Enterbung: Pflichtteil entziehen oder reduzieren und Anfechtungsmöglichkeit
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Sie denken darüber nach, ein Kind zu enterben, oder wurden durch den Erblasser enterbt? In diesem Artikel können Sie unter anderem nachlesen, was es mit der Enterbung und dem Pflichtteil auf sich hat, wann eine vollständige Entziehung des Pflichtteils möglich ist, wie man den Pflichtteil reduzieren kann und wann eine Anfechtung möglich ist.
Was bedeutet Enterbung?
Jemanden zu enterben, bedeutet, dass eine nach dem Gesetz erbberechtigte Person von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wird. Gesetzlich geregelt ist die Enterbung in § 1938 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Relevant ist die Enterbung also bei Verwandten, Ehegatten oder Lebenspartnern, die ein gesetzliches Erbrecht haben, durch den Erblasser – der Verstorbene, der seinen Nachlass hinterlässt – aber nicht beerbt werden sollen.
Hinweis: Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht. Eine Enterbung ist daher nicht notwendig.
Wie funktioniert die Enterbung?
Wie oben bereits erläutert, kann nur enterbt werden, wer auch gesetzlicher Erbe wäre. Die rechtskräftige Enterbung muss durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag erfolgen. Dementsprechend ist im Testament – so präzise wie möglich – aufzunehmen, dass beispielsweise das Kind, vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse, enterbt wird. Sinnvoll ist bei Abkömmlingen auch ein weiterer Satz im Testament, inwiefern die Enterbung auch für die Abkömmlinge des enterbten Kindes gilt. Entsprechende Vorlagen sind im Internet zu finden. Bei Erbangelegenheiten ist jedoch im Hinblick auf die weitreichenden Folgen immer anwaltlicher Rat empfehlenswert.
Gründe für eine Enterbung
Wer nach Enterbungsgründen sucht, muss hier unterscheiden. Die Enterbung (§ 1938 BGB) als solche bedarf keiner Begründung. Es steht jedem Erblasser frei, Angehörige grundlos zu enterben. Dem Erblasser steht natürlich ebenso frei, eine Begründung anzuführen. Das Angeben von Gründen kann jedoch unter Umständen eine Anfechtung wegen Irrtums oder Drohung nach § 2078 BGB begründen.
Hinweis: Für die Entziehung des Pflichtteils muss hingegen eine der in § 2333 BGB aufgeführten Gründe zutreffen. Genaueres hierzu können Sie unter Pflichtteilsentziehung nachlesen.
Enterben ohne Pflichtteil?
Enterben ohne Pflichtteil – das ist in vielen Fällen, in denen die Enterbung Thema ist, die Wunschvorstellung des Erblassers. Den meisten Menschen dürfte bekannt sein, dass trotz der Enterbung einem gesetzlich bestimmten Personenkreis von nahen Angehörigen – sogenannte Pflichtteilsberechtigte (§ 2303 BGB) – der Pflichtteil zusteht, sofern den Betroffenen nicht auch der Pflichtteil entzogen worden ist. Diese vollständige Enterbung ist in seltenen Ausnahmefällen möglich.
Pflichtteilsberechtigung
Pflichtteilsberechtigt sind:
Kinder (auch Adoptivkinder)
Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
Pflichtteilsberechtigt können auch sein:
Eltern
Enkelkinder
Das gilt aber nur, wenn sie auch gesetzliche Erben sind. Enkelkinder erben gesetzlich nur, wenn das Kind des Erblassers, von dem das Enkelkind abstammt, nicht selbst erbt, beispielsweise weil es verstorben ist. Eltern erben nur, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hat.
Pflichtteilsentziehung
Möchte der Erblasser nicht, dass der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil erhält, kann der Pflichtteil in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen, die in § 2333 BGB bestimmt sind, entzogen werden. Eine Pflichtteilsentziehung ist möglich, wenn der Pflichtteilsberechtigte:
den Erblasser, seinen Ehegatten oder einen Abkömmling des Erblassers umbringen möchte,
gegen eine oben genannte Person ein Verbrechen begeht oder sich eines schweren, vorsätzlichen Vergehens schuldig macht,
eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt,
wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird oder wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat in einer Entziehungsanstalt oder einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist und es unzumutbar für den Erblasser wäre, dass der Pflichtteilsberechtigte erbt.
Wegen groben Undanks kann keine Pflichtteilsentziehung erfolgen. Diesen Begriff kennt das Gesetz nur im Zusammenhang mit Schenkungen. Zwar kann eine Enterbung wegen groben Undanks erfolgen, denn eine Enterbung ist auch ohne Grund möglich – siehe unter Gründe für eine Enterbung –, eine vollständige Entziehung ist jedoch nur bei den oben genannten und abschließend aufgezählten Gründen möglich.
Achtung: Eine Pflichtteilsentziehung erlischt, wenn der Erblasser dem Pflichtteilsberechtigten verziehen hat. Dieses Verzeihen muss der Pflichtteilsberechtigte beweisen (§ 2337 BGB).
Pflichtteilsverzicht
Sehr wirksam, aber in der Regel sehr schwierig in der Herbeiführung, ist ein Pflichtteilsverzicht, der von dem Enterbten unterzeichnet wird. Damit dieser Verzicht rechtliche Wirksamkeit entfaltet, ist er zwingend beim Notar zu beurkunden. Im Erbfall kann der Pflichtteilsberechtigte dann nicht mehr auf seinem Pflichtteil bestehen. Es liegt auf der Hand, dass der Enterbte diesen Vertrag nicht unterzeichnen möchte. Denkbar ist, in solchen Fällen eine finanzielle Entschädigung in Form einer Abfindung zu vereinbaren.
Pflichtteil mindern
Liegen keine triftigen Gründe vor, um dem Pflichtteilsberechtigten auch den Pflichtteil zu entziehen, besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil durch eine Verringerung des Vermögens durch Schenkung zu Lebzeiten indirekt zu minimieren. Das Gesetz sieht für diesen Fall einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB) vor. Die Schenkung wird jedoch von Jahr zu Jahr um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt, sodass die Schenkung nach zehn Jahren nicht mehr zu berücksichtigen ist. Vorsicht ist auch geboten, an wen die Schenkung erfolgt. Bei einer Schenkung an Ehegatten beginnt diese Frist nicht vor Auflösung der Ehe.
Enterbung anfechten
Wer enterbt wurde, sollte hinterfragen und von einem Anwalt prüfen lassen, ob die Enterbung rechtmäßig erfolgte oder angefochten werden kann. Es gibt einige Möglichkeiten, warum die Enterbung nicht wirksam sein könnte. Eine Anfechtung einer letztwilligen Verfügung inklusive der enthaltenen Enterbung ist denkbar, wenn
das Testament unwirksam ist, z. B. weil der Erblasser nicht testierfähig war oder das Testament formunwirksam ist,
der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte,
der Erblasser über Umstände im Irrtum war, die sich später als nicht zutreffend erwiesen haben, und wenn er in Kenntnis dieses Umstandes nicht an dem Testament festgehalten hätte,
der Erblasser durch Drohung zur Enterbung bestimmt worden ist.
Achtung: Die Anfechtungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Kenntnis des Anfechtenden von dem Anfechtungsgrund.
Fazit
Enterbung ist der Ausschluss einer nach dem Gesetz erbberechtigten Person von der gesetzlichen Erbfolge.
Die rechtskräftige Enterbung muss durch letztwillige Verfügung, also durch Testament oder Erbvertrag erfolgen.
Die Enterbung bedarf keiner Begründung. Es steht jedem Erblasser frei, Angehörige zu enterben.
Einem gesetzlich bestimmten Personenkreis von nahen Angehörigen – sogenannte Pflichtteilsberechtigte – steht trotzdem der sogenannte Pflichtteil zu.
Der Pflichtteil kann in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen entzogen werden.
Zwischen dem Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten kann ein Pflichtteilsverzicht vereinbart werden. Dieser muss beim Notar beurkundet werden.
Durch Schenkung zu Lebzeiten kann der Pflichtteil indirekt gemindert werden.
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Rechtstipps zu "Enterbung" | Seite 11
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16.04.2015 Krau Rechtsanwälte Fachanwalt Notar„… hat Streit mit der Ehefrau von Karl und möchte Karl daher enterben. Der Notar belehrt W, dass Karl einen Pflichtteil von ¼ hat. W schäumt vor Wut. W verkauft sein Haus, bricht alle Brücken …“ Weiterlesen
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26.02.2015 Rechtsanwalt Uwe Matzeit„… . Die Tochter beantragte gleichwohl einen Erbschein, wonach sie aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments Erbin geworden sei. Sie war der Auffassung, dass die nachträgliche Enterbung nicht mehr möglich …“ Weiterlesen
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23.02.2015 Rechtsanwalt Philipp von Wrangell„… oder seine Eltern im Fall der Enterbung einen Pflichtteilsanspruch geltend machen können, der sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beläuft. Alle Schenkungen, die der Erblasser bis zu 10 Jahre vor seinem Tod …“ Weiterlesen
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29.01.2015 Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M.„… sind. Auch sind viele Testamente nicht ganz eindeutig und können unterschiedlich interpretiert werden. Hier kann man z.B. dadurch Druck aufbauen, dass man – trotz möglicher Enterbung – einen Erbschein …“ Weiterlesen
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19.11.2014 Rechtsanwältin Dr. Cécile Walzer„… . weil verschiedene Personen unterschiedliche Erbscheine beantragen. Pflichtteil & Enterbung Eine Enterbung der gesetzlichen Erben ist grundsätzlich möglich. Dies gilt auch für nahe Angehörige …“ Weiterlesen
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18.11.2014 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel„Wussten Sie schon, dass eine Enterbung nicht bedeutet, dass der Enterbte gar nichts aus dem Nachlass erhält? Streitigkeiten gehören zur Normalität in fast jeder Familie. Eskalieren …“ Weiterlesen
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22.08.2014 Rechtsanwältin Simone Huckert„… Fahrlässigkeit hätte erfahren können. Für den Beginn der Verjährung muss der Pflichtteilsberechtigte daher kumulativ Kenntnis haben vom Tod des Erblassers, von der enterbenden Verfügung (z. B. dem Testament …“ Weiterlesen
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17.06.2014 Rechtsanwalt Philipp Spoth„… die Richter, der Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag waren unter der Bedingung geschlossen, dass der jüngere Bruder alleiniger Erbe des Familienvermögens wurde. Da diese Bedingung mit der Enterbung …“ Weiterlesen
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19.03.2014 Rechtsanwälte Brandt, Weinreich & Abel„… , dass das Gesetz für gesetzliche Erben stets einen Pflichtteil vorsieht, unabhängig davon, ob ein Alleinerbe testamentarisch definiert wurde oder nicht. Dieser rechtliche Schutz vor Enterbung betrifft …“ Weiterlesen
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03.03.2014 KÜHNE Rechtsanwälte„… möglich, wenn der Überlebende die Erbschaft ausschlägt, in diesem Fall kann er über sein eigenes Vermögen neu verfügen. Frage: Was bedeutet es, wenn ich mein Kind enterbe? Antwort: Die Enterbung …“ Weiterlesen
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27.02.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… 2014 (Az.: XII ZB 607/12) entschieden, dass auch ein langjähriger Abbruch des Kontakts nach dem 18. Lebensjahr mit anschließender Kontaktverweigerung und Enterbung den Unterhaltsanspruch nicht verwirkt …“ Weiterlesen
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Die größten Irrtümer beim Pflichtteil - warum eine völlige Enterbung im Normalfall nicht möglich ist26.02.2014 KBM Legal Bauer Sommer Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte„Selbst in den harmonischsten Familien kann eine Erbschaft zu Differenzen führen. Insbesondere dann, wenn das Testament die Enterbung einzelner Familienmitglieder vorsieht …“ Weiterlesen
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05.02.2014 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… - und Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen, sollte die Mutter ihn enterben. Als Gegenleistung erhielt er von jedem Bruder einen Abfindungsbetrag von 150.000 Euro, insgesamt also 450.000 Euro. Das Finanzamt sah die Zahlung …“ Weiterlesen
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20.11.2013 GKS Rechtsanwälte„… festgelegt. Allerdings kann man durch den Einbau einer „Pflichtteilsstrafklausel" das Kind, das beim ersten Todesfall den Pflichtteil fordert, für den zweiten Erbfall enterben, sodass es auch beim …“ Weiterlesen
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02.05.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… , in dem das Kind von seiner Enterbung - und damit von seinem Pflichtteilsanspruch - erfahre. Härten müssten dabei in Kauf genommen werden. Anders könne es sich verhalten, wenn die Erbin …“ Weiterlesen
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08.04.2013 KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de„… 01.01.2010 geltenden Recht, nach drei Jahren, wobei die Verjährungsfrist mit Kenntnis von dem Erbfall und von der den Pflichtteilsberechtigten enterbenden Verfügung von Todes wegen (Testament) zu laufen …“ Weiterlesen
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04.03.2013 K & K Rechtsanwälte Dr. Kreienberg & Kuntz„… durch ein Testament regeln, dass dem eigenen Willen entspricht. Die Erbeinsetzung Vermeiden sollten Sie Wutverfügung wie: „Ich enterbe meinen Sohn Paul, weil er mir schon wieder zum Muttertag nur …“ Weiterlesen
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27.02.2013 Rechtsanwalt/Steuerberater Andreas Keßler„… -Jahres-Frist im Jahr 2009 bereits abgelaufen war. Im Jahr 2003 hatte die Klägerin vom Erbfall und von ihrer Enterbung Kenntnis erlangt, so dass in diesem Zeitpunkt der Fristbeginn gegeben war …“ Weiterlesen
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19.02.2013 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… eine unklare Rechtslage. Bevor das Nachlassgericht also einen beantragten Erbschein ausstellt, muss es prüfen, wer der wahre Erbe ist. Enterbung durch Testament? Ein Ehepaar errichtete im Jahr 1973 …“ Weiterlesen
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19.02.2013 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-PrellerDie Kinder könne von ihren Eltern enterbt werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller . Sie müssen nur im Testament andere Personen als Erbe einsetzen. Jedoch gehen Kinder nur selten leer aus, … Weiterlesen
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13.02.2013 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… aufheben. Dieser Wille muss jedoch klar hervortreten. Vorsicht: Enterbungen in bereits früher getroffenen abschließenden Erbregelungen beseitigt dieses Vorgehen nicht automatisch. (GUE)“ Weiterlesen
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31.01.2013 Rechtsanwalt Martin J. Haas„… Elternteils stellt ist stets die gleiche: Kann das eine Kind von dem anderen Kind einen Ausgleich verlangen? 2.) Liegt eine gesetzliche Erbfolge oder Enterbung (Ersetzung als Alleinerbe …“ Weiterlesen
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21.01.2013 Rechtsanwalt Robert Engels„… mittels eines Vermächtnisses („legado", Artikel 858 ff CC) einen Herausgabeanspruch über einen bestimmten Vermögenswert gegenüber dem Erben einräumen. Eine Enterbung kann aus den in Artikeln 853-855 CC …“ Weiterlesen
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03.01.2013 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… . Die lief allerdings bereits ab dem Tag, an dem der Pflichtteilsberechtigte von seiner Enterbung Kenntnis erhalten hatte Bei Testamentseröffnung am 1. Juli 2009 lief die Verjährungsfrist am 30. Juni …“ Weiterlesen