3.534 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 145

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Rechtsanwältin Nicole Kovarik
Nicole Kovarik, Mankhauser Str. 7 b, 42699 Solingen 6666.7274949243 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schulrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nicole Kovarik für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Der Kontakt war sehr Schnell (05.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwältin Gabriele Müller
Rechtsanwälte Müller & Dr. Grill, Obere Schloßgasse 1, 99423 Weimar 6940.1711739886 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Unterhaltsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Gabriele Müller ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
(31.08.2023) Es war eine schnelle, erfolgreiche und kompetente Zusammenarbeit. Empfehlenswert
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kraml
Rechtsanwalt Andreas Kraml
Kanzlei am Alten Rathaus – Rechtsanwälte Kohl Schupp Vaitl Kraml Partnerschaft mbB, Oberer Stadtplatz 4, 94469 Deggendorf 7164.5564865634 km
Sozialrecht • Strafrecht • Mediation • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas Kraml
(09.12.2020) Die sehr schnelle Kontaktaufnahme.
Profil-Bild Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus
sehr gut
Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus
Rechtsanwältin Nadine Kaus, Spitzenbergstr. 9, 58540 Meinerzhagen 6708.253689908 km
„Es kommt darauf an!“
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin, Dozentin Nadine Kaus - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 38 Bewertungen Durch eine Empfehlung bin ich auf Frau Kaus gestoßen und habe eine tolle Rechtsanwältin mit viel Herz und Empathie … (05.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Rieke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Andreas Rieke LL.M.
Eikel & Partner GbR, Friedrich-Ebert-Straße 107, 32760 Detmold 6738.2129620914 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Andreas Rieke LL.M. – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 24 Bewertungen Herr Rieke hatte sofort auf mein Anliegen geantwortet und sich die Zeit genommen um mir kostenfrei eine sehr … (17.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sascha Reimann
Rechtsanwalt Sascha Reimann
Kanzlei Sascha Reimann, Strandbaddamm 1A, 22880 Wedel 6701.7813398585 km
Verkehrsrecht • Zivilrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Sascha Reimann
aus 6 Bewertungen Was mich an Herrn Reimann am meisten zufriedengestellt hat, ist die prompte und pünktliche Korrespondenz mit mir, … (13.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwalt Alexander Knief
Rechtsanwälte Knief & Neudert, Neubaugasse 4, 86720 Nördlingen 7009.5177986989 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Knief ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Karen Rischer
sehr gut
Kanzlei Karen Rischer, Bahnhofstr. 8, 94032 Passau 7210.6145953484 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Karen Rischer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 18 Bewertungen Frau Rischer ist wärmstens zu empfehlen...Hilfe in mehreren Angelegenheiten...1* (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Cellar
Kanzlei Anna Cellar, Lehnerstr. 5, 45481 Mülheim an der Ruhr 6645.6213024281 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Jagdrecht
Frau Rechtsanwältin Anna Cellar hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
(21.03.2024) Frau Cellar bringt es auf den Punkt, sieht die Details und hat die entsprechende Energie mit der nötigen …
Profil-Bild Rechtsanwältin Mandy Dorn
Rechtsanwältin Mandy Dorn
Anwaltskanzlei Mandy Dorn, Eigenheimstr. 13, 04279 Leipzig 6987.042960707 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Mandy Dorn
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Mackner
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Mackner
Benholz Mackner Faust, Wittbräucker Str. 42, 44287 Dortmund 6683.2045413655 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Jens Mackner für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffenbesitz
aus 26 Bewertungen Herr Mackner hatte mich in einem zivilrechtlichen Verfahren unterstützt, welches mit dem für mich bestmöglichen … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
Kanzlei Rath, Heinsestr. 5, 63739 Aschaffenburg 6862.445857003 km
Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf.
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Johanna Rath LL.M.
(12.01.2023) Very Attentive, good English skills , positive soul ,intelligent through her I won to cases i can recommend everyone …
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Thiel
Rechtsanwältin Gabriele Thiel
THIEL RECHTSANWALTSKANZLEI, Saalgasse 9, 65183 Wiesbaden 6800.0545232577 km
"Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist Gestern, der andere Morgen...."
Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Anwaltshaftung • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Medizinrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Thiel
Profil-Bild Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
sehr gut
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf
Rechtsanwalt Helge Schoenewolf (in Bürogemeinschaft mit RAe Butz, Gröner, Hölzer), Frauenstraße 8/9, 54290 Trier 6716.862692068 km
Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Maklerrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Jagdrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Helge Schoenewolf ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffenbesitz
aus 30 Bewertungen Konnte mir sehr weiterhelfen, vielen Dank! (31.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Marx
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Marx
Pohl & Marx Rechtsanwälte, Kurfürstenstraße 130, 10785 Berlin 6972.9736421119 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Jan Marx bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffenbesitz
aus 88 Bewertungen Rechtsanwalt Marx hat meinen Sohn in einem BTM-Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten vertreten. Im Vorfeld fand … (17.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. György Arányi
sehr gut
Kanzlei Dr. Arányi, Budapest, Stollár Béla u., 4, 1055, Ungarn 7619.9772054449 km
Erbrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Familienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. György Arányi
aus 19 Bewertungen Gute Beratung und Professionelle Abwicklung meines Anliegens , Sehr zu empfehlen ! (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Geprägs
Rechtsanwältin Julia Geprägs
Heck & Kollegen, Doblerstr. 8, 72074 Tübingen 6937.8272479636 km
Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Julia Geprägs hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Bartscht
Rechtsanwalt Marcus Bartscht
BRODAUF Rechtsanwälte, Leisewitzstr. 26, 30175 Hannover 6768.9300790566 km
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Strafrecht • IT-Recht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Bartscht im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(13.12.2022) Wenn sich jemand im Bereich gewerblicher Rechtsschutz auskennt, dann dieser Anwalt. Absoluter Top-Mann!
Profil-Bild Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
sehr gut
Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
Kanzlei Karl-Ludwig Büdenbender, Austr. 4, 35630 Ehringshausen 6780.9846026831 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Karl-Ludwig Büdenbender
aus 66 Bewertungen Ich habe Herrn Büdenbender als sehr besonnenen, kompetenten und menschlichen Rechtsanwalt in meinem … (12.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schabel
sehr gut
Schabel Rechtsanwälte, Badwiese 02, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge 7053.2612126785 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Thomas Schabel
aus 21 Bewertungen Herr Schabel konnte das Problem lösen, er arbeitet schnell und zuverlässig. beim Beratungsgespräch blieb er sachlich, … (03.06.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jens Rabe
sehr gut
Rechtsanwalt Jens Rabe
Kanzlei Rabe / Arnold, Lange Straße 6/1, 71332 Waiblingen 6936.7184012472 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jens Rabe ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
aus 113 Bewertungen Effiziente und erfolgreiche Verteidigung durch Herrn Rabe! (29.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens G. Schug
sehr gut
Rechtsanwalt Clemens G. Schug
Kanzlei Clemens G. Schug, Marktstr. 5, 66333 Völklingen 6757.7213698308 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Clemens G. Schug bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 55 Bewertungen Herr Schug hat uns sowohl persönlich als auch fachlich unfassbar kompetent und fair unterstützt. Dank seiner Hilfe … (26.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Selvi Cakir
sehr gut
Rechtsanwältin Selvi Cakir
Schönfuß | Digel | Koch Partnerschaft Rechtsanwälte Steuerberater, Forststraße 6, 75328 Schömberg 6895.2293897721 km
Zivilrecht • Verkehrsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Selvi Cakir bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Es war mir wichtig eine neutrale Rechtsvertretung bei einer Kündigungsklage zu erhalten. Frau Cakir hat diese Aufgabe … (19.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wilke
Rechtsanwalt Stefan Wilke
Kanzlei Wilke, Deichstr. 6, 49393 Lohne (Oldenburg) 6662.9233502864 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Stefan Wilke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.