1.114 Anwälte für ALG II

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Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
Rechtsanwälte Niekrens, Meisenweg 4, 59846 Sundern (Sauerland) 6714.5392287403 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Niekrens hat mich sowohl gegenüber der Rentenversicherung als auch gegen das Jobcenter zu meiner … (24.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dagmar Vogel
sehr gut
Rechtsanwältin Dagmar Vogel
Kanzlei vor Ort, Lothringer Str. 60, 46045 Oberhausen 6641.2661249723 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dagmar Vogel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 53 Bewertungen Sehr freundlich und hilfsbereit. (21.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Nieweg
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Nieweg
Rechtsanwälte Müller & Dr. Paul Partnerschaftsgesellschaft, Strengerstraße 4 und 6, 33330 Gütersloh 6711.337468678 km
Ich kämpfe für Ihr Recht!
Verkehrsrecht • Sozialrecht • Medizinrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Nieweg ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 16 Bewertungen Herr Nieweg ist ein sehr guter Anwalt und seine Mitarbeiter sind freundlich und hilfsbereit. Herr Nieweg wird immer … (29.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
Kanzlei Alexander Koch, Hochstraße 36, 45894 Gelsenkirchen 6647.6783870709 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Alexander Koch
aus 54 Bewertungen Sehr sympathische und vertrauenswürdige Person. dazu hat Herr Koch mich fachbezogen beraten. Vorteile und Riskien … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Max Dengler
sehr gut
Rechtsanwalt Max Dengler
up rechtsanwälte, Stettenstr. 10, 86150 Augsburg 7063.369038804 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Max Dengler
aus 19 Bewertungen Hätte nie gedacht dass ich ein Ohr für mein Anliegen finde. Bis eine Antwort kam dauerte es zwar 2 Tage, aber danach … (25.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach
sehr gut
Kanzlei Gockenbach, Wilhelmstr. 16/1, 74072 Heilbronn 6913.486796013 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Anja Katharina Gockenbach – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II
aus 11 Bewertungen Kompetente Beratung am Telefon zu meinem Fall. (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Karwiese
Rechtsanwalt Bernd Karwiese, Adelheidstraße 13, 30171 Hannover 6768.9474636409 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Bernd Karwiese vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
(06.07.2020) Die Ruhe und die genaue fachliche und umfassende Beratung haben mich überzeugt.
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Guido Wiegandt
Profil-Bild Rechtsanwalt Mike Rausch
sehr gut
Kanzlei Mike Rausch, Bayernstraße 55, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.1276287978 km
Familienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Mike Rausch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich ALG II
aus 20 Bewertungen Er hat mir 5 Jahr geholfen dass ich mein Recht zu erhalten. (27.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM
sehr gut
Kurth Rechtsanwälte & Fachanwälte, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 53 Bewertungen Ich schreibe heute, um meine aufrichtige Wertschätzung für die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Martin Felske … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Grit Koschinski
sehr gut
Rechtsanwältin Grit Koschinski
Kanzlei Grit Koschinski, Nobelstraße 16, 18059 Rostock 6813.8099102806 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Grit Koschinski
aus 11 Bewertungen Schnelle Antwort (19.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwältin Sabrina Hausen
Rechtsanwälte Hausen & Sahm, N4 1, 68161 Mannheim 6846.9518791559 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Sabrina Hausen gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
Kanzlei Plätzer, Hellbrunner Str. 5, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6356701171 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wirtschaftsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Plätzer
(27.06.2022) Sehr kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva-Maria Frank
Rechts- und Fachanwältin Eva-Maria Frank, Am Empfenbach 1, 84048 Mainburg 7102.6840918815 km
Ich setze mich für Sie ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Eva-Maria Frank hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Plückebaum
Kanzlei Dipl.-Verwaltungswirtin Sonja Plückebaum, Brüder-Knauss-Str. 54, 64285 Darmstadt 6838.0755183078 km
Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Migrationsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Sonja Plückebaum
aus 6 Bewertungen Frau Plückebaums Kollegin Frau Dr. Sander hat mir über meinem Anliegen mit eindeutigem Verständnis und Geduld beraten. … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike John
Rechtsanwältin Heike John
Kanzlei Heike John, Belliner Straße 29, 17373 Ueckermünde 6942.9429205594 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Heike John unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Kraiczi
sehr gut
Rechtsanwalt Marco Kraiczi
Rechtsanwalt Marco Kraiczi Kanzlei Kraiczi, Fürstenwalder Damm 461, 12587 Berlin 6991.2336699832 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Marco Kraiczi hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 38 Bewertungen rechtswidrige für emotionelle Kürzung der Mitte (JC ) . Z.Z. kümmert sich sehr sachlich zielorientiert (23.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Rolke
SCHULLE Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Bopfinger Str. 2, 73466 Lauchheim 6993.2761672091 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Betriebliche Altersversorgung
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Rolke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Ich wurde sehr gut beraten. (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
Notar und Rechtsanwälte böttcher.hahn, Wellinghofer Amtsstr. 32 A, 44265 Dortmund 6680.1163509813 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Erbrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Pia Tschierschwitz
(05.01.2024) Sie kennt sich im Familienrecht aus.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kösters
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Rechtsanwalt Michael Kösters
MSBH Büro Lübeck Rechtsanwalt Michael Kösters, An der Untertrave 81-83, 23552 Lübeck 6742.6885042406 km
Erfahrung und Kompetenz
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Beamtenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Medizinrecht • Pflegerecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Michael Kösters
aus 18 Bewertungen Herr Kösters sehr Kompete Beratung,ein Lob auch Ihr freundliches Büro Team. 5 Sterne (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Glaser
Rechtsanwältin Anne Glaser
H&P Prof. Dr. Holzhauser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Loschwitzer Str. 50, 01309 Dresden 7083.8380159264 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Glaser ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(07.07.2018) Ich hatte Fr. Glaser eine Mail geschrieben, da ich bei der DEBEKA Rechtsschutzversichert bin und ob dieses bei dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Naumann
Rechtsanwältin Daniela Naumann
KANZLEI MARTIN - Kanzlei für Heilberufe, Beethovenstr. 1 a, 97080 Würzburg 6921.8975232457 km
Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Medizinrecht • Arbeitsrecht • Arzthaftungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Naumann
(29.03.2023) Die Rechtsberatung durch Frau Naumann war bis her immer tadellos. Ich fühle mich mit meiner Zahnarztpraxis bestens …
Profil-Bild Rechtsanwalt Reinhard Becker
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Rechtsanwalt Reinhard Becker
Becker & Becker - Rechtsanwälte, Uferstr. 8, 99817 Eisenach 6879.3145881896 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Reinhard Becker
aus 17 Bewertungen Herr Becker nahm mit mir sehr zeitnah tel. Kontakt auf. Er beschrieb nachvollziehbar, dass mein Problem eher direkt … (12.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Donath
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Rechtsanwalt Lars Donath
Dr. Jürgens & Partner Rechtsanwälte mbB, Friedrich-Ebert-Straße 110, 34119 Kassel 6809.0339104654 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Donath - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich ALG II
aus 17 Bewertungen Herr RA Donath hat mir erfolgreich beim Erlangen eines GdB geholfen, nachdem mein Erstantrag abgelehnt wurde. Ich habe … (02.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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