612 Anwälte für Verlagsvertrag | Seite 26

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Profil-Bild Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
sehr gut
Rechtsanwalt Jan B. Heidicker
Rechtsanwaltskanzlei Heidicker, Beethovenstr. 3, 59174 Kamen 6682.1814685973 km
Eine hohe Expertise und Erfahrung in unseren Fachgebieten begleitet unser dynamisches und für unsere Mandanten engagiertes Vorgehen.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Designrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Verlagsvertrag steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Jan B. Heidicker gerne zur Verfügung
aus 120 Bewertungen Herr Heidicker hat mich in meiner Sache sehr gut unterstützt und in einer hartnäckigen Verhandlung ein maximal gutes … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hufschmid
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid
Kanzlei Hufschmid, Planegger Str. 18, 82110 Germering 7106.9393682216 km
Bei uns bekommen Sie schnelle und kompetente Hilfe. Schreiben Sie uns einfach und überzeugen Sie sich selbst von unseren sehr guten Bewertungen unserer Mandanten.
Zivilrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Kaufrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Alexander Hufschmid
aus 450 Bewertungen Nach Kontaktaufnahme über das Netz habe ich schnell notwendige Handlungsempfehlungen erhalten, die zum gewünschten … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dominik Rücker LL.M.
Rechts- und Fachanwalt Dominik Rücker LL.M.
AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund 6680.9710550572 km
Fachanwalt IT-Recht • Datenschutzrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Dominik Rücker LL.M. ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Verlagsvertrag
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Ruppert
Rechtsanwalt Daniel Ruppert
Dr. Friedrichs & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Am Bahnhof 6, 66822 Lebach 6752.6120890763 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Daniel Ruppert ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Verlagsvertrag
(20.03.2021) Sehr netter Rechtsanwalt, top Beratung, schnelle Reaktionszeit.
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Franziska Wahedi
Rechtsanwältin Dr. Franziska Wahedi
e-rechtsanwälte.eu, Riemannstr. 30, 04107 Leipzig 6982.8169256874 km
Datenschutzrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Zivilrecht • IT-Recht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Franziska Wahedi bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Verlagsvertrag
(23.02.2024) Sehr schneller Kontakt und Übermittlung Ihrer Kenntnisse deutlich gemacht...kann ich nur empfehlen!
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Kläner
sehr gut
Rechtsanwalt Tobias Kläner
Kläner Rechtsanwälte Tobias Kläner & Nils Roreger Rechtsanwaltsgesellschaft bürgerlichen Rechts, Mainzer Str. 73 a, 56068 Koblenz 6745.8161442384 km
Strafrecht • Wettbewerbsrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Verlagsvertrag unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tobias Kläner
aus 59 Bewertungen Wir sind bereits seit mehreren Jahren Kunde und sind seither sehr zufrieden mit der Beratung und der Umsetzung der … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christian Freier
sehr gut
Rechtsanwalt Hans-Christian Freier
Pinkvoss, Dahlmann & Partner PartG mbB Rechtsanwälte, Mittelstr. 3, 58285 Gevelsberg 6678.9050605562 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Datenschutzrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Verlagsvertrag bietet Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Freier
aus 164 Bewertungen Ich war mit der Arbeit von Hans-Christian Freier vom ersten Kennenlernen bis zum vereinbarten Vergleich sehr … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristian Kreuter
sehr gut
Rechtsanwalt Kristian Kreuter
Kanzlei Kreuter, Zuckerbergstraße 25, 54290 Trier 6716.9271492542 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Markenrecht • Zivilrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Kristian Kreuter vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Verlagsvertrag
aus 248 Bewertungen Sehr gute Beratung. vielen Dank. Ich komme gerne wieder in Rechtsangelegenheiten. (06.03.2024)
Profil-Bild Patentanwalt Dr. Jürgen Wasner
sehr gut
Patentanwalt Dr. Jürgen Wasner
Eikel & Partner GbR, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold 6738.2129620914 km
Patentrecht • IT-Recht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Designrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Patentanwalt Dr. Jürgen Wasner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verlagsvertrag
aus 15 Bewertungen Schneller Rückruf , unkompliziert und sehr hilfreich ! Vielen Dank ! (19.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de, Palaisplatz 3, 01097 Dresden 7079.5447445762 km
Ein starkes Team macht den Unterschied.
Fachanwältin Familienrecht • Unterhaltsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Verlagsvertrag
aus 47 Bewertungen Fr. Dr. Zimmer stand mir über einen sehr langen und zermürbenden Zeitraum mit Rat und Tat zur Seite. Ich danke für … (10.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rukiye Kocbay
Kanzlei MediaLaw24, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main 6825.8406051731 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Rukiye Kocbay ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Verlagsvertrag
(20.12.2022) Eine Anwältin, die ich nur weiter empfehlen kann. Lieben Dank für die Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz D. Fischer
Rechtsanwalt Lutz D. Fischer
fischer.legal Rechtsanwaltskanzlei, Alte Heerstraße 6, 53757 Sankt Augustin 6699.0611869274 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz D. Fischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Verlagsvertrag

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Verlagsvertrag

Fragen und Antworten

  • Verlagsvertrag: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Verlagsvertrag umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Verlagsvertrag und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Verlagsvertrag: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Verlagsvertrag sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Verlagsvertrag wird der Vertrag zwischen dem Urheber eines Werkes - das ist etwa der Autor eines Textes oder der Komponist eines Musikstücks - und einem Verlag - etwa einem Musikverlag - genannt. Im zumeist individuell vereinbarten Verlagsvertrag werden die Rechte und Pflichten der Partei genau festgelegt. Sofern ein rechtlicher Aspekt jedoch unberücksichtigt geblieben ist, ist vorrangig das Verlagsgesetz, nachrangig das Urhebergesetz oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) anzuwenden. Es ist aber auch möglich, einen Formularvertrag in Form von AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) zu verwenden. Da im Verlagsvertrag der Titelschutz des Werkes nicht geregelt wird, ist ferner das Markengesetz zu beachten.

Mit dem Verlagsvertrag verpflichtet sich der Urheber des Werks, gewisse Rechte - wie etwa sein Nutzungsrecht auf Vervielfältigung oder Verbreitung bzgl. des Werkes - auf den Verlag zu übertragen. Ferner kann er dem Verlag weitere Nebenrechte - etwa das Recht auf Bearbeitung der komponierten Musik - gemäß § 2 II VerlG einräumen. Der Urheber muss daneben unter anderem das Werk fristgemäß und in körperlicher Form (z. B. als CD oder auf Papier) abliefern. Demgegenüber verpflichtet sich der Verlag im Verlagsvertrag unter anderem, das Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten - im Musikrecht wäre das z. B. die Verwendung eines Musikstücks in der Werbung oder seine Verbreitung im Internet -, dem Urheber eine bestimmte Anzahl an Freiexemplaren zukommen zu lassen und das Urheberrecht zu beachten, indem er den Urheber nennt. Sofern im Verlagsvertrag nichts anderes geregelt ist, wird dem Verlag nur das Recht auf eine Auflage eingeräumt, die 1000 Exemplare nicht überschreiten darf, vgl. § 5, 16 VerlG.

Übrigens: Es liegt kein Formmangel vor, wenn die Parteien den Verlagsvertrag mündlich abschließen. Um späteren Streitigkeiten wegen des Vertragsinhalts vorzubeugen, sollten jedoch alle Vereinbarungen schriftlich fixiert werden. Hat der Urheber sein Werk z. B. nicht fristgemäß abgeliefert bzw. ist es mit einem Mangel behaftet oder wurde über das Vermögen des Verlags ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. hat er eine Pflichtverletzung begangen, indem er etwa das Werk nur unzureichend verbreitet hat, so kann von den Vertragsparteien der Rücktritt vom Verlagsvertrag erklärt werden, § 37 VerlG. Daneben kann der Verlagsvertrag durch eine Kündigung oder auch einen Aufhebungsvertrag sowie durch Zeitablauf beendet werden.

(VOI)

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