Nachlass - was Sie wissen und beachten müssen!
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Die wichtigsten Fakten
- Der Nachlass umfasst das gesamte Vermögen eines Verstorbenen.
- Der Nachlass geht an den oder die Erben.
- Jeder Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen.
- Bei Annahme übernimmt der Erbe auch die Schulden des Erblassers.
- Wichtig in der heutigen Zeit ist insbesondere auch der digitale Nachlass.
Was ist ein Nachlass?
Mit dem Tode einer Person, dem sogenannten Erbfall, geht deren Vermögen, also die Erbschaft als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, also die Erben, über. Der Nachlass entspricht dabei der Erbschaft. Der Begriff Nachlass bezieht sich dabei konkrete auf das vererbbare Vermögen.
Zum Vermögen eines Verstorbenen und damit zum Nachlass zählen insbesondere Güter, Rechte und Verpflichtungen. Konkret gehört Folgendes häufig zum Nachlass:
- Bargeld
- Sparguthaben
- Wertpapiere
- Fahrzeuge
- Immobilien
- Wertpapiere
- Sammlungen
- Forderungen
- Nutzungsrechte
- Patente
- Gesellschaftsanteile
- Darlehensschulden
- Mietverhältnisse
- Versicherungsverträge
- Steuernachzahlung
Digitaler Nachlass
Der digitale Nachlass bezeichnet die Informationen, die Verstorbene im Internet oder auf lokalen Speichermedien (z. B. Computer-Festplatten oder USB-Sticks) in Form digitaler Daten hinterlassen haben. Dabei handelt es sich regelmäßig um:
- persönliche Daten, wie Fotos, Dokumente oder Medien
- Nutzerkonten (z. B. bei E-Mail-Anbietern, Messengerdiensten, Social-Media-Portalen, Onlinehändlern)
- Online-Guthaben
- Kryptowährungen
Rechtlich wird der digitale Nachlass genauso behandelt wie der materielle Nachlass. Das heißt, dass dieser ebenso an den oder die Erben übergeht. Erben haben somit einen Anspruch auf sämtliche Daten des Verstorbenen und treten in laufende Vertragsverhältnisse.
Zum Problem wird häufig, dass nach dem Tod des Erblassers Zugangsdaten und Passwörter nicht bekannt sind. Bei der Testamentserstellung sollten deshalb im heutigen digitalen Zeitalter auch diese Daten hinterlegt werden.
Nachlass regeln
Personen jedes Alters sollten ihren Nachlass rechtzeitig durch eine letztwillige Verfügung regeln. Gibt es kein Testament oder keinen Erbvertrag, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass der Erbe bzw. die Erben nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt werden. Möchten Sie das verhindern, müssen Sie selbstständig eine andere Regelung für den Nachlass treffen.
Sie können dabei frei über den Besitz verfügen und z. B. auch einen Teil des Nachlasses an eine gemeinnützige Organisation spenden. In diesem Fall haben bestimmte gesetzliche Erben, wie Ehepartner und eigene Kinder, dennoch einen Anspruch auf den sogenannten Pflichtteil. Dieser entspricht der Hälfte des Werts vom Nachlass, den sie aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erhalten würden.
Gibt es keine Erben oder schlagen alle Erben die Erbschaft aus, geht der Nachlass an den Staat.
Erbschaft annehmen oder Erbschaft ausschlagen
Sobald eine Person davon erfährt, dass er oder sie Erbe ist, bleiben sechs Wochen Zeit für die Entscheidung: Erbschaft annehmen oder ausschlagen? Unternimmt man während dieser Zeit nichts, ist die Erbschaft automatisch angenommen. Ansonsten kann man innerhalb der sechs Wochen das Erbe aktiv annehmen bzw. ausschlagen.
Wer die Erbschaft annimmt, muss eventuell vorhandene Nachlassverbindlichkeiten übernehmen. Das heißt, der Erbe oder die Erben müssen z. B. auch etwaige Schulden begleichen, die der Verstorbene zu Lebzeiten gemacht hat. Die Forderungen von Gläubigern bestehen nämlich direkt gegenüber dem Erben. Übersteigen die Schulden den Wert des Nachlasses muss der Erbe bzw. müssen die Erben diese mit ihrem eigenen Vermögen begleichen.
Weiß man, dass der Erblasser Schulden hatte, ist die Ausschlagung des Erbes besonders zu bedenken. Erben haben das Recht, Einsicht in Bankkonten, Versicherungen oder andere Geschäftsbeziehungen des Verstorbenen zu nehmen und sich so einen Überblick zu verschaffen. In der Regel ist dazu ein Erbschein erforderlich. Die Erbenstellung können Erben auch mit einem gegebenenfalls vorhandenen notariellen Testament oder Erbvertrag nachweisen.
Die Erbannahme kann formlos sein, indem man z. B. einfach die Sechs-Wochen-Frist abwartet. Erklärt man vor Ablauf der Frist die Annahme, ist danach keine nachträgliche Ausschlagung mehr möglich.
Die Erbausschlagung hingegen muss persönlich gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden oder gegenüber einem Notar. Dieser leitet die Erklärung an das Nachlassgericht weiter. Dieses nimmt die Ausschlagung in die Nachlassakte auf.
Nachlassgericht
Die Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Abwicklung der Nachlassangelegenheiten. Dazu gehört z. B.:
- Verwahrung von Testamenten
- Testamentseröffnung bzw. von Erbverträgen
- Unterrichtung der Erben
- Ausstellung von Erbscheinen
- Führen der Nachlassakte
Stehen (noch) keine Erben fest, übernimmt das Nachlassgericht außerdem die Nachlasspflegschaft bzw. bestellt einen Nachlasspfleger. Das zuständige Nachlassgericht ist regelmäßig das Amtsgericht in dem Bezirk, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz bzw. in dem er sich zuletzt aufgehalten hatte.
Entscheidungen des Nachlassgerichts lassen sich mit einer Beschwerde überprüfen. Diese ist beim Oberlandesgericht zu erheben, in dessen Bezirk sich das Nachlassgericht befindet.
Nachlasspfleger
Die Nachlassverwaltung oder Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht angeordnet. Damit soll der Nachlass gesichert werden, bis ein Erbe die Erbschaft angenommen hat oder bis der bisher unbekannte Erbe ermittelt ist. Der Nachlasspfleger ist somit der gesetzliche Vertreter des Erben. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Ermittlung des oder der Erben
- Bezahlung der Bestattungskosten
- Beendigung des Mietverhältnisses des Erblassers
- Kontakt mit etwaigen Gläubigern
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Rechtstipps zu "Nachlass" | Seite 58
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Erbrecht Frankreich: Annahme, Ausschlagung und Erbenhaftung – Große Unterschiede zum deutschen Recht12.03.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade„Vorbemerkung Sobald Erben von einem Nachlass erfahren, von dem sie nicht genau wissen, wie sie ihn hinsichtlich etwaiger Nachlassverbindlichkeiten einzuschätzen haben, stellen sich ihnen automatisch …“ Weiterlesen
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09.03.2018 Rechtsanwältin Andrea Riedi„… zurückgreifen, formulieren Sie lieber Ihren letzten Willen mit eigenen Worten, wie Sie Ihren Nachlass geregelt haben wollen. Juristische Fachbegriffe haben nicht immer die Bedeutung, die der Laie ihnen …“ Weiterlesen
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09.03.2018 Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Fischer„Regelungen zum digitalen Nachlass treffen „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder auf mehrere Personen (Erben) über“, heißt es in § 1922 BGB …“ Weiterlesen
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08.03.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„Mit dem Gestaltungsinstrument der Vor- und Nacherbschaft hat der Erblasser die Möglichkeit, den Vermögensfluss seines Nachlasses über den Zeitpunkt des eigenen Todes hinaus zu beeinflussen …“ Weiterlesen
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05.03.2018 Rechtsanwalt Thomas Unrath„… sich die beiden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben ein. Sie bestimmen gemeinsam, an wen nach dem Tod des zuletzt sterbenden Partners der Nachlass fallen …“ Weiterlesen
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02.03.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… die Instanz, die die formalen Dinge im Zusammenhang mit einem Nachlass regelt. Zuständig ist immer das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Das Nachlassgericht ist z. B. für folgende …“ Weiterlesen
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27.02.2018 Rechtsanwältin Margot Rheinheimer-Bradtke„… die Rechtsnachfolge des Verstorbenen bzw. Erblassers an, sofern sie die Erbschaft nicht rechtswirksam ausschlagen. Das bedeutet, sie treten an die Stelle des Erblassers und übernehmen dessen Nachlass …“ Weiterlesen
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27.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… Personen geerbt, handelt es sich um Miterben. Haben die Miterben die Erbschaft angenommen, ist der Nachlass aber noch nicht geteilt, haften die Miterben als Gesamtschuldner für die volle Forderung …“ Weiterlesen
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23.02.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„Mit Ihrem Testament möchten Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachlass so verteilt und behandelt wird, wie Sie es festgelegt haben. Wenn Sie davon ausgehen müssen, dass es zwischen den Erben …“ Weiterlesen
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22.02.2018 Rechtsanwältin Karin Plewe„… des Erblassers, verschaffen. Ein Blick in die im Nachlass vorhandenen Unterlagen hilft weiter, kann aber oft keine abschließende Sicherheit geben. Wenn also Zweifel daran bleiben, ob man wirklich alle Gläubiger …“ Weiterlesen
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21.02.2018 Rechtsanwältin Karin Plewe„… ) zu übertragen. Sobald der Pflichtteilsberechtigte dann seine Ansprüche geltend macht, muss er erstaunt feststellen, dass nicht mehr viel im Nachlass vorhanden ist und dass der Pflichtteil entsprechend …“ Weiterlesen
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20.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… an sich nutzt dem Erben nicht viel, wenn er das jeweilige Passwort nicht kennt. Es gibt bislang keine einheitlichen Regelungen, wie mit dem digitalen Nachlass zu verfahren ist. Deshalb sollte jeder selbst …“ Weiterlesen
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19.02.2018 Rechtsanwältin Eva Finster„… den gesamten Nachlass des zuletzt versterbenden Elternteils, also auch das Haus, gemeinsam, zu gleichen Teilen, bekommen sollten. Durch das lebzeitige Überschreiben, also die Schenkung des Hauses …“ Weiterlesen
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16.02.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„Eine Möglichkeit Ihren Nachlass zu ordnen besteht darin, im Vorfeld Vermögen in Form einer Schenkung oder Überlassung zu übertragen, man sprich in diesem Fall auch von einer vorweggenommenen Erbfolge …“ Weiterlesen
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16.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… des bei Eintritt der Volljährigkeit vorhandenen Vermögens des Minderjährigen beschränkt. Damit soll der Minderjährige nach dem Gesetz vor einem überschuldeten Nachlass geschützt werden. 4 …“ Weiterlesen
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15.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… dazu bislang schriftlich nicht verpflichtet hat. Ein Erblasser kann nicht gezwungen werden, bereits zu seinen Lebzeiten über sein Vermögen/seinen späteren Nachlass zu verfügen und die Vermögenswerte …“ Weiterlesen
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13.02.2018 Rechtsanwalt Reinhard Schauwienold„… des Pflichtteilsanspruchs wird der Bestand des Nachlasses z.Zt. des Erbfalls zugrunde gelegt. Immobilien sind ggf. zu taxieren, Aktien sind mit dem Tageskurs einzustellen, auch wenn dieser späterhin steigen …“ Weiterlesen
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13.02.2018 Rechtsanwältin Gislinde Kallenbach„… auf Verlangen an den Vermächtnisnehmer herauszugeben. Verteilt der Testierende seinen Nachlass ohne vorab diese Unterteilung zu treffen, wirft das neue zu klärende Fragen auf. Wer erbt das gesamte …“ Weiterlesen
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13.02.2018 Rechtsanwalt Avocat und Rechtsanwalt Stefan Stade„… ein Anspruch auf 1/2 dessen zusteht, was zum Gemeinschaftsgut gehört . Nur die andere Hälfte fällt überhaupt in den Nachlass und ist damit pflichtteilsrelevant! 2. Wie hoch sind die Pflichtteilsquoten? 2.1 …“ Weiterlesen
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09.02.2018 Rechtsanwalt & Notar Philipp Wolfrum„… zum Zeitpunkt des Todes seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ hatte. Das bedeutet, maßgeblich ist weder die Staatsangehörigkeit noch der Ort, an dem der Nachlass belegen ist oder an dem der Erblasser …“ Weiterlesen
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09.02.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… die gemeinsamen Kinder am Nachlass des geschiedenen Ehegatten partizipiert. So kann der frühere Ehegatte die gemeinsamen Kinder von Gesetztes wegen beerben, wenn die Kinder selbst keine Abkömmlinge …“ Weiterlesen
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08.02.2018 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… die Kinder zunächst nicht enterbt, da sie ja Nacherben geworden sind, sodass dies die Geltendmachung eines Pflichtteilsrechts abwendet. Außerdem stellt diese Variante sicher, dass der Nachlass …“ Weiterlesen
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08.02.2018 Rechtsanwältin Cordula Alberth„… zunächst dem überlebenden Ehegatten vererbt wird und anschließend den Kindern. Denn je nach Verkehrswert der Immobilie bzw. Höhe des Nachlasses kann es passieren, dass nicht nur der überlebende Ehegatte …“ Weiterlesen
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03.02.2018 Rechtsanwalt Hans-Peter Rien„… und Auflagen Der Erbe wird zumeist verhindern wollen, dass auch noch sein Privatvermögen für diese Schulden in Anspruch genommen werden kann. Dies ist einfach, wenn Sie schon genau wissen, dass der Nachlass …“ Weiterlesen