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Kindergeld – das müssen Sie wissen!

  • 7 Minuten Lesezeit

Der Anspruch auf Kindergeld hängt von vielen Faktoren ab. Das Alter des Kindes und die Lebenssituation von Kind und Eltern spielen eine wichtige Rolle. Das müssen Sie beachten:

Das Wichtigste in Kürze

  • Kindergeld ist ein Beitrag, der monatlich an Eltern oder sonstige Berechtigte überwiesen wird, um sie finanziell zu unterstützen.
  • Die Höhe des Kindergelds richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
  • Kindergeld wird generell für Kinder im Alter von bis zu 18 Jahren gezahlt.
  • In bestimmten Fällen können Sie auch Kindergeld für über 18 Jahre alte Kinder erhalten.

Was ist Kindergeld?

Kindergeld ist eine Leistung, die vom Staat gezahlt wird, um Familien zu fördern und sicherzustellen, dass Kindern das Existenzminimum zur Verfügung steht. Kindergeld wird als monatliche Leistung ausbezahlt. Das Kindergeld ist steuerfrei, muss also nicht versteuert werden.

Der Zeitpunkt der Auszahlung des Kindergelds wird dabei durch die Endziffer der Kindergeldnummer bestimmt. Beispielsweise wird das Kindergeld bei der Kindergeldnummer 515FK111111 zu Beginn des Monats ausgezahlt, bei der Kindergeldnummer 515FK999999 am Ende des Monats. Das Kindergeld wird durch Überweisung auf ein vom Berechtigten angegebenes Konto gezahlt. Eine Verteilung des Kindergelds auf mehrere Konten ist dabei nicht möglich.

Die gesetzlichen Regelungen zum Kindergeld finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) und im Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Ist der Berechtigte unbeschränkt steuerpflichtig, wird das Einkommensteuergesetz angewendet. Ist er es nicht, gilt generell das Bundeskindergeldgesetz. Besteht die Möglichkeit, beide Gesetze anzuwenden, weil etwa auf den Vater und die Mutter unterschiedliche Gesetze anzuwenden sind, hat das Einkommensteuergesetz Vorrang.

Der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag

In bestimmten Fällen können Eltern statt des Kindergelds den Kinderfreibetrag erhalten. Der Kinderfreibetrag ist eine feste Summe, die Eltern pro Kind und Jahr verdienen dürfen, ohne dass sie versteuert werden muss. Diese wird am Ende des Jahres rückwirkend von dem zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen. Welche Möglichkeit finanziell für Sie mehr Vorteile bringt, ermittelt das Finanzamt selbst. Eltern erhalten entweder den Kinderfreibetrag oder Kindergeld, aber nicht beides.

Wer hat einen Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch auf Kindergeld steht deutschen Staatsangehörigen zu, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Auch ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland wohnen und entweder eine Niederlassungserlaubnis besitzen oder freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige der Europäischen Union sind, können Kindergeld beantragen.

Dasselbe gilt unter anderem für ausländische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht besitzen oder in Deutschland erwerbstätig sind und in der Europäischen Union oder der Schweiz leben. Wer in Deutschland zwar Einkünfte erzielt, hierzulande aber keinen Wohnsitz hat, ist dagegen beschränkt steuerpflichtig und somit nicht berechtigt.

Leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder – in welchen Fällen können Sie Kindergeld beantragen?

Damit der Staat Kindergeld zahlt, muss der Wohnsitz des betreffenden Kindes in Deutschland, der Europäischen Union oder der Schweiz liegen. Dazu wird vorausgesetzt, dass zwischen dem Kind und dem Bezieher von Kindergeld eine familiäre oder familienähnliche Beziehung besteht.

Zulässig sind unter anderem verwandte Kinder, Stiefkinder, adoptierte Kinder, Pflegekinder, die zur Familie gehören, und in den Haushalt aufgenommene Kinder. Wer ein Kind nur deswegen in seinen Haushalt aufnimmt, weil er Kindergeld erhalten möchte, wird mit seinem Antrag keinen Erfolg haben.

Für alle Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind, hat der Antragssteller ein grundsätzliches Recht auf Kindergeld. Für ältere Kinder müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Vollwaisen haben die Möglichkeit, für sich selbst Kindergeld zu beantragen, wenn keine andere Person dafür infrage kommt. In einem solchen Fall findet das Bundeskindergeldgesetz Anwendung.

Wie hoch ist das Kindergeld?

seit Juli 2019ab Januar 2021
erstes und zweites Kindje 204 Euroje 219 Euro
drittes Kind210 Euro225 Euro
jedes weitere Kindje 235 Euroje 250 Euro

Welches Kind als erstes Kind, zweites Kind, drittes oder weiteres Kind zählt, richtet sich nach der Reihenfolge, in der sie geboren wurden.

Kinder, für die einem anderen Elternteil ein Kindergeldanspruch zusteht, werden bei der Reihenfolge trotzdem für jeden Berechtigten mitgezählt. Sie werden daher umgangssprachlich als Zählkinder bezeichnet. Besteht für ein Kind grundsätzlich kein Kindergeldanspruch, wird es bei der Reihenfolge nicht berücksichtigt.

Wer erhält das Kindergeld?

Für jedes Kind steht nur einer einzigen Person Elterngeld zu. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt, müssen die Eltern die Entscheidung treffen, wer das Kindergeld erhalten soll. Lebt ein Kind im gemeinsamen Haushalt zusammen mit den Großeltern, haben die Eltern einen vorrangigen Anspruch. Allerdings können sie zugunsten der Großeltern darauf verzichten. Auch Personen, die nicht die Eltern sind, können einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sich die Kinder in deren Obhut befinden.

Lebt das Kind nach einer Trennung der Eltern in verschiedenen Haushalten, hat der Elternteil, der mit dem Kind zusammenlebt und es betreut, den Anspruch auf Kindergeld. Zahlt der andere Elternteil Unterhalt, wird als Ausgleich die Hälfte des Kindergelds auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

Wie beantragen Sie Kindergeld?

Kindergeld muss schriftlich beantragt werden. Die Formulare für den Kindergeldantrag erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder im Bereich „Downloads“. Schicken Sie Ihren ausgefüllten Antrag per Post oder Fax an die für Sie zuständige Familienkasse. Sie müssen dabei für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beantragen möchten, eine separate „Anlage Kind“ beilegen.

Wann müssen Sie zusätzliche Dokumente beilegen?

In bestimmten Fällen verlangt die Familienkasse Belege von Ihnen, die Sie als Kopien der Originalurkunden einreichen müssen.

  • Möchten Sie für ein Kind Kindergeld beantragen, das momentan eine Schulausbildung, Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, benötigen Sie eine Bescheinigung der Schule oder der Hochschule.
  • Absolviert Ihr Kind eine Berufsausbildung, müssen Sie die Art und Dauer der Ausbildung belegen.
  • Hat Ihr Kind bereits eine Erstausbildung abgeschlossen, müssen Sie eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte beilegen. Handelt es sich um eine schulische Ausbildung, ist das Prüfungszeugnis erforderlich.
  • Absolviert Ihr Kind ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, müssen Sie die Vereinbarung mit dem Veranstalter beilegen.
  • Für Kinder mit Behinderung müssen Sie eine amtliche Bescheinigung wie den Schwerbehindertenausweis beilegen.

Was müssen Sie der Familienkasse mitteilen, während Sie Kindergeld beziehen?

Wenn Sie Kindergeld beantragt haben, sind Sie verpflichtet, Ihrer Familienkasse in möglichst kurzer Zeit alle wichtigen Änderungen mitzuteilen, die die Lebenssituation Ihres Kindes betreffen. Das ist etwa der Fall, wenn das Kind aus dem Haushalt auszieht, eine Tätigkeit im Ausland aufnimmt, eine Anstellung im öffentlichen Dienst beginnt oder damit beginnt, andere staatliche Leistungen zu beziehen.

Auch Änderungen, die Ihnen nach dem Ende Ihres Anspruchs auf Kindergeld bekannt werden, müssen Sie melden. In vielen Fällen können sich diese nachträglich auf die Höhe des Kindergelds auswirken. Senden Sie Ihre Informationen direkt an die zuständige Familienkasse. Vernachlässigen Sie Ihre Mitteilungspflicht, kann eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorliegen. Zudem kann es vorkommen, dass Sie bereits erhaltenes Kindergeld zurückzahlen müssen.

Meldepflichten bei über 18-jährigen Kindern

Erhalten Sie Kindergeld für ein Kind im Alter von über 18 Jahren, müssen Sie die zuständige Familienkasse benachrichtigen, wenn Ihr Kind eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen hat oder eine Erwerbstätigkeit beginnt, wobei Ausnahmen für Kinder mit Behinderung gelten.

Zudem sind Sie unter anderem verpflichtet, mitzuteilen, wenn Ihr Kind seine Ausbildung wechselt, unterbricht oder den freiwilligen Wehrdienst beginnt. Auch wenn Ihr Kind schwanger ist und die Mutterschutzfrist zu laufen beginnt, müssen Sie dies mitteilen.

Was müssen Eltern zusätzlich bei Kindern im Alter von über 18 Jahren beachten?

Für ein Kind im Alter von über 18 Jahren können Sie Kindergeld erhalten, bis es sein 25. Lebensjahr abschließt, wenn es eine Ausbildung für einen zukünftigen Beruf absolviert. Hierzu zählt nicht nur eine Berufsausbildung, sondern auch der Besuch weiterführender Schulen und ein Studium.

Wird die Ausbildung abgeschlossen, endet der Anspruch in dem Monat, in dem Ihr Kind die Urkunde mit dem Ergebnis seiner Abschlussprüfung erhalten hat. Musste es die Ausbildung wegen Erkrankung oder Mutterschaft unterbrechen, erhalten Sie in den meisten Fällen weiterhin Kindergeld.

Einen Anspruch auf Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus haben Sie für Kinder in einer Berufsausbildung, die Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben.

Kinder mit Behinderung als Sonderfall

Für ein über 18 Jahre altes behindertes Kind können Eltern auch Kindergeld erhalten, wenn es sich nicht in einem Ausbildungsverhältnis befindet. Dabei wird das Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus ohne Begrenzung gezahlt. Die Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann.

Wann ist der Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen?

Der Anspruch auf Kindergeld besteht nicht, wenn das Kind im Ausland Leistungen erhält, die mit dem Kindergeld in Deutschland vergleichbar sind. Das gilt auch dann, wenn die gezahlten Beiträge niedriger sind, als es dem Kind nach deutschem Recht zustehen würde. Ausnahmen sind möglich, wenn es sich um Leistungen handelt, die in der Europäischen Union oder der Schweiz gewährt werden.

Foto(s): ©stock.adobe.com/Katyspichal

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Rechtstipps zu "Kindergeld" | Seite 4

  • 18.12.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… ) Kinder in Ausbildung/Studium Anspruch auf 930 Euro in eigener Bleibe. Davon werden eigene Verdienste wie ein Azubi-Gehalt und das Kindergeld abgezogen. All dies gilt, sofern die Eltern …“ Weiterlesen
  • 01.12.2022 Rechtsanwalt Michael Tritschler
    „… Dezember 2022 werden wir die neue Tabelle hier veröffentlichen . Andererseits reagiert auch der Staat, in dem ab 1. Januar 2023 das Kindergeld einheitlich von 219,50 € auf 250 € pro Kind erhöht …“ Weiterlesen
  • 04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.
    „… eigentlich kein Anrecht hat. Dies trifft etwa beispielsweise zu, wenn man Einkommensquellen wie Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Zinserträge dem Jobcenter nicht mitteilt, dem Finanzamt Schenkungen …“ Weiterlesen
  • 11.11.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… vom 10.11.2023 wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder einheitlich nicht nur auf 237 € pro Kind und pro Monat erhöht, wie zunächst geplant, sondern tatsächlich für die ersten drei Kinder …“ Weiterlesen
  • 09.11.2022 Rechts- und Fachanwältin Ulrike A. Werner
    „„Alles neu macht der …“ nicht Mai, sondern Januar. Mit Wirkung zum 01.01.2023 soll es eine neue Düsseldorfer Tabelle geben, die die Erhöhung des Kindergeldes und des Mindestunterhaltes für …“ Weiterlesen
  • 03.11.2022 Rechtsanwältin Cordula Alberth
    „… Altersstufe (von 12 bis 17 Jahren) auf 543 €. Auf die vorgenannten Beträge wird das halbe Kindergeld angerechnet. Auch das Kindergeld soll voraussichtlich zum 01.0.2023 steigen: nämlich für die ersten …“ Weiterlesen
  • 02.11.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… den Unterhaltssatz nach ihren jeweiligen finanziellen Möglichkeiten, abzüglich des Kindergelds, das dem Kind nun direkt zusteht . Auch hier gibt es kein Gefeilsche um die 50 EUR zu zahlenden Unterhalt. Ganz …“ Weiterlesen
  • 25.10.2022 Rechtsanwalt Bernd Koch
    „… und mindestens eines der Kinder minderjährig ist und Kindergeld für dieses Kind gezahlt wird. Sie haben Fragen zum Thema Wohngeld oder zum Grad der Behinderung? Ihr Antrag auf Wohngeld wurde abgelehnt oder Ihnen wurde ein zu geringer Grad der Behinderung zuerkannt? Wir sind Ihnen gerne behilflich.“ Weiterlesen
  • 24.10.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „Der Staat fördert Familien und alleinerziehende Elternteile, indem er für jedes Kind Kindergeld zahlt oder den steuerlichen Kinderfreibetrag gewährt. Sind die Eltern geschieden und wird das Kind …“ Weiterlesen
  • 26.09.2022 Rechtsanwältin Anja Groeneveld
    „… . Der Vater sollte für seine beiden Söhne Kindesunterhalt in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Mindestunterhalts abzüglich des staatlichen Kindergelds zahlen. Der 45-jährige Mann hatte keine Berufsausbildung …“ Weiterlesen
  • 07.12.2022 Rechtsanwältin Ulrike Köllner
    „… Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle, der € 6.024 : 12 beträgt, also 502,00 monatlich. Diese Erhöhung wird durch die Erhöhung des Kindergelds auf € 250,00 für das erste bis dritte Kind nicht kompensiert …“ Weiterlesen
  • 27.09.2022 Rechtsanwältin Dr. Angelika Zimmer
    „Nach einer Trennung müssen sich die Eltern unbedingt damit auseinandersetzen, wer zukünftig das Kindergeld für die gemeinsamen Kinder beziehen soll. Verbleiben die Eltern nach der Trennung …“ Weiterlesen
  • 07.09.2022 Rechtsanwältin Sylvia Weiße
    „… wird bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt. Kindergeld Ab der Geburt steht jeder Familie bis zum 18. Lebensjahr (darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen) das staatliche Kindergeld zu. Beantragt …“ Weiterlesen
  • 29.08.2022 Rechtsanwalt Thomas Misikowski
    „… auf den Barunterhalt entfallenden Kindergeldes und abzüglich des vom anderen Elternteil geleisteten Barunterhalts. Die andere Hälfte des Kindergeldes, die der betreuende Elternteil erhält …“ Weiterlesen
  • 18.12.2023 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… Sie zudem, dass der sich aus der Düsseldorfer Tabelle ergebende Unterhalt um das Kindergeld zu reduzieren ist. Bei Minderjährigen ist die Hälfte des Kindergeldes anzurechnen. Bei Volljährigen …“ Weiterlesen
  • 21.08.2022 Rechtsanwalt Bernd Koch
    „… - und Rückforderungsbescheide sind schwer verständlich. Hier kommt es insbesondere in Bezug auf die Anrechnung von Einkommen, Kindergeld, Unterhalt, Vermögen, etc. häufig zu Fehlern in der Berechnung …“ Weiterlesen
  • 02.08.2022 Rechtsanwalt Michael Scholz
    „… Erwerbstätigkeit nachgehen, in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts nicht generell den Anspruch auf Kindergeld verweigern. Das Gericht weist darauf hin, dass es für einen Kindergeldanspruch ausreiche …“ Weiterlesen
  • 21.07.2022 Rechtsanwalt Michael Scholz
    „… . Von diesem Betrag wird jedoch die Hälfte des Kindergeldes (109,50 €) abgezogen, so dass insgesamt ein Zahlungsbetrag von 615,50 € zu zahlen ist. Der Selbstbehalt / Mindestunterhalt Die Höhe des Kindesunterhaltes …“ Weiterlesen
  • 13.07.2022 Rechtsanwalt Markus Schneckener
    „… auf Nachweis freigegeben werden. Für Kontoinhaber mit Unterhaltspflichten erhöhen sich die Freibeträge in einem noch größeren Maße. Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen zum Beispiel für Ehegatten und Kinder …“ Weiterlesen
  • 08.07.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… . Es ist damit in der Lage, seinen Lebensunterhalt auf der Grundlage der BAföG-Leistungen zu finanzieren und ist insoweit nicht mehr auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Wird das Kindergeld auf BAföG …“ Weiterlesen
  • 04.07.2022 Rechtsanwalt Achim Bensch
    „… auf Ihrem P-Konto erhöht werden ". Auch das Kindergeld hat Auswirkungen auf die Höhe des Betrages, der vor der Pfändung durch Ihre Gläubiger geschützt ist. Es wurde zuletzt 2021 erhöht …“ Weiterlesen
  • 30.06.2022 Rechtsanwalt Cornel Ehrentraut
    „… oder gerichtlichem Beschluss) gezahlt, der vorsieht, dass das gesetzliche Kindergeld anzurechnen ist (§ 1612b Abs. 1 BGB), wird der Unterhalt automatisch um die Hälfte des staatlichen Kindergeldes u nd damit …“ Weiterlesen
  • 21.06.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… , durch eigenen Verdienst teilweise aus dem Bezug von Sozialleistungen auszusteigen. Das Kindergeld wird bei der Bemessung des Einkommens nicht berücksichtigt. Unterhaltsvorschuss, wenn man heiratet …“ Weiterlesen
  • 17.12.2022 Rechtsanwalt Oliver Worms
    „… Elternteils und dem Alter des Kindes. Der genaue Betrag ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes. Treffen Sie eine Sorgevereinbarung für Ihr Kind Möchten …“ Weiterlesen