Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
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Experten-Autorin dieses Themas
Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
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Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 45
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12.04.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dieser kann teuer werden. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und bei 26 km/h kommt noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Die Strafen steigern sich alle 5 km/h …“ Weiterlesen
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23.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… haben sollen. Wenn Sie hier nicht angemessen reagieren, folgt zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen …“ Weiterlesen
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23.02.2021 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Ein Mann aus NRW hatte sich mit der Argumentation gegen seinen Bußgeldbescheid gewehrt, ein Taschenrechner falle im Gegensatz zu einem Smartphone nicht unter …“ Weiterlesen
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20.03.2022 Rechtsanwalt Andreas Junge„… , kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Schon eine fehlerhafte Dokumentation hat die Einstellung des Verfahrens zur Folge. Wichtig ist der Zustand des Messstellenbereiches …“ Weiterlesen
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22.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… nicht dokumentiert, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Zuordnungsschwierigkeiten können bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen das Gerät bei hohen …“ Weiterlesen
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21.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… auf die Daten des eingesetzten Lasermessgerätes? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar …“ Weiterlesen
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21.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… Ortschaften überschritten. Nach ca. vier Wochen erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Reagieren Sie hier ohne anwaltliche Hilfe, folgt dem zeitnah ein Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier ein erfahrener …“ Weiterlesen
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20.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… . Sie erhalten innerhalb von 4-6 Wochen einen Anhörungsbogen, dem, falls Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen, zeitnah ein Bußgeldbescheid folgt. Dabei kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger …“ Weiterlesen
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20.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… erhalten Sie innerhalb von vier bis sechs Wochen einen Anhörungsbogen. Sollten Sie nicht angemessen reagieren, kommt zeitnah der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen die Beauftragung eines erfahrenen …“ Weiterlesen
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19.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… überschritten zu haben. Erst erhalten Sie einen Anhörungsbogen und ohne anwaltliche Vertretung folgt fast immer der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld …“ Weiterlesen
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19.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… einen Anhörungsbogen und anwaltliche Vertretung folgt fast immer ein Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast alle …“ Weiterlesen
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18.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… überschritten haben. Es dauert ca. 4 Wochen bis Sie einen Anhörungsbogen erhalten, reagieren Sie nicht angemessen, folgt innerhalb der nächsten vier Wochen der Bußgeldbescheid. Hier lohnt …“ Weiterlesen
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18.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… ? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten …“ Weiterlesen
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17.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… , dem zeitnah ein Bußgeldbescheid folgt. Doch bei dieser Messstelle kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Der Erfolg eines Einspruchs kann viele …“ Weiterlesen
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09.02.2023 Rechtsanwalt Andreas Junge„… Bußgeldstelle in Speyer, dem sehr rasch ein Bußgeldbescheid folgt. Dabei lohnt sich die frühe Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. Für …“ Weiterlesen
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16.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… Ortschaften vor. Dem Anhörungsbogen folgt meist sehr zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Dabei lohnt sich hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers um sich das drohende Bußgeld, Punkte …“ Weiterlesen
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16.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… folgt dem Anhörungsbogen sehr schnell der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen …“ Weiterlesen
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15.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… . Dies kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom TYP VKS …“ Weiterlesen
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14.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… vor. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen Anhörungsbogen und sollten Sie nicht angemessen reagieren, kommt wieder vier Wochen später der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen bei dieser Messstelle …“ Weiterlesen
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13.02.2021 Rechtsanwalt Christian Steffgen„Gelegentlich wird behauptet, dass ein Großteil der Bußgeldbescheide fehlerhaft ist. Doch ist ein Bescheid dann überhaupt wirksam ? Grundsätzlich ist ein Bußgeldbescheid, der gemäß § 44 VwVfG …“ Weiterlesen
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13.02.2021 Rechtsanwalt Alexander Held„Grundsätzlich beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung gemäß § 26 Abs. 3 StVG für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG bis zum Erlass des Bußgeldbescheides drei Monate, danach sechs Monate …“ Weiterlesen
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12.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… vorgeworfen. Die rechtzeitige Mandantierung eines spezialisierten Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast alle Bußgeldbescheide sind anfechtbar. Im Rahmen …“ Weiterlesen
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11.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… überschritten zu haben. Innerhalb von vier bis sechs Wochen erhalten Sie einen Anhörungsbogen. Reagieren Sie nicht angemessen, folgt sehr schnell der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen hier die Beauftragung …“ Weiterlesen
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11.02.2021 Rechtsanwalt Andreas Junge„… von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen. Innerhalb von vier bis sechs Wochen folgt dann der Bußgeldbescheid. Doch hier lohnt sich die möglichst frühe Beauftragung eines erfahrenen …“ Weiterlesen