3.522 Anwälte für Urkundenfälschung | Seite 83

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Profil-Bild Rechtsanwalt Lars Schmidt
Kanzlei Englert, Bahnhofstraße 31, 45701 Herten 6648.7607412168 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Lars Schmidt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
(21.02.2021) Kompetent , flexibel, freundlich
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis
sehr gut
Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis
REWISTO Rechtsanwälte Friedhoff, Mauer & Partner mbB, Viktoriastr. 73-75, 52066 Aachen 6630.8195622549 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Urkundenfälschung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Alexandros Tiriakidis
aus 58 Bewertungen Kompetent und zuverlässig (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Kanzlei Mark Lupschitz, Leibnizstr. 59, 10629 Berlin 6970.6253685596 km
Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Transportrecht & Speditionsrecht • Opferhilfe
Bei Rechtsfragen im Bereich Urkundenfälschung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Mark Lupschitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank C. Starke
Rechtsanwalt Frank C. Starke
HERRMANN & STARKE Starke Rechtsanwälte PartGmbB, Poststr. 21, 83435 Bad Reichenhall 7225.7865145976 km
I can and I will - end of story
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank C. Starke ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Fachanwalt Niko Fertig
sehr gut
Rechtsanwalt und Fachanwalt Niko Fertig
Anwaltskanzlei Fertig & Kollegen, Langgarten 15, 69124 Heidelberg 6865.6297103417 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt Niko Fertig ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Urkundenfälschung
aus 99 Bewertungen Herr Niko Fertig hat meinen Mann und mich souverän vom Erstgespräch bis hin zur Antragstellung begleitet. Herr Fertig … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwalt Nils Anders
Rechtsanwälte & Fachanwälte | Abendschein • Anders • Sauer-Wrobel, Lange Straße 66, 29439 Lüchow (Wendland) 6819.203890466 km
Fachanwalt Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Herr Rechtsanwalt Nils Anders
(21.07.2022) nett und freundlich ,hat ausführlich geantwortet
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl Hagemann
sehr gut
Rechtsanwalt Carl Hagemann
Hagemann Rechtsanwälte, Scheffelstr. 14, 50935 Köln 6672.8266298006 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Carl Hagemann ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkundenfälschung
aus 13 Bewertungen Kann ich nur weiterempfehlen Sehr gut erreichbar und gute Kommunikation möglich Vielen Dank S.F (12.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Patricia Wiedmann
Kanzlei Wiedmann, Otto-Walther-Str. 8, 01796 Pirna 7098.0837055633 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Urkundenfälschung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Patricia Wiedmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes B. Kagerer
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes B. Kagerer, Prinz-Georg-Str. 91, 40479 Düsseldorf 6649.2217863 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes B. Kagerer bietet im Bereich Urkundenfälschung Rechtsberatung und Vertretung
aus 192 Bewertungen Ich bin Herr Kagerer sehr dankbar. Er hat sich zügig meinem Fall angenommen. Bis auf 2 Termine bei ihm, musste ich … (28.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Tobias Lubitz - Dozent
LUBITZ WARNTJEN Rechtsanwälte, Kurfürstendamm 171-172, 10707 Berlin 6970.5757975497 km
Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dr. jur. Tobias Lubitz - Dozent ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind
Rechtsanwaltskanzlei Matthias Bauerfeind, Taubermühle 3, 97450 Arnstein 6911.0368509484 km
100 % Einsatz für das Mandantenwohl. Ich helfe Ihnen schnell, kompetent und unkompliziert.
Verwaltungsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Bauerfeind ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Urkundenfälschung
aus 17 Bewertungen Super schnelle Rückmeldung und rasche Unterstützung und dass obwohl ich im Ausland lebe. Das nennt man professionell! (13.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Fischer
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Fischer
Bertram & Fischer Rechtsanwälte, Marschnerstraße 2, 04109 Leipzig 6981.5769943553 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Urkundenfälschung
aus 72 Bewertungen sehr gut (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gordian Hablizel
sehr gut
Rechtsanwalt Gordian Hablizel
Strafverteidiger Döring, Hablizel und Kaschel, Elisabethenstrasse 34, 64283 Darmstadt 6837.3484793487 km
Sie haben immer das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Verzichten Sie nicht darauf. Sie können mich immer über meine Notrufnummer erreichen. Ansonsten verweise ich auf meine Bewertungen.
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Gordian Hablizel ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Urkundenfälschung
aus 340 Bewertungen Sehr schnell, sachlich und vor allem sehr kompetent. (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke
Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke
Kineke Gottschalk GbR StB/RA, Marienstraße 27, 42105 Wuppertal 6669.4582141905 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke bietet im Bereich Urkundenfälschung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Janzen
Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen, Grotestr. 8, 44263 Dortmund 6680.131337064 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Herr Rechtsanwalt Jörn Janzen
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Evertz
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Evertz
Kanzlei Evertz, Fraunhoferstrasse 5, 87700 Memmingen 7038.0115757 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Evertz vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung
aus 18 Bewertungen In meinem Fall konnte ich mich auf die ausgezeichnete Beratung verlassen und wir konnten eine Einigung finden. Sehr … (02.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M.
Kanzlei Peisl & Merkl, Peuntgasse 3, 90402 Nürnberg 7012.0637711613 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Ralf E. Peisl LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Urkundenfälschung
aus 43 Bewertungen Der beste Anwalt, den ich je hatte! Mega engagiert und hilfsbereit. Würde nie wieder jemand anderen um meine … (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
Deisinger & Deisinger Rechtsanwälte, Marlistraße 42, 23566 Lübeck 6744.5002500797 km
Fachanwalt Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Volker Hans Deisinger
aus 8 Bewertungen Freundlich, Kompetent und Ehrlich alles was man bei einem Anwalt brauch. Können wir nur weiter Empfehlen. (21.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Nakonz
Rechtsanwaltskanzlei Sandra Nakonz, August-Bebel-Str. 87, 03046 Cottbus 7072.9033703827 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Urkundenfälschung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Sandra Nakonz
aus 5 Bewertungen Sehr fachkompetente und hilfreiche Beratung. Redet Klartext. (29.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hendrik Beck
sehr gut
Rechtsanwalt Hendrik Beck
Anwalts- und Mediationskanzlei Beck, Bodenseestr. 121, 88682 Salem 6995.2432430934 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Urkundenfälschung bietet Herr Rechtsanwalt Hendrik Beck
aus 22 Bewertungen Herr Beck arbeitet schnell und präzise mit hoher fachlicher Kompetenz und großem Engagement. Man hat das Gefühl, dass … (25.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sebastian Vogt
sehr gut
Rechtsanwalt Sebastian Vogt
KVIN ◦ Steuern und Recht, Kucht - Gienke - Szczensny und Partner, Sandkamp 11, 23611 Bad Schwartau 6740.252182804 km
Arbeitsrecht • Strafrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Sebastian Vogt - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Urkundenfälschung
aus 17 Bewertungen Ich möchte Herrn Vogt für seine hervorragende Unterstützung im Bereich Arbeitsrecht ausdrücklich loben. Er hat mich … (16.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Petry hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Urkundenfälschung
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Menzel
Rechtsanwalt Jörn Menzel
Rechtsanwälte Menzel & Partner, Badstr. 1, 57072 Siegen 6743.7427862736 km
„Um klar zu sehen reicht oft ein Wechsel der Blickrichtung." Antoine de Saint-Exupéry
Datenschutzrecht • Strafrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Urkundenfälschung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jörn Menzel
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Senghaus
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Senghaus
Rechtsanwälte Senghaus & Kollegen, Quadrat C 1 5, 68159 Mannheim 6846.7072835975 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkundenfälschung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Patrick Senghaus
aus 126 Bewertungen Hr. Senghaus hat mich super Vertreten bin super zufrieden tu jeder Zeit wieder . Kann ihn nur weiter empfehlen. (23.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkundenfälschung

Fragen und Antworten

  • Urkundenfälschung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkundenfälschung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urkundenfälschung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkundenfälschung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkundenfälschung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Urkundenfälschung, auch bekannt unter dem Begriff der Dokumentenfälschung, fällt in den Bereich des Strafrechts und ist eine Straftat nach § 267 Strafgesetzbuch, kurz StGB. Nach dieser Vorschrift wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Weiter regelt die Vorschrift, dass der Versuch strafbar ist und bei besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren droht.

Urkunde

Der Bundesgerichtshof definiert eine Urkunde als eine verkörperte Gedankenerklärung, die den Aussteller erkennen lässt und geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen.

Verkörperte Gedankenerklärung

Eine verkörperte Gedankenerklärung ist zum Beispiel ein Brief: Gedanken werden niedergeschrieben und verkörpern sich als Schrift auf dem Papier. Eine E-Mail erfüllt daher diese Voraussetzung nicht. Eine E-Mail hat keine Verkörperung, sondern besteht nur digital. Wer also eine E-Mail fälscht, kann daher auch nicht wegen Urkundenfälschung bestraft werden. Eine Strafbarkeit wegen Betrug bleibt je nach Sachverhalt allerdings möglich.

Erkennbarer Aussteller

In der Regel kann der Aussteller einer Urkunde durch die Unterschrift erkannt werden. Ist zum Beispiel ein Brief unterschrieben, lässt die im Brief enthaltene Gedankenerklärung auch den Aussteller erkennen. Für die Erkennbarkeit reicht es aus, wenn sich die Identität für Beteiligte oder Eingeweihte aus der Urkunde ergibt. So reicht beispielsweise der Spitzname gegenüber Bekannten oder die Verwendung einer Paraphe aus, wenn diese den Adressaten bekannt ist.

Im Rechtsverkehr zum Beweis geeignet

Eine Eignung zum Beweis liegt vor, wenn die Urkunde für die Überzeugung einer Tatsache geeignet ist. So überzeugt die Unterschrift eines Malers auf einem Bild von der Tatsache, dass dieser Maler das Bild gefertigt hat. So fehlt es beispielsweise an der strafrechtlich relevanten Überzeugungskraft eines auf den ersten Blick erkennbar als von und für "Reichsbürger" erstellten Ausweises des "Deutschen Reichs". Allerdings sind die damit verbundenen Rechtsfragen umstritten und Gerichte haben in diesen Fällen Urkundenfälschung teils bejaht, aber auch verneint.

Bei Kopien ist zu unterscheiden: Eine erkennbare Kopie ist keine Urkundenfälschung. Wurde eine gefälschte Urkunde kopiert, und wird die Kopie verwendet, kann ein strafbares Gebrauchen einer gefälschten Urkunde vorliegen. Dies gilt allerdings nicht, wenn die kopierte Urkunde aus mehreren lose übereinandergelegten Papieren bestand, denn dann wurde keine unechte Urkunde hergestellt, und auch der Gebrauch der Kopie ist nicht als Urkundenfälschung zu bestrafen, es sei denn, diese Kopie wird als Original verwendet.

Strafbare Handlungen

Strafbar sind vier Tathandlungen: das Herstellen und Gebrauchen einer sogenannten unechten Urkunde sowie das Verfälschen einer echten Urkunde und das Gebrauchen einer verfälschten Urkunde. Diese Handlungen müssen zur Täuschung im Rechtsverkehr begangen worden sein.

Eine Urkunde ist echt, wenn sie so, wie sie beschaffen ist, vom Aussteller stammt. Wer sich also für sich selbst ein Arbeitszeugnis schreibt und einen fremden Arbeitgeber als Aussteller angibt, stellt eine unechte Urkunde her. Wer von einem Dritten eine unechte Urkunde wie ein Arbeitszeugnis erlangt und dieses Arbeitszeugnis einer Bewerbung bei einem neuen Arbeitgeber beifügt, der gebraucht eine unechte Urkunde.

Wer ein fremdes Testament verändert, indem er beispielsweise Passagen hinzufügt oder streicht, der verfälscht eine echte Urkunde. Wer ein solches verfälschtes Testament verwendet und zum Nachlassgericht bringt, der gebraucht eine verfälschte Urkunde und kann bestraft werden.

Gebrauchen bedeutet also, eine unechte oder verfälschte Urkunde jemandem anderen zugänglich zu machen. Das kann durch Vorzeigen eines Ausweises geschehen oder durch Zusendung eines Zeugnisses per Post. Dabei muss die Urkunde demjenigen zugänglich gemacht werden, der auch im Rechtsverkehr getäuscht werden soll, wie der Polizist, der den Führerschein kontrolliert.

Vorsätzliches Handeln

Der Täter muss bei jeder Tathandlung mit dem Vorsatz zur Täuschung im Rechtsverkehr handeln. Also dass etwa der neue Arbeitgeber glaubt, das unechte Arbeitszeugnis sei echt, oder dass die Polizei den unechten Führerschein für echt hält. Zudem muss der Täter mit dem Vorsatz handeln, mit der gefälschten Urkunde auch ein rechtlich relevantes Verhalten auszulösen. Wer ein gefälschtes Zeugnis nur im Bekanntenkreis vorzeigt, um zu prahlen, begeht also kein strafbares Gebrauchen eines gefälschten Zeugnisses.

Strafbarer Versuch

Die Grenze zur Strafbarkeit ist bereits dann überschritten, wenn bei der Herstellung oder Verfälschung mit der ersten Handlung zur Ausführung begonnen wird. Bei dem Beispiel mit dem Testament ist der Versuch gegeben, sobald der Täter mit dem Stift auf dem Blatt ansetzt, um eine Passage zu streichen oder zu schreiben. Der Versuch für ein Gebrauchen ist erfüllt, wer ein unechtes Zeugnis mit der Bewerbung zur Post aufgibt oder den falschen Ausweis vorzeigt.

Besonders schwerer Fall

Das Gesetz, benennt besonders schwere Fälle als Regelbeispiele, die die Urkundenfälschung unter höhere Strafe stellt. Die Strafe für diese Fälle reicht von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

So benennt das Gesetz als erste Regelbeispiele, wer gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt. Gewerbsmäßig handelt, wer diese Straftaten regelmäßig wiederholt, um ein nicht nur vorübergehendes Einkommen zu erlangen. Eine nicht unbeachtliche Nebeneinkunft reicht bereits aus. Bandenmäßiges Handeln setzt voraus, dass die Bande sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung zusammengeschlossen hat. Eine Bande setzt zudem den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus. Wer als Mitglied einer Bande und zugleich gewerbsmäßig handelt, wird mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zehn Jahren bestraft.

Ein weiterer schwerer Fall ist gegeben, wenn durch die Urkundenfälschung ein Vermögensverlust großen Ausmaßes entsteht. Ein solcher Verlust ist ab 50.000 Euro gegeben. Ein weiterer Regelfall liegt vor, wenn eine große Zahl von gefälschten Urkunden das Vertrauen der Allgemeinheit in die Beweiskraft von Urkunden gefährdet. Die Mindestzahl der Urkunden wird nach der herrschenden Meinung bei 20 Stück gesehen.

Wer bei der Begehung der Tat seine Befugnisse oder seine Stellung als deutscher oder europäischer Amtsträger missbraucht, erfüllt ebenfalls ein Regelbeispiel. So, wenn der Amtsträger im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit Zugriff auf Urkunden hat und diese fälschen kann.

Kennzeichen von Kfz

Eine besondere Form der Urkundenfälschung ist die Fälschung von Kennzeichen: Amtliche Kennzeichen von Kfz stellen nach der Rechtsprechung sogenannte zusammengesetzte Urkunden dar. Sie sind dann strafrechtlich als Urkunden geschützt, wenn das Kennzeichen mit dem Dienststempel der Behörde versehen ist und am Fahrzeug angebracht ist. Wer also entstempelte Kennzeichen verwendet, begeht keine Urkundenfälschung.

Im Internet werden sogenannte Reflexfolien oder Sprühmittel angeboten, die das Kennzeichen unkenntlich machen sollen, wenn man geblitzt wird. Zwar hat der BGH festgestellt, dass solche Maßnahmen keine Urkundenfälschung darstellen, aber als Kennzeichenmissbrauch nach § 22 Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, strafbar sind.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Urkundenfälschung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Urkundenfälschung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.