3.101 Anwälte für Aufrechnung | Seite 130

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Rechtsanwalt Selim Köse
HÖCK SPIESS FACH LIEB Rechtsanwälte und Notare, Schloßgasse 14, 64807 Dieburg 6847.3335847008 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Selim Köse bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Aufrechnung
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Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg)
Rechtsanwaltskanzlei Leskovec, Slovenska cesta 27, Ljubljana 1000, Slowenien 7431.8064783646 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Aufrechnung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Mag. Vid Leskovec LL M (Heidelberg)
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sehr gut
Rechtsanwalt David Stader
STADER Rechtsanwälte PartG mbB, Vogelsanger Str. 197a, 50825 Köln 6671.6417444182 km
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt David Stader im Bereich Aufrechnung bietet Beratung und Vertretung
aus 89 Bewertungen Ein sehr guter, kompetenter Anwalt, der stets persönlich erreichbar ist (entweder sofort oder per Rückruf spätestens … (12.09.2021)
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sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Huber
Anwaltskanzlei Andreas Huber, Wiesenstrasse 10, 82377 Penzberg 7128.15377883 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Andreas Huber vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Aufrechnung
aus 28 Bewertungen Herr Huber hat seine Aufgabe vollumfänglich, zügig und mit juristischer Kompetenz erfüllt. Wir hatten Probleme mit … (02.11.2023)
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Rechtsanwältin Nicole Roser
Anwaltskanzlei Dr. Roser & Roser, Asperger Str. 6, 71634 Ludwigsburg 6925.0052394318 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Zivilrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Roser ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Aufrechnung gerne behilflich
(09.03.2024) Sehr Professionell

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufrechnung

Fragen und Antworten

  • Aufrechnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufrechnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufrechnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufrechnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufrechnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Mit der im BGB geregelten Aufrechnung können Forderungen zum Erlöschen gebracht werden. Die aufrechnenden Personen sind dabei jeweils Schuldner bzw. Gläubiger einer Forderung des jeweils anderen. Die Aufrechnung soll den unnötigen Forderungsaustausch ersparen. Beliebt ist sie daher auch im Rechtsstreit als Mittel der Verteidigung. Beispielsweise kann der Verkäufer, dem aus einem Kaufvertrag noch der Kaufpreis zusteht, gegen eine etwaige Forderung des Käufers aufrechnen, die dieser hat, weil er dem Verkäufer einen Kredit gewährt hat. Möglich ist auch, dass der Verkäufer gegen einen Anspruch auf Schadenersatz des Käufers aufrechnet, weil der Verkäufer zuvor einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall mit ihm hatte. Die Forderungen müssen folglich nicht rechtlich zusammenhängen und daher auch zwangsläufig nicht immer einem Vertrag entstammen.

Wichtig für die Aufrechnung ist vor allem, dass die Forderungen gegenseitig und gleichartig sind. Das ist der Fall, wenn die Aufrechnenden jeweiliger Gläubiger und Schuldner des anderen sind und der Gegenstand der Leistung von gleicher Art ist. Wichtig ist zudem, dass die Gegenforderung mit der aufgerechnet wird, fällig ist, die Hauptforderung gegen die aufgerechnet wird, muss dagegen nur erfüllbar sein. Nicht zuletzt darf kein Aufrechnungsverbot entgegenstehen. Ein solches Aufrechnungsverbot kann sich aus dem Gesetz - beispielsweise im Insolvenzrecht oder in bestimmten Fällen bei einer AG oder GmbH - aber auch durch Verwendung entsprechender AGB ergeben. Ein solches vertragliches Aufrechnungsverbot kann im Insolvenzverfahren jedoch zurücktreten. Grundsätzlich verboten ist auch die Aufrechnung gegen eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, die sich etwa aus einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung ergeben hat oder eine Forderung, die der Pfändung unterliegt.

(GUE)

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