3.555 Anwälte für Waffengesetz | Seite 6

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig
H/T Defensio Strafverteidiger, Königstraße 45, 30175 Hannover 6768.4082575468 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Jonas Hennig bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 50 Bewertungen Das Telefon Gespräch war sehr kompetent und hat mich erst einmal beruhigt. Da ich mich jetzt mit meinem Problem in … (16.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Moritz Hausmann
sehr gut
Rechtsanwalt Moritz Hausmann
CCI-LEGAL, Sophienstr. 1, 80333 München 7118.4537544514 km
persönlicher Kontakt, ehrliche Beratung, konsequente Durchsetzung Ihrer Interessen
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Wirtschaftsrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Moritz Hausmann vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 61 Bewertungen Herr Hausmann war stets erreichbar, sehr einfühlsam und menschlich und hat mich sehr kompetent beraten. Ich verdanke … (02.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Esther Benthien
Kanzlei Benthien, Jahnstr. 17, 60318 Frankfurt am Main 6825.812087827 km
Fachanwältin Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Esther Benthien vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 8 Bewertungen Auf Grund einer sehr besonderen Situation in der ich mich befand, war Frau Benthien äußerst flexibel, und hat mir mit … (21.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Torsten Jahnel LL.M.
Rechtsanwalt Torsten Jahnel LL.M.
Fachkanzlei für Medizinrecht, Rechtsanwalt Torsten Jahnel, Hegelstraße 32, 39104 Magdeburg 6893.9381015188 km
Wir sind die Fachkanzlei für Medizinrecht mit Schwerpunkten im Arzthaftungsrecht, Vertragsarztrecht, ärztlichen Berufsrecht, Krankenhausrecht, Medizinstrafrecht, ArzneiM-, ApothekR und BerufsunfähigR
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Versicherungsrecht • Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Torsten Jahnel LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Thöne
Rechtsanwalt Oliver Thöne
Thöne, Bludau & Bitterberg | Rechtsanwälte und Fachanwälte, Bachstr. 14, 37671 Höxter 6778.9908672913 km
Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oliver Thöne im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
sehr gut
Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger
Kanzlei Kleßinger, Elisenplatz 39, 86633 Neuburg an der Donau 7059.7083845615 km
Notfallnummer bei Haftsachen und Hausdurchsuchung 017620484031 Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Kleßinger – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 32 Bewertungen Sehr zufrieden. Alles bestens (10.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Elvin Jabrayil LL.M. / LL.B.
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Jabrayil, Ahrstraße 38, 53945 Blankenheim 6681.897204277 km
Ihr Vertrauen + meine Expertise = unser Erfolg!
Migrationsrecht • Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Internationales Recht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Elvin Jabrayil LL.M. / LL.B.
aus 60 Bewertungen Der Anwalt Elvin Jabrayil ist einer der besten Anwälte, die ich kenne. Er hat ein unumkehrbares Problem für uns gelöst. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Violetta Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Violetta Koslowski
Anwaltskanzlei Koslowski, Bahnhofstraße 81, 59199 Bönen 6689.5588027683 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • eBay & Recht
Frau Rechtsanwältin Violetta Koslowski unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 22 Bewertungen Sie hatte mich gleich angerufen aber zur Zeit hatten wir keine Zeit. (18.12.2020)
Profil-Bild Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
sehr gut
Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
JUDr. Pavel Brach, LL.M., advokát (RA in Tschechien) - BRACH LEGAL, Roztylská 1860/1, Prag 14900, Tschechien 7186.8173052563 km
Vertrauen verbindet
Strafrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • IT-Recht • Erbrecht • Verfassungsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Rechtsanwalt Herr Advokát (RA in Tschechien) JUDr. Pavel Brach LL.M.
aus 13 Bewertungen Der Anwalt ist seit einem Jahr bei mir, hat mir mit Begeisterung geholfen, alles gut gemacht und mir geholfen, in … (10.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christine Frey
sehr gut
Rechtsanwältin Christine Frey
Rechtsanwältin Christine Frey, Turmstraße 35A, 10551 Berlin 6970.6567882818 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Frau Rechtsanwältin Christine Frey
aus 105 Bewertungen Gute Information mit Angabe der möglichen Kosten und Risiken. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer
sehr gut
H2W Strafrecht Halbritter Horrer Wehner, Schlüterstraße 54, 10629 Berlin 6970.8154887469 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Pflegerecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Philipp Horrer
aus 70 Bewertungen Dr. Horrer war nicht nur kompetent sondern hat uns auch erfolgreich vertreten. Besten Dank! (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marc von Harten
sehr gut
Kanzlei Marc von Harten, Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main 6825.1813407711 km
Einen Menschen vor Gericht zu verteidigen ist für mich keine Show, sondern meine Berufung und ehrliches Engagement.
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marc von Harten
aus 143 Bewertungen Sehr schnelle und zuverlässige Bearbeitung meiner Angelegenheit. Mit souveräner und kompetenter Lösung zum Erfolg … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ariana Taher
sehr gut
Rechtsanwältin Ariana Taher
Strafverteidigerin Taher, An der Alster 6, 22099 Hamburg 6720.6800793808 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht
Frau Rechtsanwältin Ariana Taher ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
aus 37 Bewertungen Nach meiner Erfahrung handelt es sich um die beste Verteidigerin. Ich bin extrem zufrieden. Sehr gutes Ergebnis, sehr … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Eckardt
Rechtsanwalt Sören Eckardt
Rechtsanwaltskanzlei Menzel & Partner GbR, Weststr. 47 a, 59174 Kamen 6684.0147516443 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Sören Eckardt hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn
sehr gut
Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn
Kanzlei Sonneborn für Strafrecht und Verkehrsrecht, Deichstraße 25, 20459 Hamburg 6719.9326301855 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Fachanwältin für Strafrecht Cara-Lavinia Sonneborn gerne zur Verfügung
aus 200 Bewertungen Ich hatte Frau Sonneborn in einem Strafverfahren kontaktiert. Sie teilte mir direkt mit, wie wir vorgehen und hörte … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Kanzlei Seiwerth, Weinstraße Nord 18, 67098 Bad Dürkheim 6829.2681599329 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Agrarrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Michael Seiwerth
Profil-Bild Rechtsanwältin Jana Schimp
sehr gut
Rechtsanwältin Jana Schimp
Kanzlei Schimp, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6919997853 km
Schulrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Migrationsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht • eBay & Recht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Jana Schimp
aus 138 Bewertungen Machen sie führerschein umschreibung (23.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Fussan
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Fussan
Sozietät Fussan & Gaase, Grünstr. 8, 41460 Neuss 6645.0226610498 km
Persönlich. Anwaltlich. Beraten
Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Öffentliches Baurecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Tanja Fussan vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz
aus 36 Bewertungen Frau Fussan vertritt mich seit 2003 immer, wenn ich Rechtsbeistand brauche. Nur Qualität bleibt man so lange treu! (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Zinn
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Kanzlei Florian Zinn, Am Mühlgraben 2, 35037 Marburg 6793.9747251004 km
Verwaltungsrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Zinn ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
aus 18 Bewertungen Herr Zinn hat uns bei Fragen zu diesem Thema zur Seite gestanden. Er war dabei absolut transparent und ehrlich! Die … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Oguz Bozkurt Ögüt
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Ögüt, Goethestr. 61, 38440 Wolfsburg 6827.2769433893 km
Arbeitsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Oguz Bozkurt Ögüt - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 33 Bewertungen Sehr hilfreich Und nett Tür war immer auf hatte immer hilfe bekommen Danke sehr Weiter zu empfehlen (31.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Falk Forgbert
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Rechtsanwalt Falk Forgbert
Rechtsanwaltskanzlei Falk Forgbert, Putzkauer Str. 2, 01877 Bischofswerda 7102.4380766345 km
Sie haben Recht. Mit mir bekommen Sie es.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Falk Forgbert
aus 37 Bewertungen Sehr freundliche, kompetente Beratung und anschließend auch Vertretung in der Sache. Ich kann Herr Forgbert sehr … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Disch
Rechtsanwalt Andreas Disch
Kanzlei Andreas Disch, Von-Emmich-Straße 4, 78467 Konstanz 6993.4620546645 km
Erbrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Disch bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Rechtsanwalt Kai Sulzmann
Dr. Winkelmann & Dr. Vogt, Rechtsanwälte und Notar, Ludwigsplatz 8, 64283 Darmstadt 6837.58329802 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Sulzmann
(29.08.2023) Herr Rechtsanwalt Sulzmann hat mir nach einem Unfall bei der Schadenabwicklung schnell und vor allem fachlich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Rechtsanwalt Clemens Käuffer
Kanzlei Käuffer, Weichenbergerstrasse 1, 86157 Augsburg 7061.2333440641 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Clemens Käuffer für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
(20.05.2022) Der Karren war sauber in den Dreck gefahren. Dank Herrn Käuffer dürfen meine Kinder wieder mit mir zusammenleben. …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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