125 Anwälte für Fehlzeiten | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Simon Faix
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Simon Faix
Skradde Rechtsanwälte, Zollstockgürtel 67, 50969 Köln 6675.3572547037 km
Zivilrecht • Arbeitsrecht • Schulrecht • Sportrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Fehlzeiten steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Simon Faix gerne zur Verfügung
aus 111 Bewertungen Seit vier Monaten hebt Vox Energy pro Person zweihundert Euro für Strom von meinem Bankkonto ab. Der Vertrag wurde … (25.04.2024)
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Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger
Kanzlei Dr. Unger, Schuhstraße 33, 31134 Hildesheim 6792.6109465338 km
Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Benjamin Unger ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Fehlzeiten
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
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Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch
Rechtsanwaltskanzlei LOCH, Bahnhofstraße (Eingang Futterstraße) 48, 66111 Saarbrücken 6767.187205614 km
Bei uns werden Sie persönlich betreut und sind keine Karteikarte
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Beamtenrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Marco Loch vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Fehlzeiten
aus 108 Bewertungen Ich bedanke mich für das nette, freundliche, kompetente und aufschlussreiche Erstgespräch. Gerne, würde ich mich … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Beate Happold
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Rechtsanwältin Beate Happold
Anwaltskanzlei Beate Happold, Lupinenweg 9, 89160 Dornstadt 6997.7626887189 km
Ihr Anspruch ist meine Motivation!
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragen im Bereich Fehlzeiten unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Beate Happold
aus 39 Bewertungen Frau Happold hat mich schnell und effizient beraten (13.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
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Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
Reisig-Emden, Katharinenstraße 9, 10711 Berlin 6969.6455604564 km
Gemeinsam finden wir einen Weg
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Öffentliches Baurecht • Schulrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Fehlzeiten bietet Frau Rechtsanwältin Jeanette Reisig-Emden
aus 38 Bewertungen Mein chronisch kranker Sohn sollte aufgrund seiner Fehlzeiten trotz sehr guter Noten und sehr gut bestandener … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Fehlzeiten

Fragen und Antworten

  • Fehlzeiten: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Fehlzeiten umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Fehlzeiten und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Fehlzeiten: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Fehlzeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Von Fehlzeiten spricht man, wenn Schüler(innen) dem Unterricht entschuldigt oder unentschuldigt fernbleiben. Unproblematisch sind hierbei die Fälle, in denen ein Schüler wegen Krankheit oder wegen eines anderen wichtigen Umstandes - z. B. Teilnahme an einer Beerdigung oder Hochzeit - nicht am Unterricht teilnehmen kann und aus diesem Grund Fehlzeiten ansammelt. Dagegen erregt der sog. Schulabsentismus, also das unentschuldigte Fehlen, die Gemüter. Denn eins ist klar: In Deutschland herrscht die sog. Schulpflicht. Sie ist in den jeweiligen Schulgesetzen der Bundesländer festgelegt und beginnt grundsätzlich mit sechs Jahren und endet in der Regel mit 18 Jahren. Ein Verstoß kann unter Umständen dazu führen, dass Eltern - und ab dem 14. Lebensjahr der Schüler selbst - mit einem Bußgeld bestraft werden.

Immer häufiger bleiben viele Schüler absichtlich der Schule fern, z. B. wegen Schulangst, Mobbing oder auch einfach deswegen, weil sie die Schule für langweilig und sinnlos halten. Doch manchmal stecken auch andere Probleme hinter dem Verhalten des Schülers, z. B. Trennung bzw. Scheidung der Eltern, häusliche Gewalt oder einfach Vernachlässigung des Kindes durch die Eltern. Die Auswirkungen des gelegentlichen Schulschwänzens bzw. der konsequenten Schulverweigerung können jedoch verheerend sein: Oftmals kann der verpasste Unterrichtsstoff wegen der Fehlzeiten nicht mehr aufgeholt werden, was zum Nichtbestehen, also zum Sitzenbleiben, führt. Die Folge ist dann schwarz auf weiß im Zeugnis zu finden: Der Schüler muss eine Klasse wiederholen. Im schlimmsten Fall muss er die Lehranstalt ohne Abschluss verlassen. Da die Aufnahme von einem Studium oder der Beginn einer Ausbildung jedoch einen Schulabschluss voraussetzt, besteht nun die Gefahr der Arbeitslosigkeit oder des Absturzes in die Kriminalität, z. B. eine Verhaftung wegen Konsums von Drogen.

Viele Schulen haben daher Initiativen gegen das Schwänzen gestartet. Hierbei arbeiten die Schulen beispielsweise mit den Eltern der Schüler zusammen, um zu gewährleisten, dass sie ihrer Aufsichtspflicht ausreichend nachkommen oder nicht ohne triftigen Grund ihrem Kind eine Entschuldigung schreiben. Außerdem wird auch mit dem zuständigen Jugendamt und/oder der Jugendhilfe zusammengearbeitet. Diese werden z. B. tätig, wenn familiäre Probleme an den Fehlzeiten schuld sind. Hier setzen sich die Beteiligten zusammen und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden und den Schüler wieder zum Schulbesuch zu animieren. Bei dauerhafter Schulverweigerung kann aber auch ein Schulzwang beantragt werden. So kann der Blaumacher zur Teilnahme am Schulunterricht gezwungen werden. Notfalls wird er von der Polizei gesucht und ein Beamter fährt den Lernunwilligen in die Schule.

(VOI)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Fehlzeiten umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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