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Einspruch gegen den Steuerbescheid: Die wichtigsten Fakten

  • 4 Minuten Lesezeit

Da gibt man sich solche Mühe, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben und hofft, wenigstens mit einer Rückzahlung entschädigt zu werden und dann erhält man einen Steuerbescheid, der etwas ganz anderes sagt: Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen. Doch wir haben eine gute Nachricht für Sie: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Ab jetzt haben Sie vier Wochen Zeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen!

Die wichtigsten Fakten:

  • Ein Steuerbescheid sollte vom Steuerzahler immer überprüft werden, denn zwei Drittel aller Steuerbescheide sind fehlerhaft.
  • Sie können gegen einen Steuerbescheid, mit dem Sie nicht einverstanden sind, Einspruch einlegen.
  • Wenn Sie Einspruch einlegen, prüft das Finanzamt den ganzen Vorgang noch einmal und kann den Steuerbescheid unter Umständen sogar zu Ihren Ungunsten ändern. Dieser Fall wird auch als „Verböserung“ bezeichnet.
  • Die Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid beträgt einen Monat nach Erhalt.
  • Wird der Einspruch vom Finanzamt abgelehnt, kann vor dem zuständigen Finanzgericht Klage eingereicht werden.

So gehen Sie vor!

  1. Prüfen Sie zuerst die Stammdaten: Name, Anschrift, Steuernummer, Steuer-ID und das zuständige Finanzamt.
  2. Anschließend sollten Sie sich die Festsetzung anschauen. Bekommen Sie eine Erstattung oder müssen Sie Steuern nachzahlen?
  3. Im dritten Schritt sollten Sie die Berechnung des zu versteuernden Einkommens unter die Lupe nehmen. Hier verstecken sich meistens die Fehler. Stimmen die genannten Einnahmen und Ausgaben?
  4. Zuletzt sollten die Erläuterungen gelesen werden. Dort findet sich die Begründung dafür, dass bestimmte Posten nicht anerkannt oder gekürzt wurden. Dies erleichtert die Überprüfung des Steuerbescheids.

Steuerbescheid – Was ist das?

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, in dem das Finanzamt die Steuer festsetzt. Er muss schriftlich erteilt werden, es sei denn, es ist etwas anderes bestimmt.

Welche Bestanteile muss ein Steuerbescheid enthalten?

Bestimmte Bestandteile muss ein Steuerbescheid enthalten, andere sollte er enthalten. Wenn die Muss-Bestandteile fehlen, ist der Steuerbescheid unwirksam und entfaltet entsprechend keine rechtliche Wirkung.

Folgende Bestandteile muss ein Steuerbescheid enthalten:

  • Steuerschuldner mit Anschrift, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer
  • Steuerart (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer)
  • Steuerbetrag (Höhe der zu zahlenden Steuer)
  • Steuerzeitraum (Steuerjahr)
  • Ausstellende Behörde (regelmäßig das zuständige Finanzamt)

Außerdem muss der Steuerbescheid der Schriftform genügen. Regelmäßig enthält der Steuerbescheid auch Erläuterungen zur Festsetzung der Steuer. Hierin findet sich z. B. die Begründung für die Nichtanerkennung bestimmter Posten. Gemäß § 121 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) ist ein Verwaltungsakt immer mit einer Begründung zu versehen, wenn dies für sein Verständnis erforderlich ist.

Darüber hinaus sollte der Steuerbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Diese soll den Steuerschuldner darüber aufklären, welche Rechtsbehelfe ihm gegen den Bescheid zur Verfügung stehen und innerhalb welcher Frist er tätig werden muss. Fehlt es an der Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie falsch, kann der Steuerschuldner innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Bescheides Einspruch gegen diesen einlegen.

Meistens enthält der Steuerbescheid auch noch die Festsetzung für die zukünftigen Vorauszahlungen. Dies ist ebenfalls ein Verwaltungsakt, der regelmäßig der Begründung bedarf.

Einspruch einlegen – Warum?

Wenn Sie den Steuerbescheid erhalten haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt vier Wochen Zeit, Einspruch dagegen einzulegen. Und das lohnt sich: Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler ist jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft, allerdings nicht immer zu Ihren Ungunsten. Dennoch: Wenn Ihnen eine saftige Steuernachzahlung droht, lohnt es sich, den Bescheid einmal zu prüfen und ggf. Einspruch einzulegen. In den allermeisten Fällen haben Einsprüche gegen fehlerhafte Steuerbescheide Erfolg!

Wie prüft man einen Steuerbescheid?

Als Erstes sollten Sie den Steuerbescheid hinsichtlich der Stammdaten überprüfen: Wurde der Steuerschuldner ordnungsgemäß bezeichnet? Ist die Steuerart ersichtlich? Enthält der Bescheid den Steuerbetrag, den Steuerzeitraum und die ausstellende Behörde?

In einem zweiten Schritt gilt es zu ermitteln, ob die Daten in der Festsetzungstabelle mit den von Ihnen in der Steuererklärung übermittelten Daten übereinstimmen.

Kontrollieren Sie mithilfe Ihrer Lohnsteuerbescheinigungen, ob der Steuerabzug richtig in den Bescheid übernommen wurde. Insbesondere, wenn Sie in einem Steuerjahr bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren, schleichen sich an dieser Stelle hin und wieder Fehler ein.

Anschließend sollten Sie die Übersicht Ihrer Einkünfte überprüfen. Hier geht es darum, ob das Finanzamt Ihre Werbungskosten und Aufwendungen für die Altersversorge anerkannt hat. Empfehlenswert ist es, die Angaben im Steuerbescheid mit einer Kopie Ihrer Steuererklärung zu vergleichen.

Letztlich gilt es die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen sowie steuerfreie Leistungen und Freibeträge zu kontrollieren. Lesen Sie auch aufmerksam die Erläuterungen zum Steuerbescheid.

Gilt eine Frist für den Einspruch gegen den Steuerbescheid?

Für die Anfechtung des Steuerbescheids haben Sie nach dessen Erhalt einen Monat Zeit. Der Einspruch muss schriftlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgen.

Was ist die Aussetzung der Vollziehung?

Der Einspruch des Steuerschuldners hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. das Finanzamt muss den Steuerbescheid trotz Anfechtung vollziehen. Entsprechend ist die Steuer auch dann fällig, wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt haben.

Sie können Ihre Zahlungspflicht jedoch hemmen, indem Sie die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abgabenordnung (AO) beantragen. Wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte für den Betroffenen bedeuten würde, soll die Vollziehung ausgesetzt werden.

Das Finanzamt entscheidet darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Wenn das Finanzamt Ihrem Antrag stattgibt, muss es Ihnen dies in einem schriftlichen Bescheid mitteilen. Ihre Zahlungspflicht ist dann aufgeschoben, bis ein neuer Steuerbescheid ergeht.


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