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Fahrlässigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

  • 3 Minuten Lesezeit
Fahrlässigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Bei dem Begriff Fahrlässigkeit handelt es sich um die Art und Weise, ein Verhalten zu begehen. Insbesondere liegt der Fokus auf den subjektiven Umständen der Handlung, demnach, ob die handelnde Person über Umstände Bescheid wusste und die Folgen ihrer Handlungen wollte oder nicht.

Im Gegensatz zur Fahrlässigkeit steht die vorsätzliche Begehung einer Handlung.

Fahrlässigkeit besteht aus mehreren Stufen, die unterschiedliche Ausprägungen darstellen. Je nachdem, welche Stufe an Fahrlässigkeit erreicht wurde, unterscheiden sich die Folgen des jeweiligen Handelns.

Wichtiger Punkt ist, dass der Handelnde nicht gegen die Rechtsordnung verstoßen will, sondern dies aus Unachtsamkeit tut. Vorzuwerfen ist demnach nur, dass die Person den Schaden bzw. die Rechtsverletzung hätte vermeiden können, wenn sie umsichtiger gewesen wäre.

Fahrlässigkeit – eine Definition

Fahrlässigkeit wird als das Außerachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt definiert. Die aus dem Zivilrecht bekannte Definition wird auch für die übrigen Rechtsgebiete angewandt. So ist im Strafrecht Fahrlässigkeit gegeben, wenn ein Straftatbestand ungewollt verwirklicht wird. Strafbar ist die Tat dann, wenn der Täter die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt nicht berücksichtigt und der jeweilige Straftatbestand die fahrlässige Begehungsweise unter Strafe stellt. Ebenfalls anerkannt ist diese Definition im Versicherungsrecht.

Es bedarf demnach einer Vorhersehbarkeit des rechts- und pflichtwidrigen Erfolges sowie der möglichen Vermeidbarkeit des soeben beschriebenen Erfolges.

Einfache und grobe Fahrlässigkeit im Zivilrecht

Einfache und grobe Fahrlässigkeit im Zivilrecht

Wann einfache Fahrlässigkeit vorliegt, richtet sich nach § 276 Abs. 2 BGB. Bei der Fahrlässigkeit wird vorausgesetzt, dass der Schuldner (im Zivilrecht) die Folge seiner Handlung bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen, aber nicht daran gedacht hat.  

Eine Definition für die grobe Fahrlässigkeit existiert zwar nicht. Allerdings handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, wenn die erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße nicht hinreichend berücksichtigt wird.

Strafrecht

Im Strafrecht spricht man von einem fahrlässigen Tun, wenn der Täter den Straftatbestand nicht verwirklichen wollte und lediglich die ihm mögliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen hat und den nach dem Gesetz erforderlichen Erfolg hätte voraussehen können. Strafbar ist eine fahrlässige Tat auch nur dann, wenn das Handeln gemäß § 15 StGB durch das jeweilige Gesetz bestraft werden soll. So gibt es beispielsweise keine Strafe, wenn der Täter unabsichtlich etwas kaputtmacht, da es keine fahrlässige Sachbeschädigung gibt.

Im Strafgesetzbuch (StGB) sind zum Beispiel die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), die fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder die fahrlässige Brandstiftung (§ 306d StGB) als strafbare Fahrlässigkeitsdelikte aufgelistet.

Generell wird zwischen der bewussten und unbewussten Fahrlässigkeit unterschieden. Wenn der Täter den voraussehbaren Erfolg nicht in seine Gedankenwelt eingebunden hat, bei hinreichender Achtsamkeit aber hätte die Umstände erkennen können, spricht man von unbewusster Fahrlässigkeit. Dabei muss es dem Täter möglich gewesen sein, die Situation seinen Fähigkeiten nach zu erkennen. Auch muss es ihm möglich gewesen sein, den Schadenseintritt zu verhindern.

Wenn er den Erfolg als möglich empfunden hat, er aber darauf vertraut hat, dass dieser nicht eintreten werde, handelt es sich in der Regel um bewusste Fahrlässigkeit.

Der Grad der Fahrlässigkeit ist wichtig, um die Strafe einzuschätzen. Dabei wird die Strafe niedrig ausfallen, wenn die Fahrlässigkeit gering ist. Das Strafverfahren wird dann in der Regel wegen geringem Verschulden nach § 153 Strafprozessordnung (StPO) eingestellt.

Im Zivilrecht hingegen ist der Grad der Fahrlässigkeit vor allem dann relevant, wenn mehrere Personen zur Schadensentstehung beigetragen haben und zu entscheiden ist, wer die Hauptschuld trägt bzw. wie das Mitverschulden nach § 254 BGB) zu verteilen ist. Davon hängt in der Folge dann der anteilige Umfang der Schadensersatzpflicht ab.


 

Foto(s): ©Pixabay/blende12, ©Pexels/Nathan Cowley

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Rechtstipps zu "Fahrlässigkeit" | Seite 153

  • 19.07.2007 steuerwerk PartG mbB
    „… wird in geeigneten Fällen (fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr u. ä.) schon früh den Kontakt mit der Staatsanwaltschaft suchen, um seinem Mandanten einen risikoreichen Strafprozess zu ersparen …“ Weiterlesen
  • 25.06.2007 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… . Das LG Kleve gab der Versicherung Recht. Die Frau habe grob fahrlässig gehandelt. Denn in der Anleitung wurde ausdrücklich davor gewarnt, Kissen die mit Gel, Kirschkernen oder Körnern gefüllt …“ Weiterlesen
  • 01.06.2007 Rechtsanwalt Max Postulka
    „… des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag, vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten …“ Weiterlesen
  • 18.05.2007 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… Restschuldbefreiung beantragen, d.h. den Erlass dieses Betrages. Die Restschuldbefreiung wird gewährt, es sei denn es liegen Ablehnungsgründe des § 290 InsO vor, z.B. weil er grob fahrlässig falsche …“ Weiterlesen
  • 09.05.2007 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel
    „… wenn aber eine derartige Versicherung gegeben ist, kann sich der Versicherer unter Umständen darauf berufen, wegen grob fahrlässiger Verursachung des Versicherungsfalls durch den Fahrer/Versicherungsnehmer nicht haften …“ Weiterlesen
  • 24.04.2007 Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
    „… von zwei Assistenzärzten war keine grobe Fahrlässigkeit bei der Behandlung einer schwangeren Frau nachzuweisen. Die Klinik war in einem Arzthaftungprozess wegen Behandlungsfehlern rechtskräftig …“ Weiterlesen
  • 24.04.2007 Speckhardt & Coll. Rechtsanwälte
    „… , dass der Vermieter als Störer zu qualifizieren sei. Als Brandursache kam hier jedoch nur ein Handeln des Mieters in Frage. Der Vermieter müsse für eine fahrlässige Brandstiftung seines Mieters nicht einstehen.“ Weiterlesen
  • 15.09.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… als grob fahrlässiges Verhalten Allerdings kann auch eine Freisprechanlage in gewissen Fällen nicht zu einer Haftungsbefreiung führen. Kommt es auf der Autobahn durch das Bedienen einer Freisprechanlage …“ Weiterlesen
  • 21.08.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… ihnen ein Entlastungsbeweis (so etwa OLG Köln, Urteil vom 15.02.2006, Az.: 22 U 145/04). Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Dieses neue Abkommen vom 28.04.2004 regelt …“ Weiterlesen
  • 31.03.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… . Nach einer Aufsehen erregenden Entscheidung des OLG Stuttgart (2005 - 5 Ss 12/05) im vergangenen Jahr, in der ein Bauherr wegen fahrlässiger Tötung eines Arbeiters verurteilt wurde, rückt …“ Weiterlesen
  • 01.02.2006 anwalt.de-Redaktion
    „… kann sich – wie in vielen Lebensbereichen – auch im Winterurlaub als segensreich entpuppen. So zahlt diese auch dann, wenn der Wintersportler fahrlässig handelt - also zum Beispiel schneller fährt …“ Weiterlesen
  • 13.12.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… die Versicherung für den entstanden Schaden auf. Entscheidend ist, ob der Christbaumbesitzer die notwendige Sorgfalt aufgebracht hat. Bei grob fahrlässigem Verhalten kommt die Versicherung für den Brandschaden …“ Weiterlesen
  • 03.08.2005 anwalt.de-Redaktion
    „… mit dem Hinweis auf die folgenden beiden Haftungsbegrenzungsklauseln in den AGB ab: Zum einen sollte die Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt …“ Weiterlesen