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Markenrecherche: So recherchieren Sie schnell und zuverlässig!

  • 3 Minuten Lesezeit
Markenrecherche: So recherchieren Sie schnell und zuverlässig!

Bei der Auswahl des Markennamens ist Kreativität gefragt: Die Produkte und Dienstleistungen, die sich dahinter verbergen, sollen nämlich als einzigartig und wiedererkennbar wahrgenommen werden. Eine gründliche Recherche bei der Markenanmeldung ist wichtig, damit die Markenstelle die Marke nicht als nicht eintragungsfähig zurückweist.

Die wichtigsten Fakten

  • Mit einer gründlichen Markenrecherche lassen sich Rechtsverstöße gegen Marken oder die Löschung der eigenen Marke vermeiden.
  • Die Markenrecherche muss vom Inhaber selbst durchgeführt werden.
  • Die Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche beugen der Kollision von Marken vor.

So gehen Sie vor

  1. Überprüfen Sie, ob Ihre Marke mit bereits bestehenden Marken identisch ist oder ihnen ähnelt.
  2. Verschiedene Datenbanken können für die Markenrecherche kostenfrei genutzt werden.
  3. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt, wenn Sie wirklich sicher gehen möchten, dass bei der Markenrecherche nichts übersehen wird.

Warum ist die Markenrecherche so wichtig?

Angebotene Waren oder Dienstleistungen werden in der Regel mit einer Marke versehen, d. h. mit einem Zeichen, das das eigene Erzeugnis von denen der Konkurrenz unterscheidet. Eine Marke ist z. B. der Firmenname, ein Logo oder ein Slogan. Kopiert ein Mitbewerber die bestehende Marke eines Markeninhabers oder meldet eine ähnliche Marke an, sodass es zu einer Verwechslungsgefahr kommt, kann der Inhaber gegen so einen Markenrechtsverstoß juristisch vorgehen.

Die Markenrecherche dient der Absicherung des Bestands und der Wirkkraft des eigenen Zeichens auf lange Frist. Das heißt, eine Marke soll immer einzigartig, wiedererkennbar und eindeutig Ihrem Unternehmen zuzuordnen sein, ohne von identischen oder ähnlichen Produkten verwässert zu werden.

Wer eine Marke anmelden und die Rechte Dritter dabei nicht verletzen möchte, muss überprüfen, ob die geplante Marke nicht bereits in identischer oder ähnlicher Form vorhanden ist. Eine gründliche Markenrecherche ist wichtig, damit gegen die Marke nicht Widerspruch vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erhoben oder mit einer Abmahnung oder zivilrechtlichen Klage vorgegangen wird. Die Folge wäre möglicherweise die Löschung der Marke.

Um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden, ist die Markenrecherche nicht nur im Vorfeld der Markenanmeldung von Bedeutung, sondern auch, nachdem die Marke eingetragen wurde. Im Übrigen wird die Markenrecherche nicht vom DPMA übernommen.

Recherchekriterien

Wenn Kunden Ware kaufen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, die von zwei unterschiedlichen, aber sehr ähnlichen Marken stammt, und fälschlicherweise glauben, es mit ein und derselben Marke zu tun zu haben, dann besteht Verwechslungsgefahr. Die Eintragung von Marken, die bereits bestehen, ist ebenfalls nicht möglich.

Solche Fälle lassen sich mit der sogenannten „Kollisionsprüfung“ feststellen, die aus der Identitätsrecherche und der Ähnlichkeitsrecherche besteht. Die Durchführung der Kollisionsprüfung, also die Markenrecherche, liegt beim Markeninhaber.

Folgende Eigenschaften werden bei der Kollisionsprüfung in Betracht gezogen:

  • Ähnlichkeit der Marken (bildlich, klanglich, begrifflich)
  • Ähnlichkeit der mit der Marke gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen
  • Kennzeichnungskraft der älteren Marke

Zwischen den Eigenschaften besteht eine Wechselwirkung, d. h. eine hohe Produktähnlichkeit kann beispielsweise eine geringere Zeichenähnlichkeit ausgleichen und umgekehrt.

Bei zwei oder mehreren identischen oder verwechselbaren Marken ist der Anmeldezeitpunkt entscheidend, sprich: Die zuerst eingetragene Marke erhält Priorität. Demnach kann eine neu angemeldete Marke der Verwechslungsgefahr mit der älteren Marke trotz durchschnittlicher Warenähnlichkeit und unterdurchschnittlicher Markenähnlichkeit unterliegen.

Der Schutz für bestimmte Marken fällt aufgrund ihrer Bekanntheit auf dem Markt umfassender aus, da diese Marken besonders attraktiv für Trittbrettfahrer und Rufausbeutung sind.

Wer z. B. „Milka“ als Bezeichnung für einen Stuhl anmelden möchte, verstößt gegen die Rechte der bekannten Marke Milka. Wird der Stuhl hingegen als „Vilka“ eingetragen, entsteht keine Kollision mit der Schokoladenmarke. Eigens hergestellte Schokolade wiederum darf weder als „Milka“ noch als „Vilka“ eingetragen werden.

Anzahl der Markenanmeldungen in Deutschland
Quelle: DPMA

Datenbankrecherche

Die Markenrecherche wird vom DPMA nicht übernommen, doch die Datenbank DPMAregister steht für die Recherche nach deutschen Marken auf eigene Faust kostenfrei zur Verfügung. Zu beachten ist, dass europäische Unionsmarken (EM) und international registrierte Marken (IR) eine Schutzwirkung in Deutschland haben können, nach der ggf. ebenfalls recherchiert werden muss.

Hierfür stehen das DPMAregister sowie die Datenbanken des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zur Verfügung:

DatenbankRechercheziel
DPMAregisterDeutsche Marken
eSearch plusUnionsmarken
Madrid MonitorInternational registrierte Marken
TMviewMarken/Markenanmeldungen aller teilnehmenden Markenämter
Global Brand DatabaseMarken/Markenanmeldungen aus nationalen und internationalen Quellen

Telefonverzeichnisse, Handelsregister und Produktverzeichnisse sind weitere empfohlene Quellen für die Markenrecherche.

Foto(s): ©Pexels/Mikhail Nilov

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