Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
- 7 Minuten Lesezeit
Experten-Autorin dieses Themas
Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
Artikel teilen:
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bußgeldbescheid?
Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 75
-
30.08.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… PoliScan Speed Enforcement Trailer in NRW geblitzt wurden. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Überprüfung Ihres Bußgeldbescheides oder Falles. Auch über unsere unverbindliche …“ Weiterlesen
-
28.08.2017 Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar„… werden bestandskräftige Bußgeldbescheide von der Aufsichtsbehörde unter Nennung der verantwortlichen Personen sowie der Art und des Charakters des Verstoßes auf der Internetseite der Behörde für …“ Weiterlesen
-
28.08.2017 anwalt.de-Redaktion„… /h und rund ein halbes Jahr später sogar mit 43 km/h zu schnell geblitzt wurde. Für den ersten Verkehrsverstoß hatte sie schon einen Bußgeldbescheid über 70 Euro und einen Punkt in Flensburg bekommen …“ Weiterlesen
-
26.08.2017 Rechtsanwalt Rainer Deuerlein„… ) erfolgreich ableisten zu müssen. Sie sehen also, dass es sehr schnell gehen kann, dass man im Visier der Führerscheinstelle ist. Ein Einspruch gegen Bußgeldbescheide lohnt sich deshalb in der Regel, wenn neben …“ Weiterlesen
-
24.08.2017 Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB„… dem Unfallgegner und seiner Haftpflichtversicherung! Was tun bei Zustellung eines Bußgeldbescheides? Ein Bußgeldbescheid ergeht, wenn die Verfolgungsbehörde – d. h. regelmäßig die Stadt oder der Landkreis …“ Weiterlesen
-
11.08.2017 Rechtsanwältin Heike Michaelis„… . von einem Bußgeldbescheid her kennen. Die Geldstrafe darf aber dann nicht 90 Tagessätze überschreiten, da Sie sonst vorbestraft sind und die Strafe für 3 Jahre ins Führungszeugnis aufgenommen wird.“ Weiterlesen
-
09.08.2017 Rechtsanwalt Dogukan Isik LL.M. MLE | Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht„… wie „Bußgeldbescheid“ und lange nicht so rigoros wie „Strafurteil“ – gleichwohl ist der Erhalt eines Strafbefehls eine ernste Sache und leider genauso schwerwiegend wie eine Verurteilung vor Gericht …“ Weiterlesen
-
28.07.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… nicht bloß eine Verwarnung, sondern einen Bußgeldbescheid. Der wird aber regelmäßig teurer als eine bloße Verwarnung: Es werden nämlich gemäß § 107 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) auch noch …“ Weiterlesen
-
26.07.2017 Kerger & Partner Rechtsanwälte PartG„… spätestens sechs Monate nach Erlass etwaiger Bußgeldbescheide gegen die Pkw-Hersteller zu verjähren. Reichen Sie also alsbald Ihren Fall bei uns ein, wir verhindern die Verjährung Ihrer Ansprüche und setzen Ihre bestehenden Schadenersatzansprüche für Sie durch.“ Weiterlesen
-
22.07.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… bei Wörth brachten insgesamt auch noch über 100.000 Fotos und damit eine Menge Geld in die Kassen. Es sind jedoch nicht nur Bußgeldbescheide, die in diesem Jahr in außergewöhnlich hohem Maße verschickt …“ Weiterlesen
-
18.07.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… den Bußgeldbescheid legte sie Widerspruch ein und zog mit ihrem Anwalt vor Gericht. Der vom Gericht beauftrage Gutachter stellte fest: Der Laser-Blitzer ist falsch aufgestellt. Für die Scan-Ebene eines Blitzers …“ Weiterlesen
-
15.07.2017 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… Mandanten gegen Blitzer und weiß, was zu tun ist: „Oft kann ein Bußgeldverfahren schon vor Erlass des Bußgeldbescheids zur Einstellung gebracht werden. Dieses Verteidigungspotential sollte man …“ Weiterlesen
-
13.07.2017 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… Verfahren und schon vollstreckten Rechtsfolgen Das Problem liegt in Folgendem: Auch ein rechtswidriger Bußgeldbescheid erlangt Rechtskraft, wenn die zweiwöchige Einspruchsfrist ungenutzt abgelaufen …“ Weiterlesen
-
11.07.2017 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… ) Rotlichtverstoßes ein Bußgeldbescheid über 300 € sowie ein einmonatiges Fahrverbot in dem Bußgeldbescheid vorgesehen worden. Auf den Einspruch des Betroffenen bzw. seines Verteidigers hin beschränkte …“ Weiterlesen
-
10.07.2017 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… können. Außerdem müssen die Betreiber einen Zustellungsbevollmächtigten im Inland für Zustellungen von Bußgeldbescheiden, staatsanwaltlichen und gerichtlicher Schreiben benennen. Auch die Verursacher …“ Weiterlesen
-
07.07.2017 Rechtsanwalt Romanus Schlemm„Geblitzt mit Fahrverbot Ein Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsmessung, welche von einem stationären Geschwindigkeitsmessgerät des Typs eso ES 3.0 …“ Weiterlesen
-
07.07.2017 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… im Verkehrszentralregister (VZR) danach richtet, ob die Eintragung der Punkte auf bereits rechtskräftigen Bußgeldbescheiden beruht. Im vorliegenden Fall entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis …“ Weiterlesen
-
06.07.2017 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… den Bußgeldbescheid legte der Betroffene sodann Einspruch ein, sodass es zur Hauptverhandlung kam. Die Einstellung des Verfahrens beruhte vorliegend schließlich insbesondere auf den Aussagen …“ Weiterlesen
-
05.07.2017 Rechtsanwalt Romanus Schlemm„Achtung! Frist! Mit der Zustellung des Bußgeldbescheides beginnt die Einspruchsfrist von zwei Wochen zu laufen. Wird man nicht zu Hause angetroffen, dann erfolgt die Zustellung durch Einwurf …“ Weiterlesen
-
04.07.2017 Rechtsanwalt Romanus Schlemm„… in das Flensburger Punktekonto und evtl. auch eines drohenden Fahrverbots, dann braucht man nur auf der Rückseite seine Daten einzusetzen, den Verstoß zugeben und auf den Erlass eines Bußgeldbescheides warten …“ Weiterlesen
-
23.08.2017 Rechtsanwalt Marco Lott„… an. Vorangestellt sei angemerkt, dass die meisten Bußgeldbescheide falsch sind, es gibt Schätzungen, welche gar von einer Fehlerquote von 80 % ausgehen! Doch führt dies nicht in jedem Fall …“ Weiterlesen
-
27.06.2017 GKS Rechtsanwälte„… die „Radarfalle“ schon bei Geschwindigkeiten von über 60 km/h ausgelöst. Viele überraschte Autofahrer erhielten daraufhin Bußgeldbescheide mit erheblichen Bußgeldern und sogar Fahrverboten, die ebenfalls …“ Weiterlesen
-
14.06.2017 Rechtsanwalt Christoph Birk„… jedoch unter denen, die es einsetzen, als unfehlbar. An der Unfehlbarkeit darf weiter gezweifelt werden. So auch hier. In der Verteidungsschrift hatten wir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
-
13.06.2017 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… lassen und gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen. Das Gerät kann derzeit nicht mehr als geeichtes Messgerät bezeichnet werden.“ Weiterlesen