1.100 Anwälte für ALG II | Seite 9

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Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
sehr gut
Rechtsanwältin Cornelia Koslowski
Kanzlei Cornelia Koslowski, Händelstr. 8, 37085 Göttingen 6826.5503590189 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Frau Rechtsanwältin Cornelia Koslowski bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 11 Bewertungen Hervorragende,kompetente Anwältin.Muß man unbedingt weiterempfehlen. (08.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Hansen
BHG Rechtsanwälte, Lortzingstr. 2, 49074 Osnabrück 6671.630302682 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Hansen ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um ALG II
aus 61 Bewertungen Fr. Hansen ist die netteste, hilfsbereite Rechtsanwältin die ich kenne. Sie hilft mir in sozial / miet /und sogar in … (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas M. Prell
sehr gut
Andreas M. Prell, Kortumstr. 121, 44787 Bochum 6662.7521797981 km
Klagen statt schlagen !
Fachanwalt Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Andreas M. Prell gerne zur Verfügung
aus 46 Bewertungen Die Beratung erschien uns kompetent und unsere Fragen wurden fast alle sachlich und konkret beantwortet. Wir erhielten … (22.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwaltin Birthe Schmidt
Rechtsanwaltin Birthe Schmidt
Rechtsanwälte Wittenberg und Kollegen, Drususallee 16-18, 41460 Neuss 6644.9101048708 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwaltin Birthe Schmidt bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 7 Bewertungen Von Anfang bis Ende sind wir sehr gut beraten worden und fühlten uns gut aufgehoben. (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Veit Wolpert
Rechtsanwalt Veit Wolpert
Rechtsanwälte Wolpert & Wiegandt, Lindenstr. 20, 06749 Bitterfeld-Wolfen 6962.8235433496 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Herr Rechtsanwalt Veit Wolpert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz
KMO Dr. Schmitz & Denno Rechtsanwälte, Wolbecker Str. 70, 48155 Münster 6664.1463384309 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Rochus Schmitz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
sehr gut
Rechtsanwalt Lutz Eberhardt
Kanzlei Lutz Eberhardt, Bahnhofsallee 13, 31134 Hildesheim 6792.4505752354 km
Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Steuerrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Lutz Eberhardt vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 43 Bewertungen Herr Eberhardt hat uns sehr geholfen (29.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mirco Wöstmann
sehr gut
Kanzlei Wöstmann, Friedrich-Ebert-Str. 151, 48153 Münster 6663.9632563707 km
Nehmen Sie Ihre Rechte gegenüber Behörden wahr und setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Fachanwalt Sozialrecht • Pflegerecht • Schwerbehindertenrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mirco Wöstmann ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
aus 86 Bewertungen Vielen Dank für die tolle Beratung!! (27.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM
sehr gut
Kurth Rechtsanwälte & Fachanwälte, Keithstraße 14, 10787 Berlin 6972.5252314834 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Sozialversicherungsrecht • Verfassungsrecht
Herr Rechtsanwalt Martin Felske LL.M., MHMM – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 53 Bewertungen Ich schreibe heute, um meine aufrichtige Wertschätzung für die hervorragende Arbeit von Rechtsanwalt Martin Felske … (15.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Hollitzer
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Hollitzer
Fachkanzlei Dr. Hollitzer, Holtenauer Str. 114a, 24105 Kiel 6686.6723413037 km
Wer die Welt bewegen will, sollte erst sich selbst bewegen.
Fachanwältin Arbeitsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Janina Hollitzer gerne zur Verfügung
aus 15 Bewertungen Schnelle Terminvergabe. Ich fühlte mich, in dem persönlichen Gespräch gut aufgehoben und beraten. Frau Hollitzer hat … (09.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Rechtsanwalt Bernd Schmitt
Rechtsanwälte Köther und Schmitt, Senningsweg 9, 58239 Schwerte 6686.0480514627 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Wirtschaftsrecht • Werkvertragsrecht • Kaufrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Bernd Schmitt
aus 8 Bewertungen Wir waren mit Herrn RA Schmitt sehr zufrieden; eine ausführliche sehr positive Beurteilung haben wir schon geschrieben … (23.01.2021)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Christof Cramer
Rechts- und Fachanwalt Christof Cramer
RSCW Rechtsanwaltspartnerschaft mbB, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.012051883 km
Motto: Wer kein Ziel vor Augen hat, kann auch keinen Weg hinter sich bringen. Zünde lieber ein Licht an, als über die Dunkelheit zu meckern.
Fachanwalt Arbeitsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sozialrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Markenrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Christof Cramer
aus 5 Bewertungen Sehr gut (12.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sonja Bohl-Dencker
Rechtsanwältin Sonja Bohl-Dencker
Rechtsanwälte Schmidt-Eicher & Bohl-Dencker, Johanniswall 25, 27283 Verden (Aller) 6708.4508447647 km
Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Sonja Bohl-Dencker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt André Henkel
Kanzlei André Henkel, Großstraße 70, 14929 Treuenbrietzen 6968.1892951669 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt André Henkel vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 5 Bewertungen Da man noch in der Klärung der noch nicht abgeschlossen Rechtsfindung ist, muss noch der nächste Schritt besprochen … (08.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian H. Kubusch
sehr gut
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian H. Kubusch
Kanzlei Florian H. Kubusch, Cottenbach 47-49, 95500 Heinersreuth 7011.0696664942 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Florian H. Kubusch gerne zur Verfügung
aus 40 Bewertungen Herr Kubusch hat mir sehr geholfen bei den Rückerstattung von Jobcenter er hat mir sehr viel Geld erspart er ist für … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Reiner Friedrichs
Kanzlei Ryzner & Kollegen, Märkischer Ring 53, 58097 Hagen 6684.5827867148 km
Ich stehe für IHR RECHT ein
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Reiner Friedrichs bietet Rat und Unterstützung im Bereich ALG II
(22.10.2022) Angenehme Atmosphäre kompetente rechtsberatung nur zu empfehlen
Profil-Bild Rechtsanwältin Anne Glaser
Rechtsanwältin Anne Glaser
H&P Prof. Dr. Holzhauser Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Loschwitzer Str. 50, 01309 Dresden 7083.8380159264 km
Fachanwältin Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Anne Glaser bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
(07.07.2018) Ich hatte Fr. Glaser eine Mail geschrieben, da ich bei der DEBEKA Rechtsschutzversichert bin und ob dieses bei dem …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jürgen Vogel
sehr gut
Rechtsanwalt Jürgen Vogel
humanius Rechtsanwälte Fachanwälte, Kaiserstr. 91-97, 53721 Siegburg 6697.5652402388 km
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel richtig setzen
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Schwerbehindertenrecht • Mediation • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Jürgen Vogel hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
aus 30 Bewertungen Ich hatte nach Ausscheiden aus dem Unternehmen Probleme 1 Sonderurlaubstag für die Beerdigung meiner Mutter zu … (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Grotha
sehr gut
Rechtsanwalt Alexander Grotha
Kanzlei für Sozialrecht, Vahrenwalder Str. 269 A, 30179 Hannover 6765.2950755433 km
Geben Sie im Kampf um Ihr Recht nicht zu früh auf. Lassen Sie sich von einem Sozialrechts-Experten helfen.
Fachanwalt Sozialrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Alexander Grotha - Ihr juristischer Beistand im Bereich ALG II
aus 120 Bewertungen Ich habe in einem Widerspruchsverfahren mit dem Versorgungsamt zur Feststellung des Grades der Behinderung, den Rat … (27.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Fliege
Kanzlei Stefan Fliege, Kleine Mühlenwallstr. 6, 26603 Aurich 6577.1301676558 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht • Sozialrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Stefan Fliege gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wupschahl
sehr gut
Kanzlei Stefan Wupschahl, Biebricher Allee 79, 65187 Wiesbaden 6801.413435431 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Herr Rechtsanwalt Stefan Wupschahl
aus 112 Bewertungen Sollten Sie eine Vertretung beim Arbeitsgericht Wiesbaden i. S. SOKA-Bau, Wiesbaden benötigen, können wir Ihnen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Mohr
Kanzlei Michael Mohr, Ludwig-Wucherer-Str. 73a, 06108 Halle (Saale) 6949.7670473771 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Zivilrecht • Kaufrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Mohr bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Rösgen
Rechtsanwalt Frank Rösgen
Blinken, Norbert + Rösgen, Frank, Unter den Hecken 70, 41539 Dormagen 6660.0049898769 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Frank Rösgen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(15.07.2011) -
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Debring
Kanzlei Claudia Debring, Ribbeckstr. 12, 14469 Potsdam 6959.4529375198 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich ALG II steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Debring gerne zur Verfügung
(30.05.2022) Frau Debring hat zugehört und es war ein sehr angenehmes Gespräch.

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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