1.108 Anwälte für ALG II | Seite 45

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Profil-Bild Rechtsanwältin Katja Hoger
Rechtsanwältin Katja Hoger
Kanzlei Katja Hoger, Markt 3, 04643 Geithain 7017.7446877172 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Katja Hoger ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(25.07.2021) Bisher konnte sie mich sehr gut beraten.
Profil-Bild Rechtsanwalt Niklas Sander
sehr gut
Rechtsanwalt Niklas Sander
von der Ahe und Sander, Koloniestraße 84, 26802 Moormerland 6586.2028362722 km
Eala Frya Fresena
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Niklas Sander hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 23 Bewertungen Herr Sander ist kompetent und ehrlich. Wir fühlen uns, auch wenn wir im Moment nicht weiter kommen, sehr gut aufgehoben. (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Danny Graßhoff
Rechtsanwalt Danny Graßhoff
BSKP Dr. Broll · Schmitt · Kaufmann & Partner, Hauptstr. 44, 01589 Riesa 7039.7198564788 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Danny Graßhoff vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer
Odvetniška pisarna Štelcer Berkovič, Ulica Vita Kraigherja 3, Maribor 2000, Slowenien 7472.2991647794 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Vergaberecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin mag. Nataša Štelcer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler
KRAUS GHENDLER RUVINSKIJ Anwaltskanzlei, Schumannstr. 20, 60325 Frankfurt am Main 6824.2934753515 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Kaufrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Versicherungsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Veaceslav Ghendler vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II
aus 71 Bewertungen Ein Kollege, der das gleiche Problem mit seiner PKV hatte, hat mir die Kanzlei Kraus Ghendler Ruviskij empfohlen. Ich … (26.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole D. Brabant
sehr gut
Kanzlei Brabant, Beethovenstr. 8, 80336 München 7118.3509511099 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Nicole D. Brabant gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen Frau Brabant ist eine sehr kompetente und erfahrene Anwältin, die für mich stets erreichbar war und mir genau die … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Keller
Rechtsanwalt Stephan Keller
Stephan Keller, Karlsplatz 1, 73614 Schorndorf 6951.4811475306 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Keller
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Höpfner
sehr gut
Kanzlei Höpfner, Kamp 31, 33098 Paderborn 6744.1778251565 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Beamtenrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Höpfner hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 98 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Höpfner hat mich zum zweiten Mal zu meinen Recht gegen das Jobcenter verholfen. Ich kann Frau … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Mailänder
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Mailänder
Gabriele Paul & Kollegen, Weiße Herzstr. 10, 91054 Erlangen 6999.1184267471 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Mailänder im Bereich ALG II bietet Beratung und Vertretung
aus 18 Bewertungen Auch für vertrackte Fälle im Mietrecht die top Adresse! Er ist sehr intelligent, schnell, erfasst die Sach- und … (08.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Hippel
Rechtsanwältin Sabine Hippel
Kanzlei Sabine Hippel, Marienstraße 26, 32049 Herford 6718.326249035 km
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Im Bereich ALG II bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Sabine Hippel
(01.02.2024) Äußerst kompetente und sehr freundliche Fachanwältin was Medizinrechtsfragen angeht. Ohne ihre Hilfe hätte ich die mir …
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Pfeifer
Rechtsanwältin Andrea Pfeifer
Pfeifer Rechtsanwälte, Schleizer Str. 12, 13055 Berlin 6979.3894455002 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Pfeifer ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
(16.04.2024) Rechtsanwalt Pfeifer ist klasse, kompetent, fachpräzise, verständlich und empatisch. Er hat sich viel Zeit für meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Rechtsanwalt Martin Bleidießel
Kanzlei Martin Bleidießel, Georgenstraße 36, 03130 Spremberg 7086.8884410664 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Bleidießel gerne zur Verfügung
(05.04.2024) Sehr guter Anwalt. Schnell, Kompetent, Freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz
Kanzlei Andruchowicz, Rohrbacher Str. 18, 69115 Heidelberg 6865.5004490812 km
Familienrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Andruchowicz ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Super Service! Schnell & Freundlich (08.06.2020)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Zatschler
sehr gut
Rechtsanwältin Julia Zatschler
Kanzlei Julia Zatschler, Rheinallee 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein 6846.8293612161 km
Fachanwältin Familienrecht • Sozialrecht • Internationales Recht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Zivilrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Julia Zatschler
aus 27 Bewertungen Frau RA Zatschler hat mich aus meiner Sicht hervorragend kompetent und empathisch beraten, ist auf meine Fragen … (02.08.2023)
Profil-Bild Denis König
Denis König
Rechtsanwälte König & König, Groner Landstr. 27, 37081 Göttingen 6824.3360837964 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Rechtsanwalt Herr Denis König ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin zufrieden. (31.01.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk
DIE KANZLEI Lenz Gebhardt GbR, Mushardstraße 14, 27570 Bremerhaven 6639.5061074418 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin und Notarin Evelyn Lenz-Jakubczyk hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Bastian
sehr gut
Rechtsanwältin Doreen Bastian
Rechtsanwältin Doreen Bastian, Kuno-Liesenberg-Kehre 17, 22844 Norderstedt 6710.1366392233 km
Wenn es sich um Wahrheit und Gerechtigkeit handelt, gibt es nicht die Unterscheidung zwischen kleinen und großen Problemen.
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Doreen Bastian
aus 56 Bewertungen Ich kann die Rechtsanwältin Doreen Bastian nur empfehlen. Sie hat alles zu unserer Befriedigung erledigt. Eine … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Laun
Rechtsanwalt und Testamentsvollstrecker Laun, Frankfurter Straße 109, 34121 Kassel 6810.5332278853 km
Familienrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Betreuungsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Laun gerne zur Verfügung
(08.04.2024) Ich war zu einer Erstberatung bei Herrn RA Laun in einer Betreuungssache. Schon am Telefon bei der Terminnachfrage ist …
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Knaths
sehr gut
Rechtsanwältin Tatjana Knaths
Kanzlei Knaths Arbeits- und Sozialrecht (Bürgergeld) Betreuungsrecht ( z.b. Überprüfung Generalvollmachten u.a.)), Leopoldstr. 244, 80807 München 7117.3449991691 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Unterhaltsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Tatjana Knaths
aus 50 Bewertungen Frau Knaths hat mich zielgerichtet und ausführlich beraten. Ihre rechtssichere Klarheit lässt mich hoffen. (05.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Labus
Rechtsanwältin § Betreuungsbüro Miriam Labus, Düsseldorfer Landstraße 17, 47249 Duisburg 6639.4723234485 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Labus bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(27.02.2019) Hat zugehört und gleich losgelegt, es gab durch ihre gute Arbeit eine Lösung für beide Parteien..!! Kann ich nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra von Schumann
gut
Rechtsanwältin Petra von Schumann
Storsberg und von Schumann, Haßlocher Str. 150, 65428 Rüsselsheim 6817.1122577437 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Petra von Schumann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich ALG II
aus 14 Bewertungen Frau von Schumann hat mich kompetent und mitfühlend beraten und vertreten. Meine Scheidung wurde so problemlos … (23.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Debring
Kanzlei Claudia Debring, Ribbeckstr. 12, 14469 Potsdam 6959.4529375198 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Debring bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
(30.05.2022) Frau Debring hat zugehört und es war ein sehr angenehmes Gespräch.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nannette von Zitzewitz
sehr gut
Kanzlei Martin Strützel, Kurt-Schumacher-Str. 49, 04105 Leipzig 6981.858345117 km
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Rechtliche Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Nannette von Zitzewitz
aus 23 Bewertungen Aufgrund Ihrer sehr freundlichen und authentischen Art habe ich mich gleich von Anfang an bei Frau von Zitzewitz sehr … (28.06.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

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Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.