1.117 Anwälte für ALG II | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Brandenburger
Kanzlei Karin Brandenburger, Wimmerstraße 5, 81927 München 7121.8153647624 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Familienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Brandenburger
aus 9 Bewertungen Frau Brandenburger hat uns sehr geholfen War jederzeit zu erreichen. hat auch zurück gerufen. Man kann sein Anliegen … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Ponto
Kanzlei Claudia Ponto, Clemens-August-Str. 91, 46282 Dorsten 6637.9273675045 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Ponto bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Exner
Rechtsanwältin Jana Exner
Kanzlei Jana Exner, Ravensburgstr. 14, 17034 Neubrandenburg 6907.8061666276 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Jana Exner bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Waren sehr zufrieden mit Frau Exner. Sehr Komplitent. Kann ich nur weiter empfehlen. (21.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Kanzlei Dierkes, Holsterhauser Str. 347, 44625 Herne 6660.326918412 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schwerbehindertenrecht • Versicherungsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Jessica Dierkes
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Kanzlei Katja Simone Lindemann c/o SQR Rechtsanwälte, Wolfenbütteler Str. 45, 38124 Braunschweig 6822.048967565 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katja Simone Lindemann
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Bastian
sehr gut
Rechtsanwältin Doreen Bastian
Rechtsanwältin Doreen Bastian, Kuno-Liesenberg-Kehre 17, 22844 Norderstedt 6710.1366392233 km
Wenn es sich um Wahrheit und Gerechtigkeit handelt, gibt es nicht die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Problemen.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Doreen Bastian im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 55 Bewertungen Ich bin sehr zufrieden. Frau Doreen Bastian hat alles zu meiner Zufriedenheit gemacht. Ich würde Sie auch weiter … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Siller
Rechtsanwalt Stefan Siller
Westiner Rechtsanwälte, Landshuter Str. 7, 93047 Regensburg 7100.6731815164 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Stefan Siller
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Akca, Hauptstraße 108, 50226 Frechen 6667.3378037081 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Dr. Nihal Akca für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 19 Bewertungen Frau Dr.Akca ist eine sehr kompetente, freundliche , hilfsbereite Anwältin.Sie ist sehr kompetent und sehr … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Achim Bütow
Rechtsanwalt Achim Bütow
Kanzlei Achim Bütow, Heimstr. 5, 89073 Ulm 7003.9873838503 km
Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Achim Bütow bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Ich hatte das erste Mal Kontakt zu einem Anwalt. Herr Bütow hat mich in dieser Situation gut aufgefangen und mich … (29.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Chuya Kojima
sehr gut
Rechtsanwalt Chuya Kojima
BORGELT & PARTNER Rechtsanwälte mbB, Taubenstr. 22, 40479 Düsseldorf 6649.0159697965 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Chuya Kojima hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Kompetenter, sympathischer, freundlicher Rechtsanwalt Herr Kojima, sehr gute und kompetente Beratung und Hilfe. … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Fertig
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Fertig, Aschaffenburger Straße 148, 63773 Goldbach 6863.9071665424 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Fertig
aus 25 Bewertungen Herr Fertig hat mich in all meinen Themen zu jedem Zeitpunkt gut und informativ begleitet. Es war immer Raum für … (15.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Maurer
Rechtsanwältin Sandra Maurer
Kanzlei Sandra Maurer, Rainer-Dierichs-Platz 2, 34117 Kassel 6810.2006717323 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Maurer
aus 5 Bewertungen Sehr kompetente Juristin/Beraterin die sich sehr gut in den Ratsuchenden reinversetzen und vertreten kann. Sie ist … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Reimold
sehr gut
Rechtsanwalt Benjamin Reimold
Kanzlei Benjamin Reimold, Kämmererstr. 22, 67547 Worms 6832.3358746181 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Benjamin Reimold bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 80 Bewertungen Hervorheben möchte ich das hohe Maß an Empathie und Einfühlungsvermögen. Meine İnteressen wurden zu 100% wahrgenommen … (05.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Tilch
sehr gut
Rechtsanwalt Roland Tilch
Dr. Sonntag Rechtsanwälte, Hans-Vogel-Str. 2, 90765 Fürth 7006.2870314823 km
„Blick für das Wesentliche“
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Tilch gerne zur Verfügung
aus 11 Bewertungen Nach Ablehnung der Kostendeckung durch die Rechtschutzversicherung hatte die Kanzlei die Kommunikation übernommen. … (28.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger
Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger
Schmidt / Neidlinger / Gerken Rechtsanwälte, Kieler Str. 86, 24119 Kiel 6683.9820018107 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Stefanie Neidlinger gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel Bertoll
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel Bertoll
BERTOLL BAUER RAIM Rechtsanwälte Partnerschaft, Georg-Hellmair-Platz 169, 86899 Landsberg am Lech 7080.2029921381 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Miguel Bertoll
aus 108 Bewertungen Nach einem Zahnarztfehler im Bereich Implantate ist es dem Anwalt gelungen die Kosten und ein Schmerzensgeld … (11.04.2024)
Profil-Bild Fachanwalt und Notar Helmut Vogt
Kanzlei Helmut Vogt, Lindener Marktplatz 2, 30449 Hannover 6766.8979852162 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Wirtschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Fachanwalt und Notar Helmut Vogt
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm
sehr gut
Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm
Kanzlei Hofman-Wilhelm, Auf dem Umgang 67, 65611 Brechen 6781.1592312414 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Sabrina Hofmann-Wilhelm
aus 45 Bewertungen Sehr gute Erfahrungen gemacht mit Frau Hofmann Wilhelm. Super unkompliziert, sehr net und fachlich kompetent. Haben … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Kanzlei Martin Bleidießel, Georgenstraße 36, 03130 Spremberg 7086.8884410664 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Bleidießel
(05.04.2024) Sehr guter Anwalt. Schnell, Kompetent, Freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Niemann
Rechtsanwältin Katharina Niemann
Anwaltskanzlei Niemann, Kaiserstr. 15, 44135 Dortmund 6676.9614448867 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Katharina Niemann im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Super schnell einen Termin bekommen, ein sehr gutes Gespräch mit RA Frau Niemann geführt, diese hat eine … (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane Wülfrath
Rechtsanwältin Christiane Wülfrath
Kanzlei Christiane Wülfrath, Haarenufer 13, 26122 Oldenburg (Oldenburg) 6636.4261673718 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Christiane Wülfrath vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina de Maizière
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kristina de Maizière, Kienitzer Straße 107, 12049 Berlin 6978.6120812509 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina de Maizière hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 13 Bewertungen Ich wurde wieder sehr gut beraten (04.03.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.