Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Wie ähnlich dürfen Produkte sein?
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Wir kennen sie alle, die unverwechselbaren Logos und Erkennungszeichen diverser Marken, mit denen wir sofort Emotionen verbinden können. Hier ein großes „M“, das bei einigen sofort den Ohrwurm „Ich liebe es“ oder Appetit auf ein schnelles Essen zwischendurch auslöst. Da ein Dreiblatt auf der sportlichen Bekleidung, mit der man sich gleich viel fitter fühlt. Und schließlich die Uhr mit der Krone, die scheinbar nicht nur die Zeit misst, sondern auch Zeitgeschichte schreibt und dem Träger einen ganz besonders hohen Status verleiht.
Mit Marken assoziieren wir gewisse Werte, es werden bestimmte Bereiche in uns angesprochen. Die meisten von uns kaufen emotional ein und nicht, weil diese Käufe wirklich notwendig sind. Auch unsere Identität hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Marken, die wir kaufen. Das alles ist natürlich genau so gewollt. Schließlich setzen sich Marketingabteilungen mit viel Zeit und Aufwand damit auseinander, welchen psychologischen Einfluss Farbe, Form oder Schriftart auf einem Logo auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers haben. Dem Zufall überlassen wird dabei nichts. Wie ärgerlich ist es dann, wenn einige Hersteller sich dies zunutze machen und einfach ein neues Produkt auf den Markt bringen, das einer bereits bekannten Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Doch wie ähnlich darf eine Marke einer anderen eigentlich sein?
Wann besteht Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts?
Ob von der Gefahr einer Verwechslung zwischen einer bereits bestehenden und einer neuen Marke oder Dienstleistung ausgegangen werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. So spielen der Stellenwert und die Popularität der älteren Marke ebenso eine Rolle wie der Grad der Ähnlichkeit von genutzten Zeichen, Bildern und Wörtern.
Es wird außerdem betrachtet, inwieweit Verbraucher aufgrund der Ähnlichkeit davon ausgehen können, dass es sich bei der älteren und der neuen Marke um den gleichen Hersteller beziehungsweise das gleiche oder ein damit verbundenes Unternehmen handeln könnte. Deshalb kann nur in einem ausführlichen Gerichtsverfahren und unter Betrachtung aller Umstände jedes einzelnen Falls rechtlich bewertet werden, ob in Zukunft in der Gesamtheit der Eigenschaften objektiv die Gefahr einer Verwechslung mit der Marke mit älterem Zeitrang besteht.
Waren oder Dienstleistungen können durch die Nutzung ähnlicher Markenformen verwechselt – gedanklich miteinander in Verbindung gebracht – werden. Der Markenschutz im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Als Marke schutzfähige Zeichen (gemäß § 3 MarkenG) sind zum Beispiel:
- Wortmarken: ähnliche Wörter, Zahlen, Buchstaben wie auch Firmennamen
- Bildmarken: ähnliche Bilder oder Logos
- Hörmarken: ähnliche Töne oder Geräusche
- Kennfadenmarken: ähnlich angebrachte besondere farbliche Akzente oder Fäden
- Farbmarken: ähnliche Farben (wie zum Beispiel das Magenta eines Telefonanbieters)
Eine Mischung aus mehreren Markenformen kommt ebenfalls vor. Drei grundsätzliche Merkmale, die in Wechselwirkung zueinander stehen, sollten im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr auf jeden Fall im Hinterkopf bleiben:
- Ähnlichkeit der Waren
- Ähnlichkeit der Zeichen
- Kennzeichnungskraft der Marke (Bekanntheitsgrad)
Zur Entscheidungsfindung ziehen Gerichte drei Arten der Verwechslungsgefahr heran, nämlich:
Unmittelbare Verwechslungsgefahr
Ähnlichkeiten im Klang, zum Beispiel: super – duper, oder Ähnlichkeiten im Schriftbild.
Mittelbare Verwechslungsgefahr
Der Unterschied wird vom Verbraucher dezent wahrgenommen, der Wortstamm ist hier gleich oder wesensgleich.
Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Hier liegen gedankliche Assoziationen vor und die Vermutung nahe, dass die neue Marke unternehmerisch zur ursprünglichen Marke gehört. Das passiert häufig, wenn ältere Unternehmen übernommen werden.
Wie erlangt man Markenschutz?
Wenn all die Investitionen in eine eigene Marke Früchte tragen und sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat, ist es wichtig, das Unternehmen vor Imitationen, Ideendiebstahl und Missbrauch zu schützen. Dies geschieht mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes. Durch die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen sollen Verbraucher einer Marke deren Ursprung eindeutig zuordnen können. Anders als im Urheberrecht –hier entsteht das Recht schon mit Erschaffung des Werkes – muss im Markenrecht die angemeldete Marke in das Register des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen werden. § 4 Markengesetz (MarkenG) besagt:
„Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.“
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie das ausschließliche Recht an der Marke. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand anderes identische oder ähnliche Zeichen für Waren oder Dienstleistungen und auf Verpackungen oder Etiketten u. a. benutzen, anbieten oder in Umlauf bringen (§ 14 MarkenG). Bei Zuwiderhandlungen drohen bei fahrlässigen Markenrechtsverletzungen zivilrechtliche, bei vorsätzlichen Verletzungen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§§ 143 ff. MarkenG).
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Ein Urteil
Zum Abschluss noch ein anschauliches Beispiel in Form eines Urteils: Es geht um ein Urteil des EuG (Gericht der Europäischen Union), das ein bekanntes französisches Modeunternehmen betrifft (Urteil vom 30.09.2015, Az.: T-364/13). Spätestens seit diesem Jahr, in dem Polohemden nach einigen Jahren plötzlich das Trendteil der Saison 2023 sind, erinnern sich einige vielleicht wieder an die Marke mit dem Krokodil.
Ein Hersteller von Bekleidung, Schuhen, Taschen und Lederwaren meldete im Jahr 2007 sein Bildzeichen, das einen Kaiman darstellte, auf sämtliche seiner Artikel an. Dabei hatte der Kaiman eine hellblaue Farbe, aber einen ebenfalls gebogenen Schwanz wie das Krokodil der berühmtem Modemarke. Diese stellte sich dem Eintrag sodann auch entgegen – mit Erfolg.
Die Richter in Luxemburg prüften die Verwechslungsgefahr der beiden Marken auf Aspekte wie Ähnlichkeiten im Klang, Ähnlichkeiten im Bild und Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit. Es musste eine Prognoseentscheidung darüber getroffen werden, inwieweit die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen beiden Marken wahrnehmen und herstellen würde. Klanglich gab es ganz klar keine Ähnlichkeit. Die Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit stuften die Richter schon höher ein, weil die Bestandteile der Bilder beider Marken die gleiche Tierordnung – die der Krokodile – darstellten. In ihrer Gesamteinschätzung gingen die Richter aufgrund des sehr hohen Bekanntheitsgrades der Produkte der französischen Traditionsmarke davon aus, dass eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Vor allem, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Abbildungen (Kaiman und Krokodil) in der gleichen Branche annehmen könnte, dass es sich um zwei Unternehmen handle, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
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Rechtstipps zu "Verwechslungsgefahr" | Seite 8
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28.01.2019 Rechtsanwalt Markus Rassi Warai„… Domainnamensnutzung in Betracht. Im Gegensatz zum namensrechtlichen Anspruch muss die Domain allerdings im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Darüber hinaus muss eine Verwechslungsgefahr zwischen …“ Weiterlesen
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21.01.2019 Rechtsanwalt Helge Petersen„… verletzt wird, dann durch eine Verwendung eines ähnlichen oder identischen Zeichens zur Vermarktung ähnlicher oder identischer Waren oder Dienstleistungen. Es kommt hier zu einer Verwechslungsgefahr …“ Weiterlesen
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20.12.2018 Rechtsanwalt Timm Drouven„… grundsätzlich auch die Wahl eines (zu) ähnlichen Zeichens, wenn hierdurch eine Verwechslungsgefahr zu befürchten ist. Bereits eine phonetische Ähnlichkeit kann ausreichend sein, um ältere Markenrechte …“ Weiterlesen
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05.02.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… im Besitz der hierfür erforderlichen Lizenz zur Nutzung der Marke gewesen zu sein. Durch die Verwendung dieser Bezeichnung besteht eine Verwechslungsgefahr beim Käufer, welcher annehmen könnte, es handele …“ Weiterlesen
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03.11.2018 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… im Bußgeldbescheid eine nicht unerhebliche räumliche Variabilität und somit eine Verwechslungsgefahr mit anderen, vom Betroffenen begangenen Geschwindigkeitsvorwürfen. Demzufolge darf der Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
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26.09.2018 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… hat. Dazu muss das Zeichen markenmäßig, also als Herstellerangabe, im Geschäftsverkehr verwendet worden sein. Sofern kein identisches Zeichen verwendet wurde, kommt es auf die Verwechslungsgefahr …“ Weiterlesen
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25.09.2018 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… Kriterien. Maßgeblich sind beispielsweise Verwechslungsgefahr und markenmäßige Verwendung. Ob diese im konkreten Einzelfall tatsächlich gegeben sind, muss durch einen spezialisierten Anwalt übergeprüft …“ Weiterlesen
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22.09.2018 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… Streitwert von bis zu 150.000 € zu erstatten. Unsere Einschätzung Die Feststellung des Vorliegens eines Markenrechtsverstoßes richtet sich nach der Verwechslungsgefahr für das Publikum sowie dem Vorliegen …“ Weiterlesen
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20.09.2018 Rechtsanwalt Philipp Muffert„… oder ähnliches verwendet, ohne dass dies hinreichend deutlich wird, so liegt durch die Verwechslungsgefahr eine Markenrechtsverletzung vor. Dies ist nach dem OLG Frankfurt selbst dann möglich …“ Weiterlesen
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11.09.2018 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… geprüft werden, ob die geltend gemachte Verletzung der Marke tatsächlich vorliegt. Dies hängt davon ab, ob eine Verwechslungsgefahr besteht, sodass die Gefahr besteht, dass die Kunden die Zeichen …“ Weiterlesen
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16.01.2019 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Marke ähnliches oder identisches Zeichen markenmäßig für ähnliche oder identische Waren oder Dienstleistungen verwendet wurde. Dies führt zu der erforderlichen Verwechslungsgefahr und mithin …“ Weiterlesen
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17.04.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… werden, muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr zwischen der eingetragenen Marke und der angegriffenen Benutzung besteht. Jedenfalls fordert die Burberry …“ Weiterlesen
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18.07.2018 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Zusatz „-recht“ sein. Solche Zusätze können nämlich eine Verwechslungsgefahr ausschließen. Letztlich kommt es dafür darauf an, dass Dritte in der Seite kein Angebot von Facebook sehen. Darüber entscheidet …“ Weiterlesen
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17.07.2018 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen zu benutzen, das wegen seiner Identität oder Ähnlichkeit mit der Gemeinschaftsmarke eine Verwechslungsgefahr begründet. In unserem vorliegenden Fall gehen …“ Weiterlesen
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12.06.2018 Rechtsanwalt Marc Hügel„… eine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken „Messi“ und „Massi“. Nach Auffassung des Gerichts neutralisiere die Bekanntheit des Profifußballers die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen …“ Weiterlesen
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13.03.2018 Jochen Jüngst LL.M.„… „KINKEDIN“ aufgrund der Verwechslungsgefahr mit der Marke „LINKEDIN“ sowie eventuell anzunehmender Rufausbeutung bzw. Rufschädigung keinen Bestand haben können und gelöscht werden. Inwiefern LinkedIn …“ Weiterlesen
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19.02.2018 Rechtsanwältin Sonja Laaser„… von unterscheidungsfähigen Werktiteln können verlangen, dass die Benutzung eines gleichen oder ähnlichen Werktitels für eine gleiche oder ähnliche Werkart unterlassen wird, sofern eine Verwechslungsgefahr besteht …“ Weiterlesen
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15.01.2018 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Markenverwendung kann zulässig sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob die notwendige Verwechslungsgefahr gegeben ist, wenn die Kennzeichen anders oder sogar im Kombination mit Fun-Sprüchen …“ Weiterlesen
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28.11.2023 Rechtsanwalt Georg Schäfer„… stammen, was tatsächlich nicht der Fall ist. Allerdings entstünde hierdurch eine assoziative Verwechslungsgefahr, die eine Markenrechtsverletzung darstellt. Was ist nun zu tun? Wurde Ihre Ware …“ Weiterlesen
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28.11.2017 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… . Markenverletzung und Verwechslungsgefahr Ob eine Markenverletzung tatsächlich gegen ist, wird anhand der sogenannten Verwechslungsgefahr geprüft, wenn die Marke nicht identisch für identische Waren …“ Weiterlesen
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26.11.2019 anwalt.de-Redaktion„… , der nicht objektiv nachprüfbar ist. Daneben ist es verboten, mit einer Werbemaßnahme eine Verwechslungsgefahr zu erzeugen oder den guten Ruf einer starken Marke auszunutzen. Unzumutbare Belästigung …“ Weiterlesen
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01.09.2017 Rechtsanwalt Lars Hämmerling„… wird mit der Verwechslungsgefahr der Nachahmung mit dem Kelly Bag begründet und der assoziativen Ähnlichkeit der Tasche des Abgemahnten aufgrund einer gleichartigen „dreidimensionalen“ Gestaltung. Hilfsweise beruft …“ Weiterlesen
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01.03.2019 Fachanwalt Boris Nolting„… von Verbrauchern. Tofutown dagegen argumentierte mit einem bewussteren Verbraucherverständnis für vegetarische und vegane Lebensmittel. Eine Verwechslungsgefahr für den Verbraucher, der nicht zwischen …“ Weiterlesen
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28.06.2017 Rechtsanwalt Dr. Ole Damm„1. Markenverletzung durch Verwechslungsgefahr Einer der häufigsten Fälle der Markenverletzung ist der, dass eine neue Marke einer bereits existierenden Marke sehr ähnlich oder mit dieser sogar …“ Weiterlesen