Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
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Experten-Autorin dieses Themas
Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
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Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 74
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15.02.2018 LFR Laukemann Former Rösch RAe Partnerschaft mbB„… . Was es zu beachten gilt, damit kein Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Facebook bietet Werbekunden bekanntlich eines der besten Targeting-Verfahren für die gezielte Werbeansprache von Kunden und Leads …“ Weiterlesen
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18.01.2018 Anwalt Armin Gutschick„… die zuständige Baubehörde nicht aktiv wurde, also den Eigentümer weder Bußgeldbescheid noch Abrissverfügung zustellte. Eine Verjährung von Bauverstößen im Agrarland war lediglich in Naturschutzgebieten …“ Weiterlesen
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09.04.2020 Rechtsanwalt Christoph Birk„… , Beschluss vom 25.08.2009 . Wenn Ihnen gegenüber ein solcher Tatvorwurf erhoben wird und Sie sich gegen den Bußgeldbescheid zur Wehr setzen wollen, ist es daher wichtig, dass Sie von Anfang …“ Weiterlesen
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09.01.2018 Rechtsanwalt Ulrich Sefrin„… und beschädigt hat. Sie wollte die Videoaufzeichnungen als Beweismittel vorlegen. Daraufhin wurde gegen die Frau ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es erging ein Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen …“ Weiterlesen
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03.01.2018 Rechtsanwältin Danica Vulin„… . Nutzer von Dashcams sollten sich daher bewusst sein, dass sie durch die Verwendung von Dashcams möglicherweise gegen geltendes Recht verstoßen und sich Bußgeldbescheiden sowie Schadenersatzansprüchen …“ Weiterlesen
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02.01.2018 Rechtsanwalt Alexander Held„… wurde, kommt im Januar 2017 ein erneuter Bußgeldbescheid mit einer Punktestrafe. Nach dem „Erreichensprinzip“ wird nun auf den Zeitpunkt der Geschwindigkeitsüberschreitung geschaut. Im November 2016 hatte …“ Weiterlesen
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05.01.2018 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… , die deutlich näher an einem Verkehrszeichen geblitzt werden, raten die Experten, bei der Behörde nachzuhaken und gegebenenfalls gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. 65 Meter Abstand in Hamburg genug …“ Weiterlesen
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19.12.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… , dass ein etwaiger Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid Erfolg haben wird. Denn erfahrungsgemäß entsprechen viele der Messfahrzeuge nicht den genauen und strengen Vorgaben des Gesetzgebers. Wir überprüfen gerne …“ Weiterlesen
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02.12.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… sind und keine derartigen Diskurse zulassen. Im Ergebnis stampft das OLG den Streit damit ein und stellt klar: Die aktuellen Gesetze regeln die Zuständigkeit eindeutig . Bußgeldbescheide trotzdem …“ Weiterlesen
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30.11.2017 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… nicht den ursprünglichen Bußgeldbescheid, sondern einen selbständigen ablehnenden Bescheid (Versagung der Akteneinsicht oder teilweise Versagung der Akteneinsicht) der Bußgeldbehörde Auch aus § 109 …“ Weiterlesen
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28.11.2017 Rechtsanwalt Andreas Wieser„Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsübertretung erhalten haben, muss guter Rat nicht immer teuer sein. Als erstes muss natürlich unbedingt die 2-wöchige Einspruchsfrist …“ Weiterlesen
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17.05.2018 Rechtsanwalt Sebastian Jaskiewicz„… bis zu drei Monaten erlassen werden. Das Fahrverbot zu kürzen oder zu unterbrechen ist grundsätzlich nicht möglich. Es muss im Ganzen abgeleistet werden. Der Bußgeldbescheid wird mittels …“ Weiterlesen
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05.11.2017 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… , Beschluss vom 25.03.2010 – 64 OWi 624/10; AG Bergisch-Gladbach, Beschluss vom 5.3.2014 – 48 OWi 207/14 (b) . Betroffene sollten bei einem Bußgeldbescheid diesen daher nicht ohne Weiteres akzeptieren …“ Weiterlesen
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04.11.2017 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… schon lange vertretene und zunehmend bestätigte (z. B. OLG Jena, Beschluss vom 01.03.2016, Az. 2 OLG 101 Ss Rs 131/15) Rechtsaufassung zunehmend durch. Betroffene sollten bei einem Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
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03.11.2017 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion„… im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache, kann zwar die Behörde keinen Bußgeldbescheid erlassen, aber bei Verstößen im ruhenden Verkehr, wie beim Falschparken, die Kosten des Verfahrens dem Halter …“ Weiterlesen
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31.10.2017 Rechtsanwalt Marco Lott„… müssen. Der Weg zum Anwalt wäre in einem solchen Fall überflüssig und nur mit unnötigen Kosten verbunden. Sobald Sie einen Anhörungsbogen erhalten, spätestens jedoch wenn Sie einen Bußgeldbescheid …“ Weiterlesen
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25.10.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… Aussichten auf Einstellung Ihres Bußgeldverfahrens. Gerade bei höheren Bußgeldern sollten Sie deshalb überlegen, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen und einen Spezialisten für …“ Weiterlesen
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20.10.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… , kann einen Bußgeldbescheid über 60,- € erhalten. Grund dafür ist, dass so auf Blitzerfotos das Gesicht des Autofahrers zu erkennen ist und seine Identität besser bewiesen werden kann. 3. Rettungsgasse Die Bildung …“ Weiterlesen
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Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis? MPU nur bei 8 Punkten15.10.2017 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„Der Fachanwalt für Verkehrsrecht wird bei einem Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes, Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandverstoßes, Handyverstoßes, Verkehrsunfall bei Vorfahrtsmissachtung etc …“ Weiterlesen
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13.10.2017 Rechtsanwalt Joachim Thiele„… diesen Unfug nicht mitmachen zeigt einmal mehr, dass der Dichter doch Recht hatte: „Amtsrichter im stillen Kämmerlein soll nicht selten klüger sein!“ Betroffene sollten Bußgeldbescheide, die auf Messungen …“ Weiterlesen
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12.10.2017 Rechtsanwalt Jan-Peter Schwarzhoff„… einen Bußgeldbescheid zustellen. Als Betroffener fragt man sich dann: Was kann ich machen und lohnt es sich überhaupt, etwas gegen den Bußgeldbescheid zu unternehmen? Grundsätzlich gilt die Devise, dass man nicht jeden …“ Weiterlesen
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13.10.2017 Rechtsanwältin Andrea Schmidt„… , die verlorene Zeit wieder hereinzufahren. Plötzlich übersehen Sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung und es blitzt. Ein paar Wochen später erhalten Sie Ihren Bußgeldbescheid. Das dramatische daran sind dann jedoch …“ Weiterlesen
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17.10.2017 Rechtsanwältin Andrea Schmidt„… fristgerecht und ausgefüllt an die zuständige Stelle zurückzusenden. Dieser Irrglaube kommt einzig und allein dadurch zustande, dass im Belehrungsteil des Bußgeldbescheides ein Bußgeld angedroht …“ Weiterlesen
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06.10.2017 Rechtsanwalt Alexander Held„… sein oder haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, helfen wir Ihnen mit unserem kompetenten Team gern weiter. Nutzen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an! Ein Gespräch über eine Ersteinschätzung ist stets kostenlos. Die Kanzlei ist unter nebenstehender Nummer telefonisch für Sie erreichbar.“ Weiterlesen