1.101 Anwälte für ALG II | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Christin Czech-Wolter
sehr gut
Rechtsanwältin Christin Czech-Wolter
Kanzlei Schumacher & Lipsius, Hemelinger Bahnhofstr. 15, 28309 Bremen 6681.0475988268 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christin Czech-Wolter
aus 41 Bewertungen Frau Czech-Wolter hat für mich die volle Erwerbsminderungsrente durchgesetzt.Die Kommunikation verlief reibungslos per … (01.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
sehr gut
Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
Kanzlei Jörn Zimmermann, Markt 14, 01723 Wilsdruff 7068.0510245762 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörn Zimmermann
aus 137 Bewertungen Freundliche klare Auskunft und dann anwaltliche Formulierung bei dem Versuch, komplexe Lösungen zu finden! (22.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Aldebert
sehr gut
Rechtsanwalt Christian Aldebert
Aldebert & Aldebert, Sankt-Gallen-Ring 247, 90431 Nürnberg 7009.1918048539 km
Fachanwalt Sozialrecht • Versicherungsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Aldebert
aus 70 Bewertungen Ich bin ausführlich über meine Rechte beraten worden. Leider brauchte ich dann doch einen Anwalt. (03.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Trautmann
Rechtsanwalt Martin Trautmann
Trautmann Rechtsanwälte, Hans-Glück-Str. 19, 82380 Peißenberg 7107.0941136455 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Martin Trautmann – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
(18.07.2023) Ich bekam eine schnelle Antwort auf meine Anfrage, die auch für einen Laien verständlich war.
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Dehner
sehr gut
Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht, Hirschdorfer Straße 30, 87493 Lauben 7059.3600883189 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Werkvertragsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Dehner ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
aus 13 Bewertungen Trotz einer Spezialanfrage zu LuF gute Rückmeldung bekommen. (01.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela S. Henoch
Rechtsanwältin Michaela S. Henoch
kbz. Rechtsanwälte Steuerberater, Heilbronnerstr. 19, 15230 Frankfurt (Oder) 7051.4614088848 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Frau Rechtsanwältin Michaela S. Henoch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich ALG II
(28.06.2023) Es war alles super. Werde ich weiter empfehlen.
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Dirk Brinkmann
Rechts- und Fachanwalt Dirk Brinkmann
Rechtsanwälte Prof. Dr. med. Gaidzik, Hafenstr. 14, 59067 Hamm 6688.1131968207 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Arbeitsrecht • Versicherungsrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Dirk Brinkmann
(16.01.2019) Herr Rechtsanwalt Brinkmann berät fachlich klar und kompetent. Er zeigte mir Alternativen auf, gab jeweils eine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Wupschahl
sehr gut
Kanzlei Stefan Wupschahl, Biebricher Allee 79, 65187 Wiesbaden 6801.413435431 km
Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Stefan Wupschahl bietet im Bereich ALG II Rechtsberatung und Vertretung
aus 112 Bewertungen Sollten Sie eine Vertretung beim Arbeitsgericht Wiesbaden i. S. SOKA-Bau, Wiesbaden benötigen, können wir Ihnen … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tino Junghans
Rechtsanwalt Tino Junghans
EurAA - Anwälte für Arbeitnehmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Wildenloslinie 57 A, 26188 Edewecht 6633.1499194149 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Tino Junghans unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich ALG II
(10.02.2022) Die Nummer 1 in Oldenburg für Arbeitsrecht.
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Bergheim-Uferkamp
sehr gut
Andrea Bergheim-Uferkamp, Grenzstr. 153, 46045 Oberhausen 6641.7001825022 km
Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Andrea Bergheim-Uferkamp für Rechtsfragen rund um den Bereich ALG II
aus 17 Bewertungen Sehr kurzfristigen Termin beim Ersten Telefonat erhalten. Erster persönlicher Kontakt angenehm und unkompliziert. … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
sehr gut
Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
Kanzlei Susan Rechenbach-Auerswald, Wollmarkt 5, 99310 Arnstadt 6925.6041522781 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich ALG II unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Susan Rechenbach-Auerswald
aus 22 Bewertungen Top Anwältin Alle Ziele erreicht (11.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich
Kanzlei Lister Anwälte am Moltkeplatz, Gabelsbergerstraße 7, 30163 Hannover 6767.3695113108 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Familienrecht • Beamtenrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Michael Dietrich gerne zur Verfügung
aus 9 Bewertungen Herr Dietrich ist freundlich, er ist sehr kollegial, er versucht sich mit der Gegenpartei zu einigen. Er ist ruhig, … (28.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Kanzlei Sturm, Kötteröde 14, 48249 Dülmen 6648.4812099945 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Betreuungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich ALG II unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Heinz-Joachim Sturm
Profil-Bild Rechtsanwalt Mark Hirschmann
Hirschmann Rechtsanwalt, Scheunenhofstraße 2, 01097 Dresden 7079.9760165177 km
Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Beamtenrecht • Versicherungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Mark Hirschmann ist Ihr Ansprechpartner für ALG II
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco Partyka
Rechtsanwalt Marco Partyka, Heringstr. 3, 02625 Bautzen 7112.8097625605 km
Ich setze mich dafür ein, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Marco Partyka
aus 7 Bewertungen Herr Partyka ist immer telefonisch erreichbar und steht mit seinem Rat und seinem Fachwissen einem immer zur Seite. … (16.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara von Heereman
sehr gut
Kanzlei Barbara von Heereman, Schillerplatz 7, 01309 Dresden 7084.081221328 km
Fachanwältin Sozialrecht • Schulrecht • Schwerbehindertenrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara von Heereman hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich ALG II
aus 22 Bewertungen Frau von Heeremann empfehle ich gerne weiter. Sie hat sich sehr für unseren Sohn, dem der Schulvertrag von einer … (21.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bianca Groß
Rechtsanwältin Bianca Groß
Kanzlei Bianca Groß, Lindberghallee 25, 67681 Sembach 6807.5338460438 km
Fachanwältin Sozialrecht
Frau Rechtsanwältin Bianca Groß ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich ALG II
(24.03.2023) in meinem Fall gibt es nur Positives zu berichten ! Nach einer langen Odyssee mit einem Anwalt der nichts auf die …
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwältin Karin Schaub
Rechtsanwälte und Fachanwälte Schaub, Bahnhofstr. 6, 45701 Herten 6648.9490517229 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Medizinrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich ALG II beantwortet Frau Rechtsanwältin Karin Schaub
Profil-Bild Rechtsanwältin Bärbel Molsbach
Rechtsanwältin Bärbel Molsbach
Rechtsanwälte Molsbach + Bürger, Wiener Straße 114-116, 01219 Dresden 7082.8547257793 km
zertifizierte Mediatorin
Fachanwältin Arbeitsrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Mediation
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bärbel Molsbach
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Maß
Rechtsanwalt Christian Maß
Maß & Maß Rechtsanwälte, Herzogsfreudenweg 3a, 53125 Bonn 6695.5933454478 km
Fachanwalt Sozialrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Maß bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich ALG II
aus 6 Bewertungen Schneller Rückruf, zielgerichtete Beratung (22.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mario Stähler
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Kanzlei Mario Stähler, Friedrich-Ebert-Ring 8, 55743 Idar-Oberstein 6761.5451933105 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Markenrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Mario Stähler – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich ALG II
aus 64 Bewertungen antwortet schnell (01.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karola Brandt
Rechtsanwältin Karola Brandt
Kanzlei Brandt, Sittarder Str. 40, 52511 Geilenkirchen 6620.8511388234 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Karola Brandt
aus 8 Bewertungen Wurde von der Kanzlei bestens beraten. Frau Brandt konnte seinerzeit bereits telefonisch eine positive Einschätzung … (13.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schubert
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Rechtsanwalt Jörg Schubert
AFK Rechtsanwälte, Bauhofstr. 5, 91052 Erlangen 6999.3565498567 km
Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge. Lassen Sie uns daher gemeinsam die richtige und für Sie passende Strategie verfolgen.
Sozialrecht • Verkehrsrecht • Medizinrecht • Verwaltungsrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich ALG II hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Schubert
aus 43 Bewertungen Durch kompetente Beratung und eine gemeinsame Strategie /Antwort an die BA konnte eine Sperre des ALG1 vermieden … (22.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Cornelia Staffa
Rechts- und Fachanwältin Cornelia Staffa
Herfet & Özpolat Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Stresemannstraße 64-66, 41236 Mönchengladbach 6631.6015045491 km
Fachanwältin Sozialrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Cornelia Staffa – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich ALG II

Rechtstipps von Anwälten zum Thema ALG II

Fragen und Antworten

  • ALG II: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit ALG II sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • ALG II: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema ALG II umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema ALG II und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Hartz IV und ALG II

Am 01.01.2005 trat die grundlegende Veränderung der Sozialhilfe durch die Harz IV Reform im Rahmen des Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Die bisherige Arbeitslosenhilfe für erwerbsfähige Personen und deren Angehörige wurde durch die sogenannte Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALG II) ersetzt. Damit wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe (für nicht erwerbsfähige Bedürftige) in dem jetzigen ALG II zusammengefasst. In der Umgangssprache hat sich für die Leistungen aus ALG II auch der Begriff "Hartz IV" etabliert. Geregelt sind die Vorschriften zu ALG II bzw. Hartz IV größtenteils im Sozialgesetzbuch II (SGB II)

Antragstellung ALG II

Grundvoraussetzung für den Erhalt von ALG II-Leistungen ist ein Antrag des Bedürftigen. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit bzw. der Kommune, die gemeinsam oder getrennt die Träger des ALG II sind, zu stellen. Das ALG II wird frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht rückwirkend, gewährt.

Grundsätzlich können Personen, die arbeitslos werden jedoch zunächst das vorrangige Arbeitslosengeld I beantragen, das für ein Jahr gezahlt wird und mit Kindern 67 % und ohne Kinder 60% des bisherigen Nettolohnes beträgt. Reicht das Arbeitslosengeld I jedoch nicht zur Deckung des Bedarfs aus, können auch diese Personen bereits ergänzend Unterstützung durch ALG II-Leistungen beantragen.

Ansonsten gilt: Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, können ALG II für sich und ihre Bedarfsgemeinschaft beantragen, wenn sie bedürftig sind, d.h. ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Zusätzliche Voraussetzung ist die Altersgrenze von mindestens 15 und noch nicht 65 Jahren, sowie die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben muss (die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung). Auch Personen, die mit einem ALG II-Berechtigten in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Eltern, minderjährige Kinder, Lebenspartner, Ehegatten) erhalten Leistungen. Von Bedarfsgemeinschaft spricht man, wenn Mitglieder eines Haushaltes mit ihrem Einkommen füreinander einstehen müssen. Lebt der Antragsteller mit anderen Verwandten oder Verschwägerten zusammen, so wird vermutet, dass diese ihn unterstützen. Man spricht dann von einer Wirtschaftsgemeinschaft. Besteht zwischen ihnen keine Wirtschaftsgemeinschaft, weil der Antragsteller nicht unterstützt wird, muss der Antragsteller dies beweisen.

Wer hat Anspruch auf ALG II

Anspruch auf ALG II-Leistungen hat, wer mindestens zwei Voraussetzungen erfüllt: Er muss zum einen erwerbsfähig und zum anderen bedürftig sein.

Hauptsächliches Abgrenzungsmerkmal zwischen der allgemeinen Sozialhilfe nach dem SGB XII (z.B. Grundsicherung im Alter) und dem Anspruch auf ALG II ist die Erwerbsfähigkeit der antragstellenden Person, die dann gegeben ist, wenn man in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.

Bei der Bedürftigkeit werden das Vermögen und das Einkommen des erwerbsfähig Hilfebedürftigen angerechnet und es wird zusätzlich auf die Bedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft oder Wirtschaftsgemeinschaft abgestellt. Im Sinne des ALG II bilden erwerbsfähige Hilfebedürftige, im Haushalt lebende Eltern, Alleinerziehende von Minderjährigen und Partner eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft mit einem ALG II-Antragsteller. Minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben, gehören nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Achtung: Junge Antragsteller zwischen 18 und 25 Jahren werden seit dem 25.04.2006 grundsätzlich zum Haushalt der Eltern gerechnet und haben nur in begründeten Ausnahmefällen einen Anspruch auf eigenen Hausstand.

Anrechnung von Vermögen und Einkommen

Ehe ein Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht, muss das Vermögen des Antragstellers und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen verwertet werden. Dabei gibt es jedoch Freibeträge, die unangetastet bleiben dürfen. Als Vermögen gilt alles, was vor Antragstellung vorhanden war, alle Einkünfte danach gelten als Einkommen.

Der Grundfreibetrag für Vermögen errechnet sich nach Lebensjahren des Antragstellers und beträgt für nach dem 01.01.1948 Geborene 150 €, für alle früher Geborenen sogar 520 €. Hinzu kommt der jährliche Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 €. Ein Dreißigjähriger hat somit einen Freibetrag von: 30 x 150 € + 750 € = 5.250 €. Ein Sechzigjähriger hat einen Freibetrag von: 60 x 520 € + 750 € = 31.950 €. Dabei dürfen die Höchstgrenzen von 9.750 € für ab 1948 Geborene und von 33.800 € für vor 1948 Geborene nicht überschritten werden. Zusätzliche Freibeträge gibt es für minderjährige, hilfebedürftige Kinder in Höhe von 3.100 €.

Als Einkommen gelten zunächst alle Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, wovon jedoch Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen u.a. abzuziehen sind. Das so bereinigte Einkommen verringert entsprechend seiner Höhe der ALG-Leistungen. Für Erwerbseinkommen gelten dabei besondere Regelungen: Es gilt ein Grundfreibetrag von 100 € für Werbungskosten und Versicherungen. Zusätzlich anrechnungsfrei bleiben dann 20 % des Bruttoeinkommens, wenn das Einkommen zwischen 100 € und 800 € monatlich beträgt, oder 10% des Bruttoeinkommens, wenn es zwischen 800 € und 1.200 € liegt. Einkommensanteile, die 1.200 € übersteigen, werden wieder voll auf die ALG II-Leistungen angerechnet. Sofern Kinder mit im Haushalt leben, liegt diese Grenze jedoch höher bei 1.500 €. Beispiel: Von 500 € Zusatzverdienst wird zunächst der Grundfreibetrag von 100 € abgezogen. 20% der verbleibenden 400 € sind anrechnungsfrei, das entspricht 80 €. Im Ergebnis sind damit 180 € anrechnungsfrei, d.h. dieser Betrag verbleibt dem ALG II-Bezieher zusätzlich zu den ALG II-Leistungen.

Leistungen nach ALG II

Die Leistungen nach ALG II bestehen zunächst aus den sogenannten Regelleistungen. Hinzukommen können Leistungen aufgrund eines besonderen Mehrbedarfs oder Einmalsonderleistungen sowie Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Regelleistungen sind seit dem 01.07.2006 für die alten und neuen Bundesländer gleich. Für Unterkunft in einer angemessenen Wohnung und Heizung orientieren sich die Leistungen an den örtlichen unteren Mietpreisen und werden von den Gemeinden individuell festgelegt.

Die Regelleistung beträgt aktuell bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und beim Haushaltsvorstand der Bedarfsgemeinschaft 347 €. Bei volljährigen Partnern des Antragstellers beläuft sie sich auf 312 € und auf 278 € bei sonstigen Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft. Hinzu kommen die Leistungen für angemessene Unterkunft und Heizung sowie sonstige Leistungen und Beihilfen für Hilfebedürftige.

Besonderer Mehrbedarf gilt für Alleinerziehende und werdende Mütter: Für ein Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kinder unter 16 Jahren erhält ein Alleinerziehender zusätzlich 125 € monatlich, für jedes weitere Kind unter 16 Jahren jeweils 42 €. Für ein bis zwei Kinder im Alter von 16-17 Jahren erhält der Alleinerziehende jeweils 42 €. Schwangere haben Anspruch auf eine monatlich Zusatzleistung von 59 € ab der 13. Schwangerschaftswoche.

Außerdem sind Bezieher von ALG II in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Arbeitsvermittlung und Eingliederungshilfen

Der ALG-II-Empfänger schließt in der Regel eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung, die alle von ihm benötigten Eingliederungsleistungen aufführt. Zu den Leistungen gehören zum einen die Vermittlung von Arbeit und sonstige Eingliederungshilfen. Hinsichtlich der Arbeit ist dem ALG-II-Bezieher jeder Arbeit zumutbar, er ist verpflichtet sie anzunehmen. Ausnahmen gelten nur, wenn die körperliche, geistige Verfassung des Betroffenen, die Erziehung eines Kindes, die Pflege von Angehörigen oder andere wichtige Gründe der konkreten Arbeit entgegenstehen. Eine Möglichkeit der Arbeitsgelegenheiten sind auch die sogenannten Ein-Euro-Jobs, d.h. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung.

Als weitere Eingliederungsmaßnahmen kommen für den jeweiligen Bedürftigen u.a. Beratungsleistungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), Mobilitätsleistungen (Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen), Ausbildungsmaßnahmen oder Hilfe zur Organisation und Finanzierung von Kinderbetreuung in Betracht. Die Entscheidung über die jeweiligen Eingliederungsleistungen trifft der zuständige persönliche Ansprechpartner.

Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Wer ALG II bezieht unterliegt einer Reihe von Pflichten. So muss er etwa grundsätzlich seine Arbeitskraft einsetze, da er ja als erwerbsfähig gilt, und an Bildungsmaßnahmen oder anderen Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. Daneben bestehen besondere Meldepflichten. Bei Verstößen werden für drei Monate (in der Regel) die Leistungen gekürzt.

Bei echten Pflichtverletzungen des ALG II-Empfängers, wird dies durch die sogenannte große Sanktion bestraft: Bei erstmaliger Verletzung werden die Regelleistungen um 30%, bei der zweiten Verletzung um 60 % und bei weiteren um 100 % gekürzt. Bereits beim dritten Verstoß sind die ALG II-Leistungen also völlig gestrichen. Typische Beispiele für Pflichtverletzungen sind die Ablehnung von angebotener Arbeit, die Weigerung an Bildungsmaßnahmen teilzunehmen oder. deren Abbruch.

Unterläuft dem ALG II-Empfänger lediglich ein Meldeversäumnis, wird dies durch die sogenannte kleine Sanktion geahndet: Bei erstmaligem Versäumnis wird die Regelleistung um 10 % gekürzt, bei zweitem Versäumnis um 20 % usw. - bis hin zur Kürzung auf Null.

Große und kleine Sanktionen können auch zusammentreffen, wobei die Leistungen dann um beide Sanktionen gekürzt werden.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema ALG II umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema ALG II besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.