3.534 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 144

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Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwalt Frank Hartmann
Rechtsanwälte Hartmann & Heieis, Am Sand 6, 36100 Petersberg 6864.4591948553 km
Strategisch denken, rechtliche Spielräume ausnutzen, kreative Lösungen finden und immer einen Plan B haben - dann kann man den eigenen Mandanten optimal vertreten.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • StrafrechtJagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Frank Hartmann bietet im Bereich Waffenbesitz Rechtsberatung und Vertretung
aus 5 Bewertungen Sehr gut erklärt (06.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Temporale
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Temporale
Schweiger, Sigl, Schwarzbauer, Dr. Barth und Temporale Rechtsanwälte PartGmbB, Neustadt 530, 84028 Landshut 7132.0073677611 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Temporale - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 14 Bewertungen Sehr freundlicher, bemühter und kompetenter Rechtsanwalt. Kann man jederzeit weiter empfehlen. (23.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Wittmann
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Wittmann
Pohl & Wittmann Rechtsanwälte, Marktstr. 3, 99084 Erfurt 6921.9752865287 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Wittmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 14 Bewertungen Es war ein langer und harter Weg, Hr. Wittmann stande immer mit Rat und Tat an meiner Seite. Ohne Ihn wäre ich … (10.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Regina Faber
sehr gut
Rechtsanwältin Regina Faber
Kanzlei Michael Dembski, Am Hulsberg 8, 28205 Bremen 6677.9547689079 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Öffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Regina Faber
aus 24 Bewertungen In einer Strafsache hat mich Frau Faber sehr kompetent und erfolgreich vor Gericht vertreten. Ich schätze besonders … (18.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Stern
Rechtsanwalt Michael Stern
Rechtsanwälte Stern-Hübner-Dries-Würker Partnerschaft, Erlenstegenstraße 7, 90491 Nürnberg 7013.8438616095 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Stern ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(27.01.2023) RA Stern hat mich bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung vertreten - vor allem aber beraten. Und das sehr, sehr gut. …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Luft
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Luft
Kanzlei Luft, Stephensonstraße 24-26, 14482 Potsdam 6964.7313851782 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Luft ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 54 Bewertungen Wir kamen mit einem Fall in die Kanzlei Luft mit nur wenig Hoffnung und großer Angst was alles passieren könnte. Die … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Ohler
Rechtsanwalt Wolfgang Ohler, Augustinusstr. 11 D, 50226 Frechen 6664.0005423812 km
Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Ohler ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwalt Sandro Baratti
Rechtsanwälte am Hochrhein, Karl-Fürstenberg-Strasse 6-8, 79618 Rheinfelden (Baden) 6909.7374010908 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Sandro Baratti bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Wurde von Herr Baratti äußerst kompetent zu meinem Fall beraten! Vielen Dank! (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Rechtsanwalt und Notar Michael Petry
Bürogemeinschaft Schäfer, Lechner, Klingelhöfer & Petry, Kolb, Brühlsbachstr. 2b, 35578 Wetzlar 6791.2598558276 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Michael Petry ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Stein
Rechtsanwaltskanzlei Jochen Stein, Gneisenaustraße 6/8, 30175 Hannover 6768.9667791508 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Jochen Stein
(24.05.2022) Großen Dank an Herrn RA Stein, auch an sein Praxisteam! Herr RA Stein hat über einen längeren Zeitraum einen sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff
Rechtsanwälte Reddemann, Huthoff, Sämann und Partner, Herzlia-Allee 105, 45770 Marl 6647.3327769404 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Werkvertragsrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Huthoff - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 21 Bewertungen Herr Huthoff hat mich in einem Verkehrsstreit kompetent und souverän vertreten. Ich wurde über den Verfahrensstand … (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
Kanzlei Roland Kometer, Maria-Theresien-Straße 5, 6020 Innsbruck, Österreich 7159.161065536 km
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. Roland Kometer
(02.03.2024) Sehr kompetenter, freundlicher und vertrauliche Anwalt
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Leber
sehr gut
Rechtsanwalt Gregor Leber
Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber, Ritterstr. 9, 40213 Düsseldorf 6648.5190312582 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Gregor Leber bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 49 Bewertungen Herr Gregor Leber war immer für mich da wenn ich fragen hatte hat mich super gut beraten einwandfrei vertreten und ich … (28.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Vivien Kusch
Rechtsanwälte Arikan & Sahin, Hörder Burgstr. 9, 44263 Dortmund 6679.8663564757 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Vivien Kusch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(08.05.2024) Frau Kusch, hat mich zu meiner vollste Zufriedenheit Vertreten. Ich bin mehr als Zufrieden mit dem Urteil und ihrer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Weber MM
Kanzlei Christian Weber, Annagasse 3A/15, 1010 Wien, Österreich 7412.5545965236 km
Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Weber MM
Profil-Bild Rechtsanwalt Christopher Angyal
sehr gut
Rechtsanwalt Christopher Angyal
Rechtsanwaltskanzlei Christopher Angyal, Kleiberg 21, 53721 Siegburg 6698.3180724295 km
Autorität, Sympathie und Kompetenz - mit diesen Werten setze ich Ihre Interessen engagiert durch!
Datenschutzrecht • Allgemeines Vertragsrecht • IT-Recht • Reiserecht • Urheberrecht & Medienrecht • Strafrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Christopher Angyal bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 45 Bewertungen eine sehr langwierige und nervenaufreibende Visa Angelegenheit wurde mit überaus kompetenter Unterstützung von Herrn … (26.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Schulze
Rechtsanwalt Dirk Schulze
Kanzlei Dirk Schulze, Kirchplatz 2, 04654 Frohburg 7009.4308002688 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dirk Schulze für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
sehr gut
Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow
Anwaltskanzlei Lackert, Platanenallee 23, 45478 Mülheim an der Ruhr 6640.8989137059 km
Ich bin Anwältin geworden, um bestmöglich für das Recht eines jeden Einzelnen kämpfen zu können. Ich setze mich daher bei Gericht mit überdurchschnittlichem Engagement für Sie ein.
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Sabine Lackert-Deeskow ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 32 Bewertungen Frau Lackert-Deeskow hat dafür gesorgt, dass das Fahrverbot nicht zustande kam. (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jacqueline Dubs
Rechtsanwältin Jacqueline Dubs
Rechtsanwaltskanzlei Dubs, Auf der Donau 21, 45139 Essen 6652.4215153575 km
Mit Engagement, Kampfgeist und Empathie zu einem interessengerechten Ergebnis für Sie
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Jacqueline Dubs ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(08.05.2024) Frau Dubs erledigte mein Anliegen sehr zügig, professionell und mit Erfolg! Auch wegen ihrer Empathie und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Victoria Motorina
Rechtsanwältin Victoria Motorina
Rechtsanwaltskanzlei Motorina, Riedstr. 24, 55129 Mainz 6808.8718375995 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Anwaltshaftung • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Victoria Motorina
aus 8 Bewertungen Prompte Bearbeitung und gefühlsmäßig sehr solide. (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philipp Perlet
Rechtsanwalt Philipp Perlet
PERLET Rechtsanwälte, Bahnhofstr. 7, 94469 Deggendorf 7164.4627889934 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Philipp Perlet
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Machado
Rechtsanwalt Alexander Machado
Anwalts- und Notarkanzlei Müller, Schwandt, Machado & Kaiser, Frankfurter Str. 19, 64807 Dieburg 6847.794932998 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Machado unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
Kinberger-Schuberth-Fischer Rechtsanwälte GmbH, Salzachtal Bundestr. 13, 5700 Zell am See, Österreich 7245.8393973992 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Sportrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Mag. Sebastian Kinberger
(18.09.2021) 👌
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
sehr gut
Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
Rechtsanwälte Niekrens, Meisenweg 4, 59846 Sundern (Sauerland) 6714.5392287403 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Stefan Niekrens
aus 12 Bewertungen Sehr kompetente, umfangreiche und mehr als zufriedenstellende Beratung mit großem Erfolg. Insbesondere vor dem … (16.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.