3.553 Anwälte für Waffengesetz | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schulvater
Kanzlei Christian Schulvater, Bahnhofallee 2c, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.1548424031 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Christian Schulvater
(20.09.2021) Sehr nette, umfängliche und verständliche Beratung!
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Dr. Häcker & Kollegen, Würzburger Str. 54, 63739 Aschaffenburg 6863.2187812875 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
aus 11 Bewertungen Ich wurde von einem Anwalt der Kanzlei Dr. Häcker bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beraten und vertreten. RA … (01.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Braun
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Braun, Deutschhausstraße 32, 35037 Marburg 6793.7931472569 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 372 Bewertungen Frau Braun ist eine ganz hervorragende Anwältin mit hoher Kompetenz und Empathie! (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Thum
Kanzlei Michaela Thum, Kaiserstraße 39, 67067 Ludwigshafen am Rhein 6842.9405534246 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Thum ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
(18.03.2024) Ich habe meine Kaution Komplett bekommen.
Profil-Bild Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass
Rita Holstein-Brass Rechtsanwältin und Mediatorin, Konrad-Adenauer-Str. 118, 57572 Niederfischbach 6736.2371945204 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Rita Holstein-Brass ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Meents
Rechtsanwältin Anne Meents
Kanzlei Meents, Kastanienring 32, 74906 Bad Rappenau 6899.4161897955 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Meents vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 6 Bewertungen Super ist der beste Rechtsanwältin (18.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy
gençer & coll. Rechtsanwälte und Steuerberater, Parsifalstraße 8, 90461 Nürnberg 7013.9838020892 km
Ihre Rechtsanwälte und Steuerberater im Herzen Nürnbergs.
Erbrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Benno B. Gürsoy ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Rudnicki
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Rudnicki
Fachanwaltskanzlei für Verkehrs- u. Strafrecht, Kantstr. 13, 10623 Berlin 6971.3103923649 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Rudnicki ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 45 Bewertungen Das Gericht wollte eigentlich nicht verhandeln, weil der Fall doch klar sei. RA Rudnicki hat trotzdem einen … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt+Strafverteidiger Markus Chilcott
Chilcott Rechtsanwälte, Hopfenstr. 1D, 24114 Kiel 6687.4653972085 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt+Strafverteidiger Markus Chilcott ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Kolb
Rechtsanwalt Andreas Kolb
Kanzlei Andreas Kolb, Frankfurter Allee 191, 10365 Berlin 6980.2332891449 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Kolb im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 7 Bewertungen Sterne für Kolb? Der einzige Stern ist der der Ninja! Ein Blender...ein Rattenfänger....ein Schaumschläger... ein … (21.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Shervin Ameri
sehr gut
Rechtsanwalt Shervin Ameri
Ameri Janson Ondrasik Rechtsanwälte PartG mbB, Ladehofstr. 26, 93049 Regensburg 7099.4687268296 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Wirtschaftsrecht • Migrationsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Shervin Ameri
aus 18 Bewertungen Großes Lob an Herrn Ameri, ist sofort zur Stelle wenn man ihn braucht. Setzt sich für seine Mandanten ein, als wären … (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Zimansky
sehr gut
Zimansky & Partner, Hermann-Josef-Gormanns-Straße 11a, 41812 Erkelenz 6628.2098638246 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lothar Zimansky ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 15 Bewertungen Diese Kanzlei ist mit bestem Gewissen zu empfehlen! Herr Zimansky hat uns sehr ausführlich beraten, vielen Dank! (19.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Anwaltskanzlei Aydin & Kaltzidou, Wolffstr. 3, 70199 Stuttgart 6930.7566052646 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Nurcan Aydin
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Reintjes
Fachanwaltskanzlei Tanja Reintjes, Waldmannspfad 8, 47551 Kleve 6584.5473093234 km
Fachanwältin Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Tanja Reintjes vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Henning Ammermann
Rechtsanwalt Henning Ammermann, Düpheid 38, 22149 Hamburg 6727.6541092764 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Strafrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Rechtsanwalt Herr Henning Ammermann gerne zur Verfügung
(25.09.2022) Herr Ammermann ist ein sehr netter, erfahrener und kompetenter Rechtsanwalt. Sehr zu empfehlen.
Profil-Bild Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann
Kanzlei Angelika Schmidtmann, Berliner Str. 58/59, 02826 Görlitz 7147.6055574613 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Frau Rechtsanwältin Angelika Schmidtmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen wir können uns zu kurtz (07.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Quix
Rechtsanwältin Tatjana Quix
Rechtsanwältin Tatjana Quix, Königswall 9, 45657 Recklinghausen 6654.6571905064 km
Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Tatjana Quix - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Ich habe Frau Quix als eine fachlich wie menschlich sehr versierte und empathiefähige Rechtsanwältin kennen gelernt, … (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Heindl
H2 Rechtsanwälte, Odeonsplatz 2, 80539 München 7119.0479995827 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Tom Heindl
(21.05.2024) Sehr gute Erreichbarkeit. Hat uns toll geholfen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur
Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur
Hatlé & Westkamp Fachkanzlei für Strafrecht, Mittelstraße 12-14, 50672 Köln 6674.2414321415 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Hatlé Ass. Dipl.-Jur ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Hannah Funke
sehr gut
Rechtsanwältin Hannah Funke
Rechtsanwältin Hannah Funke, Ruhrallee 9, 44139 Dortmund 6676.7847141425 km
Anwältin für Sexualdelikte und Gewaltdelikte (Strafverteidigung für Beschuldigte, Opfervertretung und Hinterbliebenenvertretung)
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Hannah Funke bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 54 Bewertungen Die Anwältin hat mich sehr gut Beraten (15.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Lucas
Rechtsanwaltskanzlei Oliver Lucas, Georg-Schumann-Str. 332, 04159 Leipzig 6977.0226930179 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Lucas - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
(05.06.2020) Ein großartiger Rechtsanwalt, er beherrscht sein Fachgebiet ganz genau und hat mir mit Erfolg geholfen. Ich kann ihn …
Profil-Bild Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt
Bernsdorf & Duee Rechtsanwälte, Käthe-Kollwitz-Straße 54, 04109 Leipzig 6981.4200992349 km
Steuerrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Eduard Depperschmidt für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Daniela Küttner
Kanzlei Daniela Küttner, Sachsenring 43, 50677 Köln 6675.6760734485 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Daniela Küttner
(26.09.2023) Die Rechtsanwältin Daniela Küttner, ist eine sehr freundliche, hilfsbereit, schnelle Rückmeldung und hat alles …
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp
Kanzlei Napp, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp
(06.12.2022) Herr Napp ist ein guter Anwalt!Er ist ehrlich und immer bemüht einem zu helfen.Ich bin sehr dankbar für seine Hilfe.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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