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Weihnachtsgeld: Wer hat einen Anspruch und wer bekommt wie viel?

  • 3 Minuten Lesezeit
Johannes Schaack anwalt.de-Redaktion
  • Es gibt keinen Weihnachtsgeldparagrafen – gesetzliche Regelungen zum Weihnachtsgeld sucht man vergeblich.
  • Ob Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben und wie hoch es ausfällt, ist in erster Linie eine Entscheidung Ihres Arbeitgebers.
  • Oft finden sich Regelungen zum Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
  • Ihr Chef darf sich nicht alles erlauben. Es ist beispielsweise unzulässig, bestimmten Arbeitnehmern Weihnachtsgeld zu gewähren und anderen nicht.

Ein zusätzliches Gehalt im Dezember oder November – eine solche Geldspritze vom Chef versüßt auch die stressigste Weihnachtszeit. Doch gibt es einen automatischen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Hat der Arbeitgeber das Recht auf Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe? Und muss man Weihnachtsgeld eigentlich versteuern?

Wer hat ein Recht auf Weihnachtsgeld?

Die gute Nachricht: Aktuellen Statistiken zufolge erhalten 55 % aller Arbeitnehmer in Deutschland Weihnachtsgeld. Die schlechte Nachricht: Ein spezielles Gesetz, das Arbeitnehmern ein Recht auf Weihnachtsgeld zusichert, gibt es nicht. Es liegt also im Ermessen des Arbeitgebers, ob er seinen Angestellten einen Bonus zu Weihnachten gewährt oder nicht. 

Weihnachtsgeld kann im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag geregelt sein

Ihre erste Anlaufstelle sollte daher Ihr Arbeitsvertrag sein. Wenn hier festgehalten ist, dass Ihnen Weihnachtsgeld zusteht, kann sich Ihr Arbeitgeber nicht mehr herausreden. Auch zahlreiche Tarifverträge sehen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld vor. Gilt ein solcher Tarifvertrag für Ihre Tätigkeit, ist Ihr Arbeitgeber genauso in Zugzwang.

Auch in der Betriebsvereinbarung können sich Regelungen zur Zahlung von Weihnachtsgeld finden. Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag, der zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen wird und zahlreiche Verhaltensregeln für alle Mitarbeiter des Unternehmens enthalten kann. Hat Ihr Unternehmen einen Betriebsrat und hat dieser eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, sollten Sie in diese unbedingt einen genauen Blick werfen.

Einmal Weihnachtsgeld, immer Weihnachtsgeld? 

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich auch aus einer betrieblichen Übung ergeben. Mit diesem sperrigen Begriff aus dem Arbeitsrecht hat es Folgendes auf sich: Es ist keine Seltenheit, dass ein Arbeitgeber seinen Angestellten bestimmte Leistungen oder Begünstigungen bietet, die über das im Arbeitsvertrag Geregelte hinausgehen. Denkbar sind etwa Fahrtkostenzuschüsse, Essensgeld oder bestimmte Pausenregelungen. 

Hat die Firma das über einen längeren Zeitraum hinweg regelmäßig getan, verzichtet allerdings dann wieder darauf, kann das Konsequenzen haben. Die Arbeitnehmer können nun verlangen, dass der Arbeitgeber die eingestellten Vergünstigungen wieder anbietet, und sich dabei auf einen Anspruch aus einer betrieblichen Übung beziehen. Dasselbe gilt für das Weihnachtsgeld. Hat Ihr Arbeitgeber einige Zeit regelmäßig Weihnachtsgeld ausbezahlt, diese Leistung jedoch eingestellt, können Sie sich darauf berufen, dass in Ihrer Firma das Weihnachtsgeld zur betrieblichen Übung geworden ist.  

Erhält einer Weihnachtsgeld, müssen alle Weihnachtsgeld bekommen

Der sogenannte arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich unter anderem aus dem Grundgesetz (GG) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Er besagt, dass der Arbeitgeber eine bestimmte Gruppe von Arbeitnehmern nicht bevorzugt behandeln darf. Auch hieraus kann sich ein Recht auf Weihnachtsgeld ergeben. Zahlt Ihr Arbeitgeber einer bestimmten Abteilung Weihnachtsgeld und lässt Ihre Abteilung leer ausgehen, müssen Sie sich das nicht gefallen lassen.

Wie viel Weihnachtsgeld muss der Chef zahlen?

In einigen Branchen wird als Weihnachtsgeld ein fester Prozentsatz des Monatslohns ausbezahlt. In manchen beträgt das Weihnachtsgeld sogar ein komplettes Gehalt, das in vielen Firmen im November überwiesen wird. Auch hier fehlt allerdings eine gesetzliche Regelung. Sprich: Einen gesetzlich verankerten Anspruch, dass Ihnen Weihnachtsgeld in einer bestimmten Höhe zusteht, gibt es nicht. Letzten Endes kommt es daher auf die Großzügigkeit Ihres Arbeitgebers an.

Muss Weihnachtsgeld versteuert werden?

Weihnachtsgeld gehört zu den sogenannten „sonstigen Bezügen“, zu denen alle Arbeitslohnzahlungen gezählt werden, die nicht regelmäßig anfallen. Es muss somit vom Arbeitgeber voll versteuert werden. Es wird dabei behandelt wie Abfindungen und Tantiemen, die ebenso zu den sonstigen Bezügen gehören. Doch auch hier gibt es einige Kniffe, um Steuern zu sparen und dem Fiskus ein Schnäppchen zu schlagen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema.

(JSC)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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