Die Ansprüche verjähren also zum 31. Dezember 2015“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank …“ Weiterlesen
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26.03.2015 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… . 3 OWiG handelt. Bei fahrlässiger Begehung (halber Höchstsatz = 1.500,00 €) tritt Verjährung daher künftig erst nach einem Jahr und nicht - wie bislang - nach sechs Monaten ein. Bei vorsätzlicher …“ Weiterlesen
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25.03.2015 Rechtsanwalt Dieter Stützel„… mit Überschussbeteiligungen bei Vertragsende. Diese sollten prüfen lassen, in welcher Höhe sie betroffen sind. Sie sollten zumindest Schritte gegen die Verjährung ihrer Ansprüche unternehmen. Andernfalls sind ihre Ansprüche bei danach ergehender positiver Entscheidung des BVerfG endgültig verloren.“ Weiterlesen
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24.03.2015 Rechtsanwältin Julia Dehnhardt„… . Hier ist der Rückforderungsanspruch daher zu reduzieren. Besonderes Augenmerk ist auf die Verjährung zu legen. Die Schwiegereltern sollten sich daher nicht allzu lange Zeit lassen, gegen das Schwiegerkind …“ Weiterlesen
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24.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Walter Späth„… gute Chancen auf Schadensersatz haben sollten." Da Verjährung nach Ansicht von Dr. Späth wahrscheinlich noch nicht eingetreten ist, können geschädigte Deikon-Anleger auch weiterhin Ansprüche geltend machen. Dr. Späth & Partner beraten Sie gerne.“ Weiterlesen
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23.03.2015 Rechtsanwalt Christian Bogdanow LL.M:„… und des Zeichnungs- bzw. Kaufdatums - die Verjährung der rechtmäßigen Ansprüche. Der Allianz Flexi Immo eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesenes, konservatives Investment …“ Weiterlesen
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23.03.2015 Rechtsanwalt Thomas Linhardt„… Rechtsanwalts einholen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, da in allen „Albis Capital”-Fällen der Eintritt der Verjährung droht. Neben der kenntnisabhängigen 3-jährigen Verjährung tritt …“ Weiterlesen
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19.03.2015 Hünlein Rechtsanwälte„… zu machen, wobei vorsorglich darauf hinzuweisen ist, dass Schadensersatzansprüche gegenüber den Vermittlern mit Ablauf des Jahres (31.12.2015) verjähren und daher unbedingt noch in diesem Jahr geltend …“ Weiterlesen
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17.03.2015 Rechtsanwalt Markus Brehm„… stattgefunden haben. Die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main Das Amtsgericht Frankfurt am Main hielt die Klage für unbegründet und wies sie wegen Verjährung der geltend gemachten …“ Weiterlesen
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16.03.2015 Rechtsanwalt Knud J. Steffan„… zu haben. Damit befindet sich die Bank im Bereich des vorsätzlichen Handelns und es bleibt bei den allgemeinen Verjährungsregeln des BGB. Verjährung Stratego Grund zum 31.12.2015 Eine kenntnisabhängige …“ Weiterlesen
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10.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte„… der Verjährung. Für weitere Fragen und Informationen zum polnischen Recht stehen Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB und die polnische Kooperationspartnerin Rechtsanwältin Patrycja Mika unter 030 …“ Weiterlesen
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09.03.2015 Rechtsanwältin Simone Fischer„… besteht auch schon vor der Scheidung. Der Anspruch auf Zugewinnausgleich verjährt gem. § 195 BGB: Die Verjährung tritt also nach 3 Jahren ab Kenntnis vom Anspruch und Kenntnis vom Anspruchsverpflichteten ein. Der Verjährungsanlauf erfolgt am Jahresschluss nach Kenntnis des Anspruchsstellers.“ Weiterlesen
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04.02.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… sollten sich daher in jedem Fall immer auf die Verwirkung und Verjährung des streitgegenständlichen Anspruches berufen. Ein Anspruch ist verwirkt, wenn er zwar innerhalb des Verjährungszeitraumes eingeht, jedoch …“ Weiterlesen
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06.03.2015 Rechtsanwalt Thomas Linhardt„… trotz des bestehenden Totalverlustrisikos häufig unrichtigerweise als sichere Anlage empfohlen. Doch es ist Eile geboten! Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren endgültig taggenau 10 Jahre …“ Weiterlesen
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Durch die anfängliche Ablehnung einer Rechtsschutzversicherung darf man sich nicht entmutigen lassen05.03.2015 Rechtsanwalt Dr. Hans-Berndt Ziegler„… einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erwirken. Die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts ist daher insbesondere schon im Anfangsstadium geboten. Sie können sicher sein, dass wir Ihrem VN …“ Weiterlesen
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03.03.2015 Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner„… . Zuvor wurde in der Sache ein Mahnbescheid zugestellt. Der die Verjährung von 3 Jahren hemmen sollte. Mit der Klage sollen Ansprüche in Höhe von 1.859,80 EUR geltend gemacht werden. Diese setzen …“ Weiterlesen