Mindestlohn - was Sie wissen und beachten müssen!
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Inhaltsverzeichnis
- Die wichtigsten Fakten
- Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
- Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
- Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
- Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
- Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
- Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
- Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Die wichtigsten Fakten
- Seit 1. Januar 2024 haben Arbeitnehmer in Deutschland einen Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 12,41 Euro brutto pro Arbeitsstunde.
- Vom allgemeinen Mindestlohn ausgenommen sind jedoch verschiedene Personengruppen wie Auszubildende oder Selbstständige.
- Wenn Arbeitgeber gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, können Arbeitnehmer ggf. den Betriebsrat informieren, den Verstoß der Finanzkontrolle Schwarzarbeit melden und ihren Arbeitgeber auf Lohnnachzahlung verklagen.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Am 1. Januar 2015 wurde in Deutschland durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) der allgemeine gesetzliche Mindestlohn eingeführt. Er lag zunächst bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Zur ersten Erhöhung auf 8,84 Euro brutto kam es am 1. Januar 2017 und danach zu weiteren Erhöhungen. Seit 01.01.2024 liegt er aktuell bei 12,41 Euro brutto je Arbeitsstunde. Ab 01.01.2025 soll der allgemeine Mindestlohn auf 12,82 Euro brutto pro Stunde steigen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn soll sicherstellen, dass Beschäftigte, die in Vollzeit arbeiten, ihren kompletten Lebensunterhalt mit ihrem Gehalt bestreiten können. Die Mindestlohnkommission, die sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern zusammensetzt, kontrolliert alle zwei Jahre, ob die Lohnuntergrenze anzuheben ist. Diese Entscheidung ist u. a. von den Tarifentwicklungen der letzten Jahre abhängig.
Wer muss den Mindestlohn erhalten und wer nicht?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Lohnuntergrenze findet man im Mindestlohngesetz. Das MiLoG regelt neben der jeweiligen Höhe des Mindestlohns auch die Frage, wem er zusteht: Generell haben laut Mindestlohngesetz alle Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber den Anspruch auf Zahlung eines Lohns, der mindestens so hoch wie der Mindestlohn ist.
Jedoch gibt es einige Ausnahmen. Zu diesen gehören laut Mindestlohngesetz folgende Personengruppen:
- Pflichtpraktikanten
- minderjährige Jugendliche ohne abgeschlossene Ausbildung
- Auszubildende
- ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer
- Langzeitarbeitslose (in den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses)
- Freiberufler (da keine Arbeitnehmer)
- Selbstständige (da keine Arbeitnehmer)
Warum haben Auszubildende keinen Anspruch auf den Mindestlohn?
Zu den Ausnahmen beim Mindestlohn zählen Auszubildende. Dies liegt daran, dass bei einer Ausbildung das Erlernen gewisser Fähigkeiten, die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderlich sind, im Vordergrund steht. Es geht also in erster Linie nicht um die Erzielung von Einkommen für die Bestreitung des Lebensunterhalts.
Auszubildende gelten daher nach dem Arbeitsrecht auch nicht als Arbeitnehmer. Azubis beziehen zwar ein Einkommen, welches jedoch oft eher niedrig ist. Das Einkommen soll die häufig noch jungen Menschen vor allem dabei unterstützen, immer selbstständiger zu werden und nicht mehr auf die finanzielle Hilfe ihrer Eltern angewiesen zu sein. Darüber hinaus kann oft noch Kindergeld bezogen werden, bis die Ausbildung beendet ist.
Gibt es Branchen ohne Lohnuntergrenze?
Schon vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es für manche Branchen besondere Tarifverträge, die eine Lohnuntergrenze in der jeweiligen Branche umfassten. Diese Tarifverträge beruhten auf dem Tarifvertragsgesetz (TVG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Daher fanden sie auch dann weiterhin Abwendung, wenn die darin festgelegten Löhne niedriger als die gesetzliche Lohnuntergrenze waren.
Tarifverträge stehen über dem Mindestlohngesetz. Der Gesetzgeber löste dieses Problem schließlich mit verschiedenen Übergangsregelungen im MiLoG.
Diese Regelungen erlaubten Ausnahmen. Das heißt, dass Arbeitnehmer in gewissen Branchen komplett gesetzeskonform weniger Lohn als die damals gültigen 8,50 Euro brutto je Stunde erhielten. Hierzu zählten die Land- und Forstwirtschaft, der Gartenbau, die Textilbranche, Wäschereidienstleister sowie Zeitungszusteller.
Seit dem 1. Januar 2018 findet der gesetzliche Mindestlohn jedoch in allen Branchen Anwendung. Es gibt keine Übergangsregelungen und damit keine Ausnahmen mehr. Davon unabhängig gelten zahlreiche Branchen-Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.
Wer überprüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird?
Für die Kontrolle des Mindestlohns ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zuständig. Diese konzentriert sich bei ihren Kontrollen in erster Linie auf besonders anfällige Branchen wie die Bauindustrie, das Hotel- und Gaststättengewerbe und den Pflegebereich.
Besteht im jeweiligen Unternehmen ein Betriebsrat, hat dieser auch die Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn sicherzustellen. Dazu gehört neben der Pflicht des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer mit mindestens 12,41 Euro brutto pro Stunde zu entlohnen, auch die Einhaltung verschiedener Aufzeichnungspflichten.
Was können Arbeitnehmer machen, wenn der Arbeitgeber keinen Mindestlohn zahlt?
Auf jeden Fall sollten Arbeitnehmer ihre Lohnzahlungen und Arbeitszeiten exakt dokumentieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn keine automatische Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt. Haben Beschäftigte ihre Arbeitszeiten selbst genau notiert, können sie leicht mögliche Gesetzesverstöße durch den Arbeitgeber belegen.
Wenn der Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestlohn nicht zahlt, sollten Arbeitnehmer zunächst einmal überprüfen (lassen), ob sie tatsächlich einen Anspruch auf den Mindestlohn haben. Wenn im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, sollten sich Beschäftigte zunächst an ihn wenden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Arbeitgeber zu verklagen, wenn man als Arbeitnehmer den Mindestlohn unrechtmäßig nicht erhält. Wenn mehrere Arbeitnehmer in einem Unternehmen betroffen sind, muss jeder sich einzeln gegen den Arbeitgeber juristisch zur Wehr setzen. Der Anspruch unterliegt der Verjährung. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig Klage zu erheben, um kein Geld zu verlieren.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz?
Zudem haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz anonym bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu melden. Insofern sieht das Mindestlohngesetz bei Verstößen Bußgelder bis zu 500.000 Euro vor. Grundsätzlich gilt für die konkrete Bußgeldhöhe, dass der vom Arbeitgeber eingesparte Lohn mal 2 genommen wird und darauf ein Zuschlag von 30 Prozent erfolgt. Weitere Sanktionen beinhalten den Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren. Von den Sanktionen sind auch Unternehmer betroffen, die Subunternehmer beauftragen, die nicht den Mindestlohn zahlen.
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12.01.2017 Rechtsanwältin Sandra Flämig„… benachteiligt sie daher auch nicht für weitergehende Lohnansprüche, die über den Mindestlohn nach dem PflegeArbbV hinausgingen, gerettet werden. Sie war insgesamt unwirksam. Im Januar 2015 trat …“ Weiterlesen
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04.12.2016 Rechtsanwalt Heiko Effelsberg LL.M.„… ). Grund für die Differenzierung ist dabei die Formulierung im § 3 Satz 1 MiLoG, wonach Ausschlussfristen nur „insoweit“ unwirksam seien, als dass sie den Anspruch auf Mindestlohn umfassten. Zwingend …“ Weiterlesen
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27.11.2016 Rechtsanwalt Dr. jur. Hermann Kresse„… verpflichtet, deutlich höhere Mindestlöhne zu zahlen (allein in 2017 ist ein Anstieg um 25 % geplant), womit einem wachsenden Mangel an Arbeitern und Fachkräften im Land entgegengewirkt werden …“ Weiterlesen
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24.11.2016 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„Zum Jahreswechsel stehen wieder einige gesetzliche Änderungen an. Hier die wichtigsten im Überblick: 1. Gesetzlicher Mindestlohn: Denken Sie an die gesetzliche Lohnerhöhung zu Beginn des Jahres 2017 …“ Weiterlesen
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28.04.2020 Rechtsanwalt / Abogado Christoph Möller LL.M. (Bogotá)„… beträgt 150 monatliche Mindestlöhne, derzeit (Stand 2020) insgesamt COP $131.670.450. Aus Sicht des Unternehmens ist nach Einleitung eines Verbraucherschutzverfahrens oft ein Vergleich ( conciliación …“ Weiterlesen
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10.11.2016 Rechtsanwalt Bertram Petzoldt„… tatsächlich an den Arbeitnehmer zahlt, ist hingegen ohne Bedeutung. Relevant wird die Sache beispielsweise bei der Unterschreitung allgemeinverbindlicher Lohnhöhen oder beim Mindestlohn …“ Weiterlesen
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13.10.2016 Rechtsanwalt Martin Volkmann„… auf den (Pflege-)Mindestlohn nicht ausdrücklich ausklammert, intransparent und daher unwirksam ist. Die Ausschlussfrist ist nach Auffassung des BAG insgesamt für alle Ansprüche unwirksam, wenn sie gesetzliche …“ Weiterlesen
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10.10.2016 Rechtsanwalt Mathias Wenzler„… sich aber eine Überprüfung. Oft sind die entsprechenden Fristen unwirksam. Eine Unwirksamkeit kann sich unter anderem aus Folgendem ergeben: Ansprüche auf Mindestlohn sind von der Geltung der Ausschlussfrist/Verfallfrist …“ Weiterlesen
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19.03.2024 Rechtsanwalt / Fachanwalt Dr. jur. Dario Arconada LL.M.„Im Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes sind auch Aufzeichnungspflichten für Arbeitgeber festgelegt worden. Nach § 17 MiLoG muss der Arbeitgeber Beginn, Ende und Dauer der täglichen …“ Weiterlesen
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28.09.2016 Rechtsanwalt Christian Rothfuß„… 703/15) entschieden, dass eine vom Arbeitgeber vorgegebene Ausschlussklausel, die den Anspruch auf den (Pflege-)Mindestlohn nicht ausdrücklich ausklammert, intransparent und daher unwirksam …“ Weiterlesen
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06.09.2016 BSK Rechtsanwälte„… auf Entgeltfortzahlung insgesamt nicht erloschen sei. 9 S. 3 AEntG enthält eine Klausel, die im Kern § 3 Satz 1 MiLoG entspricht. Ausschlussfristen, die den Mindestlohn erfassen, sind daher unwirksam. Dies hat …“ Weiterlesen
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05.09.2016 BSK Rechtsanwälte„… ). Die vorgenannten Fristen gelten nicht, soweit es sich um Ansprüche auf Mindestentgelt/Mindestlohn handelt. Ansprüche, die auf vorsätzlichen Handlungen beruhen, verfallen in der vorgenannten Frist …“ Weiterlesen
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28.08.2016 Rechtsanwalt Philipp Adam„… Euro. Der damalige allgemein verbindliche und damit gesetzliche Mindestlohn betrug im Tatzeitraum hingegen mindestens 7,68 Euro pro Stunde. Das Landgericht Magdeburg stellte in seinem Urteil fest …“ Weiterlesen
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23.08.2016 Rechtsanwältin Grit Koschinski„… . Und sind keine Stunden vereinbart und ruft der Arbeitgeber auch keinerlei Stunden ab, dann schützt § 12 TzBfG den Arbeitnehmer, wonach dann mindestens 10 h/Woche mit dem Mindestlohn zu vergüten …“ Weiterlesen
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25.02.2020 Sandra Voigt, anwalt.de-Redaktion„… insbesondere vor dem Hintergrund, dass seit Januar 2015 fast immer der Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde zu zahlen ist – der Kunde darf also davon ausgehen, dass der Beschäftigte nicht auf das Trinkgeld …“ Weiterlesen
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30.06.2016 anwalt.de-Redaktion„… Mindestlohn, verlangen kann, hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Schichtdienst mit täglich zwölf Stunden Der Kläger war ein in Nordrhein-Westfalen beschäftigter Rettungsassistent. Sein Dienst …“ Weiterlesen