3.563 Anwälte für Waffenbesitz | Seite 15

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Profil-Bild Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
sehr gut
Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
steuerwerk PartG mbB, Engelblecker Straße Mönchengladbach 178-180, 41066 Mönchengladbach 6630.4331500953 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Astrid-Christine Werner
aus 10 Bewertungen Frau Werner ist überaus kompetent, freundlich und witzig dazu. Sie versteht ihr Handwerk und hat mich mehrfach bestens … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Zeller
Rechtsanwalt Markus Zeller
Markus Zeller Rechtsanwalt, Hohenzollernstr. 15, 72488 Sigmaringen 6972.1449935418 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Herr Rechtsanwalt Markus Zeller ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Rippin
Rechtsanwältin Claudia Rippin
Kanzlei Claudia Rippin, Berliner Straße 87, 13507 Berlin 6964.2729985123 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Claudia Rippin im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(15.04.2024) bin traurig, dass das nicht so geklappt hat, wie es klappen hätte müßen
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Rautenberger
Rechtsanwalt Roland Rautenberger
Linten Rechtsanwälte, Zweigertstr. 37-41, 45130 Essen 6651.8803019741 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Roland Rautenberger ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffenbesitz
aus 5 Bewertungen Herr Rautenberger hat das unmöglich, möglich gemach, und das beim härtesten Richter in Wesel. Sein Auftreten,seine … (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hannes Krüger
sehr gut
Rechtsanwalt Hannes Krüger
Kanzlei am Campus, Goßlerstr 1, 37073 Göttingen 6825.0667239382 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Hannes Krüger
aus 37 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Krüger brauchte für mich nicht mehr tätig werden,da meine Mieter die einvernehmliche Mieterhöhung … (04.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Elisa Moch
sehr gut
Rechtsanwältin Elisa Moch
Nonnenmacher Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Wendtstr. 17, 76185 Karlsruhe 6867.016794803 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Elisa Moch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Frau Moch ist eine bemerkenswerte Anwältin, die mit Fachkenntnis und Entschlossenheit meine Interessen vertreten hat. … (30.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Weidner
sehr gut
Rechtsanwalt Marcus Weidner
Bergemann & Weidner Rechtsanwälte, Teichstr. 17, 13407 Berlin 6968.6509670071 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Marcus Weidner
aus 13 Bewertungen Elegant und ohne Makel. Nicht ganz billig aber erfolgreich. Der beste Verteidiger den ich je hatte. (07.10.2019)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber
Dr. Dünnweber & Dünnweber Rechtsanwaltskanzlei, Kaiserstr. 28, 76437 Rastatt 6864.7201365211 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Mediation • Allgemeines Vertragsrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Heidelinde Dünnweber ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schenke hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
aus 10 Bewertungen Fühle mich gut Vertreten, bleibt Realistisch und wird jede Handlung Erklärt und Abgesprochen. Auch die Mitarbeiterin … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechts- und Fachanwalt Malte Norstedt LL.M. Eur.
DNK Rechtsanwälte PartGmbB, Adalbertstr. 110, 80798 München 7117.7788777157 km
Fachanwalt Steuerrecht • Internationales Recht • Strafrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechts- und Fachanwalt Malte Norstedt LL.M. Eur. ist Ihr Ansprechpartner für Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Pfaff
Rechtsanwalt Pfaff, Am Herrnacker 3, 64342 Seeheim-Jugenheim 6841.8728727601 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Volker Pfaff hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(27.11.2023) Herr RA Pfaff hat sich sofort gemeldet. Wir stehen in Kontakt.
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Fischer
Rechtsanwältin Michaela Fischer
Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Beethovenstraße 12, 50674 Köln 6674.127826943 km
Zuhören – Verstehen – Handeln - das sind für mich die elementaren Grundlagen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit meinem Mandanten.
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffenbesitz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Michaela Fischer
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert
Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert
Rechtsanwälte Kley, Siebert, Schmorleitz und Haubold, Bahnhofstrasse 17, 61250 Usingen 6804.7696112425 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Thomas Siebert ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
(20.04.2022) Hat sich zeitnah gemeldet und Termin vereinbart, Sehr gut
Profil-Bild Rechtsanwältin Johanna Jöhnk
Rechtsanwältin Johanna Jöhnk
Rechtsanwaltskanzlei Jöhnk, Arndtstraße 15, 01099 Dresden 7081.2081138424 km
Meine Verantwortung liegt darin, Ihre Rechte und Integrität mit Entschlossenheit zu schützen.
Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Johanna Jöhnk ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Waffenbesitz
(24.04.2024) Ich kann Frau RAin Johanna Jöhnk wärmstens Empfehlen. Auch zu Fragestellungen in besonders belastenden Situationen, …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
Rechtsanwälte Jordan & Dr. Auffermann Partnerschaft, Kapuzinerstr. 17, 97070 Würzburg 6921.6476271641 km
Versicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Severin Löffler
aus 7 Bewertungen Herr Dr. Löffler hat mich in einer erbrechtlichen Angelegenheit beraten. In dieser Zeit hat er mich kompetent und … (17.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Genius
Rechtsanwältin Claudia Genius
GEHRMANN | GENIUS | FREUND | WEBER Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Augustastraße 33, 52070 Aachen 6630.2264235212 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Frau Rechtsanwältin Claudia Genius
aus 5 Bewertungen Frau Genius hat mich in etlichen langen komplizierten Familienverfahren unterstützt. Sie ist immer sehr sachlich und … (02.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Freudenberg
Rechtsanwalt Andreas Freudenberg
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffenbesitz bietet Herr Rechtsanwalt Andreas Freudenberg
(29.03.2022) Negativ kann ich nichts sagen. Positiv war die sehr schnelle Terminfindung, das nette und für mich als Laie sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Sverre Müller
Rechtsanwalt Sverre Müller
Rechtsanwälte Müller, Goethestraße 1, 46047 Oberhausen 6641.4249256592 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Sverre Müller
Profil-Bild Rechtsanwältin Anja Bartsch
Rechtsanwältin Anja Bartsch
Kanzlei im Greifswalder Hof, Lange Str. 5, 17489 Greifswald 6883.3492543478 km
Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Anja Bartsch ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwältin Veronika Stifter
Rechtsanwältin Veronika Stifter
Kanzlei Stifter, Donaustraße 2, 94469 Deggendorf 7164.6959121933 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Veronika Stifter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffenbesitz
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Holtmann
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Holtmann
Holtmann & Lugani Rechtsanwälte, Virchowstr. 2, 80805 München 7118.4595610447 km
,,Streiten...? Kann ich !" Ihr Erfolg ist mein Antrieb!
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Holtmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffenbesitz
aus 61 Bewertungen Mir wurde Herr Holtmann über einen Kontakt empfohlen und ich habe es keine Sekunde bereut. Zielsicherheit und … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Harz
Rechtsanwalt Harz, Brandestr. 3, 30519 Hannover 6770.8697314287 km
Fachanwalt Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Arbeitsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffenbesitz beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Harz
(12.11.2020) Ihr sucht ein anwalt hier ist er
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler
Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler
Rechtsanwälte Hollmayr – Perl & Kollegen, Michael-Fischer-Platz 6/ll, 94469 Deggendorf 7164.6498432391 km
Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rehthaler im Bereich Waffenbesitz bietet Beratung und Vertretung
(09.12.2022) Sehr nett freundlichen Beratung. Nur zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Schulz
Rechtsanwalt Michael Schulz
Kanzlei Brodda & Schulz, Bahnhofstr. 29, 21629 Neu Wulmstorf 6712.8310092637 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Schulz hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffenbesitz
(14.10.2021) Wusste genaue Gesetze bzw. Paragraphen und Artikel aus dem Kopf.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenbesitz

Fragen und Antworten

  • Waffenbesitz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenbesitz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffenbesitz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffenbesitz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenbesitz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was kostet eine Erstberatung beim Anwalt?
    Für eine Erstberatung beim Anwalt müssen Privatpersonen maximal 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer bezahlen. Umfasst das Erstgespräch auch ein Gutachten, dann darf der Rechtsanwalt höchstens 250 Euro plus Umsatzsteuer verlangen. Eine höhere Gebühr ist nur dann möglich, wenn Sie das explizit mit dem Anwalt vereinbart haben. Damit Sie mehr Planungssicherheit und keine bösen Überraschungen haben, informieren Sie sich einfach vor dem ersten Beratungstermin nach der Höhe der Anwaltskosten.

    Wenn Sie kein Geld für einen Anwalt haben, verzichten Sie trotzdem nicht auf eine professionelle juristische Beratung! In solchen Fällen können Sie einen Beratungsschein oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Das Wort Germanen bedeutet „Speermänner“. So haben sich viele germanische Stämme nach ihren Waffen benannt: Beispielsweise die Sachsen nach ihrem Sax, ein Schwert oder die Franken nach ihrer Franziska, ein Wurfbeil. Heute ist der Waffenbesitz ein vieldiskutiertes Thema, dessen Streitthemen die Stichworte Tradition, Verteidigung und Gefahr vorgeben und immer wieder Forderungen zu Verschärfungen oder Milderungen des Waffenrechts aufstellt, insbesondere des Rechts, Waffen zu besitzen.

Was ist eine Waffe?

Der Begriff Waffe ist im Waffengesetzbuch (WaffG) gesetzlich definiert: Nach § 1 WaffG zählen dazu Schusswaffen und im Wesentlichen sämtliche Gegenstände, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beibringen können. Unter diesem Gesichtspunkt ist jeder nach dem WaffG ein Waffenbesitzer, der ein Taschenmesser oder ein Kochmesser besitzt.

Wann besitze ich eine Waffe?

Eine Waffe besitzt gemäß dem WaffG, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt. Das heißt nun nicht, dass man nur die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt, wenn man beispielsweise mit einem Katana im martialischen Kampf wild um sich schlägt oder gerade mit dem Filetmesser in der Küche hauchdünne Scheibchen schneidet. Tatsächliche Gewalt hat auch jemand über seine Waffe, der gerade weit entfernt im Urlaub, seinen Säbel schick über seinen Fernseher an der Wand hängen oder seine SIG Sauer im Tresor neben dem Bett liegen hat.

Freie Waffen

Der Besitz der meisten Waffen ist legal, für manche Waffen benötigt man für den legalen Besitz eine Waffenbesitzkarte und für wieder andere Waffen ist der Besitz generell verboten. Waffen, für deren Besitz man keine Waffenbesitzkarte benötigt, nennt man freie Waffen.

Freie Blankwaffen

Zu den freien Waffen zählen die meisten Blankwaffen: Dazu zählen die sogenannten Hiebwaffen, das sind einerseits Keulen, Baseballschläger, Totschläger, Teleskopschläger, Morgenstern, Kriegshammer und Waffen mit Klingen bzw. Klingenwaffen, wie zum Beispiel Schwerter, Axt bzw. Streitaxt, Machete, Hellebarde oder Kampfmesser. Auch zivile Gegenstände werden als Waffen eingestuft, wie zum Beispiel die Sense oder der Dreschflegel, die in den mittelalterlichen Bauernkriegen zum Einsatz kamen.

Neben den Hiebwaffen ist auch der Besitz von Stichwaffen legal, wie zum Beispiel Speer, Lanze, Dolch, Stilett, Bajonett, Seitengewehr, Degen, Florett oder Hirschfänger.

Verbotene Blankwaffen

Zu den nicht freien Blankwaffen zählt zum Beispiel das Faustmesser, dessen Form und Handhabung einem Korkenzieher ähnlich ist. Für Jagdzwecke kann der Besitz erlaubt sein. Weitere verbotene Blankwaffen sind der Wurfstern, das Butterfly und Fall- und Springmesser, deren Klinge nach vorne austreten.

Ausnahme für Springmesser

Allerdings ist der Besitz von Springmessern, deren Klinge seitlich vom Griff austritt legal. Allerdings darf die Klinge nicht mehr als 8,5 cm aus dem Griff herausragen.

Freie Schusswaffen

Zu den freien Schusswaffen zählen beispielsweise die Schleuder ohne Armstütze, Bogen, Compoundbogen, Armbrust und Compoundarmbrust. Dabei spielt es sogar keine Rolle, dass bestimmte Armbrüste eine höhere Durchschlagskraft wie Feuerwaffen besitzen oder schallgedämpft Pfeile oder Bolzen verschießen können.

Waffenbesitzkarte

Waffen, die nicht unter das Verbot fallen, können erworben werden und auch der Waffenbesitz ist erlaubt. Bei bestimmten Waffen, insbesondere bei den meisten Schusswaffen, müssen jedoch besondere Voraussetzungen vorliegen. So ist für den Erwerb und Besitz der meisten Schusswaffen eine sogenannte Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz, Einfuhr und Transport von bestimmten Schusswaffen. Zu den Personen, die berechtigt sind, eine Waffenbesitzkarte zu erlangen, gehören im wesentlichen Jäger, Sportschützen, Schusswaffen- und Munitionssammler sowie Erben von Waffen. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK vorliegen: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen. Zudem muss der Antragsteller die erforderliche Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

An dieser fehlt es, wenn der Antragsteller zum Beispiel innerhalb der letzten zehn Jahre wegen eines Verbrechens oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wurde. Auch wenn Anhaltspunkte vorliegen, die darauf schließen lassen, dass der Antragsteller die Waffen Nichtberechtigten überlassen wird, ist die waffenrechtliche Zuverlässigkeit in der Regel nicht gegeben. Auch kann der Umgang mit den falschen Leuten die waffenrechtliche Zuverlässigkeit entfallen lassen: So zum Beispiel, wer in den letzten zehn Jahren Mitglied in einem Verein war, der verboten wurde oder Mitglied einer Partei war, deren Verfassungswidrigkeit das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat.

Persönliche Eignung

Unter der Voraussetzung persönlicher Eignung muss der Antragsteller bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllen, insbesondere auch physisch und psychisch geeignet sein:
So muss der Antragsteller in der körperlichen Verfassung sein, mit Munition und Waffe vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese sicher zu verwahren. Dazu gehört eine sichere Handhabung, damit eine Gefahr für andere und für den Antragsteller selbst ausgeschlossen ist. Zudem muss der Antragsteller geistig gesund sein. Daran fehlt es, wenn der Antragsteller alkoholabhängig oder drogensüchtig ist, unter einer psychischen Krankheit oder Debilität leidet. Liegen Anhaltspunkte vor, die an der psychischen oder physischen Eignung zweifeln lassen, verlangt die Waffenbehörde je nach Fall ein fachärztliches und/oder fachpsychologisches Zeugnis vom Antragsteller. Bei Antragstellern zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr verlangt die Waffenbehörde ein solches Zeugnis regelmäßig, auch wenn keine Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung vorliegen. In dieser Altersgruppe wird besonderes Augenmerk auf die geistige Eignung gelegt: So kommt es auf die geistige Reife, wie zum Beispiel Selbstbeherrschung oder soziale Intelligenz an. Lediglich bei bestimmten kleinkalibrigen Waffen und Einzelladerlangwaffen für den Schießsport ist ein solches Zeugnis nicht erforderlich.

Nachweis der Sachkunde

Der Antragsteller muss die erforderliche Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis kann der Antragsteller nach einem Lehrgang und Prüfung erhalten, die eine befugte Einrichtung durchführt. Bei Jägern reicht die Jägerprüfung für den Sachkundenachweis, da angehende Jäger eine Schieß- und Waffenausbildung durchlaufen.

Waffenrechtliches Bedürfnis

Zuletzt muss der Antragsteller ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweisen. Das heißt, der Antragsteller muss einen vernünftigen Grund nachweisen können, weshalb er eine Waffe besitzen möchte. Als anerkannte Gründe gelten der Wunsch die Jagd ausüben zu können, als Schütze sich im Sportschießen zu betätigen, als Waffensammler einer kulturhistorisch bedeutsamen oder wissenschaftlich-technischen Sammlung, als Waffensachverständiger und zuletzt zum Selbstschutz.

Damit das Bedürfnis für den Selbstschutz anerkannt wird, muss der Antragsteller von einer erheblichen Gefährdung für Leib und Leben betroffen sein, wie zum Beispiel im Bewachungs- oder Werttransportunternehmen Berufstätige. Eine Besonderheit gilt für Erben: Diese können einen Monat nach Annahme der Erbschaft eine Waffenbesitzkarte ohne weiteren Nachweis beantragen.

Waffenbesitz und Führen von Waffen

Vom Waffenbesitz ist das Führen von Waffen streng zu unterscheiden: Nach dem WaffG führt eine Waffe, wer außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt. Befriedetes Besitztum ist jeder Garten oder Hof, der umfriedet ist, also zum Beispiel von einer Hecke, Zaun oder Mauer umgeben ist, um unbefugtes Eindringen anderer Personen zu verhindern. Das heißt, wer mit seiner Armbrust in der Hand oder mit der Schreckschusspistole im Holster, sein Haus, seinem umfriedeten Garten oder die Wohnung verlässt und die Straße betritt, der führt eine Waffe.

Für das Führen von Waffen gelten andere Regeln als für den Besitz. Nicht jede Waffe, die man besitzen darf, darf man auch führen. So ist für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) ein kleiner Waffenschein erforderlich. Das heißt, dass die meisten Schusswaffen in verschlossenen Behältnissen transportiert werden müssen. Eine Ausnahme gilt für die Armbrust. Die Armbrust darf auch ohne Waffenschein außerhalb des befriedeten Besitztums geführt werden, sogar offen auf der Straße.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenbesitz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenbesitz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.