3.535 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 142

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Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Leber
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Leber
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, Ritterstr. 9, 40213 Düsseldorf 6648.5190312582 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Gregor Leber
aus 49 Bewertungen Herr Gregor Leber war immer für mich da wenn ich fragen hatte hat mich super gut beraten einwandfrei vertreten und ich … (28.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcel Kasten
sehr gut
Rechtsanwalt Marcel Kasten
Rechtsanwaltskanzlei Kasten, Scharnweberstraße 125, 13405 Berlin 6967.6978855162 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Marcel Kasten ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 124 Bewertungen Bin bis jetzt sehr zufrieden mit Herrn Kasten, er arbeitet prompt und kompetent. (11.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier
Kanzlei Bernhard Furtmaier, Boppstr. 20-24, 55118 Mainz 6805.637621016 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Bernhard Furtmaier bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Ich war von der Kompetenz und Freundlichkeit sehr beeindruckt. Dieser Mann hat Biss und holt das Beste für jedermann … (06.05.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Rosemarie Weiss-Bannert
Rechtsanwältin Rosemarie Weiss-Bannert
Merz, Schmid, Schäftlmeier und Partner Rechtsanwälte, Brückenstraße 11/1, 71364 Winnenden 6938.875129324 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Rosemarie Weiss-Bannert gerne zur Verfügung
(27.07.2022) Frau Weiß-Bannert und ihr gesamtes Team sind sehr professionell, zielorientiert an die Thematik ran gegangen und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuster
Rechtsanwalt Andreas Schuster
Anwaltskanzlei Schuster, Gartenstraße 18, 88634 Herdwangen-Schönach 6986.1689110154 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Versicherungsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Andreas Schuster
(23.10.2022) Schneller Termin, nahm sich Zeit
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klinge
Rechtsanwalt Frank Klinge
Kanzlei Frank Klinge, Halberstädter Str. 105, 39112 Magdeburg 6892.8109789739 km
WIR können Machdeburch © aber auch bundesweit tätig werden. Ergebnisorientierte und kostentransparente Lösungen Copyright: Nov. 2023 - Alle Rechte vorbehalten - Frank Klinge, Magdeburg
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Frank Klinge gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Sehr gute Formulierungen meiner Vorstellungen im meinem letzten Willen. (14.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Rechtsanwalt Andreas Bonnen
Rechtsanwälte Dr. Hüsch & Partner mbB, Partnerschaftsgesellschaft, Batteriestraße 1, 41460 Neuss 6645.054779169 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Jagdrecht • Agrarrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Bonnen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3367386834 km
Fachanwältin Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Lisanne Bühler
Profil-Bild Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
sehr gut
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann
Rechtsanwalt Hermann Kaufmann | Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht | Insolvenzrecht und Baurecht, Heilbronnstraße 2, 28832 Achim 6692.3546879683 km
Es ist mir wichtig, dass Sie sich gut aufgehoben und betreut fühlen, Service und Erfolg in der Sache haben oberste Priorität.
Fachanwalt Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Steuerrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann gerne zur Verfügung
aus 149 Bewertungen bei Fragen bezüglich Corona-Soforthilfen Abrechnungen. Vielen Dank! (20.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Hoppe
Rechtsanwaltskanzlei Hoppe, Klewitzstr. 7, 39112 Magdeburg 6893.6793600754 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Markus Hoppe
(19.12.2018) Vom ersten Kontakt an super Betreuung. Kann ich nur empfehlen .vielen Dank
Profil-Bild Rechtsanwalt Guido Grolle
Kanzlei Guido Grolle, Bremerstraße 19a, 44135 Dortmund 6677.2332801037 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Opferhilfe • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Guido Grolle gerne zur Verfügung
aus 5 Bewertungen Ich habe einen Verkehrsunfall gehabt und hatte diesbezüglich 2 gerichtliche Auseinandersetzung mit der Gegenpartei. … (07.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Eckstein
Rechtsanwalt Frank Eckstein
Rechtsanwälte Eckstein & Kollegen, Pettenkoferstr. 33, 80336 München 7118.0607849006 km
Wo Erfahrung auf Kompetenz trifft - Ihr Spezialist bei Fragen zum Wirtsachtsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Eckstein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Christian Kyselka
Rechtsanwalt Hans-Christian Kyselka
Strafrechtskanzlei Dietrich, Wiener Str. 7, 10999 Berlin 6977.470054426 km
Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Christian Kyselka im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Ich möchte Herrn Hans-Christian Kyselka und seinem Team meine aufrichtige Dankbarkeit und Anerkennung für die … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Otto Entrup
Rechtsanwalt Otto Entrup
Entrup | Marx | Wilmers Rechtsanwälte – Fachanwälte – Notare, Gutenbergstr. 11, 59872 Meschede 6735.2645609403 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Otto Entrup
aus 5 Bewertungen Unfall schnell und ohne Probleme abgewickelt (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Werding
Kanzlei Anne Werding, Rue Louvrex 55-57, 4000 Lüttich, Belgien 6603.7457671879 km
Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Anne Werding
(22.04.2024) Frau Werding ist eine durchaus kompetente Anwältin. Sie ist zudem sehr freundlich und hilfsbereit. Ich kann sie nur …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Annika Bella ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Irina Beer
Kanzlei Irina Beer, Rindermarkt 5, 93413 Cham 7123.4843640584 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Irina Beer vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(19.02.2024) Ich fühle mich sicher mit Frau Beer, da ihre professionelle Kenntnisse und Hilfe erfolgreich sind.
Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
sehr gut
Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg
Rechtsanwälte Haufs-Brusberg & Kollegen GbR, Böhmerstr. 10a, 54290 Trier 6716.9545398952 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Haufs-Brusberg - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen Her Johannes Haufs-Brusberg hat mich erstklassig verteidigt. Immer wieder gerne!!! (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguzhan Ipek
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Dr. Hilgartner ∙ Funk & Kollegen, Bahnhofstraße 1, 31592 Stolzenau 6721.3449556654 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Oguzhan Ipek ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandana Mauss
sehr gut
Mandana Mauss, Schaezlerstraße 13 1/2, 86150 Augsburg 7062.6632318644 km
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren" Bertolt Brecht
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Mandana Mauss gerne zur Verfügung
aus 29 Bewertungen Für so einen kurzen Zeitraum hat sich die Frau Mandana Mauss in unsrem Fall richtig reingehängt sich mühe gegeb und … (13.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar
Greiner & Kollegen PartGmbB Rechtsanwälte, Haagstr. 14, 86316 Friedberg (Bayern) 7069.1780779926 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Tilman Kotzschmar bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
(19.12.2019) Herr Kotzschmar hat mir damals sehr geholfen meine Ansprüche geltend zu machen. Ich kann ihn jederzeit weiter …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Scharr
sehr gut
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft am Isartor, Rumfordstr. 57, 80469 München 7119.8983843386 km
Fachanwalt Strafrecht
Im Bereich Waffenbesitz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Martin Scharr
aus 46 Bewertungen Herr Scharr ist fachlich und menschlich ein spitzen RA. Gute, verständliche Beratung und bestes Ergebnis vor Gericht . … (27.05.2024)
Profil-Bild Marc LENTZ
Marc LENTZ
Lentz & Lehnen, 4, rue Charles VI, 1327 Luxemburg, Luxemburg 6693.0609479306 km
“ Unser Auftrag: Sie verteidigen ! „
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Marc LENTZ gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Martina Nägele
Rechtsanwältin Martina Nägele
Rechtsanwälte Schwarz & Nägele, Bahnhofstr. 28, 74613 Öhringen 6927.6772592398 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Martina Nägele bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
(30.05.2023) Schnelle Erledigung meines Anliegens.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.