Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
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Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
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Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 73
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25.03.2018 Rechtsanwalt Peter SchefferZum Sachverhalt Der betroffene Fahrzeugführer wurde vom Amtsgericht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt. Es wurde ein Fahrverbot verhängt. Der Betroffene selbst macht im Verfahren ge … Weiterlesen
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26.03.2018 jks Rechtsanwälte Fachanwälte„… ist eine solche Messung nicht verwertbar. Was ist zu tun? Betroffenen ist unbedingt anzuraten, mit anwaltlicher Hilfe gegen Bußgeldbescheide vorzugehen, wenn das Messgerät „Traffipax TraffiPhot III …“ Weiterlesen
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22.03.2018 Rechtsanwalt Peter Scheffer„… . bei einer Kündigung, Abmahnung, Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid mit Fahrverbot oder anderen Rechtsstreitigkeiten. Es macht eben auch Sinn, Mandate an den „Anwalt des Vertrauens“ zu vergeben …“ Weiterlesen
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19.03.2018 Rechtsanwältin Dr. Larissa Barnstorf-Laumanns„… Namen und Anschrift einer nicht existierenden Person an. Die für die Ordnungswidrigkeit zuständige Behörde versuchte nun der im Anhörungsbogen erwähnten Person den Bußgeldbescheid zuzustellen …“ Weiterlesen
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14.03.2018 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… -Überwachungsgeräten. „Es empfiehlt sich daher ein Blick in den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid , in dem der Vorwurf eines Rotlichtverstoßes ausgeführt wird. Dort findet sich häufig in der Rubrik …“ Weiterlesen
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14.03.2018 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… ebenfalls Geräte in zahlreichen anderen deutschen Regionen betroffen. In jedem Fall Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen! Es ist jedem, der kürzlich von einem Rotlicht-Blitzer des gängigen …“ Weiterlesen
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14.03.2018 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… , die Rotlichtverstöße trotz der Baumängel wohl nachweisen zu können. Anhaltspunkte dafür, dass die Abstandsabweichungen bei den Kontaktschleifen zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden geführt haben können …“ Weiterlesen
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10.03.2018 Rechtsanwalt Thomas Brunow„Unserem Mandanten wurde mit Bußgeldbescheid vom 20.11.2017 des Polizeipräsidenten in Berlin vorgeworfen, am Großen Stern / Altonaer Straße Richtung West das Rotlicht der Lichtzeichenanlage missachtet …“ Weiterlesen
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02.12.2020 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… verändert? Wurde eine ausreichende Toleranz berücksichtigt? Unter Vorlage eines solchen Gutachtens konnten schon zahlreiche Verfahren bereits vor Erlass des Bußgeldbescheids zur Einstellung gebracht werden …“ Weiterlesen
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11.03.2018 Rechtsanwalt Ulrich Sefrin„… als 80 Anlagen betroffen sein. Betroffene haben die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Die Frist hierfür beträgt 14 Tage und beginnt mit der Zustellung des Bescheides …“ Weiterlesen
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09.03.2018 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… . Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten derartiger Verteidigungen. Insofern ist darauf hinzuweisen, dass gegen einen etwaigen Bußgeldbescheid nur binnen zwei Wochen ab der Zustellung die Möglichkeit …“ Weiterlesen
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05.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.„… . Es folgten 320 Euro Geldbuße und ein einmonatiges Fahrverbot. Dagegen legt der Fahrer Einspruch ein. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft! Prüfen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten. Die Rechtsanwaltskanzlei …“ Weiterlesen
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08.03.2018 Rechtsanwalt Joachim Thiele„Die Verjährungsunterbrechung im Ordnungswidrigkeitenverfahren tritt durch den Erlass eines Bußgeldbescheides nur ein, wenn die vorgeworfene Tat ausreichend konkret beschrieben ist. Andernfalls weist …“ Weiterlesen
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27.02.2018 Rechtsanwalt Andreas Politycki„… eine Strafe oder einen Bußgeldbescheid zu vermeiden, selbst wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Und selbst wenn Sie sich unsicher sind: Fragen Sie einen Verkehrsrechtler. Die Kosten einer Beratung …“ Weiterlesen
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25.02.2018 Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB„… eingetreten Daraufhin erließ das Landratsamt als Bußgeldbehörde gegen die tatsächlich nicht existierende Person einen Bußgeldbescheid und stellte zugleich das Verfahren gegen den Angeklagten …“ Weiterlesen
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20.02.2018 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… Installationen von derartigen Messgeräten beweisen können. Bußgeldbescheid erhalten? Ich helfe Ihnen in jedem Fall schnell und unkompliziert! Als auf Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierter …“ Weiterlesen
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18.02.2018 Rechtsanwalt Norman Buse LL.M.„… ? Bei einem Verstoß kommen insbesondere Untersagungsverfügungen oder Bußgeldbescheide in Betracht. Auch können Unterlassungsansprüche mittels Abmahnungen und durch gerichtliche Verfahren geltend gemacht werden …“ Weiterlesen
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17.02.2018 Rechtsanwalt Martin Schultenhöfer„… , wie zum Beispiel einem Bußgeldbescheid gegen den man Einspruch einlegt. Um den entstanden Schaden am eigenen Pkw festzuhalten, ist es wichtig, zu Beweiszwecken einen Sachverständigen aufzusuchen …“ Weiterlesen
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16.02.2018 Wellmann & Kollegen Rechtsanwälte„… DenkmalschutzG - BW) Das zuständige Landratsamt erließ dennoch gegen den Betroffenen einen auf §§ 21, 27 Abs. 1 Nr. 1 Denkmalschutzgesetz gestützten Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße von € 1.000 …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Martin Rosenthal„… die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise nicht ausreichend erkennbar gewesen war. Denn es ist selbstverständlich, dass ein Bußgeldbescheid nur dann erlassen werden kann, wenn die angeordnete …“ Weiterlesen
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07.02.2018 Rechtsanwalt Volker Seiring„… oder ähnliches. Die Unterschrift gilt sozusagen als Krönung der Willenserklärung. Umso überraschender ist es für viele Bürger, wenn sie behördliche Schreiben und insbesondere Bußgeldbescheide erhalten …“ Weiterlesen
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29.01.2018 Rechtsanwalt Matthias Stelzner„… Sie sich auch nach Zusendung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nicht zur Sache. Geht Ihnen ein Bußgeldbescheid, zu sollten Sie sich unmittelbar nach Zugang – die Frist für die Einlegung eines Einspruchs …“ Weiterlesen
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25.01.2018 steuerwerk PartG mbB„… Fahrradfahren ist die Benutzung des Handys verboten, Bußgeld 25 €. Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt beraten. Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Michael Rost Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht“ Weiterlesen
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23.01.2018 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… sollten bei einem Bußgeldbescheid diesen daher nicht ohne Weiteres akzeptieren und zunächst durch den erfahrenen Verkehrsanwalt die Akte auf Vollständigkeit prüfen lassen. Das Team von WTB …“ Weiterlesen