3.904 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
sehr gut
Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M.
Kanzlei Katsch, Hönower Str. 7-9, 12623 Berlin 6987.7994290329 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt & Mediator Michael Katsch M.M. für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
aus 456 Bewertungen Herr Katsch hat sich super in den zu Anfang nicht ganz durchsichtigen Fall eingearbeitet und mir zu jeder Zeit die … (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Rechtsanwaltskanzlei Landsperger, Herzog-Leopold-Straße 17, 89335 Ichenhausen 7025.286409022 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Dipl. Jur. (Univ.) Lydia Landsperger
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Pointner
Rechtsanwalt Michael Pointner
Rechtsanwälte Dr. Hartman-Hilter & Pointner GbR, Marktstr. 57, 83646 Bad Tölz 7140.5089911559 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verwaltungsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Maklerrecht • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Pointner bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
aus 6 Bewertungen Hervorragende Beratung zu einem transparenten, fairen Preis (31.03.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
sehr gut
Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
KOHNEN PARTNER Rechtsanwälte, Bergstr. 9, 41334 Nettetal 6612.9935434318 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Erbrecht • Strafrecht • Mediation • Unterhaltsrecht • Schiedsgerichtsbarkeit
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Brigitte Kohnen
aus 20 Bewertungen ..... bin heilfroh mit Frau RA die testamentarische Regelung durchgesprochen zu haben - hat uns viiiiiel Geld erspart … (04.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto
Steuerkanzlei Schmedeshagen, Speyerer Straße 10, 67483 Edesheim 6838.1297524161 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Lisa Maria Huber-Otto für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
aus 6 Bewertungen Fr. Huber-Otto hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. Sie arbeitet zielgerichtet und kommuniziert … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doris Schüller-Breidenbach
Kanzlei Doris Schüller-Breidenbach, Laurentiusstr. 87, 51465 Bergisch Gladbach 6683.0308568103 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht
Frau Rechtsanwältin Doris Schüller-Breidenbach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbengemeinschaft
aus 8 Bewertungen Wie bekannt immer eine klare Kommunikation. (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Rechtsanwältin Birgitta Englberger
Kanzlei Birgitta Englberger, Fraunhoferstr. 15, 94315 Straubing 7137.4134496354 km
Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Agrarrecht • Verwaltungsrecht • Umweltrecht • Erbrecht • Öffentliches Recht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Birgitta Englberger für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Keller
Rechtsanwalt Tobias Keller
Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB, Maxstr. 8, 01067 Dresden 7079.0300892894 km
Erbrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Keller hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
(10.08.2023) Ich kann nur Positives über die Arbeit von Rechtsanwalt Keller schreiben. Ich wurde immer sehr schnell und gut …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Schaller
Rechtsanwalt Christian Schaller
Rechtsberatung Waltershausen- Rechtsanwälte Wintzer & Schaller PartG mbB, Bremerstraße 9, 99880 Waltershausen 6897.8253758001 km
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Christian Schaller
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Herr
Rechtsanwältin Barbara Herr
Rechtsanwälte Dölle u. Kollegen, Brombergstr. 17c, 79102 Freiburg im Breisgau 6890.2288281225 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Erbrecht • Betreuungsrecht
Frau Rechtsanwältin Barbara Herr ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
aus 5 Bewertungen Ich kann sie nur empfehlen (09.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Richard Busch
Rechtsanwalt Richard Busch
Kanzlei am Bach, Am Bach 2, 33602 Bielefeld 6714.6818319748 km
Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Richard Busch ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Heinen
sehr gut
Rechtsanwalt Bernd Heinen
Rechtsanwaltskanzlei Bernd Heinen, Holbeinstr. 9, 50733 Köln 6673.6955322393 km
Kommunikation ist der Schlüssel zu einem schnellen und zufriedenstellenden Ergebnis!
Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Mediation
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Bernd Heinen ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
aus 19 Bewertungen Beratung hat mir geholfen, mein Problem einschätzen und zu können. (07.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hums
Anwaltskanzlei Alexander Hums, Robert-Koch-Straße 15, 08280 Aue 7045.5028476167 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Erbrecht • Verwaltungsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hums ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
aus 6 Bewertungen Herr Hums hat mich in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten. Die Terminfindung ging schnell & … (30.10.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Bettina Seeger
Rechtsanwältin Bettina Seeger
SEEGER Rechtsanwälte, Benrather Straße 4, 40213 Düsseldorf 6648.8089332489 km
Fachanwältin Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Bettina Seeger
Profil-Bild Rechtsanwältin Gudrun Eichbaum-Morgenstern
Rechtsanwältin Gudrun Eichbaum-Morgenstern
Lindemann & Eichbaum-Morgenstern, Lindenstr. 1a, 28755 Bremen 6658.8531475655 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gudrun Eichbaum-Morgenstern gerne zur Verfügung
(10.11.2020) Der Termin ist auf den 11.11. verschoben worden. Mit freundlichen Grüßen Peter Kliffmüller
Profil-Bild Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Kanzlei Cornelia Schüler, Öttinger Str. 21b, 84307 Eggenfelden 7178.1086664395 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Cornelia Schüler
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob
Kanzlei Eckart Jakob, Walsroder Str. 65, 30851 Langenhagen 6764.2364802221 km
Erfahrung, fachliche Kompetenz und gute Erreichbarkeit sind die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Eckart Jakob gerne zur Verfügung
(21.10.2020) Gut
Profil-Bild Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel
Kanzlei Jutta Hubbauer-Wenzel, Turmstraße 4, 97816 Lohr am Main 6888.058702583 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechts- und Fachanwältin Jutta Hubbauer-Wenzel ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Sabine Matheis
Rechtsanwältin Sabine Matheis
Kanzlei Matheis, Kleiner Exerzierplatz 13, 94032 Passau 7210.9246326254 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sabine Matheis ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Erbengemeinschaft
(07.08.2023) Sehr gute Anwältin. Frau Matheis hat mir super geholfen. Nur die besten Bewertungen für Sie! Und jederzeit weiter …
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Karpinski
sehr gut
Rechtsanwalt Markus Karpinski
Kanzlei für Pflegerecht - Markus Karpinski -, Hinterm Hagen 12b, 59348 Lüdinghausen 6661.2596787423 km
Verständlich. Zugewandt. Kompetent.
Fachanwalt Sozialrecht • Fachanwalt Medizinrecht • Pflegerecht • Betreuungsrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Unterhaltsrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Markus Karpinski
aus 355 Bewertungen Menschlich zugewandt, hat uns in einem langen Verfahren sehr kompetent vertreten und Fragen immer verständlich und … (05.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schmid
Rechtsanwalt Andreas Schmid
Kanzlei Andreas Schmid, Samerstr. 8, 83022 Rosenheim 7170.4155972016 km
Fachanwalt Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schmid ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft gerne behilflich
aus 9 Bewertungen Eigentlich hatten wir bereits einen Beratungstermin mit Herrn Schmid vereinbart. Dazu haben wir vorab die … (17.09.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Konstantin Weinholz
Rechtsanwalt Konstantin Weinholz
Fachanwaltskanzlei am Olivaer Platz, Olivaer Platz 16, 10707 Berlin 6970.8307334502 km
Fachanwalt Medizinrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Konstantin Weinholz bietet im Bereich Erbengemeinschaft Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Mathias Henke
sehr gut
Rechtsanwalt Mathias Henke
Anwaltskanzlei M. Henke, Harkortstr. 66, 44225 Dortmund 6676.7022141182 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wirtschaftsrecht • Unterhaltsrecht
Herr Rechtsanwalt Mathias Henke vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
aus 21 Bewertungen Sehr gut und verständlich geantwortet. Präzise und auf den Punkt gebracht. (29.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke
Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke
LESSER Rechtsanwälte, Illenauer Allee 51, 77855 Achern 6869.8107701599 km
Fachanwalt Erbrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Benedikt Jaeschke

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.