3.923 Anwälte für Erbrecht | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
Rechtsanwalt Elko S. Röhrich
HRMS Steuerberater und Rechtsanwälte PartG mbB, Ludwigstr. 29, 74564 Crailsheim 6966.9693523812 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Steuerrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Elko S. Röhrich – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Erbrecht
(27.03.2024) Kompete und schnelle arbeitsweise
Profil-Bild Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß
Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß
G+M Rechtsberatung Dr. Gebhardt + Moritz, Weil + Collegen, Heinrichstraße 17/19, 36037 Fulda 6863.681568317 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Jeremias Kaulfuß vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
(11.03.2024) Ich habe kurzfristig einen persönlichen Termin bekommen und meine Problematik wurde auf Anhieb verstanden. Über die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M.
Kanzlei Monica Rheinfels, Müggelseedamm 125, 12587 Berlin 6991.5872663116 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monica Rheinfels LL.M. gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Beratungstermin bei Frau Rheinfels bekommen und meine Fragen wurden noch am selben Tag … (15.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Kofler
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Kofler
Kanzlei Fahr | Groß | Indetzki, Weingartenstr. 19a, 77654 Offenburg 6870.1875917266 km
Erbrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Kofler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbrecht
aus 64 Bewertungen Er ist sehr fachkundig und verfügt auch über viele Erfahrungswerte. Er nimmt sich viel Zeit um alle Fragen detailliert … (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Ewald Rottensteiner LLM, R. Sernesi Str. - am Universitätsplatz-, 34, Bozen, Italien 7201.7906166318 km
Erbrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ewald Rottensteiner LL.M. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(31.08.2018) Bekam noch am Sonntag einen Rückruf sowie einen Terminvorschlag. Sehr zuverlässig!
Profil-Bild Rechtsanwältin Anke Kunze
sehr gut
Rechtsanwältin Anke Kunze
Hörhammer & Kunze Rechtsanwälte / Fachanwälte für Familien- und Erbrecht, Meddersheimer Str. 4, 55566 Bad Sobernheim 6779.0746242352 km
Ihre Spezialistin in Bad Sobernheim wenn es um Familien- und Erbrecht geht!
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Anke Kunze - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbrecht
aus 12 Bewertungen Wir würden jedem Frau Anke Kunze weiter empfehlen Super Anwältin. Sehr hilfreich (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Axel Kühn
Rechtsanwalt Axel Kühn
Grote, Benninghaus, Mähler & Partner, Rathausplatz 21, 58507 Lüdenscheid 6701.827803413 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Axel Kühn vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Lück
Rechtsanwalt und Notar Christian Lück, Eutiner Str. 16, 24306 Plön 6713.0180776716 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbrecht hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Lück
(15.08.2023) Herr Lück ist sehr freundlich und höchst kompetent, ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und würde ihn jederzeit wieder …
Profil-Bild Rechtsanwältin Jasmin Ortner
Rechtsanwältin Jasmin Ortner
Kanzlei Muffler, Nußdorfer Str. 38f, 88662 Überlingen 6988.285682804 km
Erbrecht • Familienrecht • Versicherungsrecht
Frau Rechtsanwältin Jasmin Ortner - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja C. Lehrmann
Rechtsanwältin Tanja C. Lehrmann
Anwaltskanzlei Lehrmann, Renzstraße 27, 74821 Mosbach 6896.7487790243 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja C. Lehrmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbrecht
(27.09.2021) Gesamte Besprechung und die Art und Weise, wie Frau RAin uns als Klienten die Gesamtsituation er- klärte, vor allem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgit Hildebrandt
sehr gut
Kanzlei Hildebrandt, Rabestr. 4, 06844 Dessau-Roßlau 6946.2420523992 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Birgit Hildebrandt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbrecht
aus 44 Bewertungen Hervorragende Beratung, schnell und kompetent für uns zu einem positiven Ergebnis gelangt. (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Petra Barthel
sehr gut
Rechtsanwältin Petra Barthel
Rechtsanwaltskanzlei Petra Barthel, Wülfeler Str. 11, 30539 Hannover 6774.8248010459 km
Mit Kopf und Herz für Ihr Recht!
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Reiserecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht bietet Frau Rechtsanwältin Petra Barthel
aus 12 Bewertungen Es hat zwar ganz schön lange gedauert, aber wir haben Recht bekommen - das alleine zählt ;-) (24.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lang
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Martin Lang, Habacher Str. 1, 81377 München 7116.4503959947 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Lang vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
aus 31 Bewertungen Herr Lang hat mir am Telefon sehr schnell und kompetent weitergeholfen- Rückruf erfolgte sehr schnell, was für mich … (17.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Volz
Rechtsanwalt Christoph Volz
Kanzlei Christoph Volz, Wagnerstraße 65, 89077 Ulm 7003.0946029764 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Christoph Volz gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Constanze Haas
Rechtsanwältin Constanze Haas
Dr. Rodloff & Kollegen, Dillmannstr. 1, 70193 Stuttgart 6929.4185390289 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Constanze Haas ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht gerne behilflich
(24.10.2020) bestes Ergebnis bei emphatischer und hochkompetenter Beratung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Mielbrecht
Fuchs Zeißig Mielbrecht, Ferdinandstr. 18 b, 38300 Wolfenbüttel 6827.311017077 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Mielbrecht ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbrecht
aus 6 Bewertungen Herr Mielbrecht stand mir bei einer schwierigen rechtlichen Situation gleich beratend zur Seite und konnte schnell … (04.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vivien Dolde-Gass
sehr gut
Rechtsanwältin Vivien Dolde-Gass
Renz & Partner Rechtsanwälte, Sigmaringer Straße 38, 70567 Stuttgart 6932.0677454151 km
Ich setze mich leidenschaftlich für eine langfristige Lösung Ihres Konflikts ein, berate authentisch, ehrlich, professionell, agiere zielstrebig, hartnäckig und mit Fingerspitzengefühl.
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbrecht beantwortet Frau Rechtsanwältin Vivien Dolde-Gass
aus 29 Bewertungen Frau Dolde-Gass, Sie sind eine Anwältin, die ich mein Leben lang nicht vergessen werde, du hast mir geholfen, mein … (03.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Hoffmann
Rechtsanwalt Martin Hoffmann
Kanzlei Martin Hoffmann, Am Stadtgraben 27, 56626 Andernach 6729.0275322084 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbrecht unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Hoffmann
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff
Rechtsanwälte und Fachanwälte Wolff, Bultmann, Wolff, Hertener Str. 21, 45657 Recklinghausen 6654.5388798357 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Friedrich Wolff ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt & Notar Ringo Grenz
sehr gut
Rechtsanwalt & Notar Ringo Grenz
Kröger, Rehmann & Partner Rechtsanwälte mbB, Burgstr. 13, 33142 Büren 6740.8722489669 km
Fachanwalt Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt & Notar Ringo Grenz für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbrecht
aus 22 Bewertungen Wir wurden im Rahmen einer Streitigkeit über den Nicht-Erhalt einer vertraglich vereinbarten Zinszahlung von Herrn … (21.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić
RA Kanzlei Dr Nikola Krstić, Jirečekova 21, 21000 Novi Sad, Serbien 7821.0887069678 km
Immer für Ihnen da...
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Nikola Krstić im Bereich Erbrecht bietet Beratung und Vertretung
(18.01.2024) Einfache Kommuniktion, ehrlich, hält sich an Absprachen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Marion Leising
Kanzlei Leising, Seestr. 6, 71638 Ludwigsburg 6925.1779970847 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Marion Leising vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbrecht
Profil-Bild Rechtsanwalt Efrail Erbas
Anwaltskanzlei Kanat & Erbas, Unterländerstr. 71, 70435 Stuttgart 6927.3374407667 km
Erbrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Efrail Erbas gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Fritz Stockhofe
Kanzlei Stockhofe, Sonnenschein, Blümer, Zillertaler Straße 7, 47249 Duisburg 6640.2886186697 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Fritz Stockhofe hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Erbrecht

Rechtstipps von Anwälten für Erbrecht

Fragen und Antworten

  • Wie wird der Erbe im Erbrecht bestimmt?
    Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o. a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d. h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.
  • Was macht einen guten Anwalt für Erbrecht aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Anwalt Mandate im Bereich Erbrecht übernimmt. Über seine Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. Ein weiteres Kriterium, ob ein Anwalt im Bereich Erbrecht gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Erbrecht: Wie kann ein Anwalt helfen?
    Streitigkeiten im Bereich Erbrecht sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente, übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei und hält alle wichtigen Fristen ein, wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine Entscheidung fristgerecht einzulegen. In jeder Situation informiert er Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten und vertritt Sie durchsetzungsstark sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
  • Erbrecht: Wann brauche ich einen Anwalt?
    Da das Fachgebiet Erbrecht viele verschiedene Einzelbereiche regelt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oftmals der sicherste Weg, sinnvolle und wirksame Entscheidungen zu treffen. Insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht, sollten Sie nicht voreilig und unvorbereitet handeln, sondern sich rechtzeitig an einen erfahrenen Anwalt im Bereich Erbrecht wenden. Er informiert Sie, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten und ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen. Außerdem lohnt sich der Gang zum Anwalt auch dann, wenn Sie Dokumente auf Fehler überprüfen oder neue rechtssicher erstellen wollen. Wichtig zu wissen: In vielen Rechtsfällen herrscht sogar Anwaltszwang vor Gericht und Sie müssen sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
ᐅ Rechtsanwalt Erbrecht ᐅ sicher erben und vererben

Das Erbrecht beinhaltet alle Regelungen, die den Übergang des Nachlasses von einem Verstorbenen auf seine Erben betreffen. Der Verstorbene wird als Erblasser bezeichnet. Sein Todeszeitpunkt ist zugleich auch juristisch der Übergang seines Nachlasses auf den oder die Erben, und wird als Erbfall bezeichnet. Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem Eigentum, sonstige dingliche Rechte, Forderungen, Besitzrechte und insbesondere auch seine Schulden (sogenannte Nachlassverbindlichkeiten).

Das Erbrecht ist als fünftes Buch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) grundlegend geregelt. Es wird als solches auch verfassungsrechtlich im Grundgesetz durch Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantiert. Damit wird gewährleistet, dass das Vererbungsrecht mit seiner Testierfreiheit (Recht zum Verfassen eines Testaments) grundsätzlich erhalten bleibt. Ein generelles Erbrecht zugunsten des Staates oder auch eine ausschließlich gesetzlich vorgegebene Erbfolge wäre somit verfassungswidrig. Die Freiheit des künftigen Erblassers, über den Verbleib seines Vermögens nach seinem Tod zu bestimmen, darf jedoch vom Gesetzgeber eingeschränkt werden, so geschehen z.B. durch das Pflichtteilsrecht.

In jeweils eigenen Abschnitten enthält das Erbrecht im BGB die Vorschriften zur Erbfolge, zur rechtlichen Stellung des Erben, zum Erbschaftsanspruch, zur Mehrheit von Erben, zum Testament, zum Erbvertrag, zum Pflichtteil, zur Erbunwürdigkeit, zum Erbverzicht, zum Erbschein und schließlich auch zum Erbschaftskauf.

Erbfolge §§ 1922-1941 BGB

Der Abschnitt zur Erbfolge im BGB regelt, wie der Erbe eines Nachlasses bestimmt wird, ob mit oder ohne Testament des Erblassers. Hat der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen (Testament, gemeinschaftliches Ehegattentestament o.a.) getroffen, wird der Erbe nach den gesetzlichen Vorschriften bestimmt, die daher auch gesetzliche Erben heißen. Das BGB geht hierbei vom Prinzip des Familienerbrechts aus, d.h., dass gesetzliche Erben die Familienangehörigen des Verstorbenen sind: Ehegatte, eingetragener Lebenspartner, Kinder (Abkömmlinge), Eltern und die weiteren nächsten Verwandten.

Rechtliche Stellung des Erben §§ 1242-2063 BGB

In diesem Abschnitt finden sich die Vorschriften, die die rechtliche Stellung des Erben betreffen. Geregelt sind etwa die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sowie die Haftung des Erben für die Nachlassverbindlichkeiten. Der Erbe kann die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass beschränken, falls zu befürchten ist, dass die Verbindlichkeiten die vorhandene Vermögensmasse übersteigen und der Erbe dann mit seinem eigenen ursprünglichen Vermögen den Nachlassgläubigern haften müsste.

Erbschaftsanspruch §§ 2018-2031 BGB

Der Erbschaftsanspruch des wahren Erben beinhaltet insbesondere dessen Anspruch auf Herausgabe des Erbes gegenüber dem sogenannten Erbschaftsbesitzer verlangen. Erbschaftsbesitzer ist derjenige, der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat. Erbschaftsbesitzer ist also nur, wer gutgläubig oder bösgläubig behauptet, seine Rechte (v.a. Besitz, Eigentum) aufgrund des Erbfalls erlangt zu haben.
Er muss dem wahren Erben das Erlangte sowie auch die gezogenen Früchte und Nutzungen herausgeben, erhält aber auch seine Aufwendungen und Verwendungen ersetzt, die er etwa zum Erhalt der Nachlassgegenstände gemacht hat.

Mehrheit von Erben §§ 2032-2063 BGB

Wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlässt, so wird der Nachlass ungeteilt ihr gemeinschaftliches Vermögen. Die gemeinschaftlichen Erben werden Miterben genannt. So werden beispielsweise drei Erben gemeinsame Eigentümer der Immobilien und Sachgegenstände des Erblassers und können über die Nachlassgegenstände, nur gemeinschaftlich verfügen. Eine Ausnahme gilt für Gesellschaftsanteile an Personengesellschaften, nämlich OHG, KG oder BGB-Gesellschaft (auch GbR oder GdbR genannt). Weil das Gesellschaftsrecht hier eine gemeinschaftliche Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil nicht praktikabel ist, erben die Miterben nicht gemeinschaftlich den Gesellschaftsanteil des Erblassers. Vielmehr erhält jeder einzelne der Miterben einen eigenen Gesellschaftsanteil, der seiner Erbquote entspricht. Bei der GmbH und der Aktiengesellschaft (AG) hingegen ist die Übertragung des einheitlichen Gesellschaftsanteils an die Miterbengemeinschaft möglich. Vielfach wird hier jedoch zu sogenannten qualifizierten Nachfolgeklauseln geraten, wonach nur einer oder wenige der Erben in die Gesellschafterposition eintreten können. Ziel einer solchen Regelung ist es, die Gesellschaft handlungsfähig zu erhalten und sie nicht aufgrund erschwerter Meinungsbildung und Abstimmung lahm zu legen.

Grundsätzlich kann jeder der Miterben jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen nach § 2042 BGB. Dies erfolgt z.B. durch einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Miterben. Darin können die Miterben frei die Aufteilung der Nachlassgegenstände vereinbaren, müssen jedoch gegebenenfalls die Anordnungen oder Teilungsanordnungen des Erblassers zu beachten.

Bei Uneinigkeit kann auf Antrag das Nachlassgericht zwischen den Miterben vermitteln.
Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Miterben, ist die sogenannte Erbteilungsklage statthaft.

Testament §§ 2064-2273 BGB

Die Vorschriften zum Testament bestimmen unter anderem, wer ein Testament errichten darf, welche Formvorschriften zu beachten sind und welche Testamentsarten es gibt (eigenhändiges Testament, notarielles Testament, Ehegattentestament, Berliner Testament, Nottestament u.a.). Das Gesetz legt auch den Rahmen für die möglichen Regelungen in einem Testament fest, z.B. dass keine sittenwidrigen Bestimmungen getroffen werden dürfen. Ferner bestimmt es, wer ein Testament anfechten darf und unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Grundsätzlich gilt, dass jede natürliche Person mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres ein wirksames Testament verfassen kann (sogenannte Testierfähigkeit).

Im Testament legt der Erblasser fest, wen er als Erben, als Vorerben oder als Nacherben oder auch als Ersatzerben einsetzt. Daneben lassen sich testamentarisch auch Auflagen für die Erben oder Vermächtnisse festlegen. Damit das Testament nach dem Willen des Testierenden ausgeführt wird, kann zusätzlich ein sogenannter Testamentsvollstrecker benannt werden, der treuhänderisch die Ausführung der testamentarischen Anordnungen übernimmt.

Erbvertrag §§ 2274- 2302 BGB

Das Testament als "letzter Wille" ist fast jedem geläufig, unbekannt hingegen ist der sogenannte Erbvertrag, der ebenso wie das Testament eine Verfügung von Todes wegen ist. Grund: Im Erbvertrag kann der Erblasser jede Verfügung treffen, die er gleichermaßen auch in einem Testament regeln könnte. Der Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden, um wirksam zu sein.

Die Besonderheit des Erbvertrags liegt darin, dass er zum einen ein echter Vertrag zwischen zwei Personen ist und zum anderen für den Erblasser selbst bereits zu Lebzeiten weitreichendere Bindungswirkungen als ein Testament hat.

Der Erbvertrag kann von jedermann mit einer oder sogar mehreren anderen Person geschlossen werden. Als erbvertragliche Regelungen sind nur die Erbeinsetzung, die Bestimmung eines Vermächtnisses und die Anordnung von Auflagen möglich. Der Vertragspartner des Erblassers muss nicht auch der Vertragserbe sein, als Vertragserbe kann vielmehr auch jeder Dritte im Erbvertrag bestimmt werden.

Im einseitigen Erbvertrag trifft nur eine Vertragspartei als Erblasser Verfügungen von Todes wegen (Erbeinsetzung, Vermächtnis u.a.). Im zweiseitigen Erbvertrag treffen hingegen beide Vertragsparteien Verfügungen hinsichtlich ihres Nachlasses treffen. Diese Verfügungen eines zweiseitigen Erbvertrags müssen dabei nicht gegenseitig sein (beide setzen sich gegenseitig als Vertragserben ein), sondern können einen oder mehrere Dritte als Vertragserben bestimmen.
Ein Erbvertrag ist entgeltlich, wenn sich der Vertragspartner gegenüber dem Erblasser zu einer Leistung (z.B. Pflegeleistungen) verpflichtet.

Mit Abschluss des Erbvertrages ist der Erblasser in seiner Testierfreiheit beschränkt. Er darf jedoch ganz frei noch Verfügungen unter Lebenden treffen.

Pflichtteil §§ 2303-2345 BGB

Das deutsche Erbrecht sieht vor dem Hintergrund des verfassungsmäßigen Schutzes von Ehe und Familie für die nächsten Verwandten eines Erblassers ein sogenanntes Pflichtteilsrecht vor. Das Pflichtteilsrecht sichert ihnen eine Beteiligung am Nachlass des Erblassers zu für den Fall, dass er sie von der Erfolge ausgeschlossen hat, obwohl sie nach gesetzlicher Erbfolge seine Erben wären.

Pflichtteilsberechtigt sind nach dem Gesetz nur die nächsten Angehörigen, nämlich die Abkömmlinge, d.h. Kinder, Enkel usw., die Eltern sowie der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner.

Diese Angehörigen sind im konkreten Einzelfall jedoch nur dann Pflichtteilsberechtigte, wenn sie bei gesetzlicher Erbfolge, d.h. ohne eine Verfügung des Erblassers von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) als Erben berufen gewesen wären.

Beispiel: Der Erblasser verfügt in seinem Testament, dass sein Sohn und seine Ehefrau gemeinsam Erben sein sollen. Seine Tochter und seine Eltern sollen jedoch leer ausgehen. In diesem Fall sind Sohn und Ehefrau testamentarische Erben (sie wären aber auch gesetzliche Erben). Die Tochter wäre ohne das Testament ebenfalls gesetzliche Erbin, daher ist sie pflichtteilsberechtigt. Die Eltern des Erblassers hingegen wären ohne das Testament keine gesetzliche Erben, denn die Abkömmlinge schließen sie als gesetzliche Erben von der Erbfolge aus. Damit sind sie in diesem Fall auch nicht pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht etwa ebenfalls Erbe in Höhe seiner ihm zustehenden Erbquote. Vielmehr hat er einen bloßen Zahlungsanspruch gegen die Erben in Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Erbunwürdigkeit §§ 2339 BGB

So wie das Erbrecht im BGB bestimmt, wer gesetzlicher Erbe im Todesfall ist und wie der Erblasser bereits zu Lebzeiten durch Testament, Erbvertrag u.a. Verfügungen hinsichtlich seiner Erben und seines Nachlasses treffen kann, so legt es auch fest, in welchen Fällen jemand erbunwürdig ist und deshalb als Erbe ausscheidet.

Erbunwürdig ist beispielsweise, wer den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich getötet hat oder es versucht hat, wer ihn dadurch oder anderweitig vom Abfassen einer Verfügung von Todes wegen abgehalten hat, wer ihn durch Drohung oder Täuschung gehindert hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben oder wer im Hinblick auf die Erbenstellung Urkundsdelikte begangen hat, z.B. durch Fälschungen von Urkunden, Unterlagen, Testament u.a. vor oder nach dem Tod des Erblassers.

Die Erbunwürdigkeit wird erst durch die Anfechtung des Erbschaftserwerbs des Erbunwürdigen im Rahmen einer Anfechtungsklage vom Gericht geprüft. Anfechtungsberechtigt ist jeder, der einen Vorteil durch den Wegfall des Erbunwürdigen hätte. Es genügt, dass seine Erbwahrscheinlichkeit steigt, er muss nicht selbst bereits unmittelbar dadurch Erbe werden.

Das Gericht erklärt ihn gegebenenfalls für erbunwürdig. Damit gilt die Erbschaft als niemals an ihn gefallen, sondern fällt von Anfang an dem nun an seiner Stelle berechtigten Erben zu.
Neben der Erbunwürdigkeit kennt das Erbrecht auch die Vermächtnisunwürdigkeit und die Pflichtteilsunwürdigkeit.

Erbverzicht §§ 2346-2352 BGB

Mit dem Erbverzicht kann der gesetzliche Erbe mit dem Erblasser durch Vertrag seinen Wegfall als Erbe vereinbaren. Er wird dann im Erbfall so behandelt als wäre er nicht mehr am Leben. Der Verzichtende wird regelmäßig eine Abfindung für seinen Verzicht erhalten, dies ist jedoch nicht für die Wirksamkeit des Verzichts erforderlich - er kann auch unentgeltlich erfolgen. Der Verzicht eines Erben schließt nicht nur ihn, sondern auch seine Abkömmlinge von der Erbfolge im Erbfall aus.
Der Erbverzicht muss notariell beurkundet werden.

Wenn ein Erbverzicht nicht möglich ist, z.B. weil der Erblasser seine testamentarische Verfügung nicht widerrufen kann (Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament) oder nicht mehr geschäftsfähig ist, kann der durch Testament oder Erbvertrag bestimmte Erbe durch den in § 2353 BGB geregelten "Verzicht auf Zuwendungen" auf die erfolgte Zuwendung des Erblassers verzichten.
Der Erbverzicht bedarf der notariellen Beurkundung.

Erbschein §§ 2353-2370 BGB

Der Erbschein ist eine Urkunde, in dem das Nachlassgericht den Erblasser und seinen bzw. seine Erben bezeichnet und auch die Größe der jeweiligen Erbanteile sowie eventuelle Beschränkungen angibt. Solche Beschränkungen wären etwa die Einsetzung von Nacherben oder die Anordnung eines Testamentsvollstreckers.

Der Erbschein gibt jedoch keine Auskunft über die Höhe des Nachlasses oder Nachlassverbindlichkeiten.

Der Erbschein wird vom zuständigen Nachlassgericht erteilt, wenn ein Antragsberechtigter den entsprechenden Antrag auf Erbscheinerteilung stellt. Den Erbschein können z.B. die endgültigen Erben, Miterben, Nachlassverwalter, Nachlassgläubiger mit Zwangsvollstreckungstitel oder auch der Testamentsvollstrecker beantragen. Nicht berechtigt sind hingegen Nacherben, Ersatzerben, vorläufige Erben oder Nachlasspfleger.

Der Erbschein gibt es als Alleinerbschein für einen Alleinerben, als gemeinschaftlichen Erbschein für Miterben, als Teilerbschein über den Erbteil eines einzelnen Miterben und als gemeinschaftlichen Teilerbschein für mehrere aber nicht alle Miterben gemeinsam.

Der Inhaber eines Erbscheins kann ihn als Nachweis der Erbfolge verwenden, Dritte werden durch den öffentlichen Glauben des Erbscheins geschützt.

Unrichtige Erbscheine können eingezogen werden oder werden vom Nachlassgericht durch Beschluss für kraftlos erklärt.

Erbschaftskauf §§ 2371-2385 BGB

Der Erbverkauf ist eine Sonderform des Kaufvertrags, in dem sich der Erbe als Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die ihm angefallene Erbschaft zu verkaufen. Der Erbschaftskaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Der Erbschaftsverkäufer verpflichtet sich zur Herausgabe aller vorhandenen Erbschaftsgegenstände. Die Haftung des Erbschaftsverkäufers für Rechtsmängel ist darauf beschränkt, dass ihm selbst das Erbrecht zusteht und dass es nicht durch einen Nacherben, einen Testamentsvollstrecker beschränkt ist und auch keine Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilslasten, Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und insbesondere auch nicht die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern eingetreten ist.

Im Gegenzug ist der Erbschaftskäufer verpflichtet, die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, soweit nicht der Erbschaftsverkäufer aus Rechtsmängelgewährleistung für sie haftet.

Der Erbschaftsverkäufer muss zugunsten der Nachlassgläubiger den Verkauf der Erbschaft und den Namen des Käufers unverzüglich dem Nachlassgericht anzeigen.

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