3.098 Anwälte für Aufrechnung | Seite 130

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Rechtsanwalt Ricardo Grocholl
Keen Law Rechtsanwalts GmbH, Märkisches Ufer 38/40, 10179 Berlin 6975.7666415615 km
Wir sind wirklich Anwalts Liebling.
Zivilrecht • Versicherungsrecht • Zivilprozessrecht
Im Bereich Aufrechnung bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Ricardo Grocholl
(14.03.2024) Herr Grocholl hat uns umfassend und kompetent beraten und betreut. So konnte der Versicherungsfall nach 4 Monaten! …
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Rechtsanwalt Dieter Mahr
Kanzlei Dieter Mahr, Überbach 7, 55471 Külz (Hunsrück) 6757.76885322 km
Fachanwalt Agrarrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Dieter Mahr ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Aufrechnung
aus 5 Bewertungen Top (24.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Aufrechnung

Fragen und Antworten

  • Aufrechnung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Aufrechnung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Aufrechnung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Aufrechnung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Aufrechnung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.

Mit der im BGB geregelten Aufrechnung können Forderungen zum Erlöschen gebracht werden. Die aufrechnenden Personen sind dabei jeweils Schuldner bzw. Gläubiger einer Forderung des jeweils anderen. Die Aufrechnung soll den unnötigen Forderungsaustausch ersparen. Beliebt ist sie daher auch im Rechtsstreit als Mittel der Verteidigung. Beispielsweise kann der Verkäufer, dem aus einem Kaufvertrag noch der Kaufpreis zusteht, gegen eine etwaige Forderung des Käufers aufrechnen, die dieser hat, weil er dem Verkäufer einen Kredit gewährt hat. Möglich ist auch, dass der Verkäufer gegen einen Anspruch auf Schadenersatz des Käufers aufrechnet, weil der Verkäufer zuvor einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall mit ihm hatte. Die Forderungen müssen folglich nicht rechtlich zusammenhängen und daher auch zwangsläufig nicht immer einem Vertrag entstammen.

Wichtig für die Aufrechnung ist vor allem, dass die Forderungen gegenseitig und gleichartig sind. Das ist der Fall, wenn die Aufrechnenden jeweiliger Gläubiger und Schuldner des anderen sind und der Gegenstand der Leistung von gleicher Art ist. Wichtig ist zudem, dass die Gegenforderung mit der aufgerechnet wird, fällig ist, die Hauptforderung gegen die aufgerechnet wird, muss dagegen nur erfüllbar sein. Nicht zuletzt darf kein Aufrechnungsverbot entgegenstehen. Ein solches Aufrechnungsverbot kann sich aus dem Gesetz - beispielsweise im Insolvenzrecht oder in bestimmten Fällen bei einer AG oder GmbH - aber auch durch Verwendung entsprechender AGB ergeben. Ein solches vertragliches Aufrechnungsverbot kann im Insolvenzverfahren jedoch zurücktreten. Grundsätzlich verboten ist auch die Aufrechnung gegen eine Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, die sich etwa aus einer Körperverletzung oder Sachbeschädigung ergeben hat oder eine Forderung, die der Pfändung unterliegt.

(GUE)

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