608 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M.
Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M.
Kanzlei Regnery - Fachanwalt IT Recht - Gewerblicher Rechtsschutz - Urheber/Medienrecht, Torstraße 49, 10119 Berlin 6974.7712752942 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Christian Regnery LL.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Verlagsvertrag
aus 7 Bewertungen Herr Regnery hat mich sehr freundlich und sehr kompetent beraten. Er nahm sich Zeit, mir den recht komplexen … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Deborah De Melo Morais
Rechtsanwältin Deborah De Melo Morais
Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte Partnerschaft mbB / Fachanwälte, Am Mittelhafen 10, 48155 Münster 6664.2680098047 km
Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Verlagsvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Deborah De Melo Morais
(05.10.2019) Alles perfekt, gerne wieder
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne Landua
sehr gut
Kanzlei Susanne Landua, Kaiserstr. 67, 76437 Rastatt 6864.3972653389 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Markenrecht • eBay & Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Susanne Landua ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verlagsvertrag
aus 10 Bewertungen Nach einer sehr guten Erfahrung in IT-Recht habe ich Frau Rechtsanwältin für etwas ganz anderes engagiert. Kompetent, … (30.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Kanzlei Dr. John Riecken, Fahltskamp 1, 25421 Pinneberg 6702.9637220508 km
"Ohne Musik wäre das Leben ein Irrtum." (Friedrich Nietzsche)
Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. John Riecken
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Schulz Wagner Rechtsanwälte PartG mbB - Kanzlei für IP, IT, Datenschutz- und Arbeitsrecht, Kurfürstendamm 186, 10707 Berlin 6970.8800661291 km
Fachanwältin Urheberrecht & Medienrecht • Fachanwältin Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Wirtschaftsrecht • Designrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Verlagsvertrag beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Sandra Wagner LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Carl-Christian von Morgen M. A.
sehr gut
Rechtsanwalt Carl-Christian von Morgen M. A.
Rechtsanwälte von Morgen & Partner mbB, Pariser Str. 3, 10719 Berlin 6971.9280513254 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Sportrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Carl-Christian von Morgen M. A. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Verlagsvertrag
aus 14 Bewertungen Anfrage wurde umgehend beantwortet, sehr freundlich und professionell. Kanzlei bearbeitet derzeit meinen Fall. Fühle … (14.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz X. Bette
sehr gut
Rechtsanwalt Franz X. Bette
Sperrer, Bette & Collegen, Kaflerstr. 4, 81241 München 7111.2783800704 km
Arbeitsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Mediation • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Franz X. Bette – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Verlagsvertrag
aus 109 Bewertungen Ich bin äußerst zufrieden mit der Arbeit von Rechtsanwalt Bette. Er findet für schwierige Situationen stets … (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Wittmann
Rechtsanwältin Bettina Wittmann
Wittmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kainzenweg 1, 94036 Passau 7209.8806388505 km
Fachanwältin Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Bettina Wittmann ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verlagsvertrag
(23.01.2024) Frau RAin Wittmann ist sehr kompetent, äußerst schnell, sehr freundlich, kurzum eine tolle Rechtsanwältin, es passt …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

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