3.561 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 17

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Profil-Bild Rechtsanwältin Caren Donschen
Caren Donschen, Friedrich-Ebert-Str. 85, 58454 Witten 6675.2377584831 km
Never Stop Fighting! Niemals aufgeben!
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Caren Donschen ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
aus 9 Bewertungen Very professional consultation, we can definitely recommend the service and engagement from Miss Donschen ! Thanks a … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
Fertig ᛫ Frenzel & Kollegen, Nossener Brücke 10, 01187 Dresden 7079.479544604 km
Wegelagerei darf keinen Erfolg haben!
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Christian Pahlke
aus 140 Bewertungen Die Regulierung eines von der Versicherung zunächst nur unbefriedigt ausgeglichenen Teilkaskoschadens nach Diebstahl … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Doll
Rechtsanwalt Michael Doll
Rechtsanwaltskanzlei Schrön - Trommsdorff - Beckert, Schulstr. 23, 72250 Freudenstadt 6899.9262739682 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • IT-Recht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Michael Doll gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Isabel Antz
Rechtsanwältin Isabel Antz
advocat | Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft, Gießerstr. 39, 09130 Chemnitz 7044.919426907 km
Verwaltungsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Isabel Antz gerne zur Verfügung
(08.11.2023) Ich glaub Solide kommt von Solidarität. Danke für den Beistand.
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwalt Björn Dürpisch
Rechtsanwälte Dürpisch & von Wisotzky, Peter-May-Str. 27, 50374 Erftstadt 6671.4348801207 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Björn Dürpisch ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 7 Bewertungen Ich bin mit der Vertretung durch Herrn Dürpisch in einem Fahrerlaubnisverfahren sehr zufrieden. Mein Problem wurde … (04.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
sehr gut
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick
Rechtsanwalt Konstantin Zirwick, Brandteichstraße 20, 17489 Greifswald 6884.1091708731 km
Familienrecht • Migrationsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Zirwick ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 12 Bewertungen Herr Zirwick hat mich in einer verzwickten Situation super vertreten, sodass es am Ende einen Freispruch gab. (11.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Aupke
Rechtsanwalt Michael Aupke
Kanzlei Schumacher & Aupke Rechtsanwälte, Rheiner Str. 45, 48282 Emsdetten 6645.6241797058 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Michael Aupke
Profil-Bild Rechtsanwalt C. Sam
sehr gut
Rechtsanwalt C. Sam
Anwaltskanzlei Sam, Kreuzbergstraße 3, 63811 Stockstadt am Main 6858.8038455816 km
Siegreich kann nur derjenige sein, der es auch versucht!
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt C. Sam ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 11 Bewertungen Schnell und umfangreich. (08.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Rebbert
Rechtsanwalt Christian Rebbert
Ferkinghoff Rebbert | Rechtsanwälte Notar, Königsau 3, 59555 Lippstadt 6721.7509288967 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Markenrecht • Wettbewerbsrecht • Urheberrecht & Medienrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Christian Rebbert ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
(24.10.2018) Beratung verständlich , schnell und kompetent
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariane Hansen
Rechtsanwältin Ariane Hansen
Ariane Hansen, Hans-Sachs Weg 11, 40699 Erkrath 6661.5486488647 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Ariane Hansen ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Reintjes
Fachanwaltskanzlei Tanja Reintjes, Waldmannspfad 8, 47551 Kleve 6584.5473093234 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Reintjes hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans-Daniel Terner
Rechtsanwalt Hans-Daniel Terner
Rechtsanwälte Terner & Imhoff, Marienstraße 61, 30171 Hannover 6768.933279433 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Hans-Daniel Terner ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Waffenbesitz
aus 6 Bewertungen Sehr kompetenter Anwalt , sehr angagiert und routiniert. Absolut zu empfehlen, vielen dank (06.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Mamedow
Rechtsanwalt Alexander Mamedow
Kanzlei Alexander Mamedow, Friedrichstraße 12, 40217 Düsseldorf 6649.4449484289 km
Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffenbesitz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Alexander Mamedow gerne zur Verfügung
aus 8 Bewertungen Der einzige Anwalt den ich kenne, der für seine Mandaden alles gibt. Vielen lieben Dank Herr Mamedov, für Ihren besten … (11.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
Rechtsanwalt Franz Meschke, Wiener Straße 53, 01219 Dresden 7081.9498663427 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M. vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz
aus 28 Bewertungen Unser geparktes Auto wurde durch ein fahrendes Auto beschädigt. Wir mußten uns um nichts kümmern. alles wurde Top … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
Rechtsanwaltskanzlei Brockerhoff | Geiser | Brockerhoff Rechtsanwälte, Königstr. 44, 47051 Duisburg 6637.7667960688 km
Erbrecht • Strafrecht • Arbeitsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Frau Rechtsanwältin Imke Weidenbach LL.M.
aus 37 Bewertungen Ich bin rundum zufrieden (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Forster
sehr gut
Kanzlei Hans Forster, Stadtplatz 12, 84137 Vilsbiburg 7149.7206012854 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Hans Forster - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
aus 13 Bewertungen der schnelle Kontakt und die kompetente Beratung (20.07.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Spintig
sehr gut
Rechtsanwalt Thomas Spintig
Rechtsanwälte Spintig & Spintig, Friedrichstr. 34, 65185 Wiesbaden 6800.2437869772 km
Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Spintig – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffenbesitz
aus 82 Bewertungen Herr Spintig besitzt eine enorme Erfahrung aus der er schöpfen kann. Er ist teuer, jedoch treffen seine Schreiben an … (13.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Harald Karsten
Kanzlei Harald Karsten, An der Untergeis 6, 36251 Bad Hersfeld 6848.0944875577 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Harald Karsten - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffenbesitz
(13.07.2022) Herr Karsten hat sehr schnell und fundiert geantwortet, vielen Dank!
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwalt Thomas Schwieren
Rechtsanwälte Schwieren & Partner, Disselhof 36, 45721 Haltern am See 6647.2704411053 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Thomas Schwieren ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz gerne behilflich
aus 6 Bewertungen Herr Schwieren gab mir telefonisch einen Ratschlag. Ich habe diesen erfolgreich umgesetzt. Nochmals vielen Dank. … (16.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Nolte
sehr gut
Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht - Stefan Nolte, Im Schlenk 36, 47055 Duisburg 6639.2648669469 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Nolte
aus 72 Bewertungen Wir können Herrn Nolte absolut ohne Ausnahme empfehlen . Er und auch sein Team sind immer freundlich und tun alles für … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner
Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Elisabeth Zettner, Angerstr. 33, 94227 Zwiesel 7170.1660374143 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Arbeitsrecht • Medizinrecht
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Elisabeth Zettner ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
(02.11.2023) Ich kann Frau Zettner sehr weiterempfehlen, sie ist eine gute Anwältin und auch als Person eine sehr nette Frau. Wir …
Profil-Bild Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
sehr gut
Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei
Rechtsanwaltskanzlei Visnyei, Münchnerstr. 18, 85774 München 7120.2951844486 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt/Ügyvéd Attila Visnyei im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
aus 27 Bewertungen Sehr gute und ausgesprochen kompetente Beratung! 1 A (26.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Per Degünther
sehr gut
Rechtsanwalt Per Degünther
Kanzlei Per Degünther, Exerzierplatz 12, 24103 Kiel 6687.0957026287 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Per Degünther
aus 15 Bewertungen A very competent and very assured of winning cases in difficulty situations (12.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Fabian Conrad
sehr gut
Rechtsanwalt Fabian Conrad
Fabian Conrad Rechtsanwalt, Bloherfelder Straße 129, 26129 Oldenburg (Oldenburg) 6634.6395762848 km
Strafverteidigung ist Kampf!
Strafrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Fabian Conrad unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 89 Bewertungen Gutes Team (06.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.