3.897 Anwälte für Erbschaftsanfechtung | Seite 163

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Profil-Bild Rechtsanwältin Monika McCoy
Kanzlei Monika McCoy, Hindenburgstr. 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße 6833.6564902573 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika McCoy bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbschaftsanfechtung
(23.09.2018) Frau Rechtsanwältin McCoy, ist sehr sehr nett, hilfsbereit. Super Beratung in allen Angelegenheiten, vor allem als …
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander J. Englert
Rechtsanwalt Alexander J. Englert
Anwaltskanzlei Alexander J. Englert, Königstr. 34, 70173 Stuttgart 6930.9475173474 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander J. Englert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbschaftsanfechtung
(04.01.2021) Gute beratung super
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
sehr gut
Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler
Rechtsanwaltskanzlei Schreier & Kollegen, Schäferstraße 61, 01067 Dresden 7078.2752315546 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Doris Kopp-Metzler für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 11 Bewertungen Top Beratung und Betreuung unseres Rechtsfall. Jederzeit gern wieder! Ganz klare Empfehlung! (22.10.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen Fisch
sehr gut
Rechtsanwalt Steffen Fisch
Anwaltskanzlei Pintsch & Fisch, Hanauerstr. 98, 63755 Alzenau 6851.0953140693 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Steffen Fisch bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 11 Bewertungen Herr Fisch hat und freundlich, sachlich und kompetent beraten.Professionelle Beratung und schnelle Reaktionszeiten. … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Weng
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Weng
Weng & Dr. Scheffold Rechtsanwälte, Uferstr. 26, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.754728207 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Weng unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbschaftsanfechtung
aus 20 Bewertungen Ich möchte meine außerordentliche Zufriedenheit mit den Dienstleistungen von Rechtsanwalt Wolfgang Weng zum Ausdruck … (01.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Dr. Troeger & Schultz Rechtsanwälte · Fachanwälte, Kornmarkt 12, 39576 Hansestadt Stendal 6880.1510740881 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Beamtenrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbschaftsanfechtung bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Ralf Troeger
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Roeske
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Roeske
Rechtsanwaltskanzlei Roeske, Lindenstr. 76, 10969 Berlin 6975.3044448131 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Mediation • Unterhaltsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbschaftsanfechtung bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Roeske
aus 101 Bewertungen Die Beratungsstunde war umfangreich und sehr hilfreich für mich. Ich kam mit Sorgen und ging mit Zuversicht. Nur zu … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
sehr gut
Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann
Anwaltskanzlei Dauer | Leuker | Leidel | Hoffmann, Klosterstr. 16, 91301 Forchheim 6995.7442434404 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoffmann ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbschaftsanfechtung
aus 24 Bewertungen Bei Frau RA Hoffmann fühlte ich mich stets gut beraten, was für mich zu einem guten Abschluss führte. Ich kann Frau … (12.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier
Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier
audalis Kohler Punge & Partner mbB, Rheinlanddamm 199, 44139 Dortmund 6676.6223503832 km
Erbrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht • Anwaltshaftung • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Aare Schaier bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Erbschaftsanfechtung
(28.11.2023) Herr Dr. Aare Schaier zeichnet sich durch fachliche Kompetenz, Kundenfreundlichkeit und Lösungsorietiertheit aus. In …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbschaftsanfechtung

Fragen und Antworten

  • Erbschaftsanfechtung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbschaftsanfechtung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbschaftsanfechtung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbschaftsanfechtung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbschaftsanfechtung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Die Erbschaftsanfechtung erfolgt mit dem Ziel, eine nicht vom Verstorbenen gewollte, aber von ihm per Testament oder Erbvertrag getroffene Erbfolge hinsichtlich der Erbschaft zu verhindern. Zur Anfechtung der Erbschaft ist jede Person berechtigt, die durch die Erbschaftsanfechtung einen unmittelbaren Vorteil erlangt, sei es auch nur durch den Wegfall einer für sie nachteiligen Folge. In der Regel können daher nur einzelne in einem Testament oder Erbvertrag enthaltene Anordnungen angefochten werden, wie etwa ein Vermächtnis oder eine Enterbung. Ein solches Vermächtnis gibt einen Anspruch gegenüber dem oder den Erben auf einen einzelnen Gegenstand aus dem Nachlass wie etwa Aktien oder eine Eigentumswohnung. Da das Vermächtnis eine Beschwer der Erben darstellt, würde es diese zur Anfechtung berechtigen, wenn das Vermächtnis nicht oder nicht mehr dem wahren Willen des Vererbenden entsprach. Die Anfechtung einer Enterbung brächte hingegen dem Pflichtteilsberechtigten einen Vorteil, da er durch deren Wegfall nicht mehr enterbt wäre und so mehr als nur seinen Pflichtteil erhalten würde.

Die Erbschaftsanfechtung ist allerdings erst zulässig, nachdem eine Auslegung den wahren Erblasserwillen nicht ergründen konnte. Jede Anfechtung von Testamenten oder Erbverträgen setzt zunächst eine erfolglose Auslegung ihres Inhalts voraus. Dabei ist stets die Sicht des Vererbenden, nicht aber die Sicht des oder der Erben bzw. anderweitig unmittelbar betroffenen Personen maßgebend. Nur ein Gemeinsames Testament lässt es zu, auch auf die Sicht des Ehegatten oder Lebenspartners abzustellen, wenn wechselbezügliche Verfügungen ebenfalls von der Anfechtung betroffen sind. Da jedoch nur in der Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenlebende Personen ein gemeinschaftliches Testament errichten können, bleibt das die Ausnahme.

Schlägt die vorrangige Testamentsauslegung fehl, kennt das BGB zwei die Anfechtung einer Erbschaft betreffende Regelungen mit unterschiedlichen Anfechtungsfolgen. Zum einen betrifft dies Irrtumsfälle und aufgrund von Drohungen zustande gekommenen Erbfolgeregelungen. Zum anderen können übergangene pflichtteilsberechtigte Personen die Erbschaft anfechten, wenn sie dem Erblasser bei Errichtung seines Testaments bzw. Abschluss des Erbvertrags nicht bekannt waren bzw. sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht geboren oder erst später ein Pflichtteilsrecht erlangt haben.

Ein Beispiel für einen Irrtum bildet der Erblasser, der sich in seinem Testament verschrieben oder vor dem Notar versprochen hat. Irrtümer können aber auch aus rechtlichen Fehlannahmen des Erblassers folgen. Etwa, dass ein Vermächtnis die bedachte Person zum Alleinerben mache. Ein Anfechtungsgrund kann beispielsweise auch darin liegen, dass ein Verein vom Erblasser zum Alleinerben eingesetzt wurde, der Erblasser sich aber danach heillos mit den Vereinsmitgliedern zerstritten hat, sodass sein ursprünglicher Wille nicht mehr seinem mutmaßlichen Willen zur Zeit seines Todes entspräche. Des Weiteren können auch Drohungen gegenüber dem Erblasser zur Erbschaftsanfechtung berechtigen, wenn der Erblasser aus Angst vor einem angedrohten Übel eine entsprechende Erbfolgeregelung getroffen hat. Dabei geht die Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung aber nur soweit, wie sich der Anfechtungsgrund auf die von ihm getroffene Regelung der Erbfolge ausgewirkt hat. Im Gegensatz dazu hat die Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten die Nichtigkeit des Testaments oder Erbvertrags zur Folge. Eine Nichtigkeit kann im Übrigen auch die Erbschaftsanfechtung herbeiführen, weil der Verstorbene generell nicht mehr in der Lage war, ein Testament zu errichten, weil der Vererbende etwa bei Testamentserrichtung dement oder betrunken gewesen sei. Der vom Anfechtenden zu erbringende Nachweis der Testierunfähigkeit begegnet vor Gericht jedoch hohen Anforderungen.

Die Beweislast für den Anfechtungsgrund trägt dabei bei behauptetem Irrtum oder Drohung der, der die Anfechtung der Erbschaft erklärt. Bei dem, der vom Erblasser unbewusst übergangen wurde, wird dies hingegen als Grund für einen falschen Erblasserwillen vermutet. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden.

Die Anfechtung der Erbschaft muss im Übrigen ein Jahr nach Kenntnis vom Anfechtungsgrund erfolgen, sonst ist sie verfristet. Sie ist frühestens nach dem Tod des Erblassers möglich. Betrifft die anzufechtende Regelung die Einsetzung eines Erben, eine Enterbung, eine Ernennung zum Testamentsvollstrecker bzw. die Aufhebung derartiger Anordnungen sowie die Anfechtung einer Auflage oder eine Verfügung, durch die ein Recht nicht begründet wird, erfolgt die Erklärung der Anfechtung gegenüber dem Nachlassgericht. Die Anfechtung einer Teilungsanordnung oder eines Vermächtnisses wird dagegen gegenüber den dadurch begünstigten Personen erklärt.

(GUE)

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