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Führerscheinentzug und Alkohol: Ab wie viel Promille ist der Lappen weg?

  • 4 Minuten Lesezeit
Führerscheinentzug und Alkohol: Ab wie viel Promille ist der Lappen weg?

Auf einer Party gehört für viele Menschen der Alkohol einfach dazu. Doch anstatt den Nachhauseweg beispielsweise im Bus oder Taxi anzutreten, benutzen sie im betrunkenen Zustand ihr eigenes Kfz. Dabei ist gerade Trunkenheit im Verkehr die Hauptursache für Unfälle. Doch ab wie viel Promille macht sich der Auto- oder gar der Fahrradfahrer strafbar oder muss mit dem Führerscheinentzug rechnen?  

Alkohol im Straßenverkehr  

Setzt man sich betrunken ans Steuer oder begeht einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsregeln und gefährdet dadurch sich und andere, ist dies nicht nur unverantwortlich gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Verkehrssünder müssen vielmehr neben einem Bußgeld auch mit einem Fahrverbot rechnen. Und ist der Führerschein erst einmal weg, kann es lange dauern bis man wieder fahren darf.  

Wer Alkohol trinkt, kann sich zwar leichter entspannen; doch dafür verlangsamt sich etwa die Reaktionsfähigkeit des betrunkenen Fahrers und auch seine Geschwindigkeitsschätzung nimmt ab. Als Folge begeht er mehr Fahrfehler, ist also nicht mehr fähig, das Kfz sicher zu benutzen. Im fahruntüchtigen Zustand ist das Fahren eines Kfz in Deutschland daher verboten.  

Relative Fahruntüchtigkeit  

Bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 Promille ist der Fahrer bereits relativ fahruntüchtig. Das bedeutet, dass sich der Fahrer etwa nach § 315c I Nr. 1a StGB (Strafgesetzbuch) oder nach § 316 StGB strafbar macht, wenn neben der Alkoholisierung noch weitere Umstände dazukommen, die eine Fahruntüchtigkeit belegen, z. B. Schlangenlinien bzw. über eine rote Ampel fahren oder die Benutzung der Gegenfahrbahn. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.  

Ab einer BAK von 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG (Straßenverkehrsgesetz). Der erste Verstoß – ohne Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss – wird dann bereits mit einem Bußgeld von derzeit 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet, der zweite Verstoß kostet den „Wiederholungstäter“ bereits 1000 Euro, zwei Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot, vgl. Bußgeldkatalog 2016.  

Absolute Fahruntüchtigkeit  

Ab einer BAK von 1,1 Promille wird die Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar angenommen, sog. absolute Fahruntüchtigkeit. Selbst wenn der Fahrer also keine Schlangenlinien fährt, sondern sich an jede Verkehrsregel hält – so z. B. bei Gewohnheitstrinkern möglich –, hat er sich etwa wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr strafbar gemacht. Dann muss man zusätzlich nicht nur mit drei Punkten in Flensburg rechnen, sondern man ist auch für einige Monate seinen Führerschein los. Zu beachten ist aber, dass die absolute Fahruntüchtigkeit bei betrunkenen Fahrradfahrern erst ab 1,6 Promille angenommen wird. Wer als Kraftfahrer mit Alkohol im Blut erwischt wird, muss sich auf den sog. „Idiotentest“ – die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) – gefasst machen. Das gilt vor allem dann, wenn der Autofahrer den Eindruck erweckt, ein sog. Gewohnheitstrinker bzw. Alkoholabhängiger zu sein. Ab einem BAK von 1,6 Promille wird man daher an einer MPU zwingend durchführen müssen.  

Kein Alkohol in der Probezeit  

Für Fahranfänger in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gibt es jedoch eine Sonderregelung nach § 24c StVG: Sie dürfen nämlich gar keinen Alkohol trinken, die Promillegrenze liegt daher bei 0,0 Promille. Ein einmaliger Verstoß wird mit einer Geldbuße geahndet und führt zu einer zweijährigen Probezeitverlängerung sowie nach § 2a II Nr. 1, 2 StVG zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Bei einem weiteren schwerwiegenden Verstoß droht jedoch der Entzug der Fahrerlaubnis.  

Neuerteilung der Fahrerlaubnis 

Das Gericht verhängt für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in schwerwiegenden Fällen auch auf Lebensdauer. Um wieder eine Fahrerlaubnis zu erlangen, muss sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde neu beantragt werden. Diese prüft, ob derAntragsteller wieder über die erforderliche Fahreignung verfügt oder körperliche, geistige oder charakterliche Mängel dem entgegenstehen. Dazu kann sie beispielsweise ein medizinisch-psychologisches Gutachten einfordern (MPU oder „Idiotentest“). Wurde die Fahrerlaubnis für länger als zwei Jahre entzogen, ist zudem die erneute Ablegung der Führerscheinprüfung in Theorie und Praxis erforderlich. 

Drogen im Straßenverkehr 

In Hinblick auf die erneute Beantragung der Fahrerlaubnis hat eine unter Drogeneinfluss begangene Verkehrswidrigkeit eine besonders "ernüchternde" Wirkung. Feststellbar ist mittlerweile nicht nur die Blut-Alkohol-Konzentration (BAK), sondern auch der Konsum von anderen Rauschmitteln. Die "Modedroge" Cannabis kann im Blut durch Spuren des so genannten Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt werden. Der Nachweis von Drogenkonsum lässt regelmäßig auf die generelle Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz schließen, so dass es meist nicht zum bloßen Führerscheinentzug, sondern gleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommt. So hat kürzlich das Verwaltungsgericht Saarlouis bei Cannabis die Fahruntauglichkeit ab einem Wert ab 2ng/ml THC (Beschluss vom 16.01.2007, Az.: 10 L 71/07) und die sofortige Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verkehrsbehörde bestätigt. 

(VOI, WEL)  

Foto(s): ©Adobe Stock/golibtolibov

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Rechtstipps zu "Führerscheinentzug Alkohol" | Seite 2

  • 26.07.2017 Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund
    „Für den Verlust des Führerscheins gibt es zahlreiche Gründe: Alkohol am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitung oder auch andere Delikte. Die Betroffenen verlieren den Führerschein oder werden …“ Weiterlesen
  • 20.02.2018 anwalt.de-Redaktion
    „… gibt. Drei weitere große Irrtümer zum Thema Alkohol, Fahrbahn und Radfahrer 1. Mit Alkohol im Blut muss man nur das Auto stehen lassen Ein ebenfalls weit verbreiteter Irrglaube mit schwerwiegenden …“ Weiterlesen
  • 18.04.2017 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… eine MPU sein können ( BayVGH, Beschl. v. 16.08.2006, AZ: 11 CS 05.3394 ). Gelegentlicher Konsum kann somit bereits zum Führerscheinentzug führen, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen …“ Weiterlesen
  • 18.03.2017 Rechtsanwalt Benjamin C. Wenzel
    „… zurückzuziehen, dass man dazu jetzt nichts sagen werde. Bin ich verpflichtet, mich an Alkohol- oder Drogentests zu beteiligen? Um Ihre Verkehrstüchtigkeit zu überprüfen, kann die Polizei verschiedene Tests …“ Weiterlesen
  • 05.04.2018 Rechtsanwalt Mustafa Ertunc
    „… im Zusammenhang mit dem Führerscheinentzug wie Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis, Prüfungsgebühren, ärztliche Gutachten. Beim Vorliegen von Straftaten, die zum Führerscheinentzug führten, wie Alkohol …“ Weiterlesen
  • 22.05.2022 Rechtsanwältin Alexandra de Brossin de Méré
    „… oder bei Verkehrsverstößen in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen angeordnet. Diese Sanktion, Fahrverbot und medizinische Untersuchung wird durch die Verwaltung in einem Bescheid festgesetzt …“ Weiterlesen
  • 02.07.2019 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion
    „… ist. Ist man dagegen vorbelastet, ist in der Alpenrepublik bei ungünstiger Prognose sogar ein lebenslanger Führerscheinentzug möglich. Auch deutsche Fahrer riskieren dabei zunächst ihren Führerschein …“ Weiterlesen
  • 29.04.2016 Rechtsanwältin Erika von Heimburg
    „… vor, wenn man gleichzeitig zu dicht auffährt oder die Lichthupe permanent einsetzt um die Bahn für sich freizumachen. 3. Bei Alkohol am Steuer muss ich meinen Führerschein für ein Jahr abgeben …“ Weiterlesen
  • 31.10.2014 Rechtsanwalt Holger Hesterberg
    „… 05.3394). Gelegentlicher Konsum kann somit bereits zum Führerscheinentzug führen, ohne daß weitere Umstände hinzutreten müssen. An der Fähigkeit, zwischen Konsum und Fahren zu trennen fehle es immer dann …“ Weiterlesen
  • 19.09.2014 Rechtsanwalt Mario Kroschewski
    „… in der Wissenschaft decken die Bandbreite zwischen „Genussmittel ähnlich Alkohol“ und „gefährlicher Einstiegsdroge“ ab. Fest steht jedoch: Wer gelegentlich Cannabis konsumiert und zwischen Konsum und Führen …“ Weiterlesen
  • 08.05.2014 Rechtsanwalt Dr. Henning Hartmann
    „… . S. 1980) und die, wie gesagt, ab 1.5.2014 Wirksamkeit erlangt haben. Die meist gefürchtete Maßnahme, nämlich der Führerscheinentzug, erfolgt nun bereits ab acht (8) Punkten. Zur Bepunktung …“ Weiterlesen
  • 04.12.2013 Kanzlei Recht und Recht
    „… die Strafen hierfür können erheblich sein. Sie reichen von einer drastischen Geldstrafe über Fahrverbot bis hin zu einem Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug). Auch eine MPU (Medizinisch …“ Weiterlesen
  • 25.11.2013 Rechtsanwalt Dr. Sascha Böttner
    „Ein Führerscheinentzug hat für viele Menschen schwere Konsequenzen. Sei es privater oder beruflicher Natur. Aus diesem Grund trifft der Entzug der Fahrerlaubnis viele Menschen härter …“ Weiterlesen
  • 11.07.2012 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… außerhalb des Straßenverkehrs kann für einen Führerscheinentzug ausreichen, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene schon in nächster Zeit auch alkoholisiert ein Kraftfahrzeug führen würde …“ Weiterlesen
  • 08.06.2012 Rechtsanwalt Clemens Louis
    „… Warum brauche ich überhaupt einen Verteidiger im Strafverfahren wegen Alkohol im Straßenverkehr? Sich selber in einem Strafverfahren zu verteidigen, ist meist eine der größten Fehlentscheidungen …“ Weiterlesen
  • 05.04.2012 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
    „Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr unter alkoholischer Wirkung (0,95 Promille) und mit 3,8 ng/ml Kokain im Blut geführt. Das Gericht stellte fest …“ Weiterlesen
  • 23.02.2012 Heinz Rechtsanwälte
    „Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen. Schon ab …“ Weiterlesen
  • 17.10.2011 Rechtsanwalt Christian Steffgen
    „… alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft..." Soweit Leib oder Leben …“ Weiterlesen
  • 16.03.2011 WAGNER HALBE Rechtsanwälte
    „Wer kennt es nicht: es ist mal wieder spät geworden, man hat mit Freunden beisammen gesessen und ein paar Gläser zu viel getrunken. Manch einer denkt dann schon mal: Ach, das bisschen Alkohol …“ Weiterlesen
  • 29.09.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Es gibt immer wieder Schlitzohren, die denken, dass sie nach einem Führerscheinentzug in Deutschland einfach nur einen neuen Führerschein im Ausland machen müssen, um wieder offiziell legitimiert …“ Weiterlesen
  • 04.07.2008 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… auch Punkte in Flensburg „sammeln". Schwere Verstöße gegen die StVO können sogar ein Fahrverbot für Pkw/Motorrad oder den Führerscheinentzug nach sich ziehen. Grundsätzlich gilt: Fahrradfahrer müssen …“ Weiterlesen
  • 07.09.2007 Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Sven Skana
    „… zusätzlich folgende Voraussetzungen vor, kann auch hier die Fahreignung aberkannt werden: keine Trennung von Konsum und Fahren zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderer psychoaktiv wirkender Stoffe …“ Weiterlesen