3.906 Anwälte für Erbengemeinschaft | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Weber
sehr gut
Kanzlei Nicole Weber, Prinz-Georg-Str. 104, 40479 Düsseldorf 6649.2271604916 km
Fachanwältin Verwaltungsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Unterhaltsrecht • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Weber ist Ihr Ansprechpartner für Erbengemeinschaft
aus 50 Bewertungen Frau Weber hat mir sehr kurzfristig in einem recht umfangreichen Sachverhalt - im Bereich … (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jane Vornberger
Rechtsanwältin Jane Vornberger
KANZLEI VORNBERGER, Weißenburger Straße 20-22, 63739 Aschaffenburg 6862.2860605861 km
Fachanwältin Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Frau Rechtsanwältin Jane Vornberger
(07.07.2022) Frau Vornberger hat sich viel Zeit genommen mir meine Möglichkeiten zu erläutern. Ich habe mich gut bei ihr aufgehoben …
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Anne Hansen
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Anne Hansen
Risto Hansen Rechtsanwälte PartmbB, Keplerstraße 5, 37085 Göttingen 6825.9040437246 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unterhaltsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin und Notarin Anne Hansen unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
aus 16 Bewertungen Der Vertrag für den Immobilienkauf wurde zügig erstellt, ich wurde bei der Kaufabwicklung durchgängig gut beraten und … (21.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Natalie Baum-Hensle
Rechtsanwältin Natalie Baum-Hensle
Baum-Hensle, Ramminger, Maier-Issler | Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter, Luisenstr. 5, 79539 Lörrach 6898.5075716651 km
Fachanwältin Erbrecht • Fachanwältin Familienrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Natalie Baum-Hensle im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Sascha D'Oro
Rechtsanwalt und Notar Sascha D'Oro
Dr. Mickel + Partner, Leopoldsweg 2, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.0125984056 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Herr Rechtsanwalt und Notar Sascha D'Oro vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwältin Tatjana Mayer
Rechtsanwaltskanzlei Mayer, Bahnhofplatz 7, 82054 Sauerlach 7133.8827888439 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht
Frau Rechtsanwältin Tatjana Mayer ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Bernd Häberle LL.M.
Kanzlei Häberle, Allee 49, 74072 Heilbronn 6913.3255194483 km
Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Maklerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Bernd Häberle LL.M.
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Woidich
Rechtsanwaltskanzlei Woidich, Rosenstr. 14, 90762 Fürth 7004.6968130432 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Woidich im Bereich Erbengemeinschaft bietet Beratung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Bernward Huflaender
Rechtsanwalt und Notar Bernward Huflaender, Rembertistr. 102, 28195 Bremen 6675.977637402 km
Baurecht & Architektenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Notar Bernward Huflaender
(24.08.2023) seit Nov. 2022 läuft ein Antrag auf Aufteilung einer Immobilie. Seit Januar 23 bearbeitet Hufländer diese nicht und …
Profil-Bild Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Kanzlei Annette Wunderlich, Nymphenburger Str. 47, 80335 München 7116.9652345651 km
Strafrecht • Erbrecht
Im Bereich Erbengemeinschaft bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Annette Wunderlich
Profil-Bild Avvocato Davide Cuocolo LL.M.
sehr gut
Avvocato Davide Cuocolo LL.M.
Cuocolo Avvocati| Die Kanzlei für italienisches Recht in Karlsruhe | München | Mailand | Neapel | Palermo, Blumenstr. 6, 76133 Karlsruhe 6868.7346575279 km
Beratung in sämtlichen Bereichen des italienischen Rechts!
Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Rechtsanwalt Herr Avvocato Davide Cuocolo LL.M.
aus 24 Bewertungen - Unkomplizierte Terminvergabe, geduldige Unterstützung bei der ZOOM Installation. - Umfassende Beantwortung meiner … (03.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiane L. Bahner
Kanzlei Bahner, Vestri-Garðsauki 0, Hvolsvöllur 861, Island 4778.2070341754 km
Erbrecht • Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Christiane L. Bahner hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Erbengemeinschaft
(21.09.2021) Frau Bahner ist schnell, engagiert und sehr freundlich.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadine Braband
sehr gut
Rechtsanwältin Nadine Braband
Anwaltskanzlei Braband, Heinrich-Budde-Str. 4, 04157 Leipzig 6980.2237185742 km
Fachanwältin Erbrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtliche Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Frau Rechtsanwältin Nadine Braband
aus 10 Bewertungen Sehr netter Kontakt (14.04.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Svenja Auerswald
Rechtsanwältin Svenja Auerswald
elblaw Rechtsanwälte, Kaiser-Wilhelm-Str. 93, 20355 Hamburg 6719.0849978577 km
Ich stehe Ihnen als engagierte und ehrliche Partnerin bei der Beratung zur Seite. Ich lege besonderen Wert auf vertrauensvolle Kommunikation, um die beste Lösung für meine Mandant*innen zu finden.
Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Svenja Auerswald
(21.02.2024) Rechtsanwältin Auerswald hat mich kompetent beraten. Sie war sehr klar in ihren Aussagen und dennoch sehr emphatisch! …
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
Rechtsanwaltskanzlei Dirk Birner, Talstr. 25, 07545 Gera 6991.3682818335 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Sozialrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Dirk Bernd Birner
aus 9 Bewertungen Schneller Termin, sehr gute und ehrliche Beratung. (20.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Haller
Rechtsanwältin Doreen Haller
Kalb • Dr. Möschel & Kollegen, Rathenauplatz 2, 90489 Nürnberg 7012.2473357526 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Haller - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Erbengemeinschaft
(04.08.2020) Ausgesprochen nette, schnelle und kompetente Hilfe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses
Dr. Hanses und Kollegen, Bremer Str. 76, 26789 Leer (Ostfriesland) 6588.5593875648 km
Die Idealisten haben recht, aber die Realisten bekommen es.
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Unterhaltsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft bietet Herr Rechtsanwalt Kai-Timo Hanses
aus 14 Bewertungen Wurde sehr freundlich begrüsst von den Mitarbeiterinen und haben den Schaden aufgenommen. (06.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
Kanzlei Dr. Bäcker Dr. Dohnau, Bahnhofstr. 28, 58095 Hagen 6684.3667552206 km
Fachanwalt Steuerrecht • Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Kaufrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Erbengemeinschaft unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Roland M. Bäcker
(07.08.2023) Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Bäcker hat einen Gesellschaftsvertrag nach unseren Bedürfnissen entworfen, hat alle …
Profil-Bild Rechtsanwalt Volker Böing
sehr gut
Rechtsanwalt Volker Böing
Kanzlei Böing & Tiemann, Karlstr. 68, 08523 Plauen 7015.8579536489 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Juristische Fragen im Bereich Erbengemeinschaft beantwortet Herr Rechtsanwalt Volker Böing
aus 54 Bewertungen Ich danke Ihnen sehr für den Erfolg gegen meinen letzten Arbeitgeber und kann mich meinen Vorrendern, im positiven … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Halil Ibrahim Oguz
Rechtsanwalt Halil Ibrahim Oguz
SNP Schlawien Partnerschaft mbB, Josephinenstraße 11-13, 40212 Düsseldorf 6649.4074018695 km
"Recht haben" und "Recht bekommen" sind zwei Paar Schuhe.
Erbrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Erbengemeinschaft hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Halil Ibrahim Oguz
aus 7 Bewertungen Herr Oguz ist ein sehr kompetenter Anwalt, der mich vor der Gründung meines Start-ups fachkundig beraten hat. Er ist … (05.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing
Lessing Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg vor der Höhe 6815.9635405897 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Insolvenzrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
(08.11.2023) Dr. Lessing hat sich schon in diversen Insolvenzverfahren (u.a. Eichborn Verlag, Das Werk oder auch Egana Goldpfeil) …
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Berg-Osypka
Rechtsanwältin Monika Berg-Osypka
Kanzlei Berg & Münch, Wallstr. 2, 64823 Groß-Umstadt 6854.9349016254 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Unterhaltsrecht
Frau Rechtsanwältin Monika Berg-Osypka – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Erbengemeinschaft
aus 7 Bewertungen freundlich, aufmerksam, um Lösungsmöglichkeiten bemüht (12.02.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Peter Fricke
Kanzlei RITTGER - FRICKE - SPECHT, Dr.-Külz-Str. 8, 09599 Freiberg 7063.8806025373 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Fricke ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Erbengemeinschaft
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Rechtsanwalt Thomas Hofschuster
Kanzlei Thomas Hofschuster, Lochhauserstr. 8, 82178 Puchheim 7103.2414524869 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas Hofschuster bietet Rat und Unterstützung im Bereich Erbengemeinschaft
(01.12.2023) Einfach perfekt So stelle ich mir einen Rechtsanwalt vor

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erbengemeinschaft

Fragen und Antworten

  • Erbengemeinschaft: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Erbengemeinschaft umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erbengemeinschaft und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Erbengemeinschaft: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erbengemeinschaft sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Ganz gleich ob jemand in seinem Testament Regelungen für seinen Nachlass trifft oder aber die gesetzliche Erbfolge greifen lässt - in den meisten Fällen wird er nicht nur von einer einzelnen Person, sondern von mehreren beerbt. Doch welche rechtlichen Beziehungen entstehen im Erbfall zwischen den Erben und was kann der Erblasser im Vorfeld tun, um Streit zu vermeiden?

Entstehung der Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann wenn ein Erblasser nicht nur einen Alleinerben hinterlässt oder bestimmt, sondern mehrere. Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind sogenannte Miterben.

Der gesamte Nachlass mit seinem Vermögen und seinen Verbindlichkeiten, seinen Rechten und Pflichten wird automatisch gemeinschaftliches Vermögen der Miterben. Zu beachten ist dabei: Jeder Miterbe wird anteilig Eigentümer oder Inhaber jedes einzelnen Nachlassgegenstandes, eine Verteilung der Nachlassgegenstände auf die verschiedenen Miterben erfolgt gerade nicht. Ihnen steht alles gemeinschaftlich zu. Man spricht in einem solchen Fall auch von einer "Gesamthandsgemeinschaft".

Die Erbengemeinschaft kann sowohl auseinandergesetzt als auch zwischen allen oder einzelnen Miterben fortgesetzt werden.

Stellung der Miterben

Die Erbengemeinschaft als solche ist nicht rechtsfähig und die Verwaltung des Nachlasses steht den Miterben grundsätzlich gemeinschaftlich zu. Allerdings darf ein einzelner Miterbe auch alleine die zur Erhaltung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen ohne die Mitwirkung der anderen Miterben treffen (z.B. dringende Reparaturarbeiten am Nachlassgebäude). Auch darf ein einzelner Miterbe eine Nachlassforderung gegenüber Schuldnern für die Gemeinschaft geltend machen und sogar gerichtlich einfordern.

Teilungsanordnung des Erblassers

Sofern der Erblasser keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat richtet sich der jeweilige Miterbenanteil nach der gesetzlichen Erbquote. So erhält etwa der überlebende Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die Kinder zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Bei zwei Kindern wäre also der Miterbenanteil des Ehegatten ½ und der Miterbenanteil der Kinder jeweils ¼.

Der Erblasser kann jedoch durch eine schuldrechtliche Teilungsanordnung bestimmen, wie der Nachlass unter den Miterben aufzuteilen ist, wenn sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzt d.h. auflöst. Er kann beispielsweise dem Ehepartner die Wohnimmobilie zuweisen, um ihm das Wohnheim zu erhalten und den Kindern das Barvermögen, oder jede andere beliebige Aufteilung festlegen.

Achtung: Die Erbquote wird durch eine solche Teilungsanordnung jedoch nicht erhöht oder gesenkt. Der Anteil der Ehefrau darf die festgelegte Quote von ½ im Beispielsfall nicht übersteigen.

Eine Teilungsanordnung ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser sicherstellen möchte, dass bestimmte Nachlassgegenstände an bestimmte Personen gehen und nicht eventuell bei Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft an andere. Für kleinere Nachlassgegenstände, die nicht an Erben gehen sollen, empfiehlt sich dann ein sogenanntes Vorausvermächtnis.

Ebenso ist ein Teilungsverbot von bis zu 30 Jahren möglich.

Der Erblasser muss jedoch die Teilungsanordnung nicht zwingend selber im Detail regeln. Er kann auch verfügen, dass ein Dritte die Auseinandersetzung (z.B. ein Testamentsvollstrecker) durchführen soll, oder ein konkretes Verteilungsverfahren festlegen.

Achtung: Die Miterben können sich über die Teilungsanordnung des Erblassers jedoch hinwegsetzen, weil diese nur schuldrechtliche Wirkung hat. Erforderlich ist dazu allerdings ein Vertrag der Miterben untereinander, der einstimmig beschlossen werden muss.

Fortsetzung der Erbengemeinschaft

Grundsätzlich sind die Erben nicht gezwungen die Erbengemeinschaft aufzulösen. Sie können als Gesamthandsgemeinschaft auch am gemeinschaftlichen Eigentum und der gemeinschaftlichen Verwaltung des Nachlasses festhalten.

Stirbt einer der Miterben, so geht sein Miterbenanteil wiederum auf seine Erben über, die dann gemeinsam seine Miterbenstellung in der Erbengemeinschaft übernehmen und gleichzeitig untereinander eine neue andere Erbengemeinschaft bilden.

Verfügungen über den Miterbenanteil

Ein Miterbe kann über seinen Miterbenanteil als Ganzes grundsätzlich frei verfügen, über seinen jeweiligen Anteil an einzelen Nachlassgegenständen jedoch nicht. Der Miterbenanteil kann nicht nur von Dritten gepfändet oder vom Miterben gepfändet werden. Der Miterbe kann auch einen Nießbrauch an seinem Erbanteil bestellen und ihn sogar veräußern.

Im Fall der Veräußerung (vor allem durch Verkauf) haben die übrigen Miterben jedoch ein zweimonatiges Vorkaufsrecht, falls der Erwerber kein Miterbe ist. So sollen die Miterben die Chance haben, unliebsame Dritte nicht in die Miterbengemeinschaft einzulassen.

Die "Abschichtung"

Die Abschichtung ist ein Sonderfall der Erbteilsveräußerung. Dabei scheidet ein Miterbe aus der Miterbengemeinschaft aus und sein Anteil wächst den übrigen Miterben zu gleichen Teilen an. Die Abschichtung kann formfrei erfolgen, selbst dann wenn sich im Nachlass Grundstücke befinden. Die Abschichtung kann mit oder ohne Abfindung für den ausscheidenden Miterben erfolgen.

Auflösung der Erbengemeinschaft

In den überwiegenden Fällen wird eine Erbengemeinschaft über kurz oder lang von den Miterben nicht fortgesetzt, sondern aufgelöst.

Jeder einzelne der Miterben kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, d.h. ihre Auflösung und die Verteilung der Nachlassgegenstände, verlangen. Bei Einem Teilungsverbot durch den Erblasser oder bei Abweichungen von seiner Teilungsanordnung ist jedoch ein einstimmig beschlossener Vertrag aller Miterben erforderlich.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft erfolgt in der Regel durch eine freie Vereinbarung, der Miterben, d.h. sie selbst regeln untereinander, wer welche Nachlassgegenstände erhalten soll. Falls ein solche Vereinbarung nicht gelingt, richtet sich die Auseinandersetzung nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln für die Testamentsvollstreckung. Hierbei müssen zunächst die Nachlassverbindlichkeiten ausgeglichen werden, erst danach erfolgt die Aufteilung entsprechend der jeweiligen Erbquote und nach den Vorschriften für die Gemeinschaft §§ 752 ff. Bürgerliches Gesetzbuch. Die Teilung wird zunächst in Natur vorgenommen, sofern das nicht möglich ist werden die Nachlassgegenstände durch Pfandverkauf bzw. Teilungsversteigerung (bei Grundstücken) veräußert und dann der Erlös untereinander verteilt.

Können sich die Miterben nicht einigen, so muss das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben vermitteln und eine Einigung versuchen. Dabei darf es jedoch keine Zuweisung der einzelnen Gegenstände vornehmen. Scheitert die Einigung so müssen ein oder mehrere Miterben durch Klageerhebung die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft von den übrigen Miterben verlangen.

Familienpapiere oder persönliche Schriftstücke des Erblassers, die sich auf seine persönlichen Verhältnisse, seine Familie oder den Nachlass beziehen verbleiben jedoch auch nach Auflösung der Erbengemeinschaft im gemeinschaftlichen Eigentum der früheren Miterben.

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Erbengemeinschaft umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Erbengemeinschaft besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.