Bußgeldbescheid erhalten? Was tun?
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Handy am Steuer, Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren – die Liste der möglichen Verstöße im Straßenverkehr ist lang. Werden Sie dabei erwischt, erhalten Sie einige Wochen später kostenpflichtige Post: einen Bußgeldbescheid. Aber nicht nur Verkehrsordnungswidrigkeiten werden mit dem Bußgeldbescheid geahndet, das Feld der Ordnungswidrigkeitentatbestände ist weit. Haben Sie Ihren Müll nicht ordnungsgemäß entsorgt oder haben Sie Ihren Hund ohne Leine laufen lassen? All diese Handlungen werden im Zweifel mit einem Bußgeldbescheid geahndet. Am relevantesten für den „Otto Normalverbraucher“ bleibt aber nach wie vor der Bußgeldbescheid im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.
Wann wird ein Bußgeldbescheid erlassen?
Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn Ihnen das Begehen einer Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird. Die Geldbuße kann je nach Verstoß erhebliche Folgen haben – hohe Geschwindigkeitsübertretungen sind besonders teuer, Alkoholverstöße sind noch teurer. Wie hoch die Strafe in der Praxis ausfällt, hängt von der Schwere des Vergehens ab und ergibt sich aus dem Bußgeldkatalog, der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Die Behörde hat bei der Zumessung der Höhe der Geldbuße insgesamt die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, den Vorwurf, der den Täter trifft, sowie bei Ordnungswidrigkeiten, die nicht nur geringfügig sind und daher mit einer hohen Geldbuße belegt werden müssen, auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen zu beachten. Eine Geschwindigkeitsübertretung von 31 bis 40 km/h innerorts kostet Sie beispielsweise laut Bußgeldkatalog aus dem Jahr 2022 260 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Haben Sie das Handy am Steuer genutzt und es ist dabei zu einem Unfall gekommen, kostet Sie dies 200 EUR zzgl. Verwaltungsgebühr, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Fallen Sie trotz Verhängung einer Geldbuße wiederholt auf, so wird die Geldbuße in der Regel auch wiederholt verhängt. Die Bußgeldhöhe kann dabei steigen und weitere Sanktionen, wie etwa ein Fahrverbot, drohen.
Handelt es sich bei dem Ihnen vorgeworfenen Sachverhalt allerdings nur um ein geringfügiges Delikt, wird zunächst lediglich ein Verwarngeld erteilt. Sobald Sie es bezahlen, ist die Sache erledigt. Dies ist beispielsweise der Fall beim Überfahren eines „Stopp-Schildes“.
Bevor Sie allerdings den Bußgeldbescheid erhalten, muss die Behörde Sie angehört haben. Hierzu erhalten Sie in aller Regel einen schriftlichen Anhörungsbogen. Hier können Sie mittels Multiple Choice angeben, ob Sie die Ordnungswidrigkeit zugeben oder nicht. Bereits in diesem Verfahrensstadium sollten Sie einen Anwalt kontaktieren und das weitere Vorgehen mit diesem beraten. Füllen Sie den Anhörungsbogen leichtfertig aus, bestehen unter Umständen erhebliche Schwierigkeiten, den sodann folgenden Bußgeldbescheid anzugreifen.
Fehler im Bußgeldbescheid
Bußgeldbescheide enthalten oft Fehler, weshalb es sinnvoll ist, einen solchen hinsichtlich der Vollständigkeit und Korrektheit zu überprüfen und Einspruch einzulegen. Laut § 66 OWiG muss der Bußgeldbescheid folgende Angaben enthalten:
- persönliche Angaben des Betroffenen
- Bezeichnung der Tat
- Ort und Zeitpunkt des Vergehens
- gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit
- angewendete Bußgeldvorschriften
- Beweismittel
- Geldbuße und Nebenfolgen
- Hinweis, dass ein Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung nach sich ziehen kann
- Hinweis auf Rechtskraft und Vollstreckbarkeit, wenn kein Einspruch eingeht
- Zahlungsfrist von zwei Wochen für den Bußgeldbescheid
- Belehrung über die Möglichkeit einer Erzwingungshaft, wenn die Zahlung nicht erfolgt
Eine weitere Fehlerquelle ist die mangelhafte Rechtsmittelbelehrung. Ist sie unvollständig oder fehlt sie sogar, ist der Bußgeldbescheid besonders angreifbar. Überprüfen Sie auch, ob Ort und Zeit der Tat sowie das geschilderte Fehlverhalten korrekt sind und kontrollieren Sie, ob der Bescheid auf den richtigen Namen ausgestellt ist. Weitere Fehlerquellen sind eine mögliche Verjährung, ein Foto, auf dem Sie nicht zu erkennen sind, oder eine fehlerhafte Messung. Insbesondere die Verjährungstatbestände im Ordnungswidrigkeitenrecht sind höchst kompliziert und nicht auf den ersten Blick verständlich. Grundsätzlich verjährt eine Verkehrsordnungswidrigkeit drei Monate nach dem Verstoß, solange deshalb weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch Anklage erhoben worden ist. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten laufen Verjährungsfristen von sechs Monaten bis zu drei Jahren. Diese Fristen werden aber durch unterschiedliche Ereignisse gehemmt oder können durch diese von neuem beginnen, sodass die Berechnung der Frist oft Schwierigkeiten bereitet.
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
Um solche Fehler festzustellen, etwaige Verjährungsfristen zu berechnen und Ihre Chancen durch einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sicher einzuschätzen, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, denn Sie können nur innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheides bei der Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch gegen diesen einlegen. Fällt das Ende der Frist auf einen allgemeinen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten, darauf folgenden Werktages. Samstage und Sonntage sind Feiertagen hierbei gleichgestellt.
Üblicherweise werden Bußgeldbescheide durch die Post mittels Postzustellungsurkunde zugestellt, damit die Behörde einen Nachweis des genauen Zustellungsdatums in der Akte hat. Der Einspruch kann entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde erfolgen. Haben Sie einen Anwalt beauftragt, kann dieser samt Einlegung des Einspruchs sodann gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Einspruch einzulegen, kann sich besonders lohnen, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Außerdem kann Ihnen ein Einspruch helfen, die Zeit bis zum Fahrverbot zu verzögern. Das Fahrverbot tritt erst in Kraft, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Als Ersttäter haben Sie im Übrigen das Privileg, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten anzutreten. Hierbei entsteht also ein großer Spielraum, in dem Sie das Fahrverbot antreten können.
Das Einspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet, um zum einen die Gerichte zu entlasten, und zum andren, um den Sachverhalt erneut überprüfen zu können. Im Rahmen des Einspruchsverfahrens können von der Verwaltungsbehörde sodann weitere Ermittlungen in der Sache angestellt werden. Als Folge davon kann der Bußgeldbescheid in der Theorie ersatzlos zurückgenommen und das Verfahren eingestellt werden oder aber auch unter Berücksichtigung der neuen Ermittlungen ein neuer Bußgeldbescheid ergehen, durch den sowohl ein geringeres als auch ein höheres Bußgeld festgesetzt werden kann als in dem mit dem Einspruch angefochtenen Bescheid. In der Praxis endet das Verfahren in den meisten Fällen allerdings nicht im Einspruchsverfahren, sondern geht über in das gerichtliche Hauptverfahren.
Zurücknahme des Einspruchs
Sie können den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in jedem Verfahrensstadium wieder zurücknehmen, sollten sich im Laufe des Verfahrens die Erfolgsaussichten des Einspruchs verschlechtern. Soll Ihr Anwalt den Einspruch zurücknehmen, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Ermächtigung durch Sie. Die Rücknahmeerklärung muss ebenfalls schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle – bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat – eingehen. Sind Sie bereits in der Hauptverhandlung und die Rücknahme des Einspruchs drängt sich zu diesem Zeitpunkt auf, muss die Rücknahmeerklärung im Hauptverhandlungsprotokoll beurkundet werden, damit sie wirksam ist.
Haben Sie den Einspruch einmal wirksam zurückgenommen, können Sie ihn nicht nochmals einlegen. Die Rücknahme ist mithin unanfechtbar und unwiderruflich. Mit der Rücknahme des Einspruchs wird dieser beseitigt, das Verfahren endet, die Rechtskraft sowie Vollstreckbarkeit des Bußgeldbescheides tritt ein. Dies bedeutet im Rahmen der Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, dass Sie die in dem Bußgeldbescheid genannte Geldbuße bezahlen sowie unter Umständen den Führerschein für eine gewisse Dauer abgeben müssen. Die Rechtsfolgen treten ebenfalls ein, wenn Sie von der Möglichkeit des Einspruchs keinen Gebrauch gemacht haben oder die Einspruchsfrist haben verstreichen lassen. Der Bußgeldbescheid erwächst auch dann in Rechtskraft und wird vollstreckbar.
Hauptverfahren
Lehnt die Behörde aufgrund Ihres Einspruchs die Rücknahme oder die Änderung des Bußgeldbescheides ab, so übermittelt sie die Akten der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft überprüft nach Übersendung nun anstatt der Behörde, ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Nach Abschluss der Prüfung leitet die Staatsanwaltschaft die Akten an das zuständige Amtsgericht weiter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, ihren Sitz hat.
Die Entscheidung über den Einspruch erfolgt im Hauptverfahren in der Regel aufgrund einer Hauptverhandlung durch ein Urteil, wird der Einspruch nicht in der Hauptverhandlung zurückgenommen. Grundsätzlich sind Sie als Betroffener verpflichtet, zu einer Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen. Auf Antrag können Sie allerdings von dieser Erscheinungsverpflichtung entbunden werden und sich gegebenenfalls durch einen schriftlich bevollmächtigten Anwalt vertreten lassen. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird sodann der Ihnen gemachte Vorwurf erörtert. Das Gericht ist dabei nicht an den im Bußgeldbescheid enthaltenen Ausspruch gebunden. Daher kann das Gericht auch eine höhere Geldbuße ausurteilen, als zunächst im ursprünglichen Bußgeldbescheid vorgesehen war. In der Praxis kündigt das Gericht diese Möglichkeit in der Regel an, sodass Sie nochmals Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten können, ob der Einspruch aufrechterhalten werden soll. Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, der Ihnen bei Ihrem spezifischen Problem beratend zur Seite stehen kann.
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Rechtstipps zu "Bußgeldbescheid" | Seite 77
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14.02.2018 anwalt.de-Redaktion„… einen entsprechenden Bußgeldbescheid. Dagegen legte der Mann Einspruch ein, sodass über die Sache vor dem Amtsgericht (AG) Reutlingen verhandelt werden musste. Dort berief sich der Mann …“ Weiterlesen
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05.04.2018 Rechtsanwalt Mustafa Ertunc„… zwischen einem und drei Monaten ausgesprochen werden. Es kommt auf das Delikt an, für das das Verbot ausgesprochen wurde. In der Regel führt dies zu einem Bußgeldbescheid, gegen den Einspruch eingelegt …“ Weiterlesen
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07.03.2017 Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. iur. Eckhart Jung„Ein Autofahrer erhielt einen Bußgeldbescheid über 60,-- €, und zwar wegen eines Verstoßes gegen das Handyverbot nach § 23 Abs. 1 a StVO. Zudem hatte er die zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 14 …“ Weiterlesen
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06.03.2017 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… von der Fahrungeeignetheit des Verkehrssünders auszugehen. Denn dann hätte er es einfach zugelassen, dass seine Frau mit seinem Wagen wiederholt Verkehrsverstöße begeht, von denen er aufgrund zahlreicher Bußgeldbescheide auch explizit wusste. (VG Berlin, Beschluss v. 23.11.2016, Az.: 11 L 432.16) (VOI)“ Weiterlesen
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06.03.2017 Rechtsanwalt Clemens Louis„… außergerichtlich mittels Geldstrafe zu beenden. Hierbei wird ein Strafbefehl erlassen, also ein außergerichtliches Urteil, wie Sie es bspw. von einem Bußgeldbescheid her kennen. Die Geldstrafe darf …“ Weiterlesen
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05.03.2017 Rechtsanwalt Clemens Louis„… , die wir seit Jahren verteidigen, haben wir teilweise mit einem Strafbefehl beendet. Ein Strafbefehl, ähnlich wie ein Bußgeldbescheid, ist ein außergerichtliches Urteil mit welchem Freiheitsstrafen …“ Weiterlesen
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22.02.2017 Rechtsanwalt René Piper„… erließ die Staatsanwaltschaft gegen die Geschäftsführerin des Inkassounternehmens einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid legte die Geschäftsführerin Einspruch ein, weshalb sich das Amtsgericht …“ Weiterlesen
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21.02.2017 Rechts- und Fachanwalt Dominic Baumüller LL.M. Eur.„… der Daten im Rahmen der Unternehmensnachfolge zu regeln, als auch die werbliche Einwilligung auf einen potentiellen Käufer zu erstrecken. Es bleibt somit zu hoffen, dass die Bußgeldbescheide …“ Weiterlesen
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15.02.2017 Rechtsanwalt Maximilian Strohmayer„Die Kölner Knöllchen-Posse bringt für die betroffenen Autofahrer ein zumindest teilweises Happy End mit sich. In der Affäre um fehlerhafte Bußgeldbescheide sollen die zu Unrecht geblitzten Autofahrer …“ Weiterlesen
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10.02.2017 Rechtsanwalt Thomas Erven„… . was dies für schon rechtskräftige Bußgeldbescheide an zu viel „Strafe“ bedeutet. Was bedeutet die Fehlmessung hinsichtlich des Bußgeldbescheides? Was wäre ohne Fehlmessung verhängt worden …“ Weiterlesen
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09.02.2017 Rechtsanwalt Thomas Erven„Blitzer A3 Heumar: Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, der die Blitzerpanne betrifft? Sie sind angeblich zu schnell gefahren? Was ist aus anwaltlicher Sicht zu tun? Wir klären auf: Welcher …“ Weiterlesen
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09.02.2017 Rechtsanwalt Philipp Adam„… den Polizeibeamten wurden daher Geldbußen in Höhe von 800 und 700 EUR festgesetzt. Da dieser damit nicht einverstanden war, erhob er Klage gegen den Bußgeldbescheid. Das Amtsgericht Osnabrück sprach …“ Weiterlesen
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08.02.2017 Rechtsanwalt Christian Demuth„… sich nicht um eine Rechtsberatung. Stadt Köln Abt. 325 Stadthaus 50605 Köln GNADENGESUCH Aktenzeichen: (hier ist das Aktenzeichen vom Bußgeldbescheid einzutragen) Sehr geehrte Damen und Herren …“ Weiterlesen
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A3, Köln: Zu Unrecht geblitzt – warum Betroffene wegen Fahrverboten schnellstmöglich handeln sollten11.02.2017 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… .) Fallkonstellation: Fahrverbot verhängt, aber noch nicht verbüßt Wer hingegen zwar bereits einen rechtskräftigen Bußgeldbescheid mit Fahrverbotsfolge oder einen entsprechenden Urteilsspruch des Amtsgerichts …“ Weiterlesen
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15.02.2017 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… mit der deutlich größeren Zahl der Fälle, die bereits rechtskräftig abgeschlossen wurden, weil Betroffene entweder gegen den erhaltenen Bußgeldbescheid von Beginn an nicht vorgegangen sind, später den hiergegen …“ Weiterlesen
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04.02.2017 Rechtsanwalt Jörn Blank„… nicht einfach ergeben will, muss Widerspruch einlegen. In diesem Fall gab es gleich zwei Bescheide. Einen Gebührenbescheid über die unerlaubte Sondernutzung und dann noch einen Bußgeldbescheid, weil …“ Weiterlesen
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03.02.2017 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… rechtskräftig Grundsätzlich erlangt auch ein rechtswidriger Bescheid Rechtskraft, wenn etwa die Frist für mögliche Rechtsmittel verstrichen ist. Häufig ist die hier für Bußgeldbescheide einschlägige …“ Weiterlesen
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01.02.2017 Rechtsanwalt Mario Kroschewski„… bei Gespannen oder hochmotorisierten Motorrädern sowie Kleintransportern). Jedoch auch wer im Rahmen eines rechtskräftigen Fahrverbots, beispielsweise im Anschluss an einen Bußgeldbescheid ein Fahrzeug führt …“ Weiterlesen
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31.01.2017 Rechtsanwalt Tim Geißler FA Strafrecht„Seit einiger Zeit sorgt der Blitzer auf der A3 bei der Anschlussstelle Königsforst am Autobahnkreuz Köln-Ost für Aufruhr. Die Stadt Köln verteilt jetzt eifrig Bußgeldbescheide mit dem Vorwurf …“ Weiterlesen
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27.01.2017 Rechtsanwalt Pierre Weigand„… seine Fahrereigenschaft einzuräumen, denn wenn sie mal zugegeben wurde, ist es zu spät, noch dagegen vorzugehen! Schalten Sie spätestens mit dem Erhalt eines Bußgeldbescheids einen versierten Rechtsanwalt …“ Weiterlesen
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16.01.2017 Rechtsanwalt Volker Knopke„… profitieren, sodass nunmehr nur zu empfehlen bleibt, Bußgeldbescheide mit PoliScan Speed-Messungen anzugreifen.“ Weiterlesen