323 Anwälte für Kontaktverbot | Seite 14

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Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer
Rechtsanwaltskanzlei Michaela Hegendörfer, Reuterstraße 7, 91522 Ansbach 6988.8672227989 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Michaela Hegendörfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Kontaktverbot
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Bellmann
Kanzlei Christina Bellmann, Erhardstr. 8, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.9360146358 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Rechtsfragen im Bereich Kontaktverbot beantwortet Frau Rechtsanwältin Christina Bellmann
Profil-Bild Rechtsanwältin Margit Kömpf
Rechtsanwältin Margit Kömpf
Kömpf & Kollegen, Bischofstrasse 5, 75365 Calw 6906.8735465782 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Margit Kömpf hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kontaktverbot
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Kontaktverbot bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Dorn
Rechtsanwältin Mandy Dorn
Anwaltskanzlei Mandy Dorn, Eigenheimstr. 13, 04279 Leipzig 6987.042960707 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Mandy Dorn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Kontaktverbot
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Stark
sehr gut
Kanzlei Patricia Stark, Hohenzollerndamm 123, 14199 Berlin 6970.4289240837 km
erfahren und kompetent
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Patricia Stark vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kontaktverbot
aus 59 Bewertungen Frau Stark ist sehr engagiert und nimmt sich auch Zeit für ihre Klienten. Ich kann ihr stets eine E-Mail schreiben … (22.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Goller
Kanzlei Goller, Fürther Str. 17 A, 90429 Nürnberg 7010.8887671583 km
Strafrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Kontaktverbot steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Monika Goller gerne zur Verfügung
(05.04.2021) ja
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
Kanzlei Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel, Kleine Breite 7, 28757 Bremen 6659.5815290068 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Pferderecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Kontaktverbot bietet Frau Rechts- und Fachanwältin Insa Peters-Rehwinkel
(08.09.2023) Trotz kurzer Einlesung in meinem Fall, wurde alles perfekt gelöst. Bin ihr sehr dankbar und ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Vogel
Rechtsanwalt Michael Vogel
Tschofen I - Rohleder - Vogel, Gapstr. 6, 83278 Traunstein 7202.2510955265 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Michael Vogel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Kontaktverbot
aus 7 Bewertungen Ich hatte heute einen Termin um 15 Uhr. Herr Rechtsanwalt Michael Vogel ist ein König auf seinem Gebiet. Ein … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Miriam Mager
sehr gut
Rechtsanwältin Miriam Mager
Tritschler Maier Mager Fachanwälte, Kirchstraße 11, 78054 Villingen-Schwenningen 6929.9503506872 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Miriam Mager bietet Rat und Unterstützung im Bereich Kontaktverbot
aus 53 Bewertungen Frau Mager hat mich als Geschädigten sehr kompetent vertreten und durch geschickte Verhandlungen mit dem gegnerischen … (11.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Kontaktverbot
(19.05.2022) Er ist sehr nett , hat meine Fragen sehr gut geantwortet, hat mich gut beraten. Ich habe volle Vertrauen für ihn.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Kontaktverbot

Fragen und Antworten

  • Kontaktverbot: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Kontaktverbot umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Kontaktverbot und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Kontaktverbot: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Kontaktverbot sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Ein Kontaktverbot - häufig auch Kontaktsperre genannt - wird von einem Amtsgericht ausgesprochen, um eine Person daran zu hindern, zu einer weiteren Person Kontakt aufzunehmen. Damit soll das Opfer vor (weiteren) Übergriffen des Täters geschützt werden.

Denn häufig traut sich beispielsweise eine Ehefrau nicht, eine Trennung bzw. eine Scheidung vom gewalttätigen Ehemann durchzuziehen und nimmt lieber eine Körperverletzung in Kauf. Dabei ist häusliche Gewalt neben Stalking oder gar einer Vergewaltigung einer der wichtigsten Fälle, in denen das Amtsgericht ein Kontaktverbot ausspricht. Aber auch sexueller Missbrauch bzw. der Einbruch in die Wohnung des Opfers oder Drohung sowie Nötigung rechtfertigen nach § 1 Gewaltschutzgesetz ein Kontaktverbot.

Beim Stalking am Arbeitsplatz beispielsweise kann der Arbeitgeber gegenüber seinem unerträglichen Mitarbeiter nach einer Abmahnung zwar die Kündigung erklären. Das hindert diesen aber nicht, seine frühere Kollegin privat weiter zu belästigen, sodass sich auch hier ein Kontaktverbot als wirkungsvoll erweisen kann.

Wenn aber der Nachbar z. B. nur ein oder zweimal sein Opfer beobachtet hat, hat dieses vor dem Amtsgericht schlechte Karten. Denn nur hartnäckige Belästigungen oder Überwachungen rechtfertigen ein Kontaktverbot, nicht jedoch das seltene Beobachten oder Nachstellen. In besonders akuten Situationen dagegen - z. B. bei häuslicher Gewalt - muss das Opfer aber nicht erst ein Kontaktverbot beim Amtsgericht beantragen. In derartigen Fällen kann auch die herbeigerufene Polizei zur Abwehr einer Gefahr für das Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer ein Kontaktverbot aussprechen.

Verstößt der Täter z. B. gegen das Kontaktverbot, kann er nach § 4 Gewaltschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Das Gewaltopfer darf bei der Hauptverhandlung bei Gericht einfach nur anwesend sein oder sich als Nebenkläger anschließen. Ein Opferanwalt kann dann als Nebenklägervertretung tätig werden, auf das Verfahren gegen den Täter Einfluss nehmen und unter anderem auf diese Art und Weise weiterhelfen, das Opferrecht der geschädigten Person durchzusetzen.

(VOI)

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