5.763 Anwälte für Provision | Seite 241

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Rechtsanwältin Helena Berner
Stelter.Gottstein.Kollegen – Rechtsanwälte │ Notare │ Fachanwälte, Lange Straße 23, 27232 Sulingen 6696.2240337283 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Provision hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Helena Berner
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Rechtsanwalt Jens Braun
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Fachanwalt Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jens Braun ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Provision
(18.07.2023) Super Anwalt. Informierte mich über jedes Schreiben vom Gericht und der Gegenpartei. Trotz Gutachten konnte die gegen …
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Rechtsanwalt Frank Langenberg
Hardtke • Svensson & Partner mbB | Rechtsanwälte • Steuerberater, Doberaner Straße 10-12, 18057 Rostock 6813.3341304984 km
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Provision hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Langenberg
(07.10.2021) klare Kommunikation, schnelles und inhaltlich sehr gutes Feedback. kurze Reaktionszeit, mit sehr offener Abstimmung …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Provision

Fragen und Antworten

  • Provision: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Provision sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Provision: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Provision umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Provision und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Provision ist eine Vergütung für den Abschluss von einem anderen Vertrag. So schließen beispielsweise Käufer und Verkäufer einen Kaufvertrag oder Mieter und Vermieter einen Mietvertrag. Hat ein Dritter, wie ein Makler oder Handelsvertreter, dieses Geschäft eingefädelt, kann der eine Provision erhalten. Insbesondere im Mietrecht wird eine Provision auch als Courtage bezeichnet.

Unterschiedlich ist, welche Partei die Provision zahlen muss. Sofern nicht anders vereinbart, ist Schuldner der Provision, wer den Makler oder sonstigen Dritten beauftragt hat. Besonders bei der Immobilienvermittlung, wie einem Immobilienverkauf oder einer Wohnungsvermittlung, wird die Maklerprovision aber meist auf den Käufer oder Mieter abgewälzt, obwohl der ursprüngliche Auftrag von der anderen Partei kam. Keinen Anspruch auf eine Courtage bzw. Provision haben Hausverwaltung oder andere unmittelbar zum Vermieter gehörende Dritte, wie dessen eigene Mitarbeiter.

Ein Handelsvertreter, der kein Arbeitnehmer, sondern Selbstständiger ist, lebt regelmäßig von Provisionen. Die werden oft auch als Handelsvertreterprovision bezeichnet und haben ihre gesetzliche Grundlage im Handelsgesetzbuch (HGB). Im Versicherungsrecht gibt es ebenfalls Provisionen, die eine Versicherungsgesellschaft an Versicherungsvertreter für die Vermittlung einer eigenen Versicherung zahlt. Vergleichbares gilt im Bankrecht beispielsweise für die Vermittlung von einem Fonds durch Bankberater. Dabei besteht immer die Gefahr, dass wegen höheren Provisionen bestimmter Produkte dem Kunden für ihn weniger günstige Geschäfte angeboten werden. Eine Falschberatung kann zu nicht unerheblichem Anspruch auf Schadenersatz führen.

Die Höhe der Provision ist regelmäßig ein Prozentsatz vom Wert des Hauptvertrages, beispielsweise dem Kaufpreis. Bei einer Wohnungsvermietung richtet sich die Courtage regelmäßig nach der Miethöhe und beträgt zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer, also insgesamt 2,38 Nettomonatsmieten.

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