4.735 Anwälte für Lebenspartnerschaft | Seite 198

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sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Lebenspartnerschaft
aus 47 Bewertungen Fr. Dr. Zimmer stand mir über einen sehr langen und zermürbenden Zeitraum mit Rat und Tat zur Seite. Ich danke für … (10.11.2023)
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Rechtsanwältin Sabine Freundorfer
HARTL • MANGER und Kollegen, Agnesstr. 1-5, 80801 München 7117.9032001475 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Freundorfer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Lebenspartnerschaft
(05.04.2022) Alles war positiv. Danke. Mfg
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Rechtsanwältin Rita Pertschy
Kanzlei Rita Pertschy, Hauptstr. 25, 77723 Gengenbach 6877.6787904654 km
Ich stehe für schnelle und zielorientierte Fallbearbeitung Ihre Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Betreuungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Lebenspartnerschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rita Pertschy gerne zur Verfügung
(26.01.2021) Sehr schnelle Terminvereinbarung Sehr gute Beratung.
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Rechtsanwalt Michael Kirsch
Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB WESTANWÄLTE, Oligsbendengasse 12-14, 52070 Aachen 6630.0491092381 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Maklerrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Lebenspartnerschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Kirsch
(06.12.2023) Gute Beratung und zügige Reaktion
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Rechtsanwältin Saskia Brahms
Anwaltskanzlei Saskia Brahms, Ostenmauer 7, 59227 Ahlen 6689.3994614682 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Lebenspartnerschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Saskia Brahms gerne zur Verfügung
aus 23 Bewertungen Frau Brahms wartet nicht nur ab sondern greift auch gegenüber Behörden aktiv an. Ihre Tipps sind nicht nur hilfreich … (27.04.2024)
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Rechtsanwältin Monika Aicher
Aicher Anwaltskanzlei, Bayernstr. 8, 83308 Trostberg 7187.5102362521 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Lebenspartnerschaft bietet Frau Rechtsanwältin Monika Aicher
aus 48 Bewertungen Frau Aicher hat uns in unserer Angelegenheit sehr professionell unterstützt und das bestmögliche Ergebnis erzielt. (16.02.2024)
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Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia
Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia, Augustinerstr. 5, 73728 Esslingen am Neckar 6941.2627469554 km
Den Menschen empathisch und sachlich helfen, Ihre Rechte geltend zu machen - das ist mein persönlicher Leitsatz bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Giuseppina Ingrassia ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Lebenspartnerschaft
aus 15 Bewertungen Ich habe sehr schnell einen Termin bekommen und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Die Angelegenheit ist momentan … (25.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Lebenspartnerschaft

Fragen und Antworten

  • Lebenspartnerschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Lebenspartnerschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Lebenspartnerschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Lebenspartnerschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Lebenspartnerschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft begründen zwei Personen des gleichen Geschlechts eine rechtliche Bindung, die in allen wesentlichen Aspekten der Ehe gleichgestellt ist. Nach § 1 LPartG (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) müssen die Schwulen bzw. Lesben bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten (oder je nach Bundesland auch vor einem Notar) persönlich erklären, dass sie eine Lebenspartnerschaft miteinander eingehen wollen. Wichtig ist aber vor allem, dass die Lebenspartner volljährig und nicht in gerader Linie miteinander verwandt sind. Auch darf keiner von beiden bereits verheiratet sein. Wie bei einer Ehe tragen auch die Lebenspartner füreinander Verantwortung und sollen sich gegenseitig unterstützen, vgl. § 2 LPartG. Des Weiteren wurde unter anderem ein Erbrecht der Lebenspartner in § 10 LPartG festgelegt. Danach hat ein Lebenspartner im Falle des Versterbens seines Partners einen Anspruch auf mindestens ein Viertel der Erbschaft. Existiert ein Testament, wonach der überlebende Lebenspartner von der Erbfolge ausgeschlossen werden sollte, kann er aber noch immer einen Pflichtteil verlangen. Dieser beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber von der Homo-Ehe zu unterscheiden. Hier dürfen Schwule und Lesben nach den gleichen gesetzlichen Regeln heiraten wie ein heterosexuelles Paar. Das Institut Homo-Ehe gibt es etwa in Norwegen oder der Schweiz, nicht jedoch in Deutschland. Hier müssen die gleichgeschlechtlichen Paare allein mit der Lebenspartnerschaft Vorlieb nehmen.

Sollte es zu einer Trennung der Lebenspartner kommen, so kann grundsätzlich Trennungsunterhalt verlangt werden, der sich nach den bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnissen richtet. Haben die Lebenspartner ein Jahr getrennt gelebt, kann die Lebenspartnerschaft einvernehmlich aufgelöst werden. Dies kommt der Scheidung einer Ehe gleich. Sollte nur ein Partner die Lebensgemeinschaft beenden wollen, so kann sie in der Regel nach dreijähriger Trennungszeit aufgelöst werden.

Unter Umständen kann dann auch nachpartnerschaftlicher Unterhalt verlangt werden (z. B. wegen Krankheit); hierfür gelten die §§ 1570 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Allgemeinen muss jedoch ein geschiedener Partner für seinen Unterhalt allein aufkommen. Wurde während der Lebenspartnerschaft ein Kind geboren oder adoptiert, muss unter anderem auch geklärt werden, wer das Sorgerecht bekommt und ob dem anderen Lebenspartner ein Umgangsrecht zusteht.

(VOI)

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