7 Fragen und Antworten zur Abnahme
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Abnahme stellt im Vertragsrecht ein einschneidendes Ereignis dar. Unterlaufen in diesem Stadium der Vertragsdurchführung Fehler, können sowohl für Verbraucher als auch für den Unternehmer empfindliche Nachteile drohen. In diesem Ratgeber klären wir für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Thema der Abnahme im Zivilrecht.
Was ist eine Abnahme?
Die Abnahme stellt eine rechtserhebliche Erklärung bei der Durchführung von Verträgen dar. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Abnahmeerklärung, dass eine Leistung oder ein Produkt denjenigen Anforderungen entspricht, die er mit dem Auftragnehmer vereinbart hat. Beim Kaufvertrag ist der Käufer nicht nur dazu verpflichtet, an den Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen, sondern darüber hinaus auch dazu, dem Verkäufer die Kaufsache abzunehmen. Im Kaufvertragsrecht bedeutet die Abnahme also, dass der Käufer den Besitz des erworbenen Gegenstandes übernimmt. Die Abnahme ist dann allein die körperliche Entgegennahme der Kaufsache.
Die Abnahme beim Werkvertrag umfasst demgegenüber nicht nur die körperliche Entgegennahme des hergestellten Werkes, sondern auch das Akzeptieren des Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß erbrachte Leistung. Ist das Werk eine Leistung, die körperlich nicht fassbar ist – wie zum Beispiel eine Theateraufführung –, bedarf es keiner körperlichen Entgegennahme und die bloße Billigung reicht für eine Abnahme aus.
Welche Formen der Abnahme gibt es?
Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Formen, wie eine Abnahme erklärt werden kann:
• die förmliche Abnahme
• die erklärte Abnahme
• die stillschweigende Abnahme
Die förmliche Abnahme
Die förmliche Abnahme ist eine besondere Form der Abnahme im Baurecht. Sie erfolgt dann, wenn die Abnahme von einer Vertragspartei verlangt wird. In der Regel wird für die förmliche Abnahme in solchen Fällen eine gemeinsame Begehung des Bauwerks durchgeführt. Im Anschluss fertigen die Parteien ein sogenanntes Abnahmeprotokoll an, das beide Vertragspartner unterzeichnen.
Die erklärte Abnahme
Die erklärte Abnahme ist eine ausdrücklich abgegebene Abnahmeerklärung. Diese Form der Abnahme ist somit an keine förmlichen Vorgaben gebunden. Der Auftraggeber kann zum Beispiel einfach mündlich erklären, dass die erbrachte Leistung vertragsgemäß ausgeführt und damit abgenommen ist.
Die stillschweigende Abnahme
Die Abnahme kann auch stillschweigend erklärt werden, wenn keine förmliche Abnahme vereinbart oder von einer Vertragspartei verlangt wurde. Eine stillschweigende Erklärung setzt voraus, dass der Auftraggeber nicht durch verbale Äußerungen, sondern allein durch sein Verhalten seinem Vertragspartner zu erkennen gibt, dass er die erbrachte Leistung als im Wesentlichen vertragsgemäß anerkennt. Ob eine solche stillschweigende Abnahmeerklärung vorliegt, muss stets nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
In der Praxis wurde von den Gerichten zum Beispiel der Weiterverkauf des Werkes an einen Dritten, die vorbehaltlose Zahlung des Werklohnes, die vorbehaltlose Inbetriebnahme einer erbauten technischen Anlage oder der Einzug in das errichtete Wohnhaus als eine stillschweigende Abnahme gewertet. Allerdings muss jeder Sachverhalt immer individuell geprüft werden. Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Abnahme muss stets im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände beurteilt werden, ob die hohen Anforderungen an eine stillschweigende Abnahme tatsächlich erfüllt sind.
Was ist die sogenannte VOB-Abnahme?
Die VOB ist die „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ und wurde vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen in drei Teilen erarbeitet. Das Regelwerk der VOB enthält allgemeine Vertragsbedingungen für Bauaufträge. Sie ist kein Gesetz und auch keine Rechtsverordnung, sondern erfüllt im Bauvertrag zum Beispiel mit dem zweiten Teil (VOB/B) die Funktion von allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie man es aus dem allgemeinen Vertragsrecht kennt. Für Bauaufträge der öffentlichen Hand ist in Deutschland die Einhaltung der VOB-Vorschriften zwingend vorgeschrieben.
Das allgemeine Werkvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch wird den komplexen Besonderheiten von Bauleistungen in vielen Fällen nicht gerecht. Aus diesem Grund werden die VOB-Regelungen häufig auch bei Bauverträgen zwischen gewerblichen Unternehmen oder mit privaten Verbrauchern angewendet, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei privaten Verbrauchern muss die VOB ausdrücklich als Vertragsbestandteil benannt und der vollständige Text an den Verbraucher übermittelt werden. Neben Regelungen zur Ausführung von Bauleistungen (Vertragsstrafen, Fristen usw.), Abschlagsrechnungen und Mängelansprüchen sind der VOB/B in § 12 auch spezielle Vorschriften zur Abnahme von Bauleistungen zu entnehmen. Bei der VOB-Abnahme nimmt der Bauherr als Auftraggeber auf Verlangen des Auftragnehmers die fertiggestellte Bauleistung entgegen. Dabei begutachten die beiden Vertragsparteien gemeinsam die erbrachten Bauleistungen. Auf Verlangen ist zudem eine förmliche Abnahme durchzuführen.
Welche Besonderheiten gibt es bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum?
Errichtet ein Bauträger ein Mehrfamilienhaus mit verschiedenen Eigentumswohnungen für unterschiedliche Käufer, so müssen die jeweiligen Eigentumswohnungen als Sondereigentum jeweils vom Käufer der einzelnen Wohnungen selbst abgenommen werden. Eine oft diskutierte Frage ist jedoch, wer für die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wie für das Treppenhaus oder für sonstige der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft gehörenden Bereiche zuständig ist. Im Allgemeinen gilt für Gemeinschaftseigentum, dass auch dessen Abnahme durch die jeweiligen Käufer als Vertragspartner des Bauträgers zu erfolgen hat. Daraus ergibt sich, dass eine Übertragung der Abnahme auf den Verwalter, die Wohnungseigentümerversammlung oder einen Sachverständigen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Häufig wird vor Gericht heftig darüber gestritten, was ein Bauträger in den Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Abnahme von Gemeinschaftseigentum gegenüber dem Käufer einschränken kann und darf, denn dadurch würden unter Umständen mögliche Mängelrügen zum Nachteil des Käufers unterlaufen werden. Die gegenseitige Interessenlage ist in solchen Fällen meist sehr unterschiedlich: Der Bauträger hat ein Interesse daran, möglichst zeitnah eine vollständige Abnahme zu erwirken, um den restlichen Werklohn erhalten zu können. Die Erwerber möchten demgegenüber die abschließende Schlusszahlung vorerst einbehalten, bis das Eigentum vollständig mangelfrei vom Bauträger hergestellt worden ist. Es gilt aber, dass jeder einzelne Käufer und jedes einzelne Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft selbst Vertragspartner des Bauträgers ist.
Die Rechtsfolgen der Abnahme treten daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten und für jeden Einzelnen separat ein. Der Anspruch auf Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums verjährt daher häufig zu einem deutlich späteren Zeitpunkt als die einzelnen Ansprüche der individuellen Erwerber selbst. Auf diese Weise kann es durchaus zu Verzögerungen von mehreren Jahren kommen. Bauträger haben daher ein starkes Interesse daran, in den Verträgen solche Verzögerungen in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum zu verhindern. Ob derartige Klauseln in Bauträgerverträgen zur Erleichterung der Abnahme von Gemeinschaftseigentum wirksam sind, muss stets im Einzelfall von einem erfahrenen Anwalt geprüft werden. Mit Urteil vom 06.12.2016 (Az.: 28 U 2388/16) entschied das Oberlandesgericht München zum Beispiel in einem Fall, dass die vereinbarte Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger zu bestimmenden Erstverwalter unwirksam ist.
Wofür ist das Abnahmeprotokoll wichtig?
Das Abnahmeprotokoll dokumentiert die gemeinsame Begehung von Auftraggeber und Auftragnehmer und hält den Ablauf sowie das Ergebnis der Prüfung fest. Das Protokoll dient dem Auftraggeber anschließend als Grundlage für die Entscheidung, ob er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß abnimmt und die Abnahmebestätigung erklärt oder ob er Nacherfüllung wegen Mängel vom Auftragnehmer verlangt.
Welche Rechtsfolgen löst eine Abnahme aus?
Mit der Erklärung der Abnahme werden verschiedene wichtige Rechtsfolgen ausgelöst. Die Vergütungs- und Leistungsgefahr geht im Zeitpunkt der Abnahme auf den Auftraggeber über. Das bedeutet, dass der Auftraggeber mit der Abnahmeerklärung für den unverschuldeten Untergang oder die Beschädigung des Werkes haftet. Zudem bewirkt die Abnahme, dass die Vergütung fällig wird und für einige Mängelansprüche die Verjährungsfrist zu laufen beginnt. Schließlich kann der Werkvertrag nach der erklärten Abnahme auch nicht mehr gekündigt werden.
Kann eine Abnahme auch verweigert werden?
Ja, die Abnahme darf grundsätzlich auch verweigert werden, allerdings nur in bestimmten Grenzen. Der Auftraggeber darf die Abnahme nur beim Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern. Bei nur geringfügigen Mängeln darf sich der Auftraggeber dagegen nicht weigern, die Abnahme zu erklären. Tut er dies trotzdem, kann unter Umständen die sogenannte fiktive Abnahme dem Auftragnehmer helfen. Hierfür muss der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auffordern und dabei eine angemessene Frist setzen. In der Regel wird eine Frist von maximal 14 Tagen als angemessen angesehen.
Äußert sich der Auftraggeber innerhalb der Frist nicht zum Abnahmeverlangen oder verweigert er die Abnahme ohne Nennung von wesentlichen Mängeln, so tritt nach § 640 Abs. 2 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Abnahmefiktion ein. Die Rechtsfolgen der Abnahme treten in solchen Fällen also auch ohne ausdrückliche Abnahmeerklärung ein. Aber auch hier gilt: Maßgeblich sind stets die konkreten Umstände des Einzelfalls und ein entsprechender Sachverhalt sollte von einem Anwalt individuell geprüft werden.
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Rechtstipps zu "Abnahme" | Seite 12
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19.10.2018 Rechtsanwältin Maike Bohn„Im Rahmen der Reform zum Bauvertragsrecht ist auch die gesetzliche Regelung zur Abnahme in § 640 BGB geändert worden. Hiervon betroffen ist die sogenannte „fiktive Abnahme“ (= vermutete Abnahme …“ Weiterlesen
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17.10.2018 Rechtsanwältin Dorothee Thomas„… die Übergabe finden Für Vermieter ist es empfehlenswert, die Abnahme der Mietwohnung möglichst zeitnah zum Auszug zu organisieren. Es kann zudem im Vorfeld eine sogenannte Vorabnahme erfolgen, d. h …“ Weiterlesen
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09.10.2018 Rechtsanwalt Michael Walther„… eines Sachverständigen erforderlich. Sei es noch während der Bauausführungsphase oder bereits nach Abnahme in der Gewährleistungsphase ist es für die Beteiligten wichtig, dass zeitnah ein Sachverständiger …“ Weiterlesen
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04.10.2018 Rechtsanwalt Finn Streich„… einer vom Bauunternehmer gesetzten Frist die Abnahme nicht zurückweist, und zwar unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels. Ist der Besteller eine Privatperson, gilt dies nur dann …“ Weiterlesen
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04.10.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… von Zahlungs-, Abnahme- und Überprüfungsfristen in allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Regelungen immer stets anhand der Vorschriften des ABG-Rechts zu messen, insbesondere § 308 Nummer 1a und 1b …“ Weiterlesen
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14.09.2018 Rechtsanwalt Alican Yildirim„I. Abnahme Die Abnahme ist als Begriff weder im BGB noch in der VOB/B bestimmt, sondern lediglich beschrieben. Darunter versteht man die Übergabe des hergestellten Werkes verbunden …“ Weiterlesen
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06.09.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… .“ Die Abnahme der Bauleistung ist ein zentrales Element im Baurecht, da an die Abnahme wesentliche Rechtsfolgen geknüpft sind. Unter anderem wird durch die Abnahme die Vergütung fällig, geht die Beweislast …“ Weiterlesen
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24.08.2018 Rechtsanwältin Maike Bohn„Am Ende eines langen Bauprozesses steht die sog. Abnahme – das ist die Erklärung des Bauherrn, dass das von ihm bestellte (Bau-)Werk den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Geregelt …“ Weiterlesen
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16.08.2018 Rechtsanwalt Jan Finke„… von 3 % p.a. ab dem 1. August 2007 vereinbart. Die Abnahme des Darlehens sollte nach dem Vertrag spätestens zum 8. Februar 2008 erfolgen. Die Abnahmezeit wurde mehrmals einvernehmlich verschoben …“ Weiterlesen
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06.08.2018 Rechtsanwalt Christian Geppert„Was ist bei der Abnahme des Bauwerks zu beachten? Ist das Werk vertragsgemäß hergestellt, so ist der Bauherr (= Besteller) verpflichtet, das Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel …“ Weiterlesen
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01.08.2018 Rechtsanwalt Michael Simon„… der Platten, sowie deren Verklebung, die der AN ausgeführt hat, um trotz der vorhandenen Probleme eine jedenfalls optisch einwandfreie Fassadenoberfläche zum Zeitpunkt der Abnahme zu erreichen …“ Weiterlesen
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30.07.2018 Rechtsanwalt Jörg Diebow„Der Fall: Der Bauherr hatte den Unternehmer mit Fenster- und Sonnenschutzarbeiten beauftragt. Nach Abarbeitung des Auftrages ist keine Abnahme erfolgt, weil der Bauherr mehrere erhebliche Mängel …“ Weiterlesen
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19.07.2018 Rechtsanwältin & Notarin Esther Czasch„… Abnahme ausgegangen werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Bauherr die Schlussrechnung des Architekten vorbehaltlos zahlt .“ OLG Schleswig, Beschluss vom 02.01.2018 – 7 U 90/17 Das Problem …“ Weiterlesen
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03.07.2018 Rechtsanwalt Christian Wiere„Die Abnahme ist Dreh- und Angelpunkt für ganz entscheidende Rechtswirkungen. Eine davon ist der Verlust von Rechten für den Auftragnehmer, wenn er sich diese nicht bei der Abnahme für ihm bekannte …“ Weiterlesen
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28.06.2018 Rechtsanwalt Ansgar Honsel„… und wurde vor Übergabe des Autos von Unbekannten zerkratzt. Die Kratzer konnten mittels einer Lackierung entfernt werden. Gleichwohl lehnte der Käufer die Abnahme des Autos ab, da er der Meinung war …“ Weiterlesen
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15.06.2018 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„… auf Schadensersatz wegen verzögerter Übergabe einer Eigentumswohnung in Anspruch. Nach Mitteilung der Bezugsfertigkeit wurde die Abnahme aufgrund verschiedener Mängel verweigert. Der Käufer ließ dann …“ Weiterlesen
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12.06.2018 Rechtsanwalt Frank Zillmer„… dient – allein – der quantitativen Bewertung der bis zur Kündigung erbrachten Leistung und soll späterem Streit über den Umfang der erbrachten Leistungen vorbeugen. Sie hat keine der Abnahme …“ Weiterlesen
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23.05.2018 Rechtsanwalt Marco Habig„Eines der wichtigsten Themen im Baurecht ist die Abnahme. Mit ihr genehmigt der Bauherr die Arbeit des Werkunternehmers als im Wesentlichen mangelfrei. Die Abnahme löst verschiedene Rechte …“ Weiterlesen
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14.05.2018 Rechtsanwältin Vera Zambrano née Mueller„… mit häufiger Zuerkennung der gemeinsamen materiellen Sorge (bis zu 44 % der Fälle in Montana) die Scheidungsraten fast viermal schneller abnahmen als in Staaten wo gemeinsame Elternschaft selten …“ Weiterlesen
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30.04.2018 Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt„Bundesfinanzhof, Urteil vom 08.02.2018 (V R 42/15) Vielen mag es nicht bewusst sein, aber Arzneimittelhersteller gewähren Krankenkassen Rabatte auf die Abnahme ihrer Produkte. Dies geschieht indes …“ Weiterlesen
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27.04.2018 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… unternehmerischen Handelns sind: Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Erbringung von vorher definierten Werkleistungen zum Fixpreis und die Bezahlung nach Abnahme …“ Weiterlesen
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24.04.2018 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„Die Abnahme im Rahmen eines Bauträgervertrages wirkt vertragsrechtlich wie eine Zäsur. Das Erfüllungsstadium endet, mit der Abnahme erklärt der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer seiner Pflicht …“ Weiterlesen
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13.03.2021 Rechtsanwältin Dr.- Ing. Sabine Haselbauer„… des dortigen Bauträgervertrages geregelt, dass der Erwerber die zweite Rate Zug um Zug gegen Besitzübergabe zu zahlen hatte. Die Abnahme verzögerte sich jedoch um ca. ein Jahr. Es wurden des Weiteren Mängel …“ Weiterlesen
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09.04.2018 Rechtsanwalt Jörg Diebow„… dem Jahr 2003 aufgenommen. Der Erstbeklagte ließ die Natursteinplatten (Römischer Travertin) durch einen Nachunternehmer verlegen. Nach Abnahme zahlte die Klägerin die im Jahr 2005 erstellte …“ Weiterlesen