Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
- 7 Minuten Lesezeit
![Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?](https://www.anwalt.de/img_cache/dc/dccefe5271f4443cfcb535f5cdf664e5.png)
Experten-Autorin dieses Themas
Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
Artikel teilen:
![](https://www.anwalt.de/img/article/article-teaser.png)
Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Bußgeldbescheid?
Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 79
-
30.08.2016 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… der Bußgeldbescheide ja anerkannt, es geht nur noch um die Höhe der Ansprüche!“ Im Kartellrecht bewanderte Rechtsanwälte raten aktuell, sich vorerst ohne Klageandrohung mit Händlern und Herstellern …“ Weiterlesen
-
25.08.2016 Rechtsanwältin Katja Schulze„… Ordnungswidrigkeit kann das Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten betragen. Wird gegen einen Bußgeldbescheid, mit dem ein Fahrverbot verhängt wird, nicht rechtzeitig innerhalb von zwei Wochen …“ Weiterlesen
-
24.08.2016 Rechtsanwalt Daniel Krug„… , dass die „Beschlagnahme“ des Führerscheins aufgehoben worden sei. Daraufhin erging gegen die Betroffene ein Bußgeldbescheid, in welchem eine Geldbuße von 500 EUR und ein Fahrverbot für die Dauer …“ Weiterlesen
-
23.10.2017 Rechtsanwalt Philipp Bartholomé„Wer kennt es nicht? Man fährt nur für einen kurzen Augenblick, meist in Gedanken versunken, zu schnell und schon meldet sich die Straßenverkehrsbehörde mit einem Bußgeldbescheid wegen …“ Weiterlesen
-
11.08.2016 Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer„… . Bereits die Anordnung der Versendung eines Anhörungsbogens hemmt die dreimonatige Verjährungsfrist der Ordnungswidrigkeit. Bußgeldbescheid Innerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist – hierbei zählt …“ Weiterlesen
-
05.08.2016 Rechtsanwalt Daniel Blazek„… eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides. Geschädigte sollten daher umgehend prüfen lassen, ob Ansprüche geltend gemacht werden können und ob weitere verjährungshemmende Maßnahmen zu veranlassen …“ Weiterlesen
-
08.10.2017 Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek„… . dem Eintritt der Bestandskraft des Bußgeldbescheids gegen die Kartellanten. Die Verjährung von Ansprüchen, die zwischen 1997 und 2001 entstanden sind, wird daher voraussichtlich schon ab Januar 2017 eintreten …“ Weiterlesen
-
25.07.2016 Rechtsanwälte Reissner Ernst & Kollegen - Augsburg / Starnberg„… in Augsburg und Starnberg. Er berät Privatpersonen und Unternehmen rund um das Verkehrsrecht, das neben Themen wie Bußgeldbescheide und Straßenverkehrsstrafrecht auch rechtliche Fragen zum Autokauf abdeckt. Die Kontaktdaten finden Sie in der Spalte rechts neben diesem Rechtstipp.“ Weiterlesen
-
24.07.2016 Rechtsanwältin Claudia Behrschmidt„… , Rotlichtverstößen und Alkohol am Steuer. In anderen Fällen kann es dann sehr lange dauern, bis ein Bußgeldbescheid kommt. Teilweise spielen dann Verjährungsfragen eine Rolle. Jedoch auch bei Sanktionen unter 70 …“ Weiterlesen
-
22.07.2016 Rechtsanwalt Andreas Schwartmann„… Messungen verwendet wurde. Das ist im Zweifel von der Behörde nachzuweisen. Bußgeldbescheide sind nicht gottgegeben richtig – oft ergeben sich Möglichkeiten, die zugrunde liegende …“ Weiterlesen
-
21.07.2016 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… die Bußgeldbescheide vorzugehen, wenn ein Fahrverbot und/oder Punkte drohen, sondern sich auch gegen Verwarn- und Bußgelder zu wehren. Der Hintergrund ist einfach: Keineswegs sind die Messergebnisse …“ Weiterlesen
-
20.07.2016 Rechtsanwalt Pierre Weigand„… die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen ein (Abwehren des Bußgeldbescheids, Streckung des Verfahrens etc.). Auch kann er überprüfen, ob die Behörde zuvor die zwingend erforderlichen behördlichen Maßnahmen …“ Weiterlesen
-
01.07.2016 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana„… zu haben, dass sein Tacho die Geschwindigkeit nicht richtig anzeigte. Erst durch den Bußgeldbescheid ist er auf eine eventuelle Fehlanzeige seines Tachos aufmerksam geworden, sodass er ihn vom ADAC …“ Weiterlesen
-
17.06.2016 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… oder aber einen Bußgeldbescheid in ihrem Briefkasten finden, bedeutet die Entscheidung Anlass zur Aufmerksamkeit: Ist die Messung von einem kommunal betriebenen stationären oder auch mobilen Blitzer …“ Weiterlesen
-
14.06.2016 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„… und Kinderkrankheiten bei Software und Bedienung Betroffene sollten die aufgrund der Messungen des Geräts versendeten Bußgeldbescheide nicht ohne weiteres hinnehmen: Nach wie vor ist das Gerät in der konkreten …“ Weiterlesen
-
09.06.2016 Rechtsanwalt Georg Struck„… . Sollte Ihnen ein Fragebogen zur Zeugenvernehmung oder ein Bußgeldbescheid als Halter zugestellt werden, müssen Sie entsprechend gegenüber der Behörde reagieren. Die Inanspruchnahme professioneller Hilfe …“ Weiterlesen
-
28.05.2016 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann„… . Aber ist es wirklich richtig, dass ich als deutscher Autofahrer der Vollstreckung eines solchen Bußgeldbescheides aus dem Ausland schutzlos ausgeliefert bin? Klare Antwort: Nein. Es ist im Gegenteil …“ Weiterlesen
-
26.05.2016 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… , abgeben oder gibt es nur einen Bußgeldbescheid zwar ohne Fahrverbot aber mit Punkten in Flensburg? Besteht die Möglichkeit, dass das Gericht von einem Fahrverbot absieht, aber dafür die Geldbuße …“ Weiterlesen
-
18.05.2016 Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck„… können die Betroffenen nach § 33 des Gesetzes gegen wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen (GWB) von den Kartellanten ersetzt verlangen. Da der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist, müssen die Geschädigten …“ Weiterlesen
-
10.05.2016 Rechtsanwältin Strafverteidigerin Jacqueline Ahmadi„… aus, dass eine strafbare Nötigung im Straßenverkehr vorliegt. In der Praxis werden solche Strafverfahren meistens im Wege eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids erledigt. Hier spielt die Einspruchsfrist von zwei …“ Weiterlesen
-
29.04.2016 Rechtsanwaltskanzlei Sabine Hermann„… pro Stunde und im Juni dann etwas langsamer aber mit einer Geschwindigkeit von 150 km/h. Für beide Vorfälle erhielt der Betroffene Bußgeldbescheide. Über beide Ordnungswidrigkeiten bzw …“ Weiterlesen
-
29.04.2016 Rechtsanwalt Alexander J. Fischer„… der Gesetzeslage aber noch nicht rechtskräftig sind, stellen hier ein Problem dar. Die Behörden sind bestrebt, die Bußgeldbescheide durchzusetzen. Die Unternehmer berufen sich auf die Gesetzeslage. Nach § 4 …“ Weiterlesen
-
28.04.2016 Rechtsanwalt Michael Pichler„… der deutsche Autofahrer bisher auf der Autobahn zwischen Verona und Mailand beruhigt schneller als erlaubt fahren, muss er nun die Zustellung des Bußgeldbescheides in Deutschland fürchten. Vor allem …“ Weiterlesen
-
27.04.2016 Kanzlei Magold, Walter & Hermann RechtsanwaltspartnerschaftEin kurzes rotes Aufleuchten und schon ist`s passiert: geblitzt. Jeder kennt diesen Fall und jeder ärgert sich, wenn es passiert. Die Gründe hierfür können sowohl in eigenem Fehlverhalten, aber auch i … Weiterlesen