3.904 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 10

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
Maltry RechtsanwältInnen PartG mbB, Hohenzollernstr. 89, 80796 München 7117.5049634788 km
Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile (Werner Heisenberg)
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Dott. Martin Hartner Avvocato
(18.12.2021) Fachwissen und hoher Einsatz
Profil-Bild Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M.
sehr gut
Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M.
GWGL Grimme Winkler Grau Legal, Hohe Bleichen 5, 20354 Hamburg 6719.5394417628 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Steuerrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Frau Rechtsanwältin Kristin Winkler LL. M. bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
aus 20 Bewertungen Herzlichen Dank für eine kompetente und professionelle Beratung in einem schwierigen Dialog in einer … (06.09.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Manuela Rienäcker-Täsch
Rechtsanwältin Manuela Rienäcker-Täsch
R3 BRÜCK CRAMM RIENÄCKER-TÄSCH Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Friedrichstraße 6, 79761 Waldshut-Tiengen 6934.1213962129 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Manuela Rienäcker-Täsch
(13.02.2024) Kompetent und gute Erklärung zu den Sachthemen.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter
Kanzlei im Europahaus, Wilhelm-Leuschner-Str. 2, 67547 Worms 6832.1662664377 km
Persönliche Betreuung und Fachkompetenz für Ihre rechtlichen Belange
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank K. Peter - Ihr juristischer Beistand im Bereich Erbengemeinschaft
aus 24 Bewertungen Meine Erfahrung war Positiv, Kommunikation über Whatsapp oder per Email lief reibungslos. Ich werd mich definitiv … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katrin Wolf
Rechtsanwältin Katrin Wolf
Blanke Meier Evers, Stephanitorsbollwerk 1, 28217 Bremen 6673.9941537593 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilprozessrecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Katrin Wolf
(02.04.2024) Ich habe Frau Wolf über Anwalt.de geschrieben und gleich am nächsten Tag einen Rückruf von der Kanzlei erhalten. Mein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Fischer
Rechtsanwalt Christian Fischer
Kanzlei Christian Fischer, August-Wilhelm-Pfäffle-Str. 3, 73547 Lorch 6962.2795753585 km
Fachanwalt Sozialrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Christian Fischer
(13.05.2020) Herr Fischer hat mir zügig geholfen, ist sehr zuverlässig und hat sich sehr professionell und wunderbar um meine …
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Fabian
Rechtsanwalt Frank Fabian
Hotz & Partner Steuerberater, Lindenstr. 25, 71229 Leonberg 6919.4423032535 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Frank Fabian
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Schuck
befriedigend
Rechtsanwalt Andreas Schuck
Anwaltskanzlei Schuck, Marktplatz 2, 63500 Seligenstadt 6848.0806722184 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Schuck ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Erbengemeinschaft
aus 11 Bewertungen Hat mich aber sehr gut beraten und mir geholfen. Ich kann die negativen Bewertungen nicht verstehen. Wahrscheinlich … (06.02.2019)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Kimmig
Rechtsanwalt Martin Kimmig
Anwaltskanzlei Kimmig + Heubes, Turmstr. 37, 79539 Lörrach 6898.7771363246 km
Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Martin Kimmig für Rechtsfragen rund um den Bereich Erbengemeinschaft
aus 5 Bewertungen Schnelle Bearbeitung !!! (17.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
sehr gut
Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger
Kanzlei Krieger, Rathausplatz 21, 82362 Weilheim in Oberbayern 7109.4204553198 km
Ihr Ziel ist unsere Maßgabe.
Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Erbengemeinschaft
aus 16 Bewertungen Schnelle Antwort, und sehr hilfreich (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Huber
Rechtsanwältin Verena Huber
Kanzlei Verena Huber, Öttingerstraße 21b, 84307 Eggenfelden 7178.1086664395 km
Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Zivilprozessrecht • Pferderecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Verena Huber gerne zur Verfügung
(27.09.2023) Es wurde mir schnell bewusst, da ist eine Anwältin, mit sehr viel Erfahrung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Marcus Schwarz
Rechtsanwalt Marcus Schwarz
aditum Kohberg Schwarz Hafke & Partner mbB, Katharinenstr. 31, 23554 Lübeck 6742.3185257462 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt Marcus Schwarz ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Erbengemeinschaft
(15.11.2022) Herr Schwarz hat mich hinsichtlich der Prüfung einer Vereinbarung unterstützt. Ich habe mich sehr gut beraten gefühlt …
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D.
Rechtsanwaltskanzlei Christoph Brede, Kupferdreher Str. 145, 45257 Essen 6659.1856821683 km
Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • IT-Recht • Gewerblicher Rechtsschutz
Herr Rechtsanwalt Christoph Brede VRiLG a.D. ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft gerne behilflich
Profil-Bild Rechtsanwältin Tina von Kiedrowski
Rechtsanwältin Tina von Kiedrowski
von Kiedrowski | Caspary | Rechtsanwälte, Rankestr. 31, 10789 Berlin 6971.8443844021 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Mediation • Schiedsgerichtsbarkeit
Frau Rechtsanwältin Tina von Kiedrowski ist Ihr Ansprechpartner für Erbengemeinschaft
(19.01.2023) Ich hatte nur eine Frage und hatte deswegen, ebenfalls auf Empfehlung, angerufen. Völlig problemlos und …
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Maul
Rechtsanwalt Thomas Maul
Rechtsanwälte Kobold, Maul & Kollegen | Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Wasaplatz 1, 01219 Dresden 7082.6632301014 km
Das Ende krönt das Werk (Ovid)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Maul
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Franz-Joachim Sessig
HLS Loritz Sessig Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Brienner Strasse 46, 80333 München 7117.7612899547 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Wirtschaftsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Erbrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Franz-Joachim Sessig - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
Kanzlei Markus Freund, Riemergasse 6, 1010 Wien, Österreich 7412.7135647456 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verwaltungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Freund , M.A.
aus 8 Bewertungen Schnelle und präzise Kommunikation, erfolgreiche Abwicklung. Klare Empfehlung. Vielen Dank (21.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Benjamin Simon
sehr gut
Kanzlei Benjamin Simon, Frankfurter Str. 5, 35781 Weilburg 6780.0654014227 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Benjamin Simon
aus 49 Bewertungen Sehr guter Anwalt. Schnell in seiner Arbeit. Immer nett und kompetent. (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid
Bauer-Breckle & Kölbel-Schmid, Ludwigsburger Str. 13, 71726 Benningen am Neckar 6925.56314224 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Erbengemeinschaft steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Kölbel-Schmid gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim Ramm
Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim Ramm
Kanzlei Joachim Ramm, Charlottenburger Str. 7, 65205 Wiesbaden 6804.9052458668 km
Anwaltshaftung • Arzthaftungsrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Joachim Ramm
Profil-Bild Rechtsanwalt Björn Gregor
Rechtsanwalt Björn Gregor
Kanzlei Gregor Steuern und Recht, Petzoltstr. 5, 97828 Marktheidenfeld 6897.9081438767 km
"Beratung basiert auf Vertrauen und Austausch."
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Arbeitsrecht • Steuerrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Björn Gregor
Profil-Bild Rechtsanwalt Karsten Jung
sehr gut
Rechtsanwalt Karsten Jung
Kanzlei Karsten Jung, Telegrafenstr. 57, 42929 Wermelskirchen 6680.392764786 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Karsten Jung ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft gerne behilflich
aus 17 Bewertungen Bin mit dieser Kanzlei sehr zufrieden. Die Vertretung meiner Angelegenheiten wurde immer Kompetent und sehr … (14.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tim Girke
Rechtsanwalt Tim Girke
Kanzlei Tim Girke, Humboldtstraße 3, 39112 Magdeburg 6893.7630144719 km
Zivilrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Tim Girke
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
Anwaltskanzlei Seibel & Seibel, Schäferstr. 16, 40479 Düsseldorf 6648.444985162 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Kaufrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Kai Rüdiger Seibel
(31.01.2020) Die Kanzlei Seibel&Seibel ist in allen rechtlichen Fragen und Vertretungen hervorragend und berät und vertritt …

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.