1.093 Anwälte für ALG II | Seite 12

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johannes Kaiser
Rechtsanwalt Johannes Kaiser
Kanzlei Kaiser, Auf dem Häslich 3, 57555 Brachbach 6742.5323514923 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Johannes Kaiser - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann
Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann
Kanzlei Brinkmann, Aachener Str. 197-199, 50931 Köln 6673.0037709658 km
Ein Schritt nach dem anderen!
Fachanwältin Sozialrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht • Erbrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin & Fachanwältin Christine Brinkmann hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwältin Ines Biebrach
Rechtsanwältin Ines Biebrach, Friedrichstr. 26, 01067 Dresden 7078.702698009 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Steuerrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Frau Rechtsanwältin Ines Biebrach ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(31.01.2023) Sehr fachkundige, übersichtliche Erstberatung
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Plückebaum
Kanzlei Dipl.-Verwaltungswirtin Sonja Plückebaum, Brüder-Knauss-Str. 54, 64285 Darmstadt 6838.0755183078 km
Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Plückebaum ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 6 Bewertungen Frau Plückebaums Kollegin Frau Dr. Sander hat mir über meinem Anliegen mit eindeutigem Verständnis und Geduld beraten. … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Glaser
Rechtsanwältin Anne Glaser
H&P Prof. Dr. Holzhauser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Loschwitzer Str. 50, 01309 Dresden 7083.8380159264 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Glaser hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(07.07.2018) Ich hatte Fr. Glaser eine Mail geschrieben, da ich bei der DEBEKA Rechtsschutzversichert bin und ob dieses bei dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stephan Keller
Rechtsanwalt Stephan Keller
Stephan Keller, Karlsplatz 1, 73614 Schorndorf 6951.4811475306 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Sozialrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechtsanwalt Stephan Keller
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Mohr vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Klein
Rechtsanwälte Müßig-Klein & Klein, Frankfurter Straße 10, 53840 Troisdorf 6694.5011875743 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Baurecht • Allgemeines Vertragsrecht • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Klein – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
(28.01.2024) Es handelt sicht um ein neues Thema, bei dem kaum jemand Bescheid weiß. Insofern war die Beratung für mich sehr …
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Hassler
Rechtsanwältin Bettina Hassler
Kanzlei Hassler, Miquelstr 31, 14199 Berlin 6970.7763970616 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Verkehrsrecht • Mediation
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Hassler gerne zur Verfügung
(05.11.2023) Danke
Profil-Bild Rechtsanwältin Amrei Schäning
Schäning Nümann Speckin PartGmbB, Strandstr. 85, 18055 Rostock 6813.8353764225 km
Familienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Amrei Schäning unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(18.04.2024) Es ging fix und ohne weitere Widersprüche wurden die Leistungen ausgezahlt. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Lindner
Rechtsanwalt Frank Lindner
Kanzlei Frank Lindner, Zu den Gärten 10, 52355 Düren 6653.4933788002 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Frank Lindner für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Schneller Termin. Gute Beratung (11.03.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Rechtsanwältin Kristina Kuhnen
Hauser Rechtsanwälte GbR, Engerstraße 16, 47906 Kempen 6619.949123581 km
Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Kristina Kuhnen bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen In einem Verkehrsunfall - Auto kolledierte mit EByke - wurde ich mit allen Rechtsmitteln absolut kompetent von einer … (16.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Benz
Rechtsanwältin Eva Benz
Etinger & Cazan Rechtsanwälte, Prymstraße 1, 97070 Würzburg 6921.5383734023 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Eva Benz
aus 5 Bewertungen Als Klient fühlte ich mich stets gut aufgehoben und verstanden. Frau Benz zeichnet sich durch ihre juristische … (03.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Wallbruch
sehr gut
Rechtsanwalt Martin Wallbruch
Kanzlei Martin Wallbruch, Kaiser-Friedrich-Ring 90, 65185 Wiesbaden 6800.7503194749 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Medizinrecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Martin Wallbruch
aus 19 Bewertungen Vielen lieben Dank Herr Wallbruch, Sie haben mir so sehr geholfen, das ich nach 2 Jahren endlich mein Geld bekommen … (31.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Yvonne Makiela
Kanzlei Yvonne Makiela, Rheinstr. 5, 12159 Berlin 6973.6800959321 km
Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Yvonne Makiela hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Frau Makiela arbeitet auftragsgemäß in abwägung der vor-und nachteile mit einer unglaublichen schnelligkeit und sicher … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler
KTH & Partner | Rechtsanwälte und Notar, Fürst-Leopold-Allee 49, 46284 Dorsten 6638.4809704749 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Björn Wesler ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Sachlich fundierte Antworten, die klar positioniert wurden. (20.08.2018)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Hopp
Rechtsanwalt Mathias Hopp
Dr. Leibold | Rechtsanwälte · Fachanwälte · Mediation, Ohmstraße (Gewerbegebiet Bachhalde) 10/1, 72622 Nürtingen 6948.2605030805 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Mathias Hopp ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
(06.09.2018) Schnelle gute fachlichliche Beratung
Profil-Bild Rechtsanwältin Emel Gördü
sehr gut
Rechtsanwältin Emel Gördü
Rechtsanwaltskanzlei - Emel Gördü, Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 48, 47228 Duisburg 6633.3660730755 km
Strafrecht • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich ALG II bietet Frau Rechtsanwältin Emel Gördü
aus 15 Bewertungen Ich habe sehr gute Erfahrungen mit Frau Gördö gemacht und empfehle sie für juristische Tätigkeiten. (10.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Placidus
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Placidus
Kanzlei Jörg Placidus, Krim 1, 58540 Meinerzhagen 6708.6112500576 km
Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Placidus
aus 11 Bewertungen Herr Placidus hat uns bereits mehrere Male vertreten, jedes mal zu unserer vollsten Zufriedenheit. Wenn wir … (24.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka
Rechtsanwältin Karin Tloka, Hansemannstr. 15, 45879 Gelsenkirchen 6653.7402395422 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Kaufrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Karin Tloka ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(18.04.2024) Frau Tloka hat mir schnell Hilfe angeboten und ich habe den Eindruck, das meine Angelegenheit in guten Händen ist.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi
Kanzlei Claudia Bärtschi, Frankfurter Straße 95, 34121 Kassel 6810.514861826 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Claudia Bärtschi ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 9 Bewertungen Super Anwältin 5 sterne (28.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz
sehr gut
Anwaltskanzlei Rosenkranz, Ottostr. 29, 50823 Köln 6672.1723454374 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Reiserecht • Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Gregor Rosenkranz für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 15 Bewertungen Antwortet schnell. (15.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Kathrin Dorothée Wipper
Rechtsanwältin Kathrin Dorothée Wipper
Kanzlei Kathrin Dorothée Wipper, An der Glashütte 1, 63654 Büdingen 6842.3564457301 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Kathrin Dorothée Wipper ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Roch
Kanzlei Andreas Roch, Mierendorffstraße 28, 69469 Weinheim 6855.8094588524 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Roch hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(08.04.2024) Ich fühle mich gut aufgehoben. Gute Erklärung zum weiteren Vorgehen.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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