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Rechtsanwältin Laura P. Nardelli
Rechtsanwältin Laura P. Nardelli, Bült 13, 48143 Münster 6663.0317247921 km
Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Laura P. Nardelli - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Pflichtverteidiger
aus 88 Bewertungen Im Januar 2022 um Mitternacht ist unser Hund von einem fremden Hund ohne Grund angegriffen worden. Wir hatten große … (25.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Pflichtverteidiger

Fragen und Antworten

  • Was kann ein Pflichtverteidiger für mich tun?
    Rechtsstreitigkeiten sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen erfahrenen Pflichtverteidiger zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Pflichtverteidiger mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Was macht einen guten Pflichtverteidiger aus?
    Ein wichtiger Anhaltspunkt ist, dass der Pflichtverteidiger Mandate in diesem Bereich übernimmt. Über seine Kompetenzen und Schwerpunkte können Sie sich ganz einfach auf seinem persönlichen Profil informieren. Auch eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet kann vom Vorteil sein, vor allem wenn es sich um besonders komplexe und vielschichtige Rechtsfälle handelt. In einigen Rechtsbereichen können Anwälte den sogenannten Fachanwaltstitel erwerben, wenn sie umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesen Fachbereichen vorweisen können und fortlaufend an Fortbildungen teilnehmen. Ein weiteres Kriterium, ob ein Pflichtverteidiger gut ist, können außerdem die positiven Bewertungen seiner bisherigen Mandanten sein. Lesen Sie einfach auf seiner Bewertungsseite, was andere über ihn schreiben, und machen Sie sich somit ein erstes Bild.
  • Wann sollte ich zum Pflichtverteidiger gehen?
    Oft sind Rechtsstreitigkeiten so komplex, dass man nur mithilfe eines erfahrenen Pflichtverteidigers zu seinem Recht kommen kann. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Pflichtverteidiger wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Pflichtverteidiger, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Pflichtverteidiger berät Sie allumfassend und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
Pflichtverteidiger: Kompetente Hilfe für Ihr Rechtsproblem

Ein Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger wird dem Beschuldigtenim Rahmen der Strafverfolgung gestellt, wenn besonders schwere Vorwürfe im Raum stehen. Die Einzelheiten zu dieser sog. notwendigen Verteidigung regelt die Strafprozessordnung (StPO).

So ist eine Pflichtverteidigung notwendig, wenn die Anklage nicht vor dem Amtsgericht, sondern direkt vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht erfolgt. Wird dem Beschuldigten ein Verbrechen wie beispielsweise Mord, Raub oder schwere Körperverletzung vorgeworfen, muss er einen Pflichtverteidiger erhalten. Verbrechen sind Straftaten, für die mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe vorgesehen ist. Auch wenn sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet, hat er das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Im Jugendstrafrecht gelten besondere Regelungen.

Die Rechte und Pflichten des Pflichtverteidigers im Strafverfahren sind grundsätzlich die gleichen wie bei einem anderen Strafverteidiger bzw. Wahlverteidiger. Er kann beispielsweise Akteneinsicht fordern, hat Zugang zu seinem Mandanten ggf. auch im Gefängnis und vertritt ihn in der Verhandlung. Auch im Vorverfahren, also vor Erhebung der Anklage vor dem Strafgericht, kann schon ein Pflichtverteidiger hinzugezogen werden.

Die Bestellung des Pflichtverteidigers erfolgt grundsätzlich durch das Gericht. Der Beschuldigte kann sich auch jederzeit selbst einen Strafverteidiger wählen, zu dem er beispielsweise mehr Vertrauen hat. Im Falle einer notwendigen Verteidigung soll das Gericht diesen Anwalt als Pflichtverteidiger bestellen, sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen.

Anders als beim Wahlverteidiger gewährleistet zunächst die Staatskasse die Bezahlung des Pflichtverteidigers. Die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind etwas geringer als beim Wahlverteidiger. Wird der Beschuldigte am Ende verurteilt, trägt er wie üblich die Prozesskosten und Anwaltskosten. Das umfasst auch die Pflichtverteidigerkosten.

(ADS)

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