7 Fragen und Antworten zur Abnahme
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Abnahme stellt im Vertragsrecht ein einschneidendes Ereignis dar. Unterlaufen in diesem Stadium der Vertragsdurchführung Fehler, können sowohl für Verbraucher als auch für den Unternehmer empfindliche Nachteile drohen. In diesem Ratgeber klären wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema der Abnahme im Zivilrecht.
Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme stellt eine rechtserhebliche Erklärung bei der Durchführung von Verträgen dar. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Abnahmeerklärung, dass eine Leistung oder ein Produkt denjenigen Anforderungen entspricht, die er mit dem Auftragnehmer vereinbart hat. Beim Kaufvertrag ist der Käufer nicht nur dazu verpflichtet, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sondern darüber hinaus auch dazu, dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen. Im Kaufvertragsrecht bedeutet die Abnahme also, dass der Käufer den Besitz des erworbenen Gegenstandes übernimmt. Die Abnahme ist dann allein die körperliche Entgegennahme der Kaufsache.
Die Abnahme beim Werkvertrag umfasst demgegenüber nicht nur die körperliche Entgegennahme des hergestellten Werkes, sondern auch das Akzeptieren des Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß erbrachte Leistung. Ist das Werk eine Leistung, die körperlich nicht fassbar ist – wie zum Beispiel eine Theateraufführung –, bedarf es keiner körperlichen Entgegennahme und die bloße Billigung reicht für eine Abnahme aus.
Welche Formen der Abnahme gibt es?
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Formen, wie eine Abnahme erklärt werden kann:
• die förmliche Abnahme
• die erklärte Abnahme
• die stillschweigende Abnahme
Die förmliche Abnahme
Die förmliche Abnahme ist eine besondere Form der Abnahme im Baurecht. Sie erfolgt dann, wenn die Abnahme von einer Vertragspartei verlangt wird. In der Regel wird für die förmliche Abnahme in solchen Fällen eine gemeinsame Begehung des Bauwerks durchgeführt. Im Anschluss fertigen die Parteien ein sogenanntes Abnahmeprotokoll an, das beide Vertragspartner unterzeichnen.
Die erklärte Abnahme
Die erklärte Abnahme ist eine ausdrücklich abgegebene Abnahmeerklärung. Diese Form der Abnahme ist somit an keine förmlichen Vorgaben gebunden. Der Auftraggeber kann zum Beispiel einfach mündlich erklären, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ausgeführt und damit abgenommen ist.
Die stillschweigende Abnahme
Die Abnahme kann auch stillschweigend erklärt werden, wenn keine förmliche Abnahme vereinbart oder von einer Vertragspartei verlangt wurde. Eine stillschweigende Erklärung setzt voraus, dass der Auftraggeber nicht durch verbale Äußerungen, sondern allein durch sein Verhalten seinem Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Ob eine solche stillschweigende Abnahmeerklärung vorliegt, muss stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
In der Praxis wurde von den Gerichten zum Beispiel der Weiterverkauf des Werkes an einen Dritten, die vorbehaltlose Zahlung des Werklohnes, die vorbehaltlose Inbetriebnahme einer erbauten technischen Anlage oder der Einzug in das errichtete Wohnhaus als eine stillschweigende Abnahme gewertet. Allerdings muss jeder Sachverhalt immer individuell geprüft werden. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Abnahme muss stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden, ob die hohen Anforderungen an eine stillschweigende Abnahme tatsächlich erfüllt sind.
Was ist die sogenannte VOB-Abnahme?
Die VOB ist die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ und wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen in drei Teilen erarbeitet. Das Regelwerk der VOB enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauaufträge. Sie ist kein Gesetz und auch keine Rechtsverordnung, sondern erfüllt im Bauvertrag zum Beispiel mit dem zweiten Teil (VOB/B) die Funktion von allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie man es aus dem allgemeinen Vertragsrecht kennt. Für Bauaufträge der öffentlichen Hand ist in Deutschland die Einhaltung der VOB-Vorschriften zwingend vorgeschrieben.
Das allgemeine Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wird den komplexen Besonderheiten von Bauleistungen in vielen Fällen nicht gerecht. Aus diesem Grund werden die VOB-Regelungen häufig auch bei Bauverträgen zwischen gewerblichen Unternehmen oder mit privaten Verbrauchern angewendet, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei privaten Verbrauchern muss die VOB ausdrücklich als Vertragsbestandteil benannt und der vollständige Text an den Verbraucher übermittelt werden. Neben Regelungen zur Ausführung von Bauleistungen (Vertragsstrafen, Fristen usw.), Abschlagsrechnungen und Mängelansprüchen sind der VOB/B in § 12 auch spezielle Vorschriften zur Abnahme von Bauleistungen zu entnehmen. Bei der VOB-Abnahme nimmt der Bauherr als Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers die fertiggestellte Bauleistung entgegen. Dabei begutachten die beiden Vertragsparteien gemeinsam die erbrachten Bauleistungen. Auf Verlangen ist zudem eine förmliche Abnahme durchzuführen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum?
Errichtet ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentumswohnungen für unterschiedliche Käufer, so müssen die jeweiligen Eigentumswohnungen als Sondereigentum jeweils vom Käufer der einzelnen Wohnungen selbst abgenommen werden. Eine oft diskutierte Frage ist jedoch, wer für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wie für das Treppenhaus oder für sonstige der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Bereiche zuständig ist. Im Allgemeinen gilt für Gemeinschaftseigentum, dass auch dessen Abnahme durch die jeweiligen Käufer als Vertragspartner des Bauträgers zu erfolgen hat. Daraus ergibt sich, dass eine Übertragung der Abnahme auf den Verwalter, die Wohnungseigentümerversammlung oder einen Sachverständigen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Häufig wird vor Gericht heftig darüber gestritten, was ein Bauträger in den Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Käufer einschränken kann und darf, denn dadurch würden unter Umständen mögliche Mängelrügen zum Nachteil des Käufers unterlaufen werden. Die gegenseitige Interessenlage ist in solchen Fällen meist sehr unterschiedlich: Der Bauträger hat ein Interesse daran, möglichst zeitnah eine vollständige Abnahme zu erwirken, um den restlichen Werklohn erhalten zu können. Die Erwerber möchten demgegenüber die abschließende Schlusszahlung vorerst einbehalten, bis das Eigentum vollständig mangelfrei vom Bauträger hergestellt worden ist. Es gilt aber, dass jeder einzelne Käufer und jedes einzelne Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Vertragspartner des Bauträgers ist.
Die Rechtsfolgen der Abnahme treten daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für jeden Einzelnen separat ein. Der Anspruch auf Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verjährt daher häufig zu einem deutlich späteren Zeitpunkt als die einzelnen Ansprüche der individuellen Erwerber selbst. Auf diese Weise kann es durchaus zu Verzögerungen von mehreren Jahren kommen. Bauträger haben daher ein starkes Interesse daran, in den Verträgen solche Verzögerungen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum zu verhindern. Ob derartige Klauseln in Bauträgerverträgen zur Erleichterung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum wirksam sind, muss stets im Einzelfall von einem erfahrenen Anwalt geprüft werden. Mit Urteil vom 06.12.2016 (Az.: 28 U 2388/16) entschied das Oberlandesgericht München zum Beispiel in einem Fall, dass die vereinbarte Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger zu bestimmenden Erstverwalter unwirksam ist.
Wofür ist das Abnahmeprotokoll wichtig?
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert die gemeinsame Begehung von Auftraggeber und Auftragnehmer und hält den Ablauf sowie das Ergebnis der Prüfung fest. Das Protokoll dient dem Auftraggeber anschließend als Grundlage für die Entscheidung, ob er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß abnimmt und die Abnahmebestätigung erklärt oder ob er Nacherfüllung wegen Mängel vom Auftragnehmer verlangt.
Welche Rechtsfolgen löst eine Abnahme aus?
Mit der Erklärung der Abnahme werden verschiedene wichtige Rechtsfolgen ausgelöst. Die Vergütungs- und Leistungsgefahr geht im Zeitpunkt der Abnahme auf den Auftraggeber über. Das bedeutet, dass der Auftraggeber mit der Abnahmeerklärung für den unverschuldeten Untergang oder die Beschädigung des Werkes haftet. Zudem bewirkt die Abnahme, dass die Vergütung fällig wird und für einige Mängelansprüche die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Schließlich kann der Werkvertrag nach der erklärten Abnahme auch nicht mehr gekündigt werden.
Kann eine Abnahme auch verweigert werden?
Ja, die Abnahme darf grundsätzlich auch verweigert werden, allerdings nur in bestimmten Grenzen. Der Auftraggeber darf die Abnahme nur beim Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern. Bei nur geringfügigen Mängeln darf sich der Auftraggeber dagegen nicht weigern, die Abnahme zu erklären. Tut er dies trotzdem, kann unter Umständen die sogenannte fiktive Abnahme dem Auftragnehmer helfen. Hierfür muss der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern und dabei eine angemessene Frist setzen. In der Regel wird eine Frist von maximal 14 Tagen als angemessen angesehen.
Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht zum Abnahmeverlangen oder verweigert er die Abnahme ohne Nennung von wesentlichen Mängeln, so tritt nach § 640 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Abnahmefiktion ein. Die Rechtsfolgen der Abnahme treten in solchen Fällen also auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung ein. Aber auch hier gilt: Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls und ein entsprechender Sachverhalt sollte von einem Anwalt individuell geprüft werden.
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Rechtstipps zu "Abnahme" | Seite 11
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02.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin„… sei. Dem hat das OLG Hamm nun eine Absage erteilt. Danach komme weder die Abnahmefiktion noch eine konkludente Abnahme in Betracht, wenn im Vertrag eine förmliche Abnahme vereinbart ist (OLG Hamm …“ Weiterlesen
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29.05.2019 Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin„… seinen Anspruch. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Auftraggeber vor der Abnahme die Aufrechnung mit der gesamten Vertragsstrafe erklärt hat (BGH, Urteil vom 05.11.2015 – VII ZR 43/15). Die Zugrundelegung wirksamer Vertragsstrafen-Regelungen hängt also von vielerlei Umständen ab.“ Weiterlesen
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12.02.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… bestehen würde. Es folgten weitere E-Mail-Wechsel, bis Ekon Office Solutions GmbH durch ein anwaltliches Schreiben den Verein zur Abnahme der Tonerkartuschen sowie Ausgleich des Rechnungsbetrages …“ Weiterlesen
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23.05.2019 Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin„… des Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält. Bei einem klar erkennbaren und gravierenden Mangel darf – auch bei einem sachkundigen Auftraggeber – davon ausgegangen werden, dass er den Mangel nicht übersehen …“ Weiterlesen
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22.05.2019 Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin„… erbrachte Leistung abgenommen hat. Eine Abnahme ist sodann entbehrlich, wenn ein Abrechnungsverhältnis entstanden ist, der AG vom AN also keine Leistung mehr verlangt. Angesichts der Kündigung des AG …“ Weiterlesen
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21.05.2019 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… vor. Diese können in Folge eines Wassereinbruchs zum Schadensersatz berechtigen. Aber Vorsicht: Fünf Jahre nach Abnahme des Bauwerks ist der Anspruch verjährt. Haben Architekt oder Unternehmer diesen Fehler …“ Weiterlesen
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09.04.2019 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… gesetzlich verpflichtet, dem Auftraggeber bestimmte Unterlagen spätestens bei Abnahme des Hauses herauszugeben, die der Verbraucher zur Vorlage bei Behörden oder Kreditinstituten benötigt …“ Weiterlesen
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25.03.2019 Rechtsanwalt Finn Streich„… auch ohne zwingende Abnahme fällig. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stellt einen Verzicht auf die vollständige Vertragserfüllung dar. Das hat das OLG Brandenburg am 08.11.2018 entschieden …“ Weiterlesen
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22.03.2019 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… wies der Beklagte jedoch zurück. Zur Entscheidung Voraussetzung des Nacherfüllungsanspruchs wie des Schadensersatzanspruchs nach § 634 BGB ist ein Mangel des Werks des Beklagten im Zeitpunkt der Abnahme …“ Weiterlesen
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17.03.2019 Rechtsanwältin Nicole Mutschke„… die Gewährleistung, die Verjährung oder eine Abnahme möglich. Deshalb ist es entscheidend, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) möglichst konkret den Gegenstand des Vertrages und die Rechten und Pflichten …“ Weiterlesen
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12.03.2019 Rechtsanwalt Siegfried Reulein„… in seinen Entscheidungsgründen. Es ist demnach bei der Errichtung einer Photovoltaikanlage von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, ob Ansprüche wegen Mängelgewährleistung bereits in zwei Jahren nach Abnahme …“ Weiterlesen
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25.02.2019 Rechtsanwalt Finn Streich„… von Baumängeln vor der endgültigen Bauabnahme unterscheidet man, ob der Bauvertrag auf der Basis des BGB oder der VOB geschlossen wurde. Für den Bauherrn ist es besser, die Mängel bereits vor der Abnahme …“ Weiterlesen
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21.02.2019 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger„… aus. Nach Abnahme durch den Bauherrn traten aber Risse auf, die über die üblichen Setzrisse im Putz wohl hinausgingen. Sie waren so massiv, dass der Bauherr einen Teil der Rechnung nicht beglich …“ Weiterlesen
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20.02.2019 Anwalt JUDr. Mojmír Ježek Ph.D.„… von der Mehrwertsteuer freigestellt, wenn die Übertragung drei Jahre nach dem Erwerb des Eigentums oder seiner Abnahme stattfindet. Wenn obengenannten Bedingungen nicht entsprochen wird, wird der Normalsatz von 21 …“ Weiterlesen
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19.02.2019 Rechtsanwalt Pascal Murczak„Die Abnahmefiktion im BGB, § 640 Abs. 2 BGB I. Die Bedeutung der Abnahme Die Abnahme ist im Werkvertragsrecht oft von entscheidender Bedeutung. Mit ihr sind zahlreiche Rechtsfolgen verbunden …“ Weiterlesen
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06.02.2019 Rechtsanwalt Dr. iur. Martin Bugla„… : Der Unternehmer verschweigt arglistig, wenn er den Mangel kennt, sich bewusst ist, dass dieser für die Entscheidung des Bestellers über die Abnahme erheblich ist und er den Mangel nicht offenbart, obwohl …“ Weiterlesen
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03.02.2019 Rechtsanwalt Claude Dawood„… und feststellen der Fehlfunktion Eröffnung des Werkstattauftrags, Weiterleitung und Einweisung des Monteurs 7.50 Uhr Abnahme einer Abgasuntersuchung und Vorbereitung zur Hauptuntersuchung beim Durchführen …“ Weiterlesen
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31.01.2019 Rechtsanwalt Frank Zillmer„Für den Handwerker ist die Abnahme seiner Leistung wichtig, weil der Auftraggeber damit bestätigt, dass die Werkleistung vertragsgemäß erfüllt ist. Die Abnahme hat weitreichende Folgen, u. a …“ Weiterlesen
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13.02.2019 Rechtsanwalt Wilhelm Segelken„… von unwesentlichen Nebenleistungen – erbracht worden ist. Bei Werkverträgen i.S. des § 631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedarf es außerdem der Abnahme des Werks durch den Besteller, um die handels …“ Weiterlesen
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04.05.2020 Rechtsanwalt Markus Erler„… , die den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen. Dies insbesondere, wenn Mängel bereits vor Abnahme auftreten und diese nicht fristgemäß beseitigt werden oder wenn Bauverzug bzw. die Verzögerung …“ Weiterlesen
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07.01.2019 Rechtsanwältin Maike Bohn„… . Dies entsprach der DIN 1055-5 (1975) und der erteilten Baugenehmigung. Im Zug der Baumaßnahme – und vor Abnahme – änderten sich die technischen Regeln der DIN 1055-5 (2005) mit der Vorgabe …“ Weiterlesen
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04.01.2019 Rechtsanwalt Michael Walther„Die Abnahme von Bauleistungen ist von erheblicher rechtlicher Bedeutung. Dennoch ist in der täglichen Praxis häufig zu erkennen, dass weder der Bauherr (Auftraggeber) noch die Unternehmer …“ Weiterlesen
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07.12.2018 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger„… versteckt werden, wurde die Verjährungsfrist nicht, wie sonst, auf drei Jahre festgelegt, sondern auf fünf Jahre. Sie beginnt mit der Abnahme. Dennoch kann das sehr kurz …“ Weiterlesen
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13.11.2018 Rechtsanwältin Maike Bohn„… von zehn Balkonen an einem Mehrfamilienhaus. Der Auftraggeber hatte nach Abnahme der Werkleistung beanstandet, dass Wasser an der Hauswand herunterläuft und als Gründe eine mangelhafte Abdichtung …“ Weiterlesen