3.900 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bonde
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Bonde, Olbrichstr. 2, 45138 Essen 6653.16875825 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Dirk Bonde vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 21 Bewertungen Hervorragender Anwalt im Rechtsstreit mit meinem Arbeitgeber, einem großem Industrieunternehmen. Ich kann Herrn Bonde … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Francesca Ruggieri
sehr gut
Rechtsanwältin Francesca Ruggieri
KANZLEI KRÜGER, Erich-Bammel-Weg 1, 38446 Wolfsburg 6828.734087074 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Francesca Ruggieri bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 71 Bewertungen Viel Stress aber am Ende voller Erfolg. Die Sache ging alle 3 Instanzen durch und wir haben alle 3 bis vor dem BAG … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Wilmes
Rechtsanwältin Ulrike Wilmes
Kanzlei Wilmes, Dammstr. 9, 32105 Bad Salzuflen 6723.9996485819 km
Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Wilmes unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 6 Bewertungen Die Beratung war sehr gut, freundlich, kompetent und sehr zeitnah. Frau Wilmes hat alles für den Notar sehr gut … (09.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Krehl
Rechtsanwältin Ursula Krehl
Rechtsanwältin Krehl, Schloßstr. 25, 71634 Ludwigsburg 6925.2031199407 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Ursula Krehl hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 8 Bewertungen Sehr kompetente Fachanwältin, sehr zuverlässig. Hat alles bestens geklappt. (18.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Rechtsanwalt Stefan Kuhn
Kanzlei Kuhn & Rainer, Franz-Ludwig-Str. 7a, 96047 Bamberg 6975.0832573815 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • eBay & Recht
Herr Rechtsanwalt Stefan Kuhn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
(09.12.2022) Ich hatte Probleme mit der Zeitschrift 📰, die haben mir falsche Abo runter geschoben und musste ich Rechnung zahlen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Felix Machts
Rechtsanwalt Felix Machts
Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts RECHTSANWÄLTE, Blankeneser Bahnhofstraße 29, 22587 Hamburg 6708.9417843502 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Felix Machts ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
BFS Rechtsanwälte Friedrich Schmucker Hamann-Herzog & Collegen, Lachener Str. 43, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6835.0776431475 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Axel W. Schmucker
aus 33 Bewertungen Sehr sympathischer Anwalt und meine Fragen wurden fix beantwortet...fühlte mich kompetent beraten (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Knoche
Anwaltskanzlei Barbara Knoche, Hauptstr. 162, 58675 Hemer 6701.3990954908 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Mediation
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Barbara Knoche
Profil-Bild Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
Bietmann Rechtsanwälte Steuerberater PartmbB, Martinstr. 22-24, 50667 Köln 6675.2221949155 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf Bietmann
(22.06.2023) Die Kanzlei hat sich schnell um eine Telefontermin bemüht und ich stehe nun mit ihr im Austausch. Ob der Anwalt gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch
Rechtsanwalt Klaus Harsch Harsch & Kollegen, Kaiserstr. 49, 76437 Rastatt 6864.5536101838 km
Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Klaus Harsch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbengemeinschaft
aus 6 Bewertungen Gute Information über eine verfahrene Situation und Lösung (13.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel
Kanzlei Jutta Hubbauer-Wenzel, Turmstraße 4, 97816 Lohr am Main 6888.058702583 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwalt Thomas Dethloff
Rechtsanwaltskanzlei Thomas Dethloff, Kietzstr. 32, 17291 Prenzlau 6954.9405194096 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas Dethloff bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
(25.07.2023) Sehr kompetent
Profil-Bild Rechtsanwalt Robert Erdrich
Rechtsanwalt Robert Erdrich
Erdrich & Collegen, Markt 3, 53111 Bonn 6694.642666203 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Robert Erdrich ist Ihr Ansprechpartner für Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Ronald Nellissen
Hübner Koch Nellissen Nie –, Schönhauser Allee 61, 10437 Berlin 6973.9828196421 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Ronald Nellissen
aus 5 Bewertungen Herr Nelissen ist ein sehr kompetenter und freundlicher Anwalt. Hört gut zu und ist schnell und korrekt. Ich würde ihn … (16.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Keller
Rechtsanwalt Roland Keller
Rechtsanwälte Keller Hoffmann Partnerschaft mbB, Königsplatz 6, 97318 Kitzingen 6938.6393750491 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Keller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Laurenz Strebl Mag.
Rechtsanwalt Laurenz Strebl Mag.
Kanzlei Laurenz Strebl, Weyrgasse 8, 1030 Wien, Österreich 7413.6326901276 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Laurenz Strebl Mag.
(18.05.2022) Nur POSITIV ! Mein "Fall" wurde vom Herrn RA Lorenz Strebl zu meiner vollsten Zufriedenheit behandelt und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Große
Rechtsanwalt Stefan Große
Kanzlei Stefan Große, Spitalseeplatz 6, 97421 Schweinfurt 6925.3507719089 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Große
(10.11.2022) Ich fühlte mich jederzeit bestens beraten und vertreten, wurde stets über den Stand der Dinge informiert, von Anfang …
Profil-Bild Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz
Binz Rechtsanwälte PartmbB, Beim Turm Luxemburg 25, 54296 Trier 6719.7538723181 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt/Fachanwalt Dr. Gerrit Binz unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Tomek
Rechtsanwalt Jörg Tomek
Bürogemeinschaft Tomek & Graul, Berliner Allee 31, 16356 Werneuchen 6987.2211789744 km
Fachanwalt Erbrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Tomek ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Rüdiger Götz
sehr gut
Kanzlei Götz, Augsburgerstr. 12, 85221 Dachau 7103.0501273409 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Erbrecht • Öffentliches Baurecht • Vergaberecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Rüdiger Götz bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 30 Bewertungen Seine Kompetenz stiftet Nutzen für seine Mandanten (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Udo Kesselgruber
Kanzlei Kesselgruber, Leo-Fall-Str. 14, 84478 Waldkraiburg 7168.2903483912 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Udo Kesselgruber
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Stella Stritt Dipl.Finanzwirt
sehr gut
Kanzlei Stella Stritt, Bahnhofstr. 6, 79822 Titisee-Neustadt 6917.7117709075 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Stella Stritt Dipl.Finanzwirt bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 31 Bewertungen Ich kann mich den anderen Bewertungen nur anschließen: Höchst kompetent, freundlich, menschlich und einfach einen … (19.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Claus Lefèvre
Rechtsanwalt und Notar Claus Lefèvre
Lefèvre und Kollegen - Ihre Kanzlei in Wetzlar - Rechtsanwalt und Notar, Schanzenfeldstraße 17 b, 35578 Wetzlar 6792.812002901 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt und Notar Claus Lefèvre
Profil-Bild Rechtsanwalt Holger Friedrich
Rechtsanwalt Holger Friedrich
Rechtsanwaltskanzlei Friedrich & Bierfelder, Hauptstr. 52a, 91301 Forchheim 6995.3033303947 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Holger Friedrich ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.