1.108 Anwälte für ALG II | Seite 3

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Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz
fritzundkollegen, Kartäuserstrasse 59, 79104 Freiburg im Breisgau 6890.8827273535 km
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Fritz – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 68 Bewertungen Positiv fand ich eine klare kurze Antwort zu bekommen,dass sie nicht die richtigen Ansprechpartner sind, sondern ich … (19.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Rechtsanwältin Sylvia Grasser
Grasser Anwaltskanzlei, Stuttgarter Strasse 29, 73430 Aalen 6985.5626875105 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Sylvia Grasser bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(26.10.2023) Frau Grasser rief umgehend zurück und nahm sich Zeit, mich in meiner ersten Aufregung geduldig anzuhören, bevor sie …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Christoph Schmidt, Westenhellweg 85-89, 44137 Dortmund 6675.9590650196 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schmidt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Herr Schmidt ist so kompetent, hilfsbereit, menschlich, freundlich und man fühlt sich sehr gut beraten, er hilft … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wintzer
Rechtsanwältin Katrin Wintzer
Rechtsberatung Waltershausen- Rechtsanwälte Wintzer & Schaller PartG mbB, Bremerstraße 9, 99880 Waltershausen 6897.8253758001 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Frau Rechtsanwältin Katrin Wintzer – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
(18.05.2022) Kurzfristige unkomplizierte und kompetente Beratung -vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Koppmann
Rechtsanwältin Iris Koppmann
Kanzlei Koppmann.Krzefky, Goebenstr. 3, 50672 Köln 6673.6343316003 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Iris Koppmann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
KMO Dr. Schmitz & Denno Rechtsanwälte, Wolbecker Str. 70, 48155 Münster 6664.1463384309 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
sehr gut
Rechtsanwältin Kerstin Herrmann
Rechtsanwälte gramming & kollegen, O’Brien Str. 3, 91126 Schwabach 7014.4277526222 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pferderecht
Frau Rechtsanwältin Kerstin Herrmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 20 Bewertungen Ich fühlte mich in meinem Scheidungsverfahren von Frau Hermann wähend der gesamten Zeit optimal beraten. (02.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stoll
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Stoll
Kanzlei Stoll, Fritz-Erler-Str. 6, 50374 Erftstadt 6672.6989884423 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Stoll
aus 14 Bewertungen Mein Abfindungsprozess bei einem großen Konzern wurde umfassend fachgerecht, schnell und mitdenkend begleitet mit sehr … (24.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christof Wübbenhorst
Kanzlei Wübbenhorst, Gerichtsstraße 6, 46236 Bottrop 6642.8528822762 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Christof Wübbenhorst bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(22.11.2023) Herr Wübbenhorst hat mich bereits in 2 Fällen vertreten. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden, habe mich gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Möller
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Möller
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0893482114 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Matthias Möller gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Herr Möller ist äußerst kompetent, freundlich und professionell. Seine umfassende Expertise im Arbeitsrecht hat mir … (22.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
sehr gut
Rechtsanwalt Bertram Petzoldt
Rechtsanwälte Queißer u. Partner, Str. des 17. Juni 25, 01257 Dresden 7088.3057727078 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Reiserecht
Herr Rechtsanwalt Bertram Petzoldt bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 47 Bewertungen Sehr kompetente, fachlich fundierte, freundliche und exzellente Betreuung und Unterstützung mit großem Erfolg durch … (23.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Werner
Rechtsanwalt Wolfgang Werner in Salz bei Bad Neustadt, Hauptstraße 6, 97616 Salz 6909.6023975738 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Wolfgang Werner
(01.02.2021) Ich arbeite mit Herrn RA Werner in komplexen juristischen Sachverhalten gerne zusammen. T.F.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Voigt
sehr gut
Kanzlei Dieter Voigt, Pröllstraße 24, 86157 Augsburg 7060.9130686019 km
Sozialrecht • Mediation
Herr Rechtsanwalt Dieter Voigt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Herr Voigt hat sehr schnell auf meine Anfrage reagiert und mich kostenlos sehr ausführlich und kompetent beraten. … (12.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Borsbach
Rechtsanwalt Christian Borsbach
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Borsbach vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 8 Bewertungen Über prsönliche Empfehlung habe ich diesen RA gewählt, um einen Widerspruch gegen die DRV führen zu lassen. Ich war … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher
Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher
Rechtsanwälte Schmidt-Eicher & Bohl-Dencker, Johanniswall 25, 27283 Verden (Aller) 6708.4508447647 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Schmidt-Eicher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Klaus
Rechtsanwalt Oliver Klaus
Rechtsanwälte für Berufsunfähigkeit Ostheim & Klaus PartmbB, Hohenzollernring 57, 50672 Köln 6673.8440610137 km
Spezialisten für Berufsunfähigkeit
Fachanwalt Versicherungsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Klaus gerne zur Verfügung
(13.09.2021) Obwohl unsere Rechtsschutzversicherung eine telefonische Erst-Rechtsberatung übernommen hätte, hat Herr Ostheim diese …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Helmenstein
sehr gut
Kanzlei Dirk Helmenstein, Steinstr. 9, 51645 Gummersbach 6707.7446005013 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Helmenstein - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Herr helmenstein konnte mir wegen seinem urlaub zwar nicht konkrett helfen, aber super das er auch in seinem urlaub … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Radoslava Chekerov
Kanzlei Radoslava Chekerov, Altenwall 9, 28195 Bremen 6675.9896955194 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Radoslava Chekerov ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Siehr
Kanzlei Bettina Siehr, Rohrweg 16, 71116 Gärtringen 6921.3040596141 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Bettina Siehr bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
(28.12.2023) Gut beraten und erfolgreich ausgeführt
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Mauritz
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Mauritz
Andreas MAURITZ Rechtsanwälte, Poststr. 12, 73033 Göppingen 6965.7736007768 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Mauritz
aus 77 Bewertungen Rechtsanwalt Mauritz hat mich in einer Kündigungsschutzklage umfassend und kompetent betreut. Trotz gelegentlicher … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Witthauer
sehr gut
Kanzlei Antje Witthauer, Tharandter Straße 25, 01159 Dresden 7078.8238416355 km
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Witthauer
aus 26 Bewertungen Es klappt wunderbar und ich mach vieles alleine.Wenn ich Probleme habe da schreibe ich ihr eine E-Mail und dann werde … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Schäfer
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Susanne Schäfer, Hohe Straße 9, 30449 Hannover 6767.071386317 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Susanne Schäfer
aus 35 Bewertungen Frau Schäfer hat mich in meinem Rechtsstreik mit meiner Berufsunfähigkeitsversicherung sehr gut vertreten. Sie war … (08.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Kaske
Rechtsanwalt Christian Kaske
Kaske & Schneider Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Weißer Berg 5, 56567 Neuwied 6732.2081857373 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Sozialversicherungsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Kaske
(02.11.2022) Habe eine direkte Antwort bekommen. Danke .. Deshalb die Bewertung. Gruß Frau Brigitte Both
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Beyer
Kanzlei Joachim Beyer, Dortmunder Str. 34, 45731 Waltrop 6666.6673601131 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Joachim Beyer
aus 7 Bewertungen SUPER - Anwalt !!! (08.02.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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