724 Anwälte für Datenschutz | Seite 31

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Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Rimpf
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Rimpf
Rimpf Recht - Anwaltskanzlei, Q7 24, 68161 Mannheim 6847.2839440288 km
Wirtschaftsrecht • IT-Recht • Zwangsvollstreckungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Werkvertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Im Bereich Datenschutz bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Florian Rimpf
aus 157 Bewertungen Hallo sie sind ein echt guter Anwalt und haben mir sehr geholfen wegen der Sache mit Lukas lindere bin sehr zufrieden … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ludwiczak
Rechtsanwälte Reckmann & Ludwiczak, Große Werlstr. 50, 59077 Hamm 6687.5587587774 km
Arbeitsrecht • Sozialrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht
Herr Rechtsanwalt Martin Ludwiczak im Bereich Datenschutz bietet Beratung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Positiv war umgehende telefonische Rückmeldung. Terminvereinbarung mit Kollegen Reckmann. Ich hoffe das Anliegen wird … (17.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andrzej Mikulski
Rechtsanwalt Andrzej Mikulski
Mikulski & Wspolnicy Rechtsanwälte, Kielecka 19, 31-523 Krakau, Polen 7505.5673482987 km
Forderungseinzug & Inkassorecht • Erbrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Transportrecht & Speditionsrecht • IT-Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Datenschutz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Andrzej Mikulski
(11.09.2020) Ich war sehr überrascht, wie schnell und auf den Punkt die ersten Informationen kamen. Das hat mir sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas G. Schem
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Rechtsanwalt Thomas G. Schem
PSS Rechtsanwälte- Dr. Perabo-Schmidt & Schem, Rathausstraße 60, 65203 Wiesbaden 6802.3517528582 km
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt IT-Recht • Fachanwalt Steuerrecht • Zivilrecht • Sozialversicherungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas G. Schem ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Datenschutz
aus 16 Bewertungen Rechtsanwalt Sсhem hat im AOK-Streit gute Arbeit geleistet. Alle meine Rechte wurden geschützt und meine Wünsche … (04.10.2023)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Datenschutz

Fragen und Antworten

  • Datenschutz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Datenschutz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Datenschutz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Datenschutz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Datenschutz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
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Datenschutz hat durch die elektronische Datenverarbeitung (EDV) und das Internet stark an Bedeutung gewonnen. Dabei ist der Datenschutz nicht auf IT-Recht beschränkt, sondern gilt grundsätzlich in allen Bereichen.

Grundrecht auf Datenschutz

Ein ausdrückliches Grundrecht auf Datenschutz gibt es bisher nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) leitet aber das entsprechende Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ab. Konkretere Regeln zum Datenschutz finden sich im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Datenschutz und Wettbewerb

Datenschutzregeln stehen im BDSG für öffentliche Stellen, wie beispielsweise eine Behörde, und nichtöffentliche Stellen, also insbesondere Unternehmen, wie eine GmbH oder den einzelnen Kaufmann. Hier gibt es Schnittpunkte zwischen Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht. So kann beispielsweise Spam als unerlaubte Werbung ein Wettbewerbsverstoß nach dem UWG und die Erhebung der E-Mail-Adressen gleichzeitig ein Verstoß gegen das BDSG sein.

Definition im BDSG

Datenschutz gemäß BDSG betrifft insbesondere den Umgang mit personenbezogenen Daten, wie Name, Alter, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. Man unterscheidet zwischen Erheben, Verarbeiten und Nutzen solcher Daten:

  • Erheben personenbezogener Daten ist das Beschaffen von Daten über den Betroffenen.
  • Verarbeiten personenbezogener Daten ist das Verändern, Sperren oder Löschen. Auch die personenbezogene Datenspeicherung und personenbezogene Datenübermittlung gehört dazu.
  • Nutzung personenbezogener Daten ist jede Verwendung, die keine Verarbeitung ist.

Personenbezogene Daten: Speicherung

Unter das Speichern personenbezogener Daten fällt laut BDSG insbesondere das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren der Daten. Zulässig ist die Speicherung personenbezogener Daten mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen, aber auch in einigen anderen Fällen, beispielsweise wenn die Speicherung für die Abrechnung aus einem Vertrag erforderlich ist.

Personenbezogene Daten: Übermittlung

Die Übermittlung personenbezogener Daten umfasst die Bekanntgabe der Daten des Betroffenen an einen Dritten durch Weitergabe, Einsichtnahme oder Abruf. Die Weitergabe ist jedenfalls bei Einwilligung des Betroffenen möglich. Aber auch ohne Zustimmung ist die Übermittlung beispielsweise an Auskunfteien, wie Schufa oder Ähnliche unter Einhaltung der §§ 28 ff BDSG erlaubt.

Verstöße gegen den Datenschutz

Das BDSG sieht bei Verstößen im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld bis zu 300.000 Euro vor. Auch anderswo sind Datenschutzregeln festgeschrieben. So unterliegt beispielsweise ein Arzt oder Anwalt einer Schweigepflicht, die auch den Datenschutz umfasst. Die Verletzung von Privatgeheimnissen kann eine Straftat gemäß § 203 Strafgesetzbuch (StGB) sein.

(ADS)

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